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IGNORED

Durchführung des Waffengesetzes


357er Magnum

Empfohlene Beiträge

Hallo,

gestern hatte ich ein Schreiben vom Polizeipräsidium in der Post.

Es geht dabei um die Durchführung des Waffengesetzes und den Nachweis zu sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition.

http://img94.imageshack.us/img94/5729/waffengesetz.jpg

Gibt es hier noch weitere Betroffene?

Wie verhalte ich mich jetzt am besten?

Danke

Grüße

357erMagnum

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Man will einen Termin ausmachen - was ist dagegen zu sagen?

Besser, als wenn der Kontrolletti ohne sich anzumelden vor der Tür steht.

Ich würde darauf eingehen und nicht zu lange warten.

Freundlich bleiben - auch wenn's schwerfällt........ :yes:

Wie man in den Wald ruft......

Gruß Habakuk

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Das die Kontrollieren dürfen ist klar. Ich werde mich auch nicht dagegen wehren. Wie Habakuk schon sagte wie man in den Wald rein ruft ...

Damit bin ich bisher beim SB immer gut gefahren.

Mir ging es eher darum ob man einen Zeugen (Nachbarn) dabei haben sollte.

Ich meine hier auch mal ein Protokoll in einem Beitrag gesehen zu haben, nur finde ich das nicht wieder.

Grüße

357erMagnum

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Mir ging es eher darum ob man einen Zeugen (Nachbarn) dabei haben sollte.

Grüße

357erMagnum

Muß jeder für sich entscheiden. Ich persönlich halte es nicht für notwendig.

Allerdings würde ich die Nr. meines RA und die schnelle Erreichbarkeit eines Zeugen bereithalten, falls die Kontrolle in eine Durchsuchung/Beschlagnahme "umschlagen" sollte.

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Ruf an, mach einen Termin aus, und dann empfange sie freundlich. Die können auch nichts dafür, daß sie Dich kontrollieren müssen...

Wichtig:

Normalerweise müssen sie fragen ob sie Deine Wohnung betreten dürfen. Auch wenn sie das nicht tun, bitte sie freundlich herein. Mache alle Türen zu Zimmern die sie nichts angehen zu. Tresore sind natürlich bei Ankunft zu.

Die Kontrolleure wollen vermutlich die Seriennummern abgleichen. Da kannst Du gegen protestieren, nutzt aber nicht viel. Dabei dürfen Sie aber nur mit den Augen gucken... die Waffen gibst Du ihnen natürlich nicht in die Hand.

Wenn sie nach dem Gesetz vorgehen brauchen sie die Nummern aber sowieso nicht. Die meisten handeln aber auf Anweisung gesetzeswidrig, und sind dabei auch noch uneinsichtig (weil man die Lagerung nur kontrollieren kann wenn man weiß was gelagert ist... stimmt, steht aber anders im Gesetz).

EDIT:

Vorher beim SB bestätigen lassen daß es wirklich die richtigen Personen sind, und daß sie tatsächlich beauftragt sind zu dieser Zeit bei Dir zu kontrollieren, ist sicher eine gute Idee.

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Für die WOler die auch aus OB kommen. Der SB sagt ist alles richtig, Herr S. macht die Überprüfungen kommt in Zivil mit einem zivilien Fahrzeug und weißt sich auch aus.

Bei der Gelegenheit vergleicht man gerne die Waffennummern weil sich im Laufe der Jahre Fehler oder Zahlendreher schnell eingeschlichen haben. Diese könnte man bei dieser Gelegenheit gleich ausbessern.

Wenn es nur darum geht das der Kollege die Seriennummer auf den Waffen mit dem was eingetragen ist vergleichen will, habe ich nichts dagegen.

Grüße

357erMagnum

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Die Kontrolleure wollen vermutlich die Seriennummern abgleichen. Da kannst Du gegen protestieren, nutzt aber nicht viel.

.....

Wenn sie nach dem Gesetz vorgehen brauchen sie die Nummern aber sowieso nicht. Die meisten handeln aber auf Anweisung gesetzeswidrig, und sind dabei auch noch uneinsichtig (weil man die Lagerung nur kontrollieren kann wenn man weiß was gelagert ist... stimmt, steht aber anders im Gesetz).

Der Abgleich des Inhalts mit dem aktenkundigen Bestand hat allerdings Eingang in die WaffVwV gefunden:

§ 36 Absatz 3 Satz 2 räumt der Behörde die Möglichkeit ein,

verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen

Schusswaffen, Munition oder verbotenen

Waffen überprüfen zu können. Bei den durchzuführenden

Kontrollen ist nicht nur der Waffenschrank sondern auch der

Inhalt zu überprüfen und mit dem aktenkundigen Bestand abzugleichen.

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... die zwar für die Verwaltungsorgane bindend, für Dich als Bürger aber irrelevant ist, und die niemals dem zugehörigen Gesetz widersprechen darf.

Und im Gesetz steht eben in §36, daß die Aufbewahrung kontrolliert werden darf.

Für Vollzähligkeitskontrollen ist §39 zuständig. Und das eben nicht anlaßlos, und nicht bei Dir zu Hause sondern auf dem Amt.

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[...]

Wie verhalte ich mich jetzt am besten?

[...]

1. Nachsehen ob die angegebenen Telefonnummern zu der Behörde gehören.

2. Mit der selbst gefundenen Telefonnummer die Behörde anrufen.

3. Termin absprechen der DIR passt also Samstags, Sonntags oder nach Feierabend.

4. Aufbewahrung nochmals selbst überprüfen.

Ob du die Vollzähligkeit überprüfen läßt, liegt an Dir. Die Behörde wird es wollen und wenn Du Dich weigerst wird sie sagen du verstößt gegen das WaffG. Am Ende steht der Versuch die Waffen zu entziehen und ggf Gerichtsverfahren durch die Instanzen, die Du finanziell und nervlich durchstehen musst.

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Ob du die Vollzähligkeit überprüfen läßt, liegt an Dir. Die Behörde wird es wollen und wenn Du Dich weigerst wird sie sagen du verstößt gegen das WaffG. Am Ende steht der Versuch die Waffen zu entziehen und ggf Gerichtsverfahren durch die Instanzen, die Du finanziell und nervlich durchstehen musst.

Das dürfte, in dieser vereinfachten Form, doch stark übertrieben sein.

Das kann bei einer Totalverweigerung nach §36 oder §39 passieren.

Aber es steht nirgends wo im Gesetz das ich verpflichtet bin, während einer Kontrolle nach §36, einen Abgleich

der Waffennummern mit dem Datenbestand der Behörde nach §39 nachzukommen.

Allerdings dürfte dann das folgende Gespräch ungefähr so ablaufen:

Sachbearbeiter (kurz SB):

Also Herr Braun, wenn wir schon mal zur Aufbewahrungskontrolle da sind und alles in Ordnung

war würden wir auch gerne die Waffennummern mit unseren Unterlagen abgleichen.

Lens-Werner Braun (kurz LWB):

Nein, dazu bin ich nicht verpflichtet, und auch nicht bereit, das jetzt zu machen.

SB: Ah, Okay. Aber nach §39 WaffG. sind sie verpflichtet diese Auskunft zu erteilen. Dann kommen Sie bitte nächsten

Dienstag, um 8:30 Uhr, mit all Ihren Waffen, natürlich unter Beachtung aller Transport- und Sicherungspflichten, zu uns

aufs Amt damit wir diesen Abgleich vornehmen können.

LWB: Oh, da müsste ich ja Urlaub nehmen. Muss das sein.

SB: Wir können es auch gleich hier machen. Was ist Ihnen lieber?

Wie diese Geschichte dann ausgeht kann dann jeder für sich selbst entscheiden.

GKBubi

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Vollzähligkeit ist doch überhaupt nicht gefordert.[...]

Ich bin überzeugt dir ist klar, dass damit ein Abgleich des Inhalts der Behältnisse mit dem registrierten Bestand gemeint ist.

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[...]

SB: Ah, Okay. Aber nach §39 WaffG. sind sie verpflichtet diese Auskunft zu erteilen. Dann kommen Sie bitte nächsten

Dienstag, um 8:30 Uhr, mit all Ihren Waffen, natürlich unter Beachtung aller Transport- und Sicherungspflichten, zu uns

aufs Amt damit wir diesen Abgleich vornehmen können.

[...]

Ich vermute eher der SB wird sich auf die WaffVwV berufen, in der drin steht er dürfe den Bestand mit seinen Unterlagen abgleichen.

Den Termin einseitig auf Dienstag um 8:30 Uhr festlegen ginge übrigens nicht. Die Behörde kann lediglich eine *angemessene* Frist bestimmen. Auch das Verlangen alle Waffen auf einmal vorzulegen scheitert am Gesetzeswortlaut.

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3. Termin absprechen der DIR passt also Samstags, Sonntags ...

Ob du die Vollzähligkeit überprüfen läßt, liegt an Dir.

Die fragen mich vorher? Stehen nicht unangemeldet vor der Tür?

Leben und leben lassen interresiert mich nicht. Ich hab recht, hab recht, hab recht! :good:

Also Termin am 24.12.2013 um 16:00 Uhr. Wollen wir doch mal sehen.

P.S. nach Feierabend, wann den sonst. Godix entspann dich mal, wir sind die Guten. :beach:

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[...]

P.S. nach Feierabend, wann den sonst. Godix entspann dich mal, wir sind die Guten. :beach:

Wer ist *wir*?

Warum sollte man sich für die Kontrolle extra frei nehmen? Der Kontrolleur darf kommen mit und ohne Termin, ihn nicht hereinzulassen wäre ein Verstoß gegen das WaffG. Soweit so schlecht. Einen Anspruch darauf, dass ich zuhause bin, wenn er sich nicht anmeldet oder dass ich mir für ihn frei nehme hat er aber nicht. Da er nicht zur Unzeit kommen darf, könnten termine vor der Arbeit scheitern. Es bleibt nach Feierabend.

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Ich vermute eher der SB wird sich auf die WaffVwV berufen, in der drin steht er dürfe den Bestand mit seinen Unterlagen abgleichen.

Stimmt, mit dem Bestand (ich interpretiere das so dass keine eingetragenen Waffen fehlen sollten.

Wenn doch: mit Nachweis wie z. Bsp. Überlassungsdokument) aber nicht mit den Waffennummern.

Das selbst die Behörden den Inhalt der AWaffVwV mit ihren eigenen Interpretationen

versehen sieht man schon am Ende des Bestandsabgleich-Absatzts (36.7). Dort steht nämlich wortwörlich:

Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen

Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden.

Und wie viele Behörden verlangen, und das nicht zu knapp, Kohle dafür?

GKBubi

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[...]Und wie viele Behörden verlangen, und das nicht zu knapp, Kohle dafür?[...]

Wie viele Behörden gibt es in BaWü?

Die Behörden kennen den Inhalt der WaffVwV sicher und sie wissen auch, dass es eine verbindliche Gebührenordnung des Bundes seit 2003 nicht mehr gibt.

Man bedarf keines Nachweises, wenn man eine Waffe vorübergehend einem Berechtigten nach § 12 Abs. 1 überläßt. Wenn eine Waffe deswegen nicht da ist, gibt man halt die Auskunft: Diese Waffe ist vorübergehend an einen Berechtigten überlassen.

[...]Genau, nach Feierabend, und nicht Samstag oder Sonntag, hab ich doch unter P.S. geschrieben. ;)

Warum soll ich keinen Termin am Samstag oder Sonntag vereinbaren, wenn mir das besser taugt?
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