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Aufsicht- reine Videoüberwachung zulässig?


Asgard

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Hallo,

Schießen mehrerer Schützen muss unstrittig durch Aufsichten überwacht werden. Ist es zulässig Schießstände mit einer VIdeoanlage zu überwachen und Kommandos per Lautsprecher zu geben oder muss die Aufsicht zwingend in Persona im Schießstand anwesend sein? Ist euch in der Hinsicht etwas Sattelfestes bekannt?

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Die Standaufsicht muss immer anwesend sein. Eigentlich traurig das über so eine simple Frage überhaupt im Verein diskutiert wird. Ich will dich nicht ärgern, aber ich persönlich bekomme Bachschmerzen wenn ich als Standaufsicht solche einfachen Fragen beantworten soll, die müssen eigentlich sitzen.

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Die Standaufsicht muss immer anwesend sein. Eigentlich traurig das über so eine simple Frage überhaupt im Verein diskutiert wird. Ich will dich nicht ärgern, aber ich persönlich bekomme Bachschmerzen wenn ich als Standaufsicht solche einfachen Fragen beantworten soll, die müssen eigentlich sitzen.

Dann frage ich mich wieso mindestens drei mir bekannte öffentliche Schießstände das aber genauso mit einer Kamera durchführen ?

Im Gegenteil der Aufenthalt von mehr als dem Schützen ist untersagt.

Es sind in der Schießhalle zwölf KW Stände vorhanden, da schiessen zwei Vereine und drei Jäger gleichzeitig.

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Eine Aufsicht muß am Stand anwesend und erreichbar sein. Aber nicht an jeder Schießbahn muß einer stehen.

Einige Vereine lösen das so, daß eine Aufsicht im Aufenthaltsraum sitzt, und alle Schießbahnen durch Fenster einsehen kann.

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2

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Warum müssen unstrittig erwachsene Menschen denn überhaupt beaufsichtigt werden ? Diese Frage zu beantworten, wäre viel interessanter.

Hallo COB,

die Frage ist leicht zu beantworten. In D vertraut die Obrigkeit eben niemandem, außer sich selbst natürlich.

Von daher muss immer jemand da sein, der alles überwacht, regelt, kontrolliert usw. Hat auch noch den Vorteil,

dass man gleich einen Schuldigen hat, wenn etwas schiefgeht. Denn auch das scheint bei uns Kultur geworden

zu sein. Es hat immer jemand an allem schuld, notfalls sogaram Wetter.

Gruß RNehring

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In meinem Stammverein wurde auch die Videoüberwachung eingerichtet. Standaufsicht ist im Lokal und hat so den überblick über alle stände. Ansonsten bräuchten wir min. 3 bis 4 Aufsichten.................Da einer der für das Gebiet zuständige Sb der Waffenbehörde bei uns im Vorstand ist und das mitbeschlossen hat gehe ich von einer Gesetzeskonformen Art der Aufsicht aus. meckern kann die Behörde bei uns jedenfalls nicht, hat sie ja quasi mitbeschlossen :good:

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Ich kenne Vereine wo das genauso, also mit Videoüberwachung, gemacht wird.

Die Aufsicht steht im Hauptraum und hat Einblick auf die Bildschirme.

Bei uns wurde das in einem Teil der Anlage auch so gelöst.

Meines Wissens wurde das mit der Waffenbehörde so abgestimmt.

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AWaffV:

§ 11 Aufsicht

(1) Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben das Schießen in der Schießstätte ständig zu beaufsichtigen,

insbesondere dafür zu sorgen, dass die in der Schießstätte Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren

Gefahren verursachen, und zu beachten, dass die Bestimmungen des § 27 Abs. 3 oder 6 des Waffengesetzes

eingehalten werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren erforderlich ist, das

Schießen oder den Aufenthalt in der Schießstätte zu untersagen.

Wie willst du bei einer Videoüberachung rasch eingreifen, wenn sich ein Schütze mit einer Waffe unsachgemäß hantiert?

Bis Du dann auf den Stand bist, liegen vielleicht schon Verletzte am Boden.

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Fakt ist: Es gibt Schießstände, in denen die Aufsicht nur durch eine Kamera wahrgenommen wird, und aus bautechnischen Gründen (z. B. EInzelkabinen) auch nicht anders wahrgenommen werden kann.

Jetzt sind etwa die dafür zuständigen Zulassungsbehörden alle im Irrtum, und bedürfen Aufklärung und Anleitung durch die Schützen, die sich nicht zutrauen ohne Wachmann in greifnähe zu schießen, oder wir nehmen es einfach so hin, dass es doch noch klein wenig Spielraum beim Aufsicht führen gibt

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Warum müssen unstrittig erwachsene Menschen denn überhaupt beaufsichtigt werden ?

Weil es unstrittig erwachsene Menschen gibt, die grundlegende Sicherheitsregeln im Umgang mit Schußwaffen nicht kennen, kennen wollen oder was auch immer sich diese Leute dabei denken und somit eine potentielle Gefahr für andere Schützen darstellen. Falls du so etwas noch nicht erlebt hast, beneide ich dich darum.

Meiner Meinung nach ist diese Regelung eine der wenigen Regelungen des deutschen Waffenrechtes, die deutlich Sinn macht.

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Wenn die in den Einzelkabinen alle eine "Qualifizierte Schießstandaufsicht" haben dann ist das erlaubt.

Sonst gilt für bis zu 5-7 Schützen eine Aufsicht mit Qualifizierte Schießstandaufsicht, auch für Luftis.

Quelle: G. Funier DSB, bei einer Einführungsveranstaltung für einen Quali. Schießstandaufsicht Moderator.

Alle unsere Schützen für Feuerwaffen haben den Quali. Schein und einer von uns überwacht immer den Rest. Ehrlich.

Ansonsten auch Kamera für die Aufsicht, damit man weiß wann ein Schießstand frei wird.

Ansonsten gilt so lange nix passiert.........

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Wenn die in den Einzelkabinen alle eine "Qualifizierte Schießstandaufsicht" haben dann ist das erlaubt.

Sonst gilt für bis zu 5-7 Schützen eine Aufsicht mit Qualifizierte Schießstandaufsicht, auch für Luftis.

Quelle: G. Funier DSB, bei einer Einführungsveranstaltung für einen Quali. Schießstandaufsicht Moderator.

dass das sinnvoll ist will ich nicht abstreiten, ansonsten ist das aber auch nur seine ganz persönliche Meinung und sonst nix!

gruß alzi

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Fakt ist: Es gibt Schießstände, in denen die Aufsicht nur durch eine Kamera wahrgenommen wird, und aus bautechnischen Gründen (z. B. EInzelkabinen) auch nicht anders wahrgenommen werden kann.

Jetzt sind etwa die dafür zuständigen Zulassungsbehörden alle im Irrtum, und bedürfen Aufklärung und Anleitung durch die Schützen, die sich nicht zutrauen ohne Wachmann in greifnähe zu schießen, oder wir nehmen es einfach so hin, dass es doch noch klein wenig Spielraum beim Aufsicht führen gibt

Das zeigt sich dann in der Gerichtsverhandlung.....

Der §11 der AWaffV bietet zumindest interpretationsspielraum ob sich das "in der Schießstätte" auf das Schießen oder die Aufsicht bezieht...... Meine Meinung ist, da ein Schießen ausserhalb der Schießstätte hier keinen Sinn macht, kann das explizite "in" sich nur auf den Ort der Aufsicht beziehen.

Aber ich bin weder Rechtsgelehrter noch der liebe Gott. Ein jeder möge eigene Schlüsse ziehen.

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Siehe WaffG § 27 (1). Die Schießstätte umfasst den Schützen/Schießstand. Der Ort eben wo geschossen wird. Meiner Meinung nach bedeutet das "in" tatsächlich auch in. Wenn andererseits ein Schützenstand abgenommen wird, auf dem tatsächlich neben dem oder den Schützen kein Platz für den "Wachmann" mehr bleibt..?

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Das eine ist die Schießstätte, das andere ist die Beaufsichtigung des Schießens in dieser Stätte.

Sicht. Auf das Schießen..

Auch wenn die Aufsicht vor Ort ist, wird wohl kaum jemand einem fehlverhaltenden Schützen in den Lauf greifen.

Eine persönliche Anwesenheit ist auch nicht zwingend erforderlich für die Ausübung der Aufsicht.

Nach § 11 Abs 2 AWaffV ist den Anweisungen der Aufsicht Folge zu leisten. Es muß also eine Möglichkeit geben, dass die Aufsicht Weisungen erteilt - dies ist zB. per Lautsprecher möglich.

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Warum müssen unstrittig erwachsene Menschen denn überhaupt beaufsichtigt werden ? Diese Frage zu beantworten, wäre viel interessanter.

Weil es D****n gibt die es gebacken bekommen im 90° Winkel 12 Löcher in das Dach des 25 Meter Sstandes zu schiessen.

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