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IGNORED

Mit dem größten beginnen`?


MarianWi

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich spiele mit dem gedanken mir eine 9mm und eine 45acp anzuschaffen.

Die Modelle stehe auch schon fest.

Mir stellt sich jetzt nur die Frage mit welchem Kaliber ich beginnen soll.

Ein Vereinskollege erzählte mir das es einfacher sei ein kleineres Kaliber genehmigt zu bekommen als ein größeres.

Habt ihr ähnliche Erfarungen gemacht ????

Gruß

MarianWi

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Ein Vereinskollege erzählte mir das es einfacher sei ein kleineres Kaliber genehmigt zu bekommen als ein größeres.

So ist das nicht richtig.

Aber: Wenn man nicht vorhat, regelmäßig Wettkämpfe zu bestreiten, hat man sich i.d.R. mit dem Regelbedürfnis (zzgl. der Waffen, die auf Gelb gehen) zu begnügen. Das sind 2 (mehrschüssige Patronen-) Kurzwaffen und 3 halbautomatische Langwaffen.

Da ist es dann eventuell sinnvoll, zuerst die Waffe im großen Kaliber zu erwerben und denn kleinere oder kalibergleiche Wechselsysteme bedürfnisfrei nachtragen zu lassen - das belastet nämlich nicht das Kontingent.

Für Wettkampfschützen ist die Frage, welches Kaliber zuerst, eher rhetorisch - und die Beantwortung hängt von Vorlieben, Wünschen und dem Geldbeutel ab - wobei die Munitionskosten meist die Kosten für die jeweilige Abschußrampe früher oder später weit übertreffen werden.

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Wie Sal-Peter richtig sagt:

Als Wechselsystem braucht man es gar nicht genehmigen zu lassen.

Sollen es aber zwei eigenständige Waffen sein, so solltest Du vorher einen Blick in Deine Sportordnung werfen. Und dann beantragst Du zuerst die Waffe, die nur in einer Deiner Disziplinen verwendbar ist. Für die zweite gibst Du dann eine andere Disziplin an.

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2

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lieber marian,

vereinskollegen und hören-sagen und wissen tun.......

das gesetz gesteht dir für kurzwaffen ein grundkontingent von 2 kurzwaffen zu!

das ist DEIN RECHT

da ist es egal welches kaliber! (solagen dieses gesetzteskonform ist - sportlich in deinem fall geschossen wird)

für deine weitere überlegungen solltest du einfliessen lassen, - was du schiessen willst (disziplinen - wettkämpfe - leistungsorientiert - beitensportlich - wiederlader)

willst du zum beispiel irgendwann ipsc- oder fallscheibe- oder speed- oder mehrdistanzschiessen machen, spielt der munitionspreis eine nicht unerhebliche rolle. 9 para ist erheblich billiger.....

aber du kannst beide waffen auf einmal beantragen und hast dann 1 jahr zeit sie zu erwerben, aber du darfst pro 6 monate nur 2 waffen kaufen......

weiterhin solltest du eventuell überlegen ob es für die waffen die du ins auge gefasst hast wechselsysteme gibt die funktionieren.

du kannst dann mit der waffe unterumständen zum training günstige 22 lfb verschiessen.

mit dem erwerb einer kurzwaffe ist er kauf eines wechselsystems nur eintragungspflichtig und nicht an einen neuen voreitrag gebunden. bedeutet wenn das sportgerät in die waffenbesitzkarte eingetragen ist kannst du dir ein wechselsystem kaufen wann du willst, du musst es dann nur nachträglich in die waffenbesitzkarte eintragen lassen....

einen schönen morgen oliver huber

p.s. rechtschreibfehler kann behalten wer sie findet

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Trifft meines Erachtens nur bei 357 und 38 zu. Hole ich mir erst den 357er Revolver, darf ich damit zb beim DSB auch die 38er Disziplin Schiessen. Hole ich zuerst den 38er, darf ich für Gebrauchsrevolver 357 dann noch einen holen. Gibt aber genug Disziplinen in anderen Verbänden wo das schon nicht mehr passt.Aber rein im DSB macht es noch Sinn, erst den 38er zu kaufen.

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das gesetz gesteht dir für kurzwaffen ein grundkontingent von 2 kurzwaffen zu!

das ist DEIN RECHT

da ist es egal welches kaliber! (solagen dieses gesetzteskonform ist - sportlich in deinem fall geschossen wird)

Ist es eben nicht. Vielleicht solltest Du § 14 Abs. 2 WaffG und die dazugehörenden Ausführungen in der WaffVwV mal etwas genauer lesen ...

Sollen es aber zwei eigenständige Waffen sein, so solltest Du vorher einen Blick in Deine Sportordnung werfen. Und dann beantragst Du zuerst die Waffe, die nur in einer Deiner Disziplinen verwendbar ist. Für die zweite gibst Du dann eine andere Disziplin an.

..., in der man mit der ersten nicht antreten kann. So ist es richtig. :good:

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Gibt keine Disziplin für Revolver im Kaliber .38 beim DSB. Geht nur .357 Mag. (mit dem Mann natürlich auch .38 verschiessen kann) wenn ich nicht irre.

Sorry, aber du irrst dich tatsächlich.

Es gibt beim DSB die Disziplin "Zentralfeuer 30/38" , Sportordnungsnummer 2.45.., für die der 38ger Revolver zugelassen ist.

Gruß

GKBubi

Mist, BBF war schneller.

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Aber: Wenn man nicht vorhat, regelmäßig Wettkämpfe zu bestreiten, hat man sich i.d.R. mit dem Regelbedürfnis (zzgl. der Waffen, die auf Gelb gehen) zu begnügen. Das sind 2 (mehrschüssige Patronen-) Kurzwaffen und 3 halbautomatische Langwaffen.

???! und ich Dödel kauf mir Repetierer ;-)

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???! und ich Dödel kauf mir Repetierer ;-)

Da der DSB nicht überall Halbautomaten befürwortet, obwohl sie dir GESETZLICH im Grundkontingent zustehen, musst du weiterhin ein "Dödel" bleiben oder... P.S.: der Trend geht eindeutig zum Zweitverband! :-))

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Hallo zusammen,

Mir stellt sich jetzt nur die Frage mit welchem Kaliber ich beginnen soll.

MarianWi

---Pistole Kaliber 45 ACP--- wenn (hoffentlich nicht, aber die Hoffnung stirbt zuletzt) die Sonne nach der Wahl sich verdunkeln sollte, hast Du eine GK-Kurzwaffe ( sei es das 9Para Patrönchen oder eben das genehmigungsfähige Maximum in 45ACP) und kannst downloaden mit einem Wechselsystem auf KK. Ich habe eine Colt Gold Cup und habe die Hoffnung, die Waffe behalten zu können--- MIT einem Mäuschenfurz- heißt KK-Wechselsystem.

MfG!

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