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Waffensachkundekurs - Unterlagen für den Referenten gesucht!


Glockfreak

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Hallo,

ich hätte da heute mal eine ganz bescheidene Frage an Euch, gestern wurde ich mit der "ehrenvollen" Aufgabe betreut, im Jahr 2013 die Waffensachkundelehrgänge abzuhalten.

Hat jemand von Euch die Unterlagen dafür? Muß man sich diese selbst zusammenstellen oder kann man sich diese iwo besorgen?

Div. Bewegungsabläufe der Waffe etc konnte ich online bei youtube finden.

Vielen Dank!

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wurde ich mit der "ehrenvollen" Aufgabe betreut, im Jahr 2013 die Waffensachkundelehrgänge abzuhalten.

Hat jemand von Euch die Unterlagen dafür? Muß man sich diese selbst zusammenstellen oder kann man sich diese iwo besorgen?

Wenn Du die BERECHTIGUNG hättest, derartige Kurse abhalten zu DÜRFEN -

dann

müßtest Du diese Frage nicht stellen :rolleyes:

Schon mal was davon gehört, daß es dafür gesetzliche Regelungen und Vorgaben gibt ?

Offenbar der ganze "Verein" bei Euch nicht :peinlich:

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...Hat jemand von Euch die Unterlagen dafür? Muß man sich diese selbst zusammenstellen oder kann man sich diese iwo besorgen?

Der DSB hat eine Mappe mit Material, Lehrplan, Lehrgangsumfang usw. für Ausbilder. Musst mal bei deinem zuständigen Landesverband anfragen.

Ergänzung: Eigentlich sollte die Übertragung der "ehrenvollen Aufgabe" auch mit einer entsprechenden Schulung verbunden sein und nicht nur durch "Handauflegen" erfolgen. Es gibt beim Landesverband, aber auch bei den Kreisverbänden entsprechende Ausbildungsleiter.

Bei der SK-Ausbildung ist zudem einiges an Formalitäten einzuhalten. Deshalb unbedingt VOR dem Lehrgang mit dem Verantwortlichen für Ausbildung beim Landesverband bzw. Kreisverband in Verbindung setzen.

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Wenn Du die BERECHTIGUNG hättest, derartige Kurse abhalten zu DÜRFEN -

dann

müßtest Du diese Frage nicht stellen :rolleyes:

Schon mal was davon gehört, daß es dafür gesetzliche Regelungen und Vorgaben gibt ?

Offenbar der ganze "Verein" bei Euch nicht :peinlich:

Lt Gesetzlichen Vorgaben hat die Behörde eine Vereinsinterne Ausbildung anzuerkennen.

Mir sind aber gegenteilige Fälle bekannt.

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AWaffV

§ 3 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde

...

(2) Die staatliche Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition erfolgt durch die zuständige Behörde; sie gilt für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes. Eine Anerkennung des waffenrechtlichen Teils einer zum Führen eines Luft- oder Wasserfahrzeuges berechtigenden staatlichen Prüfung soll erfolgen, wenn die theoretische Ausbildung auf der Grundlage anerkannter Grundsätze, insbesondere eines zwischen Bund, Ländern und Verbänden abgestimmten Fragenkatalogs, stattfindet und die praktische Unterweisung im Umgang mit Seenotsignalmitteln durch sachkundige Personen erfolgt.

(3) Lehrgänge dürfen nur anerkannt werden, wenn in einem theoretischen Teil die in § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Kenntnisse und in einem praktischen Teil ausreichende Fertigkeiten in der Handhabung von Waffen und im Schießen mit Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 vermittelt werden; § 1 Abs. 2 bleibt unberührt. Außerdem dürfen Lehrgänge nur anerkannt werden, wenn

1.

der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung für die Durchführung des Lehrgangs besitzt,

2.

die fachliche Leitung des Lehrgangs und die von dem Lehrgangsträger beauftragten Lehrkräfte die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung gewährleisten,

3.

die Dauer des Lehrgangs eine ordnungsgemäße Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten gewährleistet und

4.

der Antragsteller mit den erforderlichen Lehrmitteln ausgestattet ist und über einen geeigneten Unterrichtsraum verfügt.

(4) Der Lehrgang ist mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abzuschließen. Sie ist vor einem Prüfungsausschuss abzulegen, der von dem Lehrgangsträger gebildet wird. Im Übrigen gilt § 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass der Lehrgangsträger verpflichtet ist,

1.

die Durchführung der Prüfung und die Namen der Prüfungsteilnehmer der für den Ort der Lehrgangsveranstaltung zuständigen Behörde zwei Wochen vor dem Tag der Prüfung anzuzeigen und

2.

einem Vertreter der Behörde die Teilnahme an der Prüfung zu gestatten. Im Falle seiner Teilnahme hat der Vertreter der Behörde die Stellung eines weiteren Beisitzers im Prüfungsausschuss; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

(5) Schießsportliche Vereine, die einem nach § 15 Abs. 3 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen. Absatz 2, zweiter Halbsatz und die Absätze 3 und 4 finden hierfür entsprechende Anwendung. Zur Durchführung der Prüfung bilden die schießsportlichen Vereine eigene Prüfungsausschüsse.

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Guten Abend Forumuser!

Sowas Lesen zu müssen, dass einem Verein eine gewisse Peinlichkeit unterstellt wird ist einfach nur niveaulos!

Von Waffen verstehe ich als gelernter Büchsenmacher, seit zwei Jahrzehnten Meister, so glaube ich zumindest, auch etwas!

In meiner Funktion als waffenrechtlicher Gutachter für Bundesbehörden sogar wahrscheinlich mehr als so mancher User hier!

Aber gut, ...

Dennoch zurück zum Thema, vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt....

Das der Inhalt eines solchen Kurses gesetzlich festgelegt ist, wußte ich sogar schon länger. Meine Frage war nur darauf ausgerichtet,

das AKTUELLE Unterrichtsmaterial dafür zu bekommen! Natürlich kann ich mich selber hinsetzten und loslegen diese div. Unterlagen erstellen,

aber evtl hat ja jemand sich die Arbeit schon gemacht und teilt sie. Fragen kostet ja bekanntlich nichts.

Den Hinweis auf die DSB Unterlagen für Referenten habe ich dankend z.K. genommen!

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Dennoch zurück zum Thema, vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt....

DAS ist der Grund. Die Reaktion ist nicht niveaulos sondern verständlich. Nach dem Du das nun aufgeklärt hast, würde ich Dir gerne helfen habe aber leider keine derartigen Materialien (schon, jedoch bin ich nicht Urheber oder berechtigt). Ich würde Dir allerdings raten, diese Materialien selber (anhand aktueller Literatur) zu erstellen. Das hat den großen Vorteil, dass Du diese Materialien besser kennst und Dir beim Erstellen bereits Formulierungen, Anekdoten, Verweise etc. einfallen. Diese solltest Du dann nebenbei notieren und wenn Du mit dem Erstellen fertig bist - > hast Du den ganzen Kurs fertig erstellt und musst nichts mühsam auswendig lernen und bist im Kurs selber auch nicht mehr durch Nebenfragen, Störungen aus der Spur gebracht. Wenn man so etwas noch nie gemacht hat, ist es ja auch nicht so einfach und will geübt werden. "Eigenes" Material macht Dich in jedem Fall sicherer.

P.S. Was ist ein waffenrechtlicher Gutachter für Bundesbehörden? Meinst Du öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige/Gutachte (oder gerichtlich benannt, amtlich bekannt, zertifiziert oder frei)? Versteh mich nicht falsch, das ist gar nicht so spitz gemeint, wie es klingt aber bist Du waffenrechtlicher oder waffentechnischer Gutacher/SV?

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Servus,

schau mal da:

http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenre...hkunde_2010.pdf

damit kannst Du die Schulung durchführen.

Gruß

fswald

Leute so einfach kann keiner die "Schulung" durchführen.

Das ist keine Schulung sondern ein Kurs in Waffensachkunde nach Vorgaben des Gesetzgebers, respektive der nachgeschalteten Organe.

Da hilft auch nicht eine Prüfung zum Büchsenmacher Meister.

Der kann eventuell die sachlichen waffenrelevanten Teile des Kurses behandeln.

Aber selbst dazu muß er von der für das Waffenrecht zuständigen Behörde dazu berechtigt sein(zertifiziert).

Gruß

Allrounder

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Sowas Lesen zu müssen, dass einem Verein eine gewisse Peinlichkeit unterstellt wird ist einfach nur niveaulos!

Ein Verein, der einem anerkannten Verband angehört, muß wissen, wie die Regelungen und Vorgaben des Verbandes diesbezüglich aussehen.

Von Waffen verstehe ich als gelernter Büchsenmacher, seit zwei Jahrzehnten Meister, so glaube ich zumindest, auch etwas!

Das ist zwar sehr hilfreich, aber

deshalb mußt Du noch lange nicht den Vorgaben und Anforderungen eines Sachkundelehrers entsprechen.

Ein Kfz Meister besitzt auch nicht automatisch die Zulassung zum Fahrlehrer.

In meiner Funktion als waffenrechtlicher Gutachter für Bundesbehörden sogar wahrscheinlich mehr als so mancher User hier!

Bist Du sicher, nicht waffentechnisch zu meinen ?

Für Waffenrecht benötigen Bundesbehörden sicher keinen Büchsenmachermeister, aber das ist auch kein Thema,

weil wiederum für die Frage Sachkundelehrer wohl hilfreich, aber nicht automatisch befähigend.

Dennoch zurück zum Thema, vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt....

So ist es !

Natürlich kann ich mich selber hinsetzten und loslegen diese div. Unterlagen erstellen,

aber evtl hat ja jemand sich die Arbeit schon gemacht und teilt sie.

Kannst Du zwar, ist aber verbandsintern auch wieder nicht anerkannt.

Wenn Dein Verein einem anerkannten Verband angehört, dann hat dieser für die Sachkundelehrgänge sowohl Vorgaben, was die Veranstalter als auch was Art und Umfang anbelangt und auch entsprechend vorgegebenes Material.

Vereinsinterne Sachkundelehrgänge werden von Behörden nämlich nur dann anerkannt, wenn sie entsprechend den Kriterien, die mit den anerkannten(!) Verbänden abgesprochen wurden, durchgeführt werden.

Die Verbände wiederum geben vor, was die Vereine bei Durchführung zu berücksichtigen haben.

Gehört Dein Verein keinem anerkannten Verband an - dann mußt Du m.E. die Voraussetzungen und Zulassungen gewerblicher Veranstalter von

Sachkundelehrgängen erfüllen, damit Deine Sachkundenachweise anerkannt werden.

Also, nix für ungut jetzt,

es gibt zwar keine dummen Fragen -

aber arg mißverständlich und ungeschickt formulierte Fragen gibt es schon ;)

Hättest ja ganz einfach unter Angabe Eurer Verbandszugehörigkeit fragen können -

dann wären all diese Mißverständnisse erspart geblieben :rolleyes:

G.T.

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Vereinsinterne Sachkundelehrgänge werden von Behörden nämlich nur dann anerkannt, wenn sie entsprechend den Kriterien, die mit den anerkannten(!) Verbänden abgesprochen wurden, durchgeführt werden.

Die Verbände wiederum geben vor, was die Vereine bei Durchführung zu berücksichtigen haben.

Habe leider auch die Erfahrung gemacht, das sich manche Behörden nicht an die AWaffV und einem Vereinlehrgang die Anerkennung verweigern.

Leider ist durch diesen Vorgang nicht der Verein belastet sonder der Schütze der sich sicher seine erste WBK nicht einklagen will.

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Guten Abend Forumuser!

In meiner Funktion als waffenrechtlicher Gutachter für Bundesbehörden sogar wahrscheinlich mehr als so mancher User hier!

Hallo Glockfreak,

da interessiert mich aber sehr, welche Bundesbehörde sich eines Büchsenmachers als waffenrechtlichen Gutachter bedient.

MfG

Pirol 2

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Habe leider auch die Erfahrung gemacht, das sich manche Behörden nicht an die AWaffV und einem Vereinlehrgang die Anerkennung verweigern.

...

Aus diesem Grund spricht man das ganze Projekt "Waffensachkunde im Verein selbst gemacht" mit der zuständigen Behörde ab.

Die will dann bestimmt erstmal sowas wie einen Lehrplan / Konzept sehen und ggf. auch mal einen Vertreter der Behörde als Zuschauer mit in die Schulung / Prüfung setzen.

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Der Lehrgang wurde der Behörde natürlich 14 Tage im Voraus gemeldet (incl. Teilnehmerliste).

Es wäre der Behörde also möglich gewesen einen Vertreter zu entsenden oder auch Einwände zu äußern.

Nun wird das ganze ab Feb eben gewerblich gemacht.

Und da eine gewerbliche Nutzung der vorhandenen Sportwaffen wohl nicht vom Bedürfnis umfasst ist muss eine Firmen-WBK her.

Da ist jedenfalls auch so etwas wie Anscheinswaffen oder 2/6 hinfällig.

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Hallo fswald,

mit dem (fehlerhaften) Fragenkatalog kann man noch lange keinen Lehrgang abhalten.

MfG

Pirol 2

Servus Pirol 2,

das man mit dem Fragenkatalog keine Schulung abhalten kann ist ansichtssache (Führerscheinprüfung läuft ja genauso alle Fragen auswendig lernen und gut ist).

Das Fehler drinn sind ist :peinlich:

Er hilft aber mindestens bei der Erstellung von eigenen Schulungsunterlagen, zumindest soweit dass man weis, nach was man suchen sollte.

Gruß

fswald

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