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IGNORED

Einfuhr von Hülsen und Geschossen


Zeuss

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Die Bestellung von Hülsen und/oder Geschossen z. B. aus den USA hat ja immer zwei Seiten: den Export dort und den Import hier. Meiner Rechtsauffassung als Laie nach sind Hülsen und Geschosse (sofern diese nicht dem KWKG unterliegen) ja frei erwerbbar. Dementsprechend dürfte eine Einfuhr auch zollrechtlich außer dem üblichen Obolus zur Versteuerung doch völlig uninteressant sein, oder? Da nicht erlaubnispflichtig, ist auch eine Verbringungserlaubnis nicht notwendig. Da diese Feinheiten des Waffenrechts dem üblichen unterdurchschnittlich motivierten Zollbeamten auf dem lokalen Amt wohl entgehen dürften und alles, was mit Waffen zu tun hat, zuallererstmal mit möglichen eigenen Fehlern und der entsprechenden Verantwortung hinterher im Hinterkopf angegangen werden wird, kommt da wohl eine Menge Papierkrieg oder Wartezeit auf einen zu.

Welche Rechtsvorschriften kommen denn dabei zur Anwendung? Im Waffengesetz selber steht ja nicht explizit drin, daß leere, unbezünderte Hülsen und ungesetzte Geschosse nicht erlaubnispflichtig sind und rechtlich dem Altmetall gleich stehen. Gibt es dazu irgendwas in Gesetzeskommentaren, Gerichtsurteilen oder Verwaltungsvorschriften? Gibt es ggf. andere Rechtsvorschriften, die sich dazu äußern? GIbt es zollrechtliche Bestimmungen, die das Thema behandeln? Und eigentlich müsste es doch auch beim Zoll irgendein Merkblatt oder eine Arbeitshilfe für den DAU existieren, oder? Ich wäre für jeden Tip dankbar, um sattelfest im Thema zu sein.

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WaffVwV 36.2.2 [...Geschosse, z. B. Diabolos für

Druckluftwaffen, sind keine Munition.[...]

Auch in Deutschland gilt: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Was verboten oder erlaubnispflichtig ist bestimmen die §§ 1 und 2 des WaffG

§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der

Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

[...]

(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt,

führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder

damit Handel treibt.

Was Munition ist definiert die Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 3 des WaffG

§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18.

Lebensjahr vollendet haben.

(2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2

zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.

(3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem

Gesetz genannt sind, ist verboten.

(4) Waffen oder Munition, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der

Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist, sind in der Anlage 2 Abschnitt

1 und 2 genannt. Ferner sind in der Anlage 2 Abschnitt 3 die Waffen und Munition

genannt, auf die dieses Gesetz ganz oder teilweise nicht anzuwenden ist.

Für Gegenstände die nicht vom Gesetz erfaßt sind bestehen keine Beschränkungen im Umgang aufgrund des WaffG.

Bearbeitet von Godix
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WaffVwV 36.2.2 [...Geschosse, z. B. Diabolos für

Druckluftwaffen, sind keine Munition.[...]

Auch in Deutschland gilt: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Vielen Dank für die Stelle aus der WaffVwV, der Rest war mir bekannt. Gerade der untere Satz in dem Zitat von Dir weist auf das Hauptproblem hin: Der Zöllner an sich tut sich ja immer schwer, wenn er nichts hat, wo ganz explizit drin steht, daß Geschosse und Hülsen erlaubnisfrei sind. Da das natürlich nicht im Gesetz stehen kann (die Liste wäre ja unendlich lang), gibt es bei oder für Behörden ja meistens sowas sie eine explizite Handlungsanleitung für die typischen Probleme des Alltags. Eben wie die WaffVwV für die Ordnungsämter eine waffenrechtliche Hilfestellung für die Zollbehörden, wo sowas drinstehen könnte. Und was man dem freundlichen Beamten, der natürlich nicht weiß, daß sowas in seinem Schrank irgendwo abgeheftet ist oder im Behördenintranet verfügbar wäre, mit einem kleinen Tip eröffnen könnte. Bevor dann mangels "Ich weiß trotzdem nicht, ob das jetzt eingeführt werden darf oder nicht, das muss erst geprüft werden" eben doch keine zeitnahe Abgabe der Lieferung durch den Zoll erfolgt.

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... Meiner Rechtsauffassung als Laie nach sind Hülsen und Geschosse (sofern diese nicht dem KWKG unterliegen) ja frei erwerbbar.

Das hängt in USA vom Staat ab, in manchen Staaten sind Hülsen / Geschosse frei zu haben, in anderen der Besitz wiederum eine Straftat ! Also vorher informieren :rolleyes:

Bearbeitet von sas26
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Hi, google mal Zoll VUB, dann unter Schutz der öffentlichen Ordnung, weiter dann in Waffen u.Munition

Grüße, Franz

Danke - die Infoseiten sagen leider nur aus, daß Verbringen/Mitnahme von Munition erlaubnispflichtig ist. Auf den kleinen, aber feinen Unterschied zwischen Munition und Munitionsteilen wird dort nicht eingegangen. Für den durchschnittlich begabten Beamten vor Ort sind Hülsen und Geschosse natürlich offensichtlich Munition. Wahrscheinlich resultiert das dann gleich mit einer Beschlagnahmung und Abgabe an die Staatsanwaltschaft...

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Danke - die Infoseiten sagen leider nur aus, daß Verbringen/Mitnahme von Munition erlaubnispflichtig ist. Auf den kleinen, aber feinen Unterschied zwischen Munition und Munitionsteilen wird dort nicht eingegangen. Für den durchschnittlich begabten Beamten vor Ort sind Hülsen und Geschosse natürlich offensichtlich Munition. Wahrscheinlich resultiert das dann gleich mit einer Beschlagnahmung und Abgabe an die Staatsanwaltschaft...

Nein, ganz so schlimm ist es nicht. Im Zweifelsfall kann der Beamte ja bei dem SB der Waffenbehörde oder bei einem

Büma anfragen.

Wird auch oft so gemacht.

Gruß

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Meine Empfehlung wäre eine Anfrage an

info.privat@zoll.de

zu schicken. Die Antwort ausdrucken und mitnehmen. Ich denke, damit hättest du was in der Hand und der Zöllner vor Ort eine Entscheidungshilfe, sofern er sich nicht mit den WaffG auskennen sollte.

Im Idealfall gehen die in der Antwort auf die Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 3 ein:

Munition und Geschosse

1.

Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte

1.1

Patronenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss enthalten, und Geschosse mit Eigenantrieb),

Hier die Tarifnummern:

Patronen und Teile davon für Pistolen und Revolver

9306 3010 00 0 (2,7% Zoll + 19% EUSt)

...für Gewehre

9306 3090 00 0 (2,7% Zoll + 19% EUSt)

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Hallo Zeuss,

ich habe versucht ungezünderte und ungeladene -umgangssprachlich also- neue Hülsen zum Wiederladen in USA zu bestellen. Bei zwei renommierten Herstellern bekam ich einerseits die Aussage, dass die eine Firma nicht einmal in alle Bundesstaaten "exportieren" dürfe, nach DEU schonmal gar nicht und andererseits den Verweis der zweiten Firma zu den europäischen Importeuren mit offizieller Lizenz. Was die kostet, weiß ich nicht. Fakt ist, dass ich nach anstrengender Recherche mehrere deutsche Händler gefunden habe, die Hülsen und Geschosse aus USA anbieten. Preislich unvergleichbar, aber im akzeptablen Bereich. Ich habe mich damit abgefunden, dass Hülsen und Geschosse nicht ohne weiteres Übersee verlassen. Sorry. Sollte einer wissen, wie man für umgerechnet neun anstatt ca. 20 Euro 100 neue Starlinehülsen bekommt, bin ich sehr gespannt.

Sepp

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Ich halte Zöllner nicht für blöd. Aber ich habe da so meine Erfahrungen gemacht...

Export aus den USA ist hier nicht das Thema, es geht um das Zollrechtliche bei der Einfuhr. Das Herkunftsland ist hier zweitrangig.

Gibt es denn über das WaffG/KWKG hinaus noch irgendwelche speziellen zollrechtlichen Bestimmungen, die die Einfuhr noch darüber hinaus reglementieren könnten? Nicht, daß man mächtig sachkundig mit den Passagen aus dem Waffengesetz dort aufschlägt, und dann irgendwelche anderswo verankerten Handels- oder Einfuhrbestimmungen außerdem noch relevant sind.

Die Info-Hotline des Zolls habe ich zweimal zu waffenrechtlichen Themen in Anspruch genommen. Beide male konnte mir nicht geholfen werden, bzw. es wurden allgemeine Aussagen getroffen, die nicht zur Lösung des Problems beitrugen. Letztlich kommt es mir so vor, dass dort auch nur aus den VUB vorgelesen wird...

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Gibt es denn über das WaffG/KWKG hinaus noch irgendwelche speziellen zollrechtlichen Bestimmungen, die die Einfuhr noch darüber hinaus reglementieren könnten? Nicht, daß man mächtig sachkundig mit den Passagen aus dem Waffengesetz dort aufschlägt, und dann irgendwelche anderswo verankerten Handels- oder Einfuhrbestimmungen außerdem noch relevant sind.

Die Handelsrechnung und evtl. ein Zahlungsnachweis sind ausreichend. Darüber hinaus gibt es keine Einschränkungen.

Die Info-Hotline des Zolls habe ich zweimal zu waffenrechtlichen Themen in Anspruch genommen. Beide male konnte mir nicht geholfen werden, bzw. es wurden allgemeine Aussagen getroffen, die nicht zur Lösung des Problems beitrugen. Letztlich kommt es mir so vor, dass dort auch nur aus den VUB vorgelesen wird...

Deren Antworten haben müssen rechtlich einwandfrei sein, also brauchen die eine gewisse Zeit, das zu recherchieren. Deswegen denke ich, dass du mit einer Mail bessere Chancen hast.

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  • 1 Jahr später...

Also, der Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber hier sind die Ergebnisse meiner Recherche:

1. Als Privatperson ist der Export von Hülsen oder Geschossen kein Problem, lediglich Händler brauchen eine Lizenz.

2. Manche zitieren aus der ITAR (International Traffic in Arms Regulation) und kommen zu dem Schluß daß alle Ausfuhr von Waffen, Munition oder deren Komponenten strafbar ist. Das ist falsch denn die ITAR kommt vom Directorate of Defense Trade Controls, befasst sich also nur mit militärischen Gütern.

3. Die Einfuhr nach Deutschland ist kein Problem, da frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die aktuellen Reisefreimengen stehen bei 300€ für sonstige Waren bzw 350€ für Flug-oder Seereisende.

Somit gehe ich also zum Cabela's Retail Store in Dundee Michigan und decke mich mit Nosler Geschossen ein, die hier weniger als die Hälfte kosten.

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  • 5 Wochen später...

Somit gehe ich also zum Cabela's Retail Store in Dundee Michigan und decke mich mit Nosler Geschossen ein, die hier weniger als die Hälfte kosten.

hi

bullshit x3

hier ist die shopseite von der du sprichst mit den NOSLER geschossen

http://www.cabelas.com/product/Noslerreg-Custom-Competition-Rifle-Bullets/1172306.uts?Ntk=AllProducts&searchPath=%2Fcatalog%2Fsearch.cmd%3Fform_state%3DsearchForm%26N%3D0%26fsch%3Dtrue%26Ntk%3DAllProducts%26Ntt%3Dnosler%2Bcustom%2Bcompetition%2B.30%2B168gr%2BHPBT%2Bbullets%26x%3D0%26y%3D0%26WTz_l%3DHeader%253BSearch-All%2BProducts&Ntt=nosler+custom+competition+.30+168gr+HPBT+bullets&WTz_l=Header%3BSearch-All+Products

wenn du ganz runter scrollst findest du zb die

NOSLER CUSTOM COMPETITION kaliber .30 BTHP in 168gr

die 1000stk packung kostet dort U$D 259,99

was umgerechnet € 213,- bedeutet

wie du richtig sagst zahlst du im rahmen der reisefreigrenzen wenn du selber drueben bist nicht

- die ca 3% zoll

- die 19% bzw 20% Mwstr

- die nicht unerheblichen versandkosten

die in allen anderen faellen anfallen

und TROTZDEM hast du dir damit mitnichten die haelfte gespart, denn die dinger kosten hier in oesterreich (und vermutlich auch in DE) um die € 220,- .....

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3. Die Einfuhr nach Deutschland ist kein Problem, da frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die aktuellen Reisefreimengen stehen bei 300 für sonstige Waren bzw 350 für Flug-oder Seereisende.

Somit gehe ich also zum Cabela's Retail Store in Dundee Michigan und decke mich mit Nosler Geschossen ein, die hier weniger als die Hälfte kosten.

Dazu musst Du halt drüben sein.

Der Trick wäre, sich den Kram schicken zu lassen ....

Bearbeitet von EkelAlfred
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beim Luxemburger vor ein paar Monaten die 1000er-Box 199,- € zuzügl. 8,- € Versand.

CM

hi

naja, der herr luxemburger hat ja auch um ein paar % weniger Mehrwertsteuer und zudem einen haufen steuervorteile was personalkosten und endbesteuerung betrifft

ich wuerde durchaus gerne tauschen ....

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