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IGNORED

Fachkundeprüfung zum Waffenhandel


willireuter

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Bei der Behörde wurde ein Antrag auf eine Waffenhandelslizenz gestellt.

Diese hat mich bei der zuständigen IHK angemelt.

Es sollte auf folgende Waffen und Munitionsarten geprüft werden mit denen auch nur später gehandelt werden soll:

1.1 Büchsen und Flinten einschließlich Flobertwaffen und Zimmerstutzen

1.2 Pistolen und Revolver zum Verschießen von Patronenmunition, Schalldämpfer

2.1 Munition zum Verschießen aus Büchsen und Flinten

2.2 Munition zum Verschießen aus Pistolen und Revolvern

Der Prüfungsausschuss bei der Prüfung meinte es geht nicht und er müsse alles Prüfen auch SRS und Federdruckwaffen.

Begründung: Es gäbe nur eine eingeschränkte Waffenhandelserlaubnis (sog. kleine Lizenz) (Für freie Waffen)

und eine uneingeschränkte Waffenhandelserlaubnis (sog. große Lizenz) diese aber auch freie Waffen einschließe und das diese deshalb auch geprüft werden müssen.

Im Gegensatz zu dieser Aussage die Behörde:

Die Behörde meldet Sie in solchen Fällen unmittelbar bei der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen an und

teilt entsprechend Ihrem Erlaubnisantrag mit, auf welche Waffen- und Munitionsarten sich die Prüfung

beziehen wird.

Das können sein

1. Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte

· 1.1 Büchsen und Flinten einschließlich Flobertwaffen und Zimmerstutzen

· 1.2 Pistolen und Revolver zum Verschießen von Patronenmunition; Schalldämpfer

· 1.3 Schreckschuss, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1

Nr. 2.7 bis 2.9. des Waffengesetzes

· 1.4 Signalwaffen mit einem Patronen- und Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser

· 1.5 Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen

· 1.6 Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind

· 1.7 Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte, die nicht unter 1.1 bis 1.5 fallen.

2. Munition

· 2.1 Munition zum Verschießen aus Büchsen und Flinten (1.1)

· 2.2 Munition zum Verschießen aus Pistolen und Revolvern (1.2)

· 2.3 Munition zum Verschießen aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (1.3)

· 2.4 Munition zum Verschießen aus Signalwaffen mit einem Kartuschenlager von mehr als

12,5 mm Durchmesser (1.4)

· 2.5 Munition zum Verschießen aus Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt

worden sind, und aus sonstigen ihnen gleichstehenden Geräten (1.6 und 1.7).

Die aufgeführten Teilbereiche sind verbindlich, können aber einzeln oder als Gesamtheit beantragt

werden.

Ergebnis: Durchgefallen da ich nicht auf SRS und Federdruckwaffen vorbereitet war.

Wer hat jetzt recht ??????

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Die aufgeführten Teilbereiche sind verbindlich, können aber einzeln oder als Gesamtheit beantragt

werden.

DAS ist richtig!

Widerspruch einlegen, Prüfungsprotokoll einsehen.

Auf Bescheinigung der bestandenen Teilgebiete bestehen.

Ausnahme: Du bist direkt beim Rechtlichen geflogen, dann Pech gehabt!

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Die heutige Vorschrift der AWaffV § 15 entspricht im Wesentlichen dem § 12 1. WaffV früheren Waffenrechts.

Die Begründung zu § 15 AWaffV in der BR-Drs. 415/03 sagt zum Umfang der Prüfung auch nicht mehr aus, als dass er eben der alten Rechtslage entspricht. In den weiteren BR-Drs. zur AWaffV ging es nicht mehr um § 15, so dass BR-Drs. 415/03 den Stand der Dinge wiedergibt.

Auch die WaffVwV ist zur Klärung deiner Frage nicht hilfreich.

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DAS ist richtig!

Widerspruch einlegen, Prüfungsprotokoll einsehen.

Auf Bescheinigung der bestandenen Teilgebiete bestehen.

Ausnahme: Du bist direkt beim Rechtlichen geflogen, dann Pech gehabt!

Muss noch dazu sagen das ich nicht direkt durchgefallen bin sondern mir wurde nahegelegt abzubrechen und so ne Sperrung bei nicht bestehen zu entgehen.

Hab morgen mal nen Termin beim SB. Aber sowohl IHK und Behörde meinen das was Sie sagen wäre richtig.

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Muss noch dazu sagen das ich nicht direkt durchgefallen bin sondern mir wurde nahegelegt abzubrechen und so ne Sperrung bei nicht bestehen zu entgehen.

Hab morgen mal nen Termin beim SB. Aber sowohl IHK und Behörde meinen das was Sie sagen wäre richtig.

Dann ist es gelaufen!

Wenn DU abgebrochen hast, ist es erledigt.

Das IHK Handbuch zur Prüfung gibt das wieder, was ich gesagt habe.

Wenn die IHK UND deine Behörde das anders sehen....naja, da hättest du dich ggf. vorher drum kümmern können und dich informieren!

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Dann ist es gelaufen!

Wenn DU abgebrochen hast, ist es erledigt.

Das IHK Handbuch zur Prüfung gibt das wieder, was ich gesagt habe.

Wenn die IHK UND deine Behörde das anders sehen....naja, da hättest du dich ggf. vorher drum kümmern können und dich informieren!

Na ja das ich nicht bestanden habe ist okay soweit, ich wurde auch nicht unfair behandelt oder unterstelle Absicht.

Das viel verlangt wird und die Hürden hoch gelegt werden ist auch okay.

Das Problem ist eher das der Gesetzgeber Gesetze macht die er selber nicht versteht und Behörden und IHK s nicht wissen diese anzuwenden oder anders auslegen.

Wenn ich dann noch sehe wie mache Vorbereitungskurs laufen in W bei R.M der als SV fungiert muss ich feststellen das einiges im Argen liegt und es besser wäre wenn mache Leute nicht so einfach SV werden oder ne Handelslizenz bekommen.

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Ich kenne das auch nur so, daß es entweder nur die "kleine Prüfung" gibt, ... für den freien Kram ...

oder die "große Prüfung", die dann die "kleine Prüfung" ebenfalls umfasst.

Bist Du denn nicht in einem Vorbereitungskurs gewesen ? Da sind meist "kleine" und "große" Prüfungen parallel vertreten und diejenigen, die die "kleine Prüfung" machen, bekommen den Kram von der "großen Prüfung" ebenfalls mit...müssen sich das aber nicht alles merken !

Also, das Ausklammern der "freien Gerätschaften" bzw. das reine Abzielen auf scharfe Waffen und Munition ist mir so nicht bekannt und wird sicher auch aus verwaltungsinternen Gründen nicht praktiziert.

Entweder ALLES oder nur den freien Kram.

Macht ja eigentlich auch Sinn, sonst dürftest Du nicht mal eine Luftdruckwaffe verkaufen, wenn ein Kunde danach fragt.

Wo ist das Problem ?

Hattest Du keine Lust Dir die notwendigen Kennzeichnungen auf SRS-Waffen zu merken ?

Grüße,

BFP

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Ich kenne das auch nur so, daß es entweder nur die "kleine Prüfung" gibt, ... für den freien Kram ...

oder die "große Prüfung", die dann die "kleine Prüfung" ebenfalls umfasst.

Bist Du denn nicht in einem Vorbereitungskurs gewesen ? Da sind meist "kleine" und "große" Prüfungen parallel vertreten und diejenigen, die die "kleine Prüfung" machen, bekommen den Kram von der "großen Prüfung" ebenfalls mit...müssen sich das aber nicht alles merken !

Also, das Ausklammern der "freien Gerätschaften" bzw. das reine Abzielen auf scharfe Waffen und Munition ist mir so nicht bekannt und wird sicher auch aus verwaltungsinternen Gründen nicht praktiziert.

Entweder ALLES oder nur den freien Kram.

Macht ja eigentlich auch Sinn, sonst dürftest Du nicht mal eine Luftdruckwaffe verkaufen, wenn ein Kunde danach fragt.

Wo ist das Problem ?

Hattest Du keine Lust Dir die notwendigen Kennzeichnungen auf SRS-Waffen zu merken ?

Grüße,

BFP

Habe den Jagdschein u. bin Sportschütze.

Ich bin gegen gute Ratschläge und viele Erfahrungsberichte hier im Forum nicht nach Suhl zum Vorbereitungslehrgang u zur Prüfung sonder zu RM der auch so en Kurs anbietet gegangen. Der Kurs kostete nur die Hälfte und es wird nur auf Lang bzw Kurzaffen eingegangen wenn man das überhaupt so nennen kann. Neue Sachen die ich nicht wusste konnten nicht vermittelt werden und insgesamt 5 Waffen konnte ich in die Hand nehmen und fertig.

1. Frage: Warum wird überhaupt ein Vorbereitungskurs angeboten ohne SRS Waffen wenn diese für die Prüfung unerlässig sind ?

2. Frage: Warum gibt die IHK folgenden wiederspüchliche Info Material raus http://www.rheinhessen.ihk24.de/linkablebl...handel-data.pdf ?

3.Frage: Wieso weiß die Behörde es nicht besser?

Sogar hier im Forum herscht keine Einigkeit was richtig ist, sogar die die selbst die WHL haben sind unterschiedlicher Meinung.

Da fragt man sich ist das Wünsch dir was?

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Also, ich war 2010 in Suhl und habe, wie bereits mehrfach gesagt, nur allerbeste Erfahrungen gemacht.

Gut, Geld spiel immer eine Rolle aber wenn ich mir anschaue, daß manche Kurse nur die Hälfte kosten, die Leistung (das perfekte Vorbereiten und am Ende die bestandene Prüfung...) aber nicht stimmt, kann man sich doch mal die Frage stellen ob "günstig gleich gut" ist.

Ich denke, Du solltest damit aufhören, Dir Gedanken über das WIE und Warum zu machen.... Laß´doch die Behörden etc. verkaspern was die wollen und mache die "große Prüfung", selbst wenn Du mit SRS, Paintball, BB´s und Luftpüstern nichts zu tun haben willst... wer weiß, wann und wofür´s nochmal gut ist ???

Vielleicht bekommst Du von Deinem hiesigen Luftplempen-Verein ja demnächst eine Bestellung über 15 nagelneue Match-Luftgewehre, das Stück à 2000 EUR ?!?!?

Ich kann Dir nur raten, das Thema abzuhaken und einen richtig guten Kurs zu besuchen, die Prüfung zu machen und dann.... gehts los !

Das wird schon !

Aber jetzt der Vergangenheit nachzutrauern und Dich zu grämen, ob Dich die Behörde oder der IHK verladen hat.... das bringt doch nichts, meine ich !

Das Geld, welches Du bereits bis jetzt ausgegeben hast, ist eh futsch, also wenn jetzt nochmal, dann aber richtig, oder ?

Liebe Grüße,

BFP

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Gut, Geld spiel immer eine Rolle aber wenn ich mir anschaue, daß manche Kurse nur die Hälfte kosten, die Leistung.....aber nicht stimmt, kann man sich doch mal die Frage stellen ob "günstig gleich gut" ist.

Naja, die Kursgebühr oder Prüfungsgebühr schlägt vermutlich nicht so stark zu Buche wie die Gebühr sie der SB für die WHL verlangt.

Der Trend geht auch zur WHL mit Auflagen vom SB.

Schnuffi

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Mit Suhl hast du 100 Recht, habe noch nie was schlechtes gehört.

Zahlen sprechen ja auch für sich die machen mehr Prüfungen wie alle anderen IHk s zusammen.

Aber mit den Luftgewehren und SRS Waffen hab ich nix am Hut und will auch nicht damit Handeln, ohne jetzt jemanden zu nahr zu treten wollen.

Hätte zweimal im Jahr mehrere Waffen für keines Geld bei der Behörde bekommen können und hätte die direkt weiter vermittelt sowie Waffen an Vereinskollegen verkauft fertig.

Aber wenn ich die kompette Prüfung mach kostet das auch das Doppelt bei der Handelslizenz später.

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Tja,

dann kann ich Dir auch nicht helfen, bzw. Dir weitere Ratschläge geben.

Ein letzter Versuch noch...

Große Prüfung machen, und um Kosten bei der Ausstellung der WHE zu sparen.... nur Deinen, für Dich interessanten Teil der erlangten Fachkundeprüfung beim SB beantragen.

Vielleicht geht ja das ?

Hätte Dir gerne persönlich etwas zu Suhl gesagt...

Na ja.

BFP

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Naja, die Kursgebühr oder Prüfungsgebühr schlägt vermutlich nicht so stark zu Buche wie die Gebühr sie der SB für die WHL verlangt.

Der Trend geht auch zur WHL mit Auflagen vom SB.

Schnuffi

Das ist richtig, richtig ist aber auch das das von Behörde zu Behörde auch unterschiedlich gesehen wird mit der WHL mit Auflagen. Was bei Behörde A geht geht bei B garnicht.

Ob es willkür oder unwissenheit ist? Wahrscheinlich beides

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Das ist richtig, richtig ist aber auch das das von Behörde zu Behörde auch unterschiedlich gesehen wird mit der WHL mit Auflagen. Was bei Behörde A geht geht bei B garnicht.

Ob es willkür oder unwissenheit ist? Wahrscheinlich beides

Ich htte schon WHE´s gesehen, die hatten keine Mengenbegrenzung für eine Gebühr von 50,-

aber auch schon welche mit einigen Auflagen für eine Gebühr von 2000,-

Die waren alle erst wenige Jahre alt.

Die Gebühr und Auflage liegt im Ermessen der Behörde.

Schnuffi

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Ermessen heißt aber nicht: Willkür

Zuallererst kommt es auf den Antrag an, d.h. Welche Erlaubnis wird begehrt? Für die Behörde stellt sich dann die Frage, kann und darf dem Antrag so entsprochen werden? Danach hat sich dann zu richten, in welchem Umfang Nachweise - z.B. Sachkunde/Fachkunde - erbracht werden müssen. Wenn du also eine von vornherein eingeschränkte Erlaubnis beantragst und sie auch so erteilt werden dürfte, bedarf es auch nur der dafür nötigen Nachweise.

Was die Gebühren betrifft, gibt es bei solchen Erlaubnissen sog. Rahmengebühren, z.B. 500 EUR bis 3000 EUR (ich hab mir nicht die Mühe gemacht, wieviel hier einschlägig wäre). Ohne Anhaltspunkte, nach denen die Gebühr innerhalb dieses Rahmens bemessen werden könnte (z.B. Umfang der Erlaubnis, Anzahl der gehandelten Stücke, erwarteter Umsatz etc.), werden die SB in der Regel die Mittelgebühr wählen, im Beispielsfall 1750 EUR.

Teddy

P.S. ich halte es für keine gute Idee, das Vorhaben mit einer eingeschränkten Erlaubnis anzugehen. Das, was du damit eventluell (wenn überhaupt) sparst, ist im Verhältnis zu den übrigen Ingangsetzungskosten für deine Tätigkeit pilepalle.

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Moin!

Deine Behörde hat Recht; die IHK hat Mist gebaut. Du hättest auf einen schriftlichen Prüfungsbescheid bestehen sollen und dann Widerspruch einlegen können. Jetzt ist es zu spät.

Evtl kannst Du dich bei der IHK selbst beschweren und bekommst für die Folgebprüfung die Gebühren erlassen... (Kulanz).

frogger

Rechtsgrundlage ist § 15 Abs. 2 Nr. 2 AWaffV

§ 15 Umfang der Fachkunde

...

(2) Der Antragsteller hat in der Prüfung nach Absatz 1 Kenntnisse nachzuweisen über

...

2.

die in der Anlage aufgeführten Waffen- oder Munitionsarten, für die Erlaubnis zum Handel beantragt ist.

Anlage (zu § 15 Abs. 2 Nr. 2)

Waffen- und Munitionsarten

( Fundstelle: BGBl. I 2008, 438 - 439 )

1.

Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte

1.1

Büchsen und Flinten einschließlich Flobertwaffen und Zimmerstutzen

1.2

Pistolen und Revolver zum Verschießen von Patronenmunition; Schalldämpfer

1.3

Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.7 bis 2.9 des Waffengesetzes

1.4

Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser

1.5

Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen

1.6

Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind

1.7

Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte, die nicht unter 1.1 bis 1.5 fallen.

2.

Munition

2.1

Munition zum Verschießen aus Büchsen und Flinten (1.1)

2.2

Munition zum Verschießen aus Pistolen und Revolvern (1.2)

2.3

Munition zum Verschießen aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (1.3)

2.4

Munition zum Verschießen aus Signalwaffen mit einem Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser (1.4)

2.5

Munition zum Verschießen aus Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind, und aus sonstigen ihnen gleichstehenden Geräten (1.6 und 1.7).

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Moin!

Deine Behörde hat Recht; die IHK hat Mist gebaut. Du hättest auf einen schriftlichen Prüfungsbescheid bestehen sollen und dann Widerspruch einlegen können. Jetzt ist es zu spät.

Evtl kannst Du dich bei der IHK selbst beschweren und bekommst für die Folgebprüfung die Gebühren erlassen... (Kulanz).

Tja was soll ich sagen ????

Das ganze ist mir auch ehrlich gesagt zu blöd, ist nur schade das die von einem Sachen wissen wollen die sie selber nicht wissen und Informationsmaterial veraltet, nicht aktuell und fehlerhaft ist was herausgegeben wird.

Will nochmal klarstellen das ich es richtig finde das die Anforderungen die an einen gestellt werden mit recht sehr hoch sind und das ich auch kein Problem damit habe ne Prüfung nicht zu bestehen.

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