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IGNORED

Aussehen wie Kriegswaffe? - Neues Formular zur Anzeige über den Erwerb von Schußwaffen bei der KPB Steinfurt


vincula

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Bei der Anmeldung eines auf Jagdschein erworbenen Halbautomaten ist mir heute aufgefallen, dass die Kreispolizeibehörde Steinfurt ihr Anmeldeformular geändert hat. Hinzugekommen ist die Frage "Aussehen wie Kriegswaffe", die mit ja oder nein zu beantworten ist. Ich nehme mal an, dass man hier im Wege des vorauseilenden Gehorsams sich schon mal auf den zu befürchtenden Regierungswechsel auf Bundesebene einstellt. Schon praktisch, wenn der Behördenrechner mit zwei Mausklicks eine Liste der dann verbotenen Gegenstände auswirft.

Hier der Link zum Formular:

http://194.88.24.23/formulare/formulare/32...chusswaffen.pdf

In der aktuellen Situation habe ich die Frage unbeantwortet gelassen. Gibt's Meinungen zu dem Thema?

Gruß

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Ich würde da ja pauschal "nein" ankreuzen oder durchstreichen und ein neudeutsches "n/a" dahinter setzen. ;)

PS: Was für ein neumodisches Format ist das denn wieder ? Der Acrobat verweigert die Öffnung. :confused:

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Ich sehe so etwas ganz einfach :

Eine Waffe die "man" auf JS oder WBK erwerben kann, darf niemals eine Kriegswaffe sein

und

kann folglich auch nicht wie eine Kriegswaffe aussehen.

Also lautet die Antwort in solchem Falle grundsätzlich "Nein".

Was kann ich dafür, daß ich so ein klares, festgefügtes Weltbild habe :P

G.T.

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Ich sehe so etwas ganz einfach :

Eine Waffe die "man" auf JS oder WBK erwerben kann, darf niemals eine Kriegswaffe sein

und

kann folglich auch nicht wie eine Kriegswaffe aussehen.

Also lautet die Antwort in solchem Falle grundsätzlich "Nein".

Was kann ich dafür, daß ich so ein klares, festgefügtes Weltbild habe :P

G.T.

Na, da bin ich voll bei G.T. !!!

Wenn die sich in ihrem NWR selbst solcherlei Blödsinn in den Weg legen, dann sollte man es den Behörden jedenfalls AUF KEINEN FALL (!!!) so leicht machen, und eine eventuelle Erfassbarkeit von SL-Büchsen mit Anscheinsmerkmalen erleichtern.

Leider funktioniert das nicht wirklich auf Dauer, denn etliche Büchsen sind durch Hersteller und Typen-Namen eindeutig zu identifizieren.

D.h., wenn es den Behörden darum ginge "böse aussehende" Selbstlader zu identifizieren, bräuchten sie lediglich einen anderen Filter setzen.

Also, NICHTS gekonnt !

Na ja, das NWR wird schon seine eindeutig negativen Folgen für uns offenbaren...alles eine Frage der Zeit.

BFP

Bearbeitet von BFPierce
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Ich habe bei meinem Schmeisser M5 auch das Aussehen einer Kriegswaffe verneint. Den Handgriff auf dem Upper habe ich abgebaut und gem. dem Urteil zum V22 Wechselsystem ist das ein Anzeichen des Aussehens einer Kriegswaffe. Ebenso ist das A2 Korn abgeflext.

Da es für das M5 ohne diesen Griff und das Korn keinen Feststellungsbescheid gibt kann ich das frei Schnautze verneinen.

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Haben ja so einiges zur Auswahl, insbesondere Waffen, die in eien WBK nicht eingetragne werden. Aber da dann auch nicht vollständig.

Steinschlosswaffen, Zündnadelwaffen, Perkussionswaffen einschüssig aber Lunte- und Radschloß haben sie anscheiend vergessen.

Entweder vorauseilender Gehorsamm oder ein ganz besonders sachkundiger Formularersteller der gehobenen Kategorie.

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Das Amt will sich die Sache ziemlich leicht machen...

Ein G43 würde demnach auch wie eine Kriegswaffe aussehen- obwohl es doch bei der Beurteilung durch das BKA eine Jahresgrenze gibt (war es 1945?).

Ich würde diese Frage, wie es ein Vorredner schon schrieb, entweder gar nicht oder mit "nein" beantworten. Letztlich liegt das im Auge des Betrachters- und ein rosa angemalter Kashi- Clon sieht mal wirklich nicht wie eine Kriegswaffe aus...

Aussehen wie Kriegswaffe, da fallen dann 80% der Jägerschaft mir ihren schönen K98-"Kriegswaffen" darunter :D

Ich glaub, hier gehts nur um HA

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Ich glaub, hier gehts nur um HA

Für mich sah das Formular nach einer allgemeinen Vorlage aus, aber macht Sinn ^^.

Ich weiß, warum ich meinen Sachbearbeitern nur Kassenbeleg und Seriennummer (und kein Foto) meines AR15 vorgelegt hab, das wäre eine längere Diskussion geworden. Die sind so der Typ altgedienter, überkorrekter Lehrer, der dem jungen Spund mal die Leviten lesen muss.

Bin gespannt, was bei mir da noch kommt ^^.

Viele Grüße

Mike

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Ich würde einfach mal "siehe Anhang" reinquetschen und ein Bild des Leopard 2, einer Mittelstreckenrakete oder eines Kampfjets anhängen.

Mal sehen, ob Rückfragen kommen ;)

:ridiculous:

ich glaub aber kaum, dass der Sachbearbeiter deinen Sinn für Humor teilt...

Da kommt dann nicht das SEK sondern die BW oder die Marines zu Besuch :00000733:

Eben drum. Es gibt Zubehör, wie im Dunkelm luminesszierende Schäfte, und notfalls Farbsprühdosen, die ein nicht kriegerisches Aussehen herbeiführen.

Gute Idee!

Schrumpfschläuche gibts auch in allen Farben und Größen- diese lassen sich wesentlich besser entfernen als Lack...

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Alles, was du anzugeben hast, steht im Waffengesetz. Mach´es dir nicht unnötig schwer...

P.S.: Das Kaliber der meisten AR-15 ist übrigens 5,6 mm......

Bearbeitet von Gast
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Wie Gottfried Tabor schon goldrichtig sagte...

Es ist keine Kriegswaffe, also kann es auch nicht (exakt) aussehen wie eine Kriegswaffe.

Irgendwas ist an unseren zivil zulässigen HA-Waffen immer anders...

Natürlich können viele HA's/Klone an gewisse Kriegswaffenvorbilder erinnern oder einen ähnlichen Eindruck erwecken.

Aber um vage Erinnerungen, Eindrücke, Meinungen und Stimmungen kann es ja nicht gehen. Somit NEIN.

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Wenn das so wäre, wäre §6 (1) Nr.2 AWaffV aber überflüssig und niemand würde sich über diesen aufregen. Uns steht die Beurteilung nicht zu. Das ist Kompetenz des BKA.

Laienhafte verneinde Eigeneinschätzungen werden wohl folgenlos bleiben. ;)

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Na dann immer drauf los. ;)

Verbindliche Angaben sind den FB des BKA zu entnehmen.

Ich würde verneine, wenn der FB nichts anderes aussagt (da gibt es Indikatoren sofern vorhanden) oder man entsprechend verändert hat. Als Laie und Nichtzuständiger wird einem das keiner übel nehmen können.

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Bearbeitet von Gast
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Das Amt will sich die Sache ziemlich leicht machen...

In gewisser Weise schon, aber das Problem stammt aus dem NWR.

Im Moment bemühen sich viele Ämter, ihre Formulare NWR-Konform zu machen. Dummerweise passt die Systematik des NWR (die sich an den Kategorien A bis D aus der Anlage 1 zum WaffG orientiert) nicht (noch nicht?) zur sonstigen Systhematik des dt. Waffenrechts.

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