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Büchsenmacher...


cxc

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Hallo!

Ich habe eine Frage zur Herstellung von Schusswaffen. Allerdings geht es hierbei NICHT um "scharfe" Waffen, sondern um Paintball-Markierer... Da das Waffenrecht bei der Herstellung von freien und "scharfen" Waffen meines Wissens keinen Unterschied macht, stellt sich folgende Frage:

Angenommen ein ausgebildetet Ingenieur (Hochschulabschluss) möchte einen Paintballmarkierer konstruieren und womöglich auch noch fertigen (lassen). Das Konstruieren kann ihm niemand verbieten, aber as Fertigen schon. Da der Ingenieur ja keine Büchsenmacherausbildung abgeschlossen hat, darf er das ja net.

Gibt es Möglichkeiten (Scheine, Kurse, etc.) womit der Ingenieur das Recht auf die Fertigung erwerben kann (OHNE noch ne Ausbildung zu machen)? Auch eine Waffenhandelslizenz wäre da wohl zusätzlich fällig. Geht das, ohen das man auch noch einem Schützenverein beitreten muss um. Die Fertigung müsste als Bedürfnis ja ausreichen oder?

Danke für eure Hilfe!

cxc

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Gibt es Möglichkeiten (Scheine, Kurse, etc.) womit der Ingenieur das Recht auf die Fertigung erwerben kann (OHNE noch ne Ausbildung zu machen)? Auch eine Waffenhandelslizenz wäre da wohl zusätzlich fällig. Geht das, ohen das man auch noch einem Schützenverein beitreten muss um. Die Fertigung müsste als Bedürfnis ja ausreichen oder?[...]

Der Ingenieur braucht eine Waffenherstellungserlaubnis entweder für ein Gewerbe § 21 oder für nichtgewerbliche Herstellung § 26 WaffG.

Welche Kenntnisse und Fähigkeiten der Ingenieur braucht ist in den Vorschriften zur Sachkunde geregelt §§ 7 WaffG und 1 AWaffV gereglt.

Nähere Erläuterungen in der WaffVwV ab Nr. 7.1 ff

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