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IGNORED

Gastschütze sein- Schießbuch


Aylin

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Bin DSU und in meinem Verein bekomme ich 18 Stempel im Jahr in mein Schießbuch.

Jetzt habe ich als Gastschütze in einem anderen DSU Verein+ DSB (Dorfschützenverein) Kleinkaliber geschossen

und beide sagten das Sie mir keinen Stempel in mein Schießbuch stempeln dürfen.

Wie ist das denn ? Dürfen die stempeln oder nicht ? Und würden dieses Training als Gast zu den 18 mal zählen.

Mir wäre es eigentlich egal... bin halt gerne mal in anderen Vereinen als Gast.

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Kleinkaliber zählt zu "erlaubnispflichtige Schusswaffen", daher zählt das Schießen als Gastschütze definitiv zu den 18 Terminen.

Warum die das nicht bestätigen wollten, verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht. Vielleicht war sich da jemand nicht rechtssicher oder die haben in ihren Vereinsregeln / Satzung einen Passus, dass sie nur ordentlichen Mitgliedern irgendwas bestätigen, was ich mir aber nur schwer vorstellen kann.

Dabei spielt die Verbandszugehörigkeit auch keine Rolle, d.h. du kannst auch in Fremdverbänden schießen solange es erlaubnispflichtig ist (also kein Luftgewehr o.ä.).

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Bin DSU und in meinem Verein bekomme ich 18 Stempel im Jahr in mein Schießbuch.

Warum nicht mehr?

Wenn ich 25 Mal gehe, bekomme ich auch 25 Stempel/Unterschriften.

Jetzt habe ich als Gastschütze in einem anderen DSU Verein+ DSB (Dorfschützenverein) Kleinkaliber geschossen

und beide sagten das Sie mir keinen Stempel in mein Schießbuch stempeln dürfen.

Das wäre mir wurscht.

Wenn es der Wahrheit entspreicht, daß Du da warst und geschossen hast, dann hast Du auch Anrecht auf einen Stempel/Unterschrift.

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[...] dann hast Du auch Anrecht auf einen Stempel/Unterschrift.
Es gibt grundsätzlich kein Anrecht auf eine Unterschrift oder einen Stempel. Und es gibt grundsätzlich auch keine Pflicht etwas zu unterschreiben.

Wer unbedingt Stempel oder Unterschriften will, sollte vorher fragen, nicht dass er umsonst schießt.

Wer die Dokumentation braucht, wem aber eine Unterschrift verweigert wird, der trägt eben selbst wahrheitsgemäß ein, notiert dazu den Namen der Standaufsicht (muss im Stand aushängen) und bestäigt den Eintrag durch eigene Unterschirft.

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Ich bin auch in der DSU und bekomme auch auf anderen DSU Ständen und sogar Verbandsfremden Ständen eine Unterschrift und nen Stempel zwecks Nachweis.

Gibts sogar auf der DM und zwar PRO gemeldeter / geschossener Disziplin. Man könnte also theoretisch die geforderten 18 Stempel reinholen an einem Tag... ( ja, ich kenn den Wortlaut des Gesetzestextes, da steht regelmäßig mit bei, aber regelmäßig komm ich sowieso ohne große Anstrengung auf min 25, da alle 2 Wochen geschossen wird. )

Also, geh nochmal hin, sei freundlich, erklär die Lage und hol dir was fürs Album.

HJ

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@ Tommy Danger

Bin DSU und in meinem Verein bekomme ich 18 Stempel im Jahr in mein Schießbuch.

...

Nein Tommy,

aber die haben dort im Verein wohl richtig dicke Schießbücher, wenn da jährlich 18 Stempel hineinkommen. Ich hätte bei mir nicht einmal Platz für einen einzigen Stempel. Daher begnüge ich mich mit gelegendlichen Stempelabdrücken oder auch mal Einklebern. :blum:

Dein

Mausebaer

ps: Ich wüßte auch nicht, dass es irgendwo eine Pflicht gäbe, das Schießen auch nur irgendwie zu bescheinigen. Wer wem wie wo was bescheiningt ist alles Absprache oder nur intern geregelt, solange die Bescheinigung den Tatsachen entspricht.

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Oh danke. Ihr habt mir sehr geholfen- jetzt weiß ich Bescheid.

Als Gastschütze wurde ich immer herzlich wilkommen geheißen, Schießstand zeigen, Smalltalk- alle sehr nett.

Aber nein- Stempel ins Schießbuch das geht ja nicht immer die Aussage.

Werde mal schauen ob ich noch zusätzlich in den Dorfschützenverein (DSB) eintrete (gefällt mir dort gut).

By the way: Habe gehört das man im DSB keine Kleinkailberrevolver vom Bedürfniss her haben darf- weil die dort sowas nicht schießen angeblich.

DSU ist ja kein Problem mit KK- Revolver, aber DSB gibt es dort Diszip. bezg. KK- Revolver ? Wollte mich ungern von Ihm trennen, 357er dürfte DSB ja auch

möglich sein.

Ist halt wegen Benzin und Fahrerei- hab den DSU- Verein nicht grade vor der Haustür DSB schon.

Liebe Grüsse

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...

By the way: Habe gehört das man im DSB keine Kleinkailberrevolver vom Bedürfniss her haben darf- weil die dort sowas nicht schießen angeblich.

...

Wer erzählt Dir denn so einen Mist? :confused:

Du darfst beim DSB in allen Wettkämpfen, bei denen KK-Selbstladepistolen erlaubt sind, auch mit dem Revolver starten. Somit ist natürlich auch ein Bedürfnis für

KK-Revolver möglich.

Gruß

Sigges

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Aber nein- Stempel ins Schießbuch das geht ja nicht immer die Aussage.

Frag mal an der richtigen Stelle wo geschrieben steht wer Unterschreiben darf und wodurch er dazu befähigt wird.

Wenn du die passende Antwort erhalten hast, und das nachgelesen hast, ist dein Problem gelöst :rolleyes:

Grüße,

Peter

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Frag mal an der richtigen Stelle wo geschrieben steht wer Unterschreiben darf und wodurch er dazu befähigt wird.[...]
Das steht im BGB § 903 und daran ändert auch das Sporthandbuch der DSU nichts. :rotfl2:
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Das steht im BGB § 903 und daran ändert auch das Sporthandbuch der DSU nichts. :rotfl2:

Ich hab nicht ansatzweise eine Ahnung was du damit sagen möchtest und vermute damit das du nicht verstanden hast was ich (nicht direkt) sagen wollte. ;)

Edit meint: Es könnte doch sein das du verstanden hast was ich sagen wollte... ich bin mir nicht sicher :chrisgrinst:

Grüße,

Peter

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Ich hab nicht ansatzweise eine Ahnung was du damit sagen möchtest und vermute damit das du nicht verstanden hast was ich (nicht direkt) sagen wollte. ;)

Edit meint: Es könnte doch sein das du verstanden hast was ich sagen wollte... ich bin mir nicht sicher :chrisgrinst:

Grüße,

Peter

Ich nehme mal an du spieltest auf das DSU Sporthandbuch und den darins stehenden Passus über die Unterschrift des Schießleiters nebst den "Vorschriften" zu dessen Qualifikation an.

Nur ist es so, dass das DSU Schießbuch im Eigentum des Schützen steht. Der bestimmt deshalb ganz allein wer in seinem Schießbuch unterschreiben *darf* weil das so im § 903 BGB steht. Ob das der DSU recht ist kann dem Schützen egal sein. Auch die Spalten, deren Überschriften und das Geschwafel über die Urkunde sind ohne Bedeutung.

Deine Aussage war: "Frag mal an der richtigen Stelle wo geschrieben steht wer Unterschreiben darf" und die einzig verbindliche Schriftstelle dazu ist das BGB, nicht wie in aus deinem Post zu interpretieren das Sporthandbuch der DSU.

Das Schießhandbuch *kann* als Nachweis der Betätigung als Sportschütze

a) gegenüber Behörden,

B ) gegenüber dem Verein,

c) gegenüber dem Verband und

d) anderen

benutzt werden.

Der Behörde ist es einerlei wer da eine Eintragung abgezeichnet hat, selbst eine eigene Unterschrift als Protokoll ist akzeptabel. Dem Verband oder dem Verein kann man das notfalls "erklären lassen".

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Der Behörde ist es einerlei wer da eine Eintragung abgezeichnet hat, selbst eine eigene Unterschrift als Protokoll ist akzeptabel. Dem Verband oder dem Verein kann man das notfalls "erklären lassen".

So ist es.

In der Regel geht die Behörde das Schießbuch eigentlich gar nix an.

Aber es ist natürlich eine einfache, unkomplizierte Methode, sein Bedürfnis zu dokumentieren.

Warum ein Schießleiter (oder Standaufsicht) nicht stempeln und unterschreiben will, das will mir nicht in den Kopf.

Natürlich kann man ihn nicht zwingen, aber an sich ist er dann eine komplette Fehlbesetzung.

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Auch ich führe für MICH ein Schiessbuch, und das seit jahren. Und egal auf welchem Stand ich bisher geschossen habe, es wurde mir im Anschluss abgezeichnet bzw gestempelt wenn Stempel auf dem Stand vorhanden waren. Ich wurde zwar schon oft gefragt , warum ich eins führe, aber Unterschrieben wurde es immer.

LG Peter

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Es gibt grundsätzlich kein Anrecht auf eine Unterschrift oder einen Stempel. Und es gibt grundsätzlich auch keine Pflicht etwas zu unterschreiben.

----und auch keine grundsätzliche Pflicht, auf einem dermaßen abgehobenen Stand zu schießen--ist doch ganz einfach: Abstimmung/Verweigerung mit den Füßen.

Mein Verein hat keinen eigenen Schießsstand, bin aber da seit 20 Jahren gemeldet und habe damit meine Daseinsberechtigung nachgewiesen. Nur - schießen ist bei mir auf öffentlichen Fremdständen angesagt, und da wird mein Schießbuch IMMER abgezeichnet/abgesegnet.

Ein derartiges Büchlein ist zwar nicht unbedingt erforderlich - ausgenommen beim Antrag eines Bedürfnisses für eine weitere Waffe- aber dennoch bin ich gegenüber der Waffenrechtsbehörde bei einem eventuellen Nachweis eines bestehenden Bedürfnisses auf der sicheren Seite.

Mit meinen durchschnittlichen jährlichen 40 + Teilnahmen verbucht/gestempelt/abgezeichnet kann mir KEINE Behörde an den Karren fahren.

Wenn "sie" Papier haben wollen, gebt es ihnen!

MfG!

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Als ich als Gast mit der Schiesserei angefangen habe, hat man mir schon empfohlen ein Schießbuch anzulegen.

Das hab ich dann auch gemacht, wie gesagt eine gute Zeit lang bevor ich überhaupt in den Verein eingetreten bin.

(Das Schießbuch gab´s gratis beim Waffenhändler)

Bisher hat mir JEDER Schießleiter alle meine Einträge unterschrieben.

Da ich das Schießbuch ganz pragmatisch als Dokumentation für jegliches Schießen sehe, habe ich mir sogar die

praktischen Übungen beim Sachkundelehrgang sowie Meisterschaften eingetragen, wie gesagt, bisher

ohne jeden Widerspruch, und ich war auch nie der einzige der das tat!!!

Gruß

Holger

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aber dennoch bin ich gegenüber der Waffenrechtsbehörde bei einem eventuellen Nachweis eines bestehenden Bedürfnisses auf der sicheren Seite.

Mit meinen durchschnittlichen jährlichen 40 + Teilnahmen verbucht/gestempelt/abgezeichnet kann mir KEINE Behörde an den Karren fahren.

Wenn "sie" Papier haben wollen, gebt es ihnen!

MfG!

So sehe ich das auch!!!

Ich trage jede Waffe ein mit der ich geschossen habe! Als ich mit den GK-Schiessen angefangen bin, habe ich mit allen Waffen geschossen die mir Angeboten wurden. So habe ich es geschafft die ersten Seiten meines Schiessbuches in 4 Wochen zu füllen. Ich habe besseres zu tun um mich über solche albernheiten wie "mein Schiessbuch geht der Behörde nichts an" aufzuregen. Wenn die Behörde es sehen will können Sie sich das Buch kopieren und gut ist.

Und das mir eine Unterschrift verweigert wurde kenne ich auch nicht.

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Jeder kann in sein privates Schießbuch eintragen und stempeln wie er lustig ist. Den Vereinsstempel darf aber nur benutzen, wer dazu berechtigt ist. In der Regel der geschäftsführende Vorstand oder dessen Beauftragte. Für die haben wir aber einen eigenen kleinen Stempel, da steht dann tatsächlich "Schießstand Aufsicht" unter unserem Logo.

Maßgeblich für uns als Verein ist ohnehin nur unser eigenes Schießbuch, in das sich jeder, egal mit welcher (erlaubnispflichtigen) Disziplin, bzw. Kaliber einträgt. Anhand dieses Buches kann dann auch mal ein privates Buch vom Vorstand "nachgestempelt" werden. Weil das aber lästig ist, gabs den kleinen Stempel für die Aufsicht.

Da ein privates Schießbuch sehr sinnvoll sein kann, bekommt jedes Neumitglied eines von uns geschenkt.

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Jeder kann in sein privates Schießbuch eintragen und stempeln wie er lustig ist.

Genau das wollt ich nicht so sagen.

Das Schießbuch einfach selber unterschreiben wenn irgendwer meint er wolle es nicht.

Es sieht zwar schöner aus wenn jeman "fremedes" das tut aber das ist bei weitem nicht nötig.

Die Vereine müssen ja eh selbst Buch führen wie oft welches Mitglied beim Training war.

Aber für eine Bescheinigung brauchst du nur dein Persönliches.

Grüße,

Peter

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