Zum Inhalt springen
IGNORED

Neues Waffenprogramm zählt Anzahl Waffen+WS, gibt automatisch Warnung aus, wenn Zahl der Behältnisse nicht mehr ausreichen


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Da war ich überrascht:

Nur 4 Kurzwaffen, aber wegen der WS die magische Zahl 5 überschritten, bis zu der unser B-Tresor nur zugelassen war.

Meine Frau hat gleich ungefragt die neue Waffenschrankrechnung vorgelegt.

Kommentar (sinngemäß) der Behörde:

Das ist gut, denn das Prüfprogramm hätte sonst ohnehin eine Warnmeldung ausgegeben.

Also Tipp an alle: lieber im Vorfeld nochmal alles überprüfen, bevor die Software vom Amt (künftig ggf. auch vom NWR/Nationalen Waffen Register) zuschlägt.

Grüße

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

switch(Schrankklassifizierung)
case A: check(Langwaffen<10) && !check(Kurzwaffen >0)
case B: check(Kurzwaffen <= 5)

puuuuh, jetzt hab ich mal nen fettes Prüfprogramm geschrieben.

Warte die Warnmeldung.

alert("Phöser Waffennarr hat zu wenig Schrank! SEK schicken! Bundeswehr einsetzen! Waffen einziehen!!!")

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann muß sich das Programm ja nur noch "merken" wieviel Schränke ich schon besitze.

Mein LW-Bestand hat immer wieder eine Schwankungsbreite um die 10 (+-)

:ninja: Aber der SB müsste sich ja inzwischen "gemerkt" haben, dass ich mehr als einen A-Schrank besitze

Joo, war bei mir auch so - leider hatte die SB "übersehen", dass es sich um Erwerb aufgrund jagdlichem Bedürfnis handelte...

Bei dem Antragsformular unserer Behörde ist das erste Feld eine Ankreuzauswahl:

(sinngemäß)

Erwerb auf Grund jagdlichem Bedürfnis

Erwerb auf Grund sportlichem Bedürfnis

Die müssen dann nur noch lesen können :ridiculous:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hoffentlich ist das Programm mittlerweile schlauer geworden.

Bei mir hat es vor ca.1 Jahr ausgeworfen, dass mein B-Schrank nicht ausreicht, da >5 KW vorhanden sind.

SB war dann der Meinung, dass ich einen weiteren Schrank bräuchte

Ich erwiederte, dass der Schrank entsprechend WaffG in der Wand verankert sei und demnach 10 KW aufnehmen dürfte.

Diese Regel kannte jedoch das Programm nicht, was dann m.E. das Problem der Behörde war und mich nicht weiter tangiert hat.

Habe nichts wieder davon gehört.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hoffentlich ist das Programm mittlerweile schlauer geworden.

Bei mir hat es vor ca.1 Jahr ausgeworfen, dass mein B-Schrank nicht ausreicht, da >5 KW vorhanden sind.

SB war dann der Meinung, dass ich einen weiteren Schrank bräuchte

Ich erwiederte, dass der Schrank entsprechend WaffG in der Wand verankert sei und demnach 10 KW aufnehmen dürfte.

Diese Regel kannte jedoch das Programm nicht, was dann m.E. das Problem der Behörde war und mich nicht weiter tangiert hat.

Habe nichts wieder davon gehört.

Na, da hätte ich mir doch gleich einen Bonus auszahlen lassen, wenn ich schon an der Softwareverbesserung und Fehlerbehebung mitarbeiten muß.

(grün war alle)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das rechnet auch automatisch aus, ob die 2/6-Regel eingehalten wurde.

War auch eine Überraschung.

Gruß

Erik

Das macht das z.Zt. noch laufende Programm meiner zuständigen Behörde auch.

Es mault allerdings auch jedes mal, wenn was Neues auf die Rote WBK kommt :ridiculous:

Na, da hätte ich mir doch gleich einen Bonus auszahlen lassen, wenn ich schon an der Softwareverbesserung und Fehlerbehebung mitarbeiten muß.

(grün war alle)

Rechung an die Behörde für Fortbildung der Mitarbeiter, das hat was :eclipsee_gold_cup:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Läuft das denn überhaupt bei allen Behörden?

Wenn ich da an die technische Ausstattung mancher Behörden denke, darf das Programm maximal in BASIC geschrieben sein, damit es überall läuft.

Haben denn mittlerweile ALLE Waffenbehörden einen PC?

Wann kann man endlich online Waffen AN- und Abmelden?

Wenn das Programm die Prüfung übernimmt könnte man doch damit Personal einsparen.

Ob die Mitarbeiter wissen in welche Richtung das geht???

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nur 4 Kurzwaffen, aber wegen der WS die magische Zahl 5 überschritten, bis zu der unser B-Tresor nur zugelassen war.

Das Amt weiss doch gar nicht ob du den Schrank angedübelt hast, dann ist (meistens) mehr möglich zu lagern.

Hängt von deinem Schrank ab, prüf das mal :eclipsee_gold_cup:

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn das Programm die Prüfung übernimmt könnte man doch damit Personal einsparen.

Ob die Mitarbeiter wissen in welche Richtung das geht???

Lebst du in Taka-Tuka-Land? Bei uns wird doch bei Behörden kein Personal abgebaut, da wird höchstens eine neue Amtsstelle erfunden, wo diese "eingesparten" Leute dann weiterbeschäftigt werden. Jede Dienstelle hat Leiter, und diese wiederum Leiter. Würden jetzt Leute abgebaut, bräuchte man auch weniger Dienststellenleiter, daher achten diese schon drauf, dass eher auf- als abgebaut wird.

Bestes beispiel dafür ist Edmund Stoiber, der nach Brüssel ging, um Bürokratieabbau zu betreiben. Daher mußte eine entsprechende Abteilung geschaffen werden, und somit wurde erst mal Stellenaufbau betrieben. Paradox! <_<

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Amt weiss doch gar nicht ob du den Schrank angedübelt hast, dann ist (meistens) mehr möglich zu lagern.

Hängt von deinem Schrank ab, prüf das mal :eclipsee_gold_cup:

Gruß

ich hab da mal ne Frage: wie prüft ihr eigentlich, ob die Verankerung gegen Abriss über dem vergleichbaren Gewicht von 200 Kg liegt?

6mm Fischer-Dübel dürften da wohl kaum ausreichend sein. Selbst wenn Schwerlastanker verwendet werden, kommt es doch auch entscheidend auf das Mauerwerk an oder? Kann man also objektiv die Abrissfestigkeit prüfen und wenn ja wie?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auszugsversuch heisst das Zauberwort. Anschlagpunkte für Sicherheitsleinen z. B. an Gebäudefassaden werden so auch geprüft bevor sie benutzt werden dürfen. (Anschlagpunkt z. B. für Fassadenreiniger bei unseren neuen Glas- Großfassaden). Muss man sich im Grunde wie eine große Federwaage vorstellen, - mit einem Dreibein und einer Zugvorichtung.

Jetzt bring mal alle auf die Idee, - ich habe die Firma für DIN geprüfte Tresorbefestigung, - gegen 950€ + Anfahrt befestige ich das Teil und stelle die Bescheinigung für das Amt aus. Ich suche noch Franchisenehmer.... Ich alleine habe die Zulassung Bundesteutsche Zulassung vom BAM und von der Firma die nicht genannt werden darf. Exklusiv darf ich für 10 jahre Unterlizenzen vergeben.

Grün war aus, dafür muss ich jetzt K****n......

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kann man also objektiv die Abrissfestigkeit prüfen und wenn ja wie?

Dafür gibts eine Berufsausbildung, die nennt sich "Statiker".

Der sollte dir sagen können, welche Last auf welchen Anker bei welchem Mauerwerk wirken kann.

Da es sich um etwas triviales handelt, wenn es EIN Dübel ist, gibts welche, bei denen steht das drauf.

Oder man schau auf die Seite eines Herstellers. z.B. Loch in Wand, Dübel rein, mit 2K Kleber ausspritzen, Gewindestange rein, das hält 500kg und mehr aus.

Aber wie gesagt, meistens kann mans beim Hersteller nachschaun...

Ob die Behördenbeamten das dann genauso sehen, oder ob sie auf Passierschein A 38 nach Verordnung B 65 bestehen - keine Ahnung.

Ahja heute lustiges Erlebnis beim TÜV (passt dazu):

Prüfer hat Kofferraum aufgemacht, begann drin rumzuschnüffeln. Aber nur oberflächlich, die Wildwanne (war noch Schweiß dran) hat ihn wohl verwirrt.

Nach einiger Zeit hatte er gefunden was er suchte: Den VERBANDSKASTEN!

Ok, das gehört jetzt definitiv NICHT zur Prüfung einer objektiven, technischen Sicherheit, aber so ein Sesself**** hats wohl in ne Verordnung geschrieben, dass der den kontrollieren soll :rolleyes:

Nächstes Mal leg ich ihm auf jeden Fall nen Kopf von nem Bock rein in die Wildwanne, schön mit Rachendasseln, im warmen Auto werden die Kerlchen sicher freudig rumkrabbeln :ridiculous:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Problem in solchen Fällen sind nicht die Dübel. Hier gibt es ganz einfache, billige, die das locker halten. Muß ja nicht für ne 3er Schraube sein...

Viel häufiger wird man feststellen, daß man bei einer Zugkraft irgendwo zwischen 10kg und 1000kg einen wunderschönen Stein mit Dübel drin in der Hand hält.

EDIT:

Genau deshalb fragt das Amt üblicherweise auch nur nach "Verankerung ja/nein". Auch denen ist es egal, ob das Mauerwerk sich bei 199 oder 201kg Zug"kraft" auflöst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mein SB ist von dem Programm welches jetzt schon gut 2 Jahre in benutzt wird auch nicht begeistert.

man kann keinerlei hand Eingaben mehr machen wie in den guten alten Zeiten

vor kurzen wollte ein Tierarzt ein Beteubungsgewehr eintragen lassen was so nicht moeglich war da das Kaliber

nicht im Programm vorhanden war.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habe meinen Tresor von einer Firma in einer massiven Betonwand mit mehreren Schwerlast-Dübeln befestigen lassen.

War also keine Heimwerker Aktion und die Firma (Nachbar) wird schon wissen was er tut.

Ich behaupte, dass das mind. 200KG aushält; Bescheinigung von der Firma dürfte kein Problem sein...

Behörde kann ja ggf. den Tresor von innen besichtigen, wollten sie aber nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Viel häufiger wird man feststellen, daß man bei einer Zugkraft irgendwo zwischen 10kg und 1000kg einen wunderschönen Stein mit Dübel drin in der Hand hält.

jo, das denke ich auch. Wobei ich bei einer Zugkraft von 10 Kg nicht unbedingt von der Erfüllung der Vorgabe §13 AWaffV ausgehe. Auch der Waffenbehörde wird es im Fall des Falles nicht egal sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.