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IGNORED

Aufbewahrungskonzept für Behörde


BarelyLegal

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hallo!

ist vielleicht ne blöde frage, aber wie genau hat das aufbewahrungskonzept, für die behörde, aus zu sehen? reichen da datenblätter zum tresor? es soll nur für kurzwaffen sein.

hat jemand vielleicht tipps zu produkten ein mal für bis 5 stück und bis 10 stück?

ich hatte einen der firma hartmann im auge....hat damit einer erfahrungen?

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Warum Aufbewahrungskonzept?

Wenn es privat ist reicht der Nachweis der sicheren Aufbewahrung, ein Konzept brauchst Du dazu nicht.

Rechnung vom Tresor, eventuell Foto dazu, das sollte reichen.

danke, für die schnelle antwort. hast mir damit sehr geholfen!

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Warum Aufbewahrungskonzept?

Es schadet aber auch nicht.

Ich habe für meine Behörde ausführlich zusammengetippt, was ich wo wie lager, wie ich den Schrank festgeschraubt hab usw.

So kann die Behörde auch leichter nach Aktenlage entscheiden. Und da ich es auch exakt zu mache wie beschrieben, dürfte die Kontrolle vor Ort (bisher war noch keiner da, obwohl ich jetzt seit über einem Jahr eine Waffe hab) schnell und ohne Beanstandungen ausfallen :)

Ich hab sogar angeboten, ein Büchlein über Pulververbrauch + Munitionsverbrauch zu führen. Wollte die Behörde aber nicht haben, ist ihr "völlig egal".

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..., dürfte die Kontrolle vor Ort (bisher war noch keiner da, obwohl ich jetzt seit über einem Jahr eine Waffe hab) schnell und ohne Beanstandungen ausfallen

Ähh.. hast du die Behörde schon angeschrieben, ob die dich vergessen haben? Nicht das die Sachbearbeiter wegen dem Kontrolldefizit noch Probleme bekommen.

Ich sag ja immer - Leben und Leben lassen. Heute helfe ich dem SB, morgen er mir...

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Ich habe für meine Behörde ausführlich zusammengetippt, was ich wo wie lager, wie ich den Schrank festgeschraubt hab usw.

So kann die Behörde auch leichter nach Aktenlage entscheiden. Und da ich es auch exakt zu mache wie beschrieben, dürfte die Kontrolle vor Ort (bisher war noch keiner da, obwohl ich jetzt seit über einem Jahr eine Waffe hab) schnell und ohne Beanstandungen ausfallen :)

Ich hab sogar angeboten, ein Büchlein über Pulververbrauch + Munitionsverbrauch zu führen. Wollte die Behörde aber nicht haben, ist ihr "völlig egal".

Hallo JaegerAusBayern,

Warum um alles in der Welt machst Du sowas?

Schickst Du denen dann auch einen Brief als Einschreiben mit Rückschein, wenn Du den Tresor aus Platzgründen in einen anderen Raum als den gemeldeten stellst?

Der Pulververbrauch ist doch sowieso im Pulverschein festgehalten. Ich gehe doch davon aus, dass Du das Pulver auch verbrauchst das Du kaufst?

Was geht die Behörde Dein Munitionsverbrauch an?

Meinst Du, Du bekommst beim nächsten Antrag dafür Rabatt?

Da finde ich die Einstellung der Behörde entspannter als Deine!

Du öffnest doch einem möglicherweise übel gelaunten Sachbearbeiter nur Tür und Tor. Weisst Du, wer irgendwann auf diese Stelle gesetzt wird und was der mit den Unterlagen macht?

Stell Dir vor, ich hab seit fast 20 Jahren scharfe Waffen und es war immer noch keiner da...obwohl der damalige Sachbearbeiter für seine "Arbeitseinstellung" vorübergehend in den Bau ging.

Mit verständnislosen Grüßen,

Freebird

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Meine Behörde will wissen, welche Klassifizierung mein Tresor hat, welches Gewicht oder ob er angedübelt ist (wegen Lagermenge), und ob er in einem zulässigen Raum steht.

Meine Antworten sind:

B

260kg/nein

ja

Und das reicht.

Der Pulververbrauch ist bereits über das Pulverbuch dokumentiert. Du verbrauchst was Du erwirbst. Da Du weder das Pulver illegal verwenden wirst, noch zu viel davon lagern wirst (soweit muß man den Leuten einfach vertrauen) wirst Du dann Pulver nachkaufen wenn es alle wird. Der Verbrauch über die 5 Jahre ist somit mit dem maximalen Fehler einer Verpackungseinheit genau dokumentiert. Warum sollte man hier mehr liefern?

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Du öffnest doch einem möglicherweise übel gelaunten Sachbearbeiter nur Tür und Tor. Weisst Du, wer irgendwann auf diese Stelle gesetzt wird und was der mit den Unterlagen macht?

Also in der Industrie hat man doch das gleiche Problem: Tausende Vorschriften, die teilweise unklar sind.

Gut, die Munitionsverbrauchsdokumentation ist vielleicht übertrieben.

Aber ehrlich: Was spricht dagegen, möglichst genau die Lagerung der Waffen zu dokumentieren?

Sagen wirs mal so: Wenn der SB wechselt, und dann Probleme sieht, habe ich die komfortable Situation, dass ich zu JEDEM Gespräch mit der Behörde eine Aktennotiz mit Datum, Urzeit und evtl. Zeugen angefertigt habe, und dass meine Beschreibungen der Lagerung bei der Behörde liegen.

Es gibt ja z.B. Interpretationen darüber, ob auch ein 30x30cm Würfel festgeschraubt werden muss oder nicht (um sowas gehts ja bei der "Dokumentation" - also ob jetzt festgeschraubt oder nicht, etc.).

Ich schreibe das dann so: "Nach meiner Interpretation der §§ xxx WaffG in Kombination mit §§ xx AWaffV plane ich folgende Lagerung: XXXXXXXX. Ich bitte um Prüfung und evtl. Vortragung von Einwänden nach Aktenlage, die Lagerung wird ansonsten am xx.xx.xxxx begonnen."

Wäre ja nicht so, dass mir so eine Dokumentation mit ner Berhörde nicht schonmal den Hintern gerettet hätte (allerdings nicht Waffenrecht, sondern andere Behörde). Wie gesagt, ich führe auch Gesprächsprotokolle, und das bei JEDER Behörde.

Der "neue und strenge" Sachbearbeiter steht im Übrigen mal bei dir plötzlich auf der Matte zwecks Kontrolle. Das machen diverse andere Behörden vom Finanzamt bis zum Eichamt so.

"Hey, wie lagern Sie denn hier die Lauge? Wo ist die 2. Auffangwanne? Das ist eine Straftat!"

"Der Prüfbericht wurde Ihrer Behörde am xx.xx.xxxx mitgeteilt mit Aufnahme der Lagerung am xx.xx.xxxx, was ist das für ein Fall von Behördenversagen hier? Betrifft ja nicht nur uns, das geben wir an die Presse raus, dass Sie über solche Zustände über Jahre informiert sind, und nix dazu sagen, und auch nichts tun! Vielleicht gibts noch andere Firmen...."

"Ja also, ääääh, wären 8 Wochen Zeit, das umzulagern akzeptabel?"

Beispiel Privatmann: Ein Bekannter wollte auf seinem Grundstück, das kurz darauf Naturschutzgebiet wurde (das war abzusehen) bauen.

Also hat er sich um eine Genehmigung bemüht, und bekommen (Behördenschlamperei, war eigentlich nicht möglich die Erteilung). Er hat jeden Schritt seines eigentlich illegalen Baus penibel dokumentiert, jeden Plan, den er der Behörde eingereicht hatte, exakt eingehalten, Bilder gemacht, diese auch der Behörde geschickt.

Irgendwann stellte die Behörde fest: "Upps, da steht ein Wochenendhaus mit Öltank usw. mitten im Naturschutzgebiet!".

Großer Aufstand zuerst von wegen "keine Genehmigung, wird abgerissen!". Dann erklärten sie, dass sie gar nicht gewusst hätten, was da gebaut wird, etc.

Nach kurzer Zeit war die Behörde sehr kleinlaut - das war der Zeitpunkt, als sie die Akte rausgeholt hatte, in die der frühere Sachbearbeiter vor 20 Jahren alles, was dieser "komische Mensch" geschickt hatte, ohne es zu lesen einsortiert hatte. :ridiculous:

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Hallo JaB,

teilst Du Deiner Führerscheinstelle auch vorsorglich mit, wann Du wohin fährst und wie viel Kilometer das waren?

Nur für den Fall, dass sie mal ein Fahrtenbuch von Dir haben wollen?

Dein vorauseilender Gehorsam ist wirklich bemerkenswert

Michael

PS: Schreib Dir bitte auch auf, dass Du dieses gelesen hast und ob und wann Du Du ggf wie antwortest.

Es könnte ja mal eine Behörde Rechenschaft über Deine Netzaktivität haben wollen

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Hallo JaB,

teilst Du Deiner Führerscheinstelle auch vorsorglich mit, wann Du wohin fährst und wie viel Kilometer das waren?

Nur für den Fall, dass sie mal ein Fahrtenbuch von Dir haben wollen?

Dein vorauseilender Gehorsam ist wirklich bemerkenswert

Michael

PS: Schreib Dir bitte auch auf, dass Du dieses gelesen hast und ob und wann Du Du ggf wie antwortest.

Es könnte ja mal eine Behörde Rechenschaft über Deine Netzaktivität haben wollen

ich wollte das thema jetzt nicht zum nachteil einer person beginnen....er ist engagiert, offen, ehrlich und möchte wahrscheinlich zeigen, daß er nichts zu verbergen hat, auf grund diverser vorfälle, in der vergangenheit, wie amokläufe.

das mit der fs-stelle war trotzdem sehr lustig...

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Gut, die Munitionsverbrauchsdokumentation ist vielleicht übertrieben.

d'accord

Aber ehrlich: Was spricht dagegen, möglichst genau die Lagerung der Waffen zu dokumentieren?

Sagen wirs mal so: Wenn der SB wechselt, und dann Probleme sieht, habe ich die komfortable Situation, dass ich zu JEDEM Gespräch mit der Behörde eine Aktennotiz mit Datum, Urzeit und evtl. Zeugen angefertigt habe, und dass meine Beschreibungen der Lagerung bei der Behörde liegen.

Warum läßt Du Dir dann nicht einfach von Deinem SB bestätigen, dass die von Dir mit Seriennummer und Foto nachgewiesene Aufbewahrung gesetzeskonform ist?

Im Prinzip ist doch die "Nicht"-Bemängelung der selbigen auch ein stillschweigendes Eingeständnis dass alles damit in Ordnung ist.

Ich habe vom LRA eine Aufforderung erhalten meine Aufbewahrung nachzuweisen (vermutlich weil beim Umzug der Akten vom Knacki-SB zum jetzigen LRA geschlampt wurde). Die Gelegenheit habe ich genutzt, um gleich eine neue KW zu beantragen (man soll ja nie grundlos beim LRA auftauchen). Im neuen LRA leistet man sich dafür 2 unterschiedlich SBs. Der für den Neuantrag zuständige hat mir die Waffe genehmigt (nachdem ich ihm die Photos vom Tresor ausghändigt habe). Damit hat er in meinen Augen auch die Aufbewahrung genehmigt - sonst hätte er mir ja die neue Waffe nicht eintragen dürfen. Von seinem Kollegen habe ich nie wieder was gehört.

Es gibt ja z.B. Interpretationen darüber, ob auch ein 30x30cm Würfel festgeschraubt werden muss oder nicht (um sowas gehts ja bei der "Dokumentation" - also ob jetzt festgeschraubt oder nicht, etc.).

Aber nur von Leuten, die den Unterschied zwischen 5 Waffen im B-Würfel und 10 Waffen im festgedübelten B-Würfel nicht kennen.

Ich bitte um Prüfung und evtl. Vortragung von Einwänden nach Aktenlage, die Lagerung wird ansonsten am xx.xx.xxxx begonnen."

Hä? Sonst gibt Du Deinen Püster wieder zum BüMa zurück?

Bei mir hieß das: "Da ist das Foto vom Tresor aussen und da ist das Foto vom Tresor innen mit Seriennummer. Ist das damit erledigt?"

Wäre ja nicht so, dass mir so eine Dokumentation mit ner Berhörde nicht schonmal den Hintern gerettet hätte (allerdings nicht Waffenrecht, sondern andere Behörde). Wie gesagt, ich führe auch Gesprächsprotokolle, und das bei JEDER Behörde.

Ja, ist bestimmt gut - aber man kanns auch übertreiben. Der hätte Dir das Ding ohnen Nachweis der Aufbewahrung gar nicht eintragen dürfen. Wer hätte nun ein Problem?

Der "neue und strenge" Sachbearbeiter steht im Übrigen mal bei dir plötzlich auf der Matte zwecks Kontrolle. Das machen diverse andere Behörden vom Finanzamt bis zum Eichamt so.

Erstens glaube ich kaum dass der dafür Zeit hat - und da ich ja meine Aufbewahrung nachgewiesen habe kann er sich das gerne auf dem Foto ansehen.

Wenn ich z.H. bin lasse ich ihn sogar rein. Ich hab mein Geraffel nicht in den Privaträumen (was er nicht weiss und auch nicht wissen muss).

Mein Büro darf er gerne sehen und Kaffee gibt's da auch.

Meine Aufbewahrung ist gesetzeskonform. Was soll er mir da an's Bein pinkeln?

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Über die kriecherische Sklavenmentalität von Manchen kann mensch wirklich nur den Kopf schütteln...
Mancher ist halt so verspannt, dass Hartgeld in der Po-Falte die Prägung verliert. In ihrem Wahn alles richtig machen zu wollen übersehen diese Leute dann, dass sie die Argumente gegen sich (Munitionsnachweis, Schießnachweis, Aufbewahrungskonzept, überflüssige Angaben und Beschränkungen in Formularen und Dokumenten) selbst liefern.
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  • 1 Monat später...

Moin zusammen,

ma ne Frage.

Ich fahre an wochenenden oft zu meinen Eltern.

weil es in dem Landkreis einen Verein gibt der für mich interessante disziplinen schießt, würde

ich gern meine Waffen mitnehmen, sichere aufbewahrung wäre gegeben usw. !

Aber geht das überhaupt ???

MfG

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Naj so abwägig ist es garnicht mit dem Munitionsbuch.

Bei mir wurde von Behördenseite auch angedeutet man soll den Verbrauch nach dem Bedürfnis festhalten. Das heist umgekehrt wenn ich Munition als Sportschütze kaufe dann nur als Sportschütze verschießen und das selbe

als Jäger. Das schlieme ist es ist eine Schüttpackung .223 Rem. Auch beim Pulver!

Es fiehlen aber auch Kommentare das Jäger nur LW Mun besitzen dürfen wenn sie eine eingetragene Waffe haben....

Noch fragen ???!!!!

Die machen den Laden noch früh genug zu. Darum brauchen wir keinen vorrauseilenden Gehorsam!

Wenn die Gesetzliche Bestimmungen eingehaltet werden dann ist es gut. Mehr wird vom Gesetzt nicht gefordert und das ist schon weit mehr als in Österreich, Schweitz und co.

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