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IGNORED

Durchführung einer Weiterbildung Waffensachkunde


kma

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Ich habe den Auftrag für meinen Schießverein einen Sachkundelehrgang durchzuführen.

Bevor ich das Rat jetzt neu erfinde, hätte jemand von euch den Ausbildungsstoff als Powerpoint, PDF, Word etc. vorliegen und würde mir diese z. Verfügung stellen?

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Wenn du das im Auftrag des Verbandes macht, sollte der Lehrmaterial zur Verfügung stellen. Wenn ich nicht irre, werden die als Dozent bestimmten Leute explizit geschult.

Wenn du eine staatliche Anerkennung anstrebst, dann ist selbst ist Mann. Ich und Andere haben Monate an einer vernünftigen Präsentation gearbeitet, sowie so eine Sache naturgemäß immer noch im Fluss ist.

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@Floppyk

Der WSV stellt z.B. keine digitalen Unterlagen bereit. Nur ausgedruckt. Daher kann ich den Threadstarter schon verstehen. Warum soll man sich nicht untereinander helfen?

Wenn jemand das ganze professionell macht und seine Unterlagen nicht herausrücken will. O.K. Aber Hilfe unter Schützenkameraden die das ganze ehrenamtlich in ihrer Freizeit machen?

Wenn ich nicht irre, werden die als Dozent bestimmten Leute explizit geschult.

Richtig, man bekommt aber keine digitalen (Stichwort: Powerpoint) Unterlagen mit, siehe oben.

... sollte der Lehrmaterial zur Verfügung stellen ...

Du weißt doch wie das in den Vereinen läuft. "Mach doch mal bitte eine Fortbildung."

@Threadstarter

Ich bin gerade dabei selbst Unterlagen zu erstellen, brauche aber noch bis August. Kannst meine dann gerne haben. Nach eigener Erfahrung: Auf die Hilfe von anderen kannst du dich nicht verlassen, Siehe Floppy, jeder hüttet seine Unterlagen wie die den Ring aus "Herr der Ringe".

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Ich habe den Auftrag für meinen Schießverein einen Sachkundelehrgang durchzuführen.

Bevor ich das Rat jetzt neu erfinde, hätte jemand von euch den Ausbildungsstoff als Powerpoint, PDF, Word etc. vorliegen und würde mir diese z. Verfügung stellen?

Hallo,

für welchen Dachverband soll der Lehrgang durchgeführt werden?

MfG

Pirol 2

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Dinge gibt’s… Also auf meinem Wisch vom Sachkundelehrgang steht keine „Verbandslegitimierung“ drauf. Beim Kurs waren auch Leute von RSB, BDS, DSU und (glaube ich) BDMP dabei und die Sachkunde wurde überall anerkannt…

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Tach...

hmm, ich wäre da eh sehr vorsichtig. Zwar kann im Prinzip jeder eine Schlung zum Thema Sachkunde abhalten aber...

schriftlich bestätigen und zwar so das es von den Behörden anerkannt wird, kann nur ein legitimierter (z.B.vom Verband DSB/DSU/BDMP/BDS usw, von der Behörde oder per Berufsbild befähigter) "Sachkundeausbilder".

Ohne dies mag die Schulung zwar gelingen und auch gut sein, hat aber vor dem Gesetz keinen sittlichen Nährwert.

Tom

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Eine Urkunde vom Poliziepräsidium Duisburg, das derjenige die Sachkunde abgnehmen darf, hängt an jeder Bescheinigung drann. Aber eben von der Polizei und nicht von einem der Verbände. Und ich habe von keinem der Teilnehmer gehört, dass sein jeweiliger Verband die Bescheinigung nicht anerkannt hat, nur weil der Herr nicht vom eigenen Verband bestellt war.

Was unterscheidet die Sachkunde vom DSB, z.B. von der vom BDS, DSU oder BDMP. Die Frage ist ernst gemeint, mir leuchtet das nicht so ganz ein.

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Was unterscheidet die Sachkunde vom DSB, z.B. von der vom BDS, DSU oder BDMP. Die Frage ist ernst gemeint, mir leuchtet das nicht so ganz ein.

:rtfm: hola amigo Wodan,

die verschiedenen Sportordnungen/Disziplinen und die dabei benutzten Waffen. Wobei der BDMP z.B. auch die Sachkunde anderer Verbände anerkennt, aber der VdRdBW z.B. probleme

gemacht hat wegen der DSB Sachkunde-weil angeblich keine selbstlade LW bei dem Lehrgang behandelt wurden-ist aber schon ein paar Jährchen her.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

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Die Schulung ist egal, es kommt nur auf die Abschlußprüfung an, alles Andere ist Wunsch des Dozenten.

Ja klar. Entscheidend ist der Prüfungsausschuß - aber auch die Qualifikation des Dozenten.

Es geht ja um §3 AWaffV:

(5) Schießsportliche Vereine, die einem nach § 15 Abs. 3 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverband

angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen. Absatz 2, zweiter Halbsatz und

die Absätze 3 und 4 finden hierfür entsprechende Anwendung. Zur Durchführung der Prüfung bilden die

schießsportlichen Vereine eigene Prüfungsausschüsse.

Daraus kann man lesen, daß die Vereine das ohne sonstige staatliche Genehmigung entsprechende Prüfungen abnehmen dürften, so man die Prüfung rechtzeitig anmeldet und einen Behördenvertreter als Beisitzer mit einlädt. ALLERDINGS: In der Praxis sieht das aber oftmals ganz anders aus.

Dazu sollte man dann auch den Punkt 7 der neuen WaffVwV durchlesen, da steht, was und wie lange gelehrt, geübt und geprüft werden soll.

Hier findest man auch was Spezielles zu Sachkunde in Vereinen:

7.6 Sachkundelehrgänge von schießsportlichen Verbänden und Vereinen, die einem

anerkannten Schießsportverband angehören, erfolgen unter Anwendung des vom

Bundesverwaltungsamt genehmigten Fragenkatalogs des jeweiligen Verbandes. Sie bedürfen

im Falle des § 3 Abs. 5 AWaffV keiner staatlichen Anerkennung. Zwar sieht § 3 Abs. 5

AWaffV vor, dass die Vereine die Sachkundeprüfung nur für ihre Mitglieder abnehmen

können; dem steht nicht entgegen, dass mehrere Vereine

eines anerkannten Verbandes einen gemeinsamen Prüfungsausschuss bilden können. Gemäß §

3 Abs. 5 Satz 2 i. V. mit Abs. 4 Satz 2 und § 2 Abs. 4 AWaffV ist dem Bewerber über das

Prüfungsergebnis ein Zeugnis zu erteilen, das Art und Umfang der erworbenen Sachkunde

erkennen lassen muss und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist

(Sachkundennachweis des anerkannten Verbands).

Die als Sportschütze erworbene Sachkunde ist nicht geeignet, die Sachkunde für das

Bewachungsgewerbe oder für gefährdete Personen zu vermitteln.

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Ich wusste gar nicht dass die Sportordnungen Bestandteil der Waffensachkunde sind.

Ich dachte immer sie beinhaltet das WaffG, Notwehr/Notstand(…) und Waffen- sowie Munitionskunde (inkl. sicherer Umgang und so).

Das mit den Selbstladebüchsen kann ich irgendwo (ganz weit weg) sogar noch nachvollziehen, aber ganz ehrlich? Es hat eher etwas von Vereinsmeierei.

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Ich wusste gar nicht dass die Sportordnungen Bestandteil der Waffensachkunde sind.

Sind sie auch nicht (zumindest nicht prüfungsrelevant). Aber lies dir bitte ganz genau die von mir zitierten Vorschriften durch, da findest du die Antwort auf deine Frage.

Was mich - ganz praktisch - interessiert: Ein Verein (im BDS, DSB, BDMP, wer-auch-immer-aber-§15...) "macht" Sachkundelehrgang, läd Sachbearbeiter als Beisitzer ein und prüft genau nach Vorgabe. Welche Gebühren darf die Behörde verlangen?

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Vielen Dank an alle welche mir helfen wollten!

Mir war schon beim schreiben meiner Frage klar das es wieder sehr viele Hinterfragungen geben wird.

Die rechtliche Seite wurde von einigen ja schon ausführlich beantwortet.

Der Ablauf wird so sein wie es Sal-Peter dargestellt hat.

Unterricht durch mich, Prüfung durch Prüfungskomission und anwesenden Vertreter der Behörde.

Ergo, schickt ruhig, was Ihr schicken könnt und wollt.

Gruß

kma

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