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IGNORED

Großer Munitionsschrank nur mit MINDESTANFORDERUNG ?


Orval_75

Empfohlene Beiträge

Gebrauchte bei Ebay oder mal beim ortsansässigen Fußballverein (oder andere Sportverein, bei dem man idealerweise eh Mitglied ist) nachfragen, ob die nicht noch nen alten im Keller stehen haben, den man kostenlos entsorgen würde ^^

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Ne, korrekt ist IMMER "Schwekriegelschloss".

Wer was Anderes will, der muss das mit seiner Behörde klären. ERST wenn die das ZUGELASSEN hat, dann ist das Behältnis "gleichwertig".

Ich habe einen Stahlschrank mit Schwenkriegelschloss. Sogar in jagdgrün.

Laut Behörde ausreichend für die Jagdmesser + Vorderladerlangwaffe (nicht erlaubnispflichtig) + Munition.

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Ne, korrekt ist IMMER "Schwekriegelschloss".

Wer was Anderes will, der muss das mit seiner Behörde klären. ERST wenn die das ZUGELASSEN hat, dann ist das Behältnis "gleichwertig".

Ich habe einen Stahlschrank mit Schwenkriegelschloss. Sogar in jagdgrün.

Laut Behörde ausreichend für die Jagdmesser + Vorderladerlangwaffe (nicht erlaubnispflichtig) + Munition.

Also ich will dir jetzt nicht zu nahe treten, aber ich habe so das Gefühl, dein Hang, jeden Pups von der Behörde absegnen zu lassen, machts vielleicht etwas komplizierter als notwendig ;) Ein Schwenkriegel ist nur EINE Art von Schließsystemen. Es gibt durchaus gleichwertige, die auch so vom Gesetz abgedeckt sind. In dem Moment, in dem für etwas keine Klassifizierung gefordert ist, gibt es immer etwas Spielraum bzw. verschiedene Handlungsmöglichkeiten.

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Ne, korrekt ist IMMER "Schwekriegelschloss".

Wer was Anderes will, der muss das mit seiner Behörde klären. ERST wenn die das ZUGELASSEN hat, dann ist das Behältnis "gleichwertig".

Ich habe einen Stahlschrank mit Schwenkriegelschloss. Sogar in jagdgrün.

Laut Behörde ausreichend für die Jagdmesser + Vorderladerlangwaffe (nicht erlaubnispflichtig) + Munition.

Servus,

was ist mit meinem Blechschrank der hat ein "Stangenriegelschloß" muß ich das von der Behörde genehmigen lassen oder ist das gleichwertig?

Soviel zu Deiner obrigen Aussage "muß mit der Behörde klären.

Wir sind im Normalfall alle Sachkundig und daher sollten wir auch den Begriff gleichwertig verstehen können. Die meisten von uns "übertreiben"

doch sowieso wenn sie von der Norm abweichen und gehen auf Nummer doppelsicher.

Gruß

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Ich sags mal so:

Behörde A erkennt für den Jäger (juristisch korrekt) das Bedürfnis fürs Vorderladerschießen an, da Vorderladerwafen nach dem BUNDESJagdgesetz nicht verboten sind.

Behörde B erkennt es nicht an.

Warum nicht einfach so machen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich plane meine Munition in einem gleichwerten Behältnis zu lagern.

- Beschreibung -

Siehe auch Bild in Anlage.

Ab dem xx.xx.2012 (in 14 Tagen) werde ich diese Lagerung beginnen.

Nach meiner Interpretation von § (relevanter Paragraph + Gesetz) entspricht dies der aktuellen Gesetzeslage."

Bild anhängen.

Das Ganze per Einschreiben mit Rückschein ans Amt. Dauert 10 Minuten, und wenns wirklich mal passiert, dass einer vor der Türe steht, und bei der Kontrolle sagt: "Erkenne ich nicht an!", dann die Kopie des Briefes + Rückschein rausholen und: "Sorry, darüber war die Behörde jetzt MONATE lang informiert, da gabs keine Einwände!"

"Melden macht frei und belastet die Vorgesetzten!"

Sollte die Behörde eine widersprüchliche Anordnung treffen, treilt man das der Behörde mit. Sollte die Behörde eine Anordnung treffen, mit der man nicht einverstanden ist, führt man sie erstmal dennoch aus, und klagt dagegen.

Auf jeden Fall gitl: Eine Konsequente Anwendung der VorgV hat noch nie geschadet, weder im Dienst noch im Privatleben!

Ich sehe das so, dass man die Behörde über jeden Furz informieren KANN, und nur in den Fällen, in denen nach Verordnung vorher die Genehmigung verlangt wird, diese eben einholen MUSS.

Aber wie gesagt: Was gemeldet ist, weiß die Behörde, und wenn sie dann untätig bleibt ist das Behördenversagen (Meine Meinung zum deutschen Recht).

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zum einen braucht man kein Bedürfniss für Vorderladerschießen, immerhin sind die Prügel frei zu haben und 2.

ist ein Vorhängeschloss sogar höherwertig als ein Schwenkriegelschloss. Und dafür muss man nicht die Behörde anhauen. Etwas gesunder Menschenverstand sollte man einem erwachsenen Menschen der Waffens ein eigen nennt schon zugestehen.

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Ne, korrekt ist IMMER "Schwekriegelschloss".

Wer was Anderes will, der muss das mit seiner Behörde klären. ERST wenn die das ZUGELASSEN hat, dann ist das Behältnis "gleichwertig".

Ich habe einen Stahlschrank mit Schwenkriegelschloss. Sogar in jagdgrün.

Laut Behörde ausreichend für die Jagdmesser + Vorderladerlangwaffe (nicht erlaubnispflichtig) + Munition.

Ich will ja nicht beleidigend wirken-aber kann es sein das du deinen Jagdschein bei einer Jagdschule gemacht hast wo die Lehrer extremst übervorsichtig sind und euch gesagt haben das ihr für jeden Fliegenschiss zur Behörde rennen sollt???

Was du hier geschrieben hast ist ja schon jenseits von gut und böse!!! :rotfl2:

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ist ein Vorhängeschloss sogar höherwertig als ein Schwenkriegelschloss.

wobei der Gesetzgeber bzw. das Ministerium gepennt hat höherwertige Behältnisse und Schließmechanismen in die Regelung einzuschließen. Es sind nur gleichwertige zugelassen.

Also ich würde mir eine höherwertige Aufbewahrung ja vorher von der Behörde absgenen lasssen! Schriftlich!!!

bye knight

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Also ich würde mir eine höherwertige Aufbewahrung ja vorher von der Behörde absgenen lasssen! Schriftlich!!!

Ist dir das Schwarz ausgegangen? :-)

Ich finde eigentlich eher lustig, dass ein RAUM, auch wenn mit Stahltür und Sicherheitsschloss ausgestattet, den Vorschriften nicht entspricht. Nein, da muß noch das Blechlekästchen rein mit Briefkastenschloß.

Denn Sicher ist Sicher!

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Ich finde eigentlich eher lustig, dass ein RAUM, auch wenn mit Stahltür und Sicherheitsschloss ausgestattet, den Vorschriften nicht entspricht. Nein, da muß noch das Blechlekästchen rein mit Briefkastenschloß.

Denn Sicher ist Sicher!

Eben. Das NC-Pulver darf rein + die Wiederladerausrüstung, die Munition aber nicht.

Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften sind mittlerweile im Übrigen Straftaten, und ich schätze mal nach der nächsten Wahl wird da durchgegriffen - wenn ich mich dran halte, und Andere manchen Fehler gibts weniger Konkurrenz bei den nächsten Reviervergaben :eclipsee_gold_cup:

Laut MEINER Behörde ist ein Holzbehältnis NICHT zugelassen.

Klartext: Das hier zitierte mit dem Holzschrank sind teilweise Interpretationsanleitungen für die Behörden. Diese können aber auch selbst noch interpretieren.

So, und im Übrigen wollte ich ebenfalls einen Stahlschrank mit Vorhängeschloss nutzen. Nach Rückfrage mit der Behörde sagte diese ganz ganz klar: "Nein, im Gesez steht SCHWENKRIEGELSCHLOSS!"

Warum eigentlich so renitent und rechthaberrisch?

Die Behörde kommt eh zur kostenpflichtigen Kontrolle vorbei. Stellt sie dabei einer (ihrer Meinung nach) Fehler fest, gibts eine noch teurere Nachkontrolle.

Warum nicht einfach VORHER alles schriftlich mit der Behörde klären?

Die Behörde kann dann am Ort kontrollieren, ob die schriftliche diskutierte Aufbewahrung auch so durchgeführt wird, und fertig.

Nachtrag:

In dem Raum darf laut Behörde die vorbereitete 5-Stationenpresse stehen. Das Pulver darf nicht drinnen sein, muss in der Originalverpackung (kleinste Verpackungseinheit) sein.

Ok, man muss nur das Pulver reinfüllen, und am Hebel ziehen, und die Patronen fällt raus, aber erst, wenn sie gecrimpt ist, ist es tatsächlich Munition.

Ab diesem Zeitpunkt muss die Munition dann in ein Stahlbehältnis mit Schwenkriegelschloss!

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[...]

Laut MEINER Behörde ist ein Holzbehältnis NICHT zugelassen.[...]

Zu deiner Behörde und deren höchstfragwürdigen Ansichten habe ich dir ja schon geschrieben. Evtl. mag die Behörde mal in WaffVwV Nr. 36.2.2 schauen und ihre Ansicht der für sie verbindlichen Vorschrift anpassen.

[...] die Patronen fällt raus, aber erst, wenn sie gecrimpt ist, ist es tatsächlich Munition.[...]

Wundervoll! Ich crimpe meine Patronen für Langwaffen nicht. Wie muss ich diese Aufbewahren, wie Munition oder wie Pulver und rechnet das in Patronenhülsen abgefüllte Pulver zur Höchstmenge des aufbewahrten Treibladungsmittels?

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....

:ridiculous:

Ernsthaft, jetzt wo ich das alles verstehe wird es immer unterhaltsamer! Du bist so etwas wie eine Persiflage sui generis und hältst uns obrigkeitstreuen Waffenbesitzern den Spiegel vor. Genial -ich wünschte, es gäbe einen Verbeugen-Smilie.

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....

So, und im Übrigen wollte ich ebenfalls einen Stahlschrank mit Vorhängeschloss nutzen. Nach Rückfrage mit der Behörde sagte diese ganz ganz klar: "Nein, im Gesez steht SCHWENKRIEGELSCHLOSS!"

.....

Servus,

hab heute mit Vereinkameraden gesprochen und einer hat doch tatsächlich seine Munition in einen noch leeren A-Schrank ohne Innenfach. :gutidee:

Ich hab Ihm natürlich sofort gesagt, dass er das nicht darf da der A-Schrank KEIN SCHWENKRIEGELSCHLOß hat. :angry2:

Seinen Einwand bezüglich höherwertig hab ich damit abgeschmettert, dass in den Aufbewahrungsvorschriften immer nur von GLEICHWERTIG gesprochen wird. :peinlich:

Ich hab ihm versprochen, dass ich ihn nicht wegen falscher Aufbewahrung von Munition anzeigen werde. :s75:

Gruß

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Schon mal jemand versucht der Behörde zu erklären das man seine Mun gern in Weißblechdosen lagern möchte? Ordentlich zugebödelt ist ein Schloss ja nicht nötig da es keine Tür zum verschließen gibt.

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  • 3 Monate später...

Die ganzen "MUN-Schränke" die von dem Tresorherstellern verkloppt werden kannste alle vergessen. Viel zu teuer!!!!

TIPP: Hol dir bei Ikea die PS-Schränke (die heissen wirklich so) gibts in vertikaler und horizontaler ausführung. -> Stahlblech mit Schwenkriegelschloss, und das Fassungsvermögen ist für den Preis unschlagbar!

Ich hab zwei davon und da passt mun rein die sicherlich für einen 2-jährigen Bürgerkrieg ausreichen sollte :)

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