Zum Inhalt springen
IGNORED

Zum brüllen... Schreckschusswaffe muss in 200Kg Waffenschrank


CurryBruzzler

Empfohlene Beiträge

Mann, das Ding ist 3 Jahre alt und einen Monat nach Winnenden geschrieben ... Da wurden auch Mittelalter-Feriencamps für Kinder wegen der Holzschwerter abgesagt.

Die Hysterie hat sich wohl etwas gelegt.

Ist doch ehrlich gesagt "scheißegal". Witzig ist's trotzdem, du elender Miesepeter :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Zudem fühlen die Behörden den Eignern seit einiger Zeit gezielt auf den Zahn – soweit von ihnen eine „Waffenbesitzkarte” vorliegt"

Ja richtig, die 2/3 illegalen Waffen kennen die Behörden ja nicht.

Oder wie ein Behördenmitarbeiter mir gegenüber ausführte: "Eine legale Waffe in Deutschland ist mittlerweile fast 4x so teuer wie eine illegale Waffe."

Bitte beachten: Die Einschränkungen des Art 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) betreffen nur LEGALE Waffenbesitzer. d.h. bei einem Legalwaffenbesitzer darf die Behörde in der Wohnung nachschauen, beim wegen Bankraubs vorbestraften Nachbarn, der sich für ein paar € was Illegales gekauft hat, aber nur unter den strengen Bedingungen der Strafprozessordnung. :ridiculous:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich wette da fehlt was in dem Bericht bezgl . der SSW....nämlich das sie keinen PTB Stempel hat.......dann nämlich wird sie wie eine scharfe Waffe gesehen und muss dann auch in einen B-Schrank........der aber keine 200 KG haben muss

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, auch falsch. Für ein Nicht-PTB-Waffe

gibt es gar kein Bedürfnis und deshalb darf sie niemand besitzen.

Habe sogar mehrer auf WBK erworben,

also noch nicht mal Altbesitz, und das ist auch legal...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte beachten: Die Einschränkungen des Art 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) betreffen nur LEGALE Waffenbesitzer. d.h. bei einem Legalwaffenbesitzer darf die Behörde in der Wohnung nachschauen, beim wegen Bankraubs vorbestraften Nachbarn, der sich für ein paar € was Illegales gekauft hat, aber nur unter den strengen Bedingungen der Strafprozessordnung. :ridiculous:

Das sind halt zwei verschiedene Paar Schuhe, daß eine ist eine Kontrolle in der "lediglich" überprüft werden soll ob Schütze

soundso seine Waffen ordentlich wie vorgeschrieben im Waffenschrank aufbewahrt, dh. er muss den Kontrolleur von der

Wohnungstür bis zum Waffenschrank führen gegeb. diesen öffnen und dann wieder zurück zur Wohnungstür.

Sollte normalerweise nicht so lange andauern, weitere Räume oder gar Schränke werden nicht durchsucht.

Ob das toll ist sei mal dahingestellt, um es gleich zu sagen ich bin auch kein Anhänger von diesen Maßnahmen.

Aber eine Hausdurchsuchung ist was ganz anderes auch das Bsp. mit dem Bankräuber hinkt etwas wenn wir bei

jeden eine HD vornehmen wollen der irgendwann mal in seinem Leben mit der Justiz in Kontakt kommen ist dann

gute Nacht ausserdem haben wir gar nicht die Kapazitäten und es wäre alles andere als Rechtsstaatlich und zu der

Zeit als er als "Bankräuber" aufgefallen ist hat es mit Sicherheit zur Beweissicherung auch eine HD gegeben die

gibts in Deutschland auch schon mal bei potentiellen G7 Demonstranten (Russland ist gar nicht soweit).

Und der Unterschied zur Waffenaufbewahrungskontrolle ist der das ebend bei einer Durchsuchung alle Schränke

durchwühlt werden in einigen Fällen werden sogar Trockenbauplatten abgeschraubt.

Also überhaupt nicht zu vergleichen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.