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IGNORED

Korrekter Umgang mit Schusswaffe als Jäger


JaegerAusBayern

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Von einem Bekannten wurde ich informiert, dass es in einem Revier wohl zu regelmäßigem Drogenhandel durch organisierte Banden kommt.

Eine vernünftige Lösung wäre, dass man als Jäger nun einfach so lange nicht mehr rausfährt, bis die Polizei für Sicherheit gesorgt hat.

Hier sollte dann die Behörde die Abschusspläne anpassen, und den Wildschaden übernehmen - tut sie aber nicht!

d.h. die Jäger MÜSSEN rausfahren.

Jetzt ist es nun so, dass der Jäger gut zu erkennen ins Revier fährt, sein Auto parkt, und erstmal beginnt, sich einzurichten.

Möchte zu diesem Zeitpunkt ein Krimineller die Waffen erhalten, und steht mit dem Messer von einem, würde ich sie ihm schnell geben (Waffen und Munition sind bei mir auch auf dem Weg ins Revier getrennt und verschlossen), und möglichst versuchen, mich durch Flucht in Sicherheit zu bringen und die Polizei rufen.

Ich denke, der wird dann erstmal damit beschäftigt sein, die Waffen + Munition einzusammeln, und da er ja alles hat, was er will, wird er abhauen (die Polizei kann ihn dann einfangen).

Aber blöde Frage: Was macht man eigentlich IM Revier, wenn einem sowas passiert?

In der Ausbildung wird dafür eine Situation gelehrt, in der z.B. ein Täter eine Frau überfällt. Der Jäger geht dazwischen, der Täter zieht eine Pistole und der Jäger erschießt ihn.

Das ist aber eine Situation, in die ich auf keinen Fall kommen will. Ich will grundsätzlich, auch in Notwehr oder Nothilfe, die Waffe niemals gegen einen Menschen richten.

Mein Jagdausbilder fand das nicht besonders gut, dass ich in erklärte, in dieser Situation würde ich mich erstmal hinter das nächste Gebüsch flüchten, und die Polizei rufen, damit die sagt, was zu tun ist.

Die Polizisten lernen ja, wie man vorgeht, wenn ein Täter versucht, an die Dienstwaffe zu gelangen, auch ohne selbst die Schusswaffe einzusetzen, und wie man mit einer Waffe einen Täter dazu zwingen kann, aufzugeben, ohne die Waffe einzusetzen. Lehrgänge zu sowas darf der Bürger (auch wenn er Waffen tragen muss als Jäger) allerdings nicht besuchen.

Ich habs mir so gedacht: Sollte ich tatsächlich im Revier jemanden überraschen, der dort irgendwas illegales tut, und sollte diese Person agressiv werden, und mich bedrohen (z.B. um an die Waffen zu gelangen), Waffen möglichst weit wegwerfen und abhauen. Dann kommt er nich unmittelbar bei mir in den Besitz der Waffe, und die Situation ist geklärt.

Das sollte auf jeden Fall die sicherste Variante sein.

Habt ihr eine Ahnung, ob das vom Waffenrecht so gedeckt ist? Irgendeine Pflicht "zur Verteidigung" oder zur Nothilfe mit Schusswaffe sollte es ja eigentlich für Jäger nicht geben, da das Bedürfnis definitiv NICHT Selbstschutz umfasst?

d.h. irgendeinen Strick, wenn man bedroht wird, und einfach alles aushändigt, was der Täter möchte in Bezug auf "Zuverlässigkeit" kann einem keiner Drehen oder doch?

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Habt ihr eine Ahnung, ob das vom Waffenrecht so gedeckt ist? Irgendeine Pflicht "zur Verteidigung" oder zur Nothilfe mit Schusswaffe sollte es ja eigentlich für Jäger nicht geben, da das Bedürfnis definitiv NICHT Selbstschutz umfasst?

d.h. irgendeinen Strick, wenn man bedroht wird, und einfach alles aushändigt, was der Täter möchte in Bezug auf "Zuverlässigkeit" kann einem keiner Drehen oder doch?

Solange der Täter dem Jäger waffenmäßig nicht gleichgestellt ist, d.h. nur mit Messer oder Ähnlichem bewaffnet, sollte der Jäger schon dafür sorgen, dass seine Waffen nicht in unbefugten Besitz gelangen und in Zukunft Unheil anrichten.

Waffe ins Gebüsch werfen und abhauen....ich les ja wohl nicht richtig!!?? :peinlich:

Eigentum verpflichtet!!

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Also sollte der Jäger verpflichtet sein, wenn ein Jemand, z.B. mit einem Messer, versucht ihm (dem Jäger) die Waffen abzunehmen, dies mit Waffengewalt zu verhindern? Aber auch nur, wenn dieser Jemand dem Jäger Waffenmässig unterlegen ist??? Gewagte These...

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Wie war der alte Spruch doch gleich:

"Schieße oder schieße nicht, DU wirst es immer bereuen...".

Lehrgänge zur Selbstverteidigung mit Schußwaffen bekommen Jäger i.d.R. problemlos genehmigt, sofern diese Kurse überhaupt genehmigt werden müssen.

Einfach mal im Netz suchen.

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Waffe ins Gebüsch werfen und abhauen....ich les ja wohl nicht richtig!!?? :peinlich:

Eigentum verpflichtet!!

Deshalb hatte ich mir mal überlegt, einen Kurs zu besuchen, in dem man die hierfür nötige Kompetenz erwirbt.

Ich hatte einen Polizeibeamten gefragt, dieser hat mir erklärt, das allerwichtigste in so einer Situation ist die Deeskalation.

Zudem muss der Täter eingeschätzt werden. z.B. sollte man erkennen, ob die Person z.B. unter Drogeneinfluss steht, um das eigene Handeln entsprechend anzupassen.

Der Gebrauch der Schusswaffe ist auf jeden Fall zu vermeiden, nur wenn es absolut unmöglich ist, die Situation anders zu lösen, darf ein Schuss abgegeben werden, der so auszuführen ist, dass der Angreifer nicht getötet wird.

Die Kurse dafür sind allerdings für Jäger nicht zugänglich, nur für Waffenscheininhaber und Behördenangehörige.

Ich sage ja auch nicht "abhauen". Sondern in Deckung gehen und die Polizei rufen. Die können darauf dann reagieren und den Täter festnehmen.

Der Polizist, den ich gefragt habe, hat im Übrigen auch gesagt: "Nach Möglichkeit die Waffen schützen!", aber auch "So eine Situation ist nur dann beherrschbar, wenn sie trainiert wurde, ansonsten ist es sogar sehr wahrscheinlich, dass der Täter durch falsches Verhalten erst seinen Angriff einleitet." und ferner "Das ist jedoch Verteidigungsschießen, das darf der Jäger nicht lernen".

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Wie war der alte Spruch doch gleich:

"Schieße oder schieße nicht, DU wirst es immer bereuen...".

Lehrgänge zur Selbstverteidigung mit Schußwaffen bekommen Jäger i.d.R. problemlos genehmigt, sofern diese Kurse überhaupt genehmigt werden müssen.

Einfach mal im Netz suchen.

Habe ich gemacht und auch gefunden. Allerdings nur für WaffenSCHEINinhaber, Polizisten etc.

Danach hab ich bei der Polizei nachgefragt, was sinnvoll, und was erlaubt ist.

Laut der Auskunft wäre es zwar sinnvoll, sowas zu machen (v.a. zu lernen, wie man ohne einen Schuss abzugeben den Angreifer abwehrt) aber das sei in Deutschland verboten.

(§27 Abs. 7 WaffG)

Der annehmende Keiler ist hier aber auch keine Hilfe. Die Absicht des Keilers ist es, den Jäger anzugreifen und nicht, sich eine gute Jagdwaffe für sich zu beschaffen. Den Jäger töten will der ja nicht unbedingt.

Bei Bankangestellten wird im Übrigen auch gelehrt, dem Täter alles zu geben, was der Täter will.

Deshalb meine Idee: Im Zweifelsfall weg mit der Waffe, dann liegt das Objekt der Begierde im Gebüsch und der Täter hat die Wahl, den Jäger zu verfolgen (bringt ihm nix, der hat keine Waffe mehr) oder das, was er will (die Waffe) aus dem Gebüsch zu holen und damit dann zu flüchten...

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Darfst du nicht als Jäger die ungeladene Fangschusswaffe auf dem Weg ins Revier führen?

Geladenes Magazin an die linke Hüfte. Magazin rein und durchladen ist mit etwas Übung in vielleicht 2-3 Sekunden erledigt.

Kein Grund Knieschlotternd davonzulaufen. Meiner Meinung nach muss Recht dem Unrecht nicht weichen und wer ist so wahnsinnig und greift einen bewaffneten an? Nur Drogenjunkies, da hilft ein gezielter Schuss ins Becken oder die Füße.

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Im Zweifel würde ich ihm die Waffe aushändigen.

Wer bereit ist, einem erkennbar bewaffneten Jäger die Waffen abzunehmen ist auch bereit, dies mit Gewalt zu tun.

Die Waffen ersetzt die (Hausrat-) Versicherung, meine Gesundheit aber niemand.

Gruß

Michael

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Ist ja mal erfrischend anders, die SV genau aus der umgekehrten Sicht betrachten zu können. Ansonsten gehen solche Threads eher so los, daß hier jemand fragt: "Ist es gerechtfertigt, dne Kerl zu erschießen, von dem man glaubt, er wolle einem was...?"

Vorangeschickt: Bin kein Jurist. Im WaffG steht ein §, der hier eine Pflicht schon begründen könnte, nämlich Nr. 34. Du darfst Dich nicht so verhalten, daß Du jemandem die tatsächliche Gewalt einräumst... Dein hier Geschriebenes könnte übrigens Deine Zuverlässigkeit in Frage stellen, nach §5, Abs2, c)...

Was Dir der Kollege über den Kurs erzählt hat, klingt ja toll. Ich würde hier bei Deiner Behörde den ANtrag stellen, an solch einem Kurs teilzunehmen, und nicht schon vorher die Flinte ins Korn zu werfen (Uuups, da war ja wieder, der §34). Mehr als Nein! können sie nicht sagen, dann hast Du aber die offizielle Antwort. Niemand kann Dir übrigens verbieten, im benachbarten Ausland an solchen Kursen teilzunehmen(nur nicht mit der eigenen Waffe), allerdings sind die meisten Kurse, von denen ich gehört habe, eher darauf ausgerichtet, mit der Waffe sich zu verteidigen, die Deeskalationstechniken sind wohl nicht so sehr gefragt.

Wenn Du niemand erschießen willst, dann wirst Du das mit höchster Sicherheit auch nicht tun. Falls Du dennoch in eine ausweglose Situation gerätst, dann greift wohl Notwehr. Die von Dir vertretene These, durch vorauseilende Entwaffnung Deiner Selbst, den Täter zu pazifizieren, erscheint mir widersinnig.

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Im Zweifel würde ich ihm die Waffe aushändigen.

Wer bereit ist, einem erkennbar bewaffneten Jäger die Waffen abzunehmen ist auch bereit, dies mit Gewalt zu tun.

Die Waffen ersetzt die (Hausrat-) Versicherung, meine Gesundheit aber niemand.

Gruß

Michael

Klar, wenn er Dir die Kanonen abgenommen hat, wünscht er Dir noch nen schönen Tag und geht seiner Wege.

:confused:

Mach, was Du für das Richtige hälst, ich mach meins.

Jürgen

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Klar, wenn er Dir die Kanonen abgenommen hat, wünscht er Dir noch nen schönen Tag und geht seiner Wege. :confused:

Warum nicht? Nicht jeder Räuber bringt sein Opfer gleich um.

Das Problem ist doch, dass der Räuber weiß, was er beabsichtigt, Du aber nicht.

Von daher kann er agieren, Du aber nur reagieren.

Wir diskutieren hier über ein völlig abstraktes Szenario. Da ist auf beiden Seiten alles möglich.

Wenn die Herausgabe der Waffen vermeidbar ist, wird er sie auch nicht bekommen.

Aber im Zweifel haben mein Leben und meine Gesundheit Vorrang.

Mach, was Du für das Richtige hälst, ich mach meins.

Mach ich.

Gruß

Michael

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Lehrgänge zur Selbstverteidigung mit Schußwaffen bekommen Jäger i.d.R. problemlos genehmigt, sofern diese Kurse überhaupt genehmigt werden müssen.

Zum einen sind diese Kurse anzeigepflichtig, zum anderen kann die Behörde Inhabern eines Jagdscheins die Teilnahme gestatten, wenn derjenige eine persönliche Gefährdung im Sinne des § 19 WaffG nachweisen kann (§ 22 - 25 AWaffV).

Das "i.d.R. problemlos genehmigt" dürfte daher eher die große Ausnahme sein.

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Deshalb hatte ich mir mal überlegt, einen Kurs zu besuchen, in dem man die hierfür nötige Kompetenz erwirbt.

Ich hatte einen Polizeibeamten gefragt, dieser hat mir erklärt, das allerwichtigste in so einer Situation ist die Deeskalation.

Gem Zeitschrift "Jäger", Juni 2012,

Seite 68

wurden 2 Jäger von Wilderer getötet.

15.März 2012 hat ein Wilderer um 10 uhr morgens etwa 100 Kilometer

von Vasvar (Ungarn) zwei Stück Rotwild in der Schonzeit gewildert.

Zwei ungarische Jäger fuhren zufällig vorbei und sahen wie der

Wilderer das Wild versorgte.

Jäger stiegen aus dem Fahrzeug und gingen zu dem Verbrecher.

Als sie in die Nähe kamen, zog Wilderer eine Pistole und schoss auf die Jäger:

den einen traf er in den Hals, den anderen in die Brust.

Einer der Jäger war sofort tot, der andere konnte mit seinem Handy die Polizei noch verständigen,

bevor der Täter ihm mit einem Messer die Kehle durchschnitt.

Der Täter konnte kurz danach von der Polizei gefasst werden.

Anmerkung von mir: Soweit zum Thema: nicht schussbereites Führen der Kurzwaffe bis zur Reviergrenze!

Zum Thema: Deeskalation sag ich jetzt mal lieber nichts!!

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Das Problem ist doch, dass der Räuber weiß, was er beabsichtigt, Du aber nicht.

Von daher kann er agieren, Du aber nur reagieren.

Sorry, da kannich nicht zustimmen. Wenn jemnd mein Auto/Geld/bla will, lasse ich Deine Argumentation ohne wenn und aber gelten und würde mein Eigentum ohne große Gegenwehr abgeben.

Bei Waffen sieht es ganz anders aus. Damit gebe ich dem potentiellen Angreifer die Möglichkeit sofort ALLES mit mir zu machen. Dies erachte ich als ein weit größeres Risiko, als mit geladener Waffe auf das zu reagieren, was auch immer der potentielle Angreifer vorhat.

Ich würde z.B. aber auch sicher nicht unbewaffnet auf einen Wilderer zugehen, zumal ich weiß, daß er Waffen haben muß. Da würde ich sicher vorher die Polizei rufen.

P.S. Ich finde es sehr komisch, wenn nicht sogar bedenklich, wie häufig hier die "Notwehr" Fragen immer und immer wieder durchgekaut werden. Ich habe wirklich nicht das Gefühl, daß das etwas ist, mit dem ich bisher je konfrontiert war. Ich vermute auch nicht, daß die Wahrscheinlichkeit dazu sehr hoch ist.

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Zwei ungarische Jäger fuhren zufällig vorbei und sahen wie der

Wilderer das Wild versorgte.

Jäger stiegen aus dem Fahrzeug und gingen zu dem Verbrecher.

Als sie in die Nähe kamen, zog Wilderer eine Pistole und schoss auf die Jäger:

Und wo war hier der Fehler? Ja genau, den Hilfssheriff spielen wollen.

Ich wäre im Auto geblieben und hätte die Polizei gerufen.

Im Übrigen war die Frage nicht "Notwehr" sondern, wie man am Besten aus so einer Situation rauskommt, wenn der Typ grad dabei ist, seinen Drogendeal abzuwickeln, und man gerät da rein. Oder man hat seine Waffe als Jäger dabei, uns sieht, wie ein Täter ein Verbrechen begeht.

Also: Wenn er die Waffe fordert, Magazin raus, Magazin rechts ins Gebüsch werfen, Waffe links, und dann nach hinten wegrennen und Polizei rufen. Immerhin ist es die Aufgabe der Polizei für die innere Sicherheit zu sorgen (auch nachts im Wald).

Mir gehts ehr drum, ob eben irgendeine Pflicht durch den Legalwaffenbesitz entsteht.

Nicht nur für den Fall, dass jemand die Waffen rauben möchte, sondern auch (und das kommt doch recht häufig vor) dass man ein Verbrechen beobachtet.

z.B. man fährt zum Revier, sieht eine Schlägerei, bei der einer am Boden liegt und die Anderen auf ihn eintreten.

Ohne Waffe ist das ja klar: Auf sicheren Abstand gehen, Polizei rufen. Die haben in wenigen Minuten da zu sein, und die Situation zu klären.

Würde mich nur interessieren, ob es halt für Personen, die eine Waffe führen (aber ausdrücklich nicht zum Zweck der Selbstverteidigung oder Nothilfe) anders aussieht.

In anderen Ländern besteht da tatsächlich die Pflicht, auch mit der Waffe umgehen zu können und zu helfen. In Deutschland nur, wenn man eine Garantenstellung hat.

Also:

  • Einem bewaffneten und agressiv wirkenden Täter, der die Waffe fordert, diese ohne Zögern aushändigen (auch durch Wegwerfen).
  • Wenn man z.B. vom Hochsitz beobachtet, wie jemand eine Joggerin überfällt (ist hier in der Region einem Jagdpächter schonmal passiert) nicht hinlaufen sondern "Duck and Cover" und die Polizei anrufen und dabei nicht an die große Glocke hängen, dass man selbst eine Waffe hat.

Und wenn jemand fragt erklären, von Verteidigungsschießen hat man ja keine Ahnung, da man das nicht gelernt hat.

Ob das irgendwelche juristischen Konsequenzen haben könnte?

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Ja.

Du hast als Jäger gelernt Tiere (auch gefährliche) zu töten. Jetzt erkläre mir doch bitte mal den physischen Unterschied auf ein Tier oder auf einen Menschen zu schiessen?

Du hast also die Möglichkeit mit einer zumutbaren Eigengefährdung die Straftat bzw. Vergewaltigung zu verhindern!!!

Wenn eine Frau im Wald überfallen und vergewaltigt wird, Du bewaffnet bist und alles was Dir einfällt ist die Polizei zu rufen und zu zusehen fällt mir dazu echt nichts mehr ein.

Die Polizei wird nie und nimmer rechtzeitig da sein um die Vergewaltigung zu verhindern. Wahrscheinlich nicht mal rechtzeitig um den Täter zu verhaften.

Abgesehen von den evtl. Juristischen Konsequenzen für Dich, frage ich mich wie sich Menschen wie Du am Morgen beim Rasieren noch im Spiegel anschauen können.

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Mir gehts ehr drum, ob eben irgendeine Pflicht durch den Legalwaffenbesitz entsteht.

Du bist zur sicheren Aufbewahrung verpflichtet. :eclipsee_gold_cup:

Ein Angriff auf mich oder meine Familie wäre der einzige Grund, mich mit meinen Waffen zur Wehr zu setzen. Bei allem Anderen würde ich höchstens mein Telefon nutzen, sonst nichts. Der Rest ist mir, ehrlich gesagt, Schnurz.

Jürgen

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Ein Angriff auf mich oder meine Familie wäre der einzige Grund, mich mit meinen Waffen zur Wehr zu setzen. Bei allem Anderen würde ich höchstens mein Telefon nutzen, sonst nichts. Der Rest ist mir, ehrlich gesagt, Schnurz.

Das könnte ja auch verpflichtend sein, s. Garantenpflicht.

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Das könnte ja auch verpflichtend sein, s. Garantenpflicht.

Meiner Familiengemeinschaft gegenüber, natürlich.

Sich als "Otto-Normal-Waffenbesitzer" in Nowehr- oder Nothilfeaktionen hervorzutun kostet wahrscheinlich (erstmal) dieses Privileg. Dafür hat man dann ein reines Gewissen, is ja auch was :gutidee:

Jürgen

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Es erwartet keiner von Dir, dass Du in einem terroristischen Szenario in urbanem Umfeld alleine gegen eine Horde schwerbewaffneter in "Rambo" Stil mit Deinem 98er antrittst.

Wenn aber eine Frau mutterseelenallein mitten im Wald von einem Täter vergewaltigt wird und Du bewaffnet bist und die Möglichkeit hast dies zu verhindern, aber alles was Dir einfällt ist die Polizei zu rufen und zu zusehen, halte ich das für sehr bedenklich (sehr höflich formuliert).

Das Recht gibt Dir hierfür alle erforderlichen Möglichkeiten. Lernt man sowohl als Sportschütze wie auch als Jäger in der Sachkunde. Vergleiche hierzu Notwehr, Notstand und Nothilfe.

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Das Recht gibt Dir hierfür alle erforderlichen Möglichkeiten. Lernt man sowohl als Sportschütze wie auch als Jäger in der Sachkunde. Vergleiche hierzu Notwehr, Notstand und Nothilfe.

Eine Nothilfe hat mit dem am geringsten schädlichen Mittel zu erfolgen.

Das kann man nur einschätzen, wenn man z.B. ein Seminar hierzu besucht hat. Aus meinem Ausbildungsstand heraus bin ich unfähig, die Schusswaffe in einer derartigen Situation so einzusetzen, dass eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist.

Also im Klartext: Wer hier glaubt den Rambo machen zu müssen gefährdet nicht nur sich selbst sondern gleich auch noch die Frau.

Ich werde das aber mal bei der Behörde anfragen, was die dazu sagen.

Soweit ich das aber bisher sehe, gibt es keine Verpflichtung, einem Verbrecher nicht zu weichen, die haben nur die PVB.

Also wie ich das sehe:

Bei einem Verbrechen, egal welcher Art KEINE Gewalt einsetzen, sondern dem Täter auf jeden Fall nachgeben, und möglichst sich der Situation entziehen, sofern das eben möglich ist.

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