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IGNORED

Diskussion zur laufenden ePetition - Legalwaffenbesitz nicht nur für Sportschützen und Jäger


RüdigerB

Empfohlene Beiträge

Hervoragend, das ist der Einsatz den wir brauchen!

RüdigerB for President! :appl:

Gruß Andi

Die Petition kann man auch über das Fax zeichnen!

Danke an Prolegal für das Formular

Ich kopiere das Formular mal rein:

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Deutscher Bundestag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

11011 Berlin

An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.

Hiermit möchte ich die Petition Nr. 21204, „keine Verschärfung des Waffenrechts für halbautomatische Sportgewehre und Anscheinswaffen“, mitzeichnen.

Name:_______________________________________

Vorname:____________________________________

Straße und H.Nr.:______________________________

Ort:_________________________________________

Datum und Unterschrift:___________________________

Fax 030 227 36027 oder 36053

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Rüdiger, Chapeau! Super formuliert, inhaltlich schlüssig!

Obwohl mir ja eigentlich das deutsche Waffenrecht am Allerwertesten vorbei gehen könnte, freue ich mich, wenn ich solch motivierte Leute wie dich AGIEREN sehe.

Grüsse aus der Schweiz

Uwe

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Ah ja, offensichtlich verschwinden die Leserbriefe nach einer gewissen Zeit im Archiv, auf das dann nur noch die Abonnenten der Zeitung Zugriff haben.

Deshalb hier noch einmal:

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Sehr geehrte Leser,

als Familienvater, Akademiker, Bundeswehroffizier d. Reserve und Sportschütze möchte ich

Ihre Aufmerksamkeit auf eine gerade laufende ePetition gegen den

Gesetzesantrag der Grünen bzgl. einer Verschärfung des Waffenrechtes lenken.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?...;petition=21204

Auch wenn der Petent sein Anliegen etwas hemdsärmlig formuliert hat, trifft

sie doch den Kern der Sache. Entsprechend ist die Resonanz seitens der

Unterzeichner in Kombination mit den petitionsbegleitenden Beiträgen. Meines

Wissens nach wird gerade zum ersten Mal auf einer nicht legalwaffenbesitzer-

spezifischen Plattform eine rege Diskussion mit ehrlichen Argumenten geführt,

die überhaupt nichts mit der sonst üblichen Hexenjagd gegen deutschen

Legalwaffenbesitz zu tun hat.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?topic=11541.450

Ich lade Sie ein, sich Ihre Meinung selber zu bilden.

Ich bin begeistert, dass ENDLICH eine Diskussion zum aktuellen deutschen

Waffenrecht und damit zum Legalwaffenbesitz auf einer Plattform stattfindet,

die für diese Diskussion mehr als angemessen ist - nämlich der unserer

demokratisch gewählten Volksvertreter!

Viel zu lange haben Medien und gewisse politische Gruppierungen Stimmung

gemacht gegen die Legalwaffenbesitzer. Es ist halt so schön einfach: Irgend

etwas Schlimmes passiert auf der Welt unter Nutzung von Schusswaffen in

privater Hand und schon kann die Hexenjagd mit Verbotsforderungen von Waffen

in privater Hand beginnen. Die Politik stachelt auf, die Medien legen nach,

das Volk nickt.

Und wozu? Um letztlich Wählerstimmen mit dem plumpen Versuch gewinnen zu

wollen, dem deutschen Michel zu vermitteln, dass sein Leben ohne die ganzen

Sportschützen und Jäger viiiiiiiiiel sicherer wäre. Was für ein grandioser

Unsinn!

Erschwerend kommt zur fehlenden Kausalität zwischen Sicherheit für die

Öffentlichtkeit und dem Verbot von privatem Schusswaffenbesitz noch hinzu,

dass uns Deutschen wieder einmal ein Stück unserer individuellen Freiheit

weggenommen würde.

Wir müssen uns endlich von dem Irrglauben trennen, dass unser Leben umso

besser wird, je mehr uns der Staat reglementiert! Im Gegenteil, der Staat soll

da eingreifen (aber dann bitte nachhaltig und zielführend), wo der Einzelne

sich eben nicht mehr selbst helfen kann und nicht alles apodiktisch in der

Annahme reglementieren, dass der deutsche Michel sowieso nicht in der Lage

sei, mit Freiheit umzugehen.

Einige Beispiele von (Noch-)Freiheiten wurden bereits durch andere Autoren

genannt: selbstbestimmtes PKW-Fahren mit enormem Zerstörungspotential (ein

1,5t schweres Fahrzeug hat bei 100 km/h eine Energie von 578703 J, das

entspricht der Energie von 1000 Großkaliber-Projektilen 9mm), frei

erhältlicher Alkohol, der nachweislich liebenswerte Menschen zu prügelnden

Kriminellen macht, und so weiter. Soll das alles verboten werden? Nein, auf

keinen Fall! Diese Dinge sind Teil unseres selbstbestimmten Lebens. Es sind

Freiheiten, für die man als mündiger Bürger die Verantwortung übernehmen muss,

um eben die Gefahr für andere auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.

Es ist diese Verantwortung, der wir uns bewusst sein müssen und die man uns in

einer freiheitlich demokratischen Republik auch uneingeschränkt zugestehen

muss. Meiner Ansicht nach ist es praktisch nicht zu begründen, warum in

Deutschland überwiegend nur Sportschützen, Jäger und Waffensammler

Schusswaffen besitzen dürfen. Es resultiert aus der seit Jahren betriebenen

Dämonisierung dahingehend, dass eine Schusswaffe etwas ursächlich Böses und

sein Besitzer etwas latent Gefährliches sei.

Offen gefragt: Was spricht dagegen, dass ein volljähriger, zuverlässiger (die

Kriterien wären zu definieren) und befähigter (die Ausbildung wäre zu

definieren) deutscher Bürger eine Waffe besitzt, ohne Sportschütze oder Jäger

zu sein? Dass er dann "gefährlicher" ist? Wohl kaum.

Im Gegenteil, anders herum wird ein Schuh daraus: Warum macht es unser Staat

nicht wie die Schweiz? Ich unterstelle unseren Parteien und Volksvertretern

nicht, dass sie sich zu wenig um unsere Landesverteidigung sorgen. Was sollen

wir jedoch noch von der Fähigkeit der Bundeswehr zur Verteidigung unseres

Landes halten, wenn in diesem Land mit über 80.000.000 Millionen Einwohnern

die Bundeswehr auf 185.000 Soldaten verkleinert wird, praktisch kaum in

wirklich einsatzbereite Reservisten investiert wird und die Bundeswehr in

Bezug auf Ausstattung, Ausbildung und Ausrichtung zu einer Einsatzarmee wird?

Die Landesverteidigung steht als Auftrag im Grundgesetz!

Ich unterstelle unseren Parteien und Volksvertretern auch keine diktatorischen

Allüren. Dennoch gibt es in diesem Land Parteien am rechten und am linken

Rand, deren Vertreter offen Positionen aussprechen, die der freiheitlich

demokratischen Grundordnung widersprechen. Wer kann heute sagen, dass es immer

gelingen wird, diese Parteien hinreichend zu beobachten und unter Kontrolle zu

halten? Nicht umsonst haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes das Recht

zum Widerstand (GG §20, Abs. 4) vorgesehen. Aber womit soll das Volk im

schlimmsten aller Fälle diesen Widerstand ausüben?

Private Schusswaffen in den Händen von zuverlässigen und befähigten Bürgern,

die sich der Verantwortung, die direkt aus dem Schusswaffenbesitz resultiert,

voll bewusst sind, schaffen ein Sicherheitspfand für uns alle. Der Staat muss

es nicht einlösen, solange es ihm gelingt, die Sicherheit seiner Bürger und

den Schutz unserer Staatsform zu garantieren. Strauchelt er jedoch und

versagen staatliche Instanzen (möge das nie passieren!), gibt der Staat uns,

seinen Bürgern, die direkte Möglichkeit, uns und damit letztlich den Staat zu

schützen.

Genauso wie sich nach meinem Verständnis die Väter und Mütter unseres

Grundgesetzes das Verhältnis zwischen Staat und Bürger vorgestellt haben.

Das Argument, dass die o.g. Szenarien an den Haaren herbeigezogen sind, lasse

ich nicht gelten. Die jüngsten Ereignisse zeigen, wie unvorsehbar globale und

lokale Ereignisse sein können. Wer hätte vor einem Jahr mit der

Atomkatastrophe in Fukushima, mit der sich immer mehr zuspitzenden Krise im

Euro-Finanzraum, mit dem finanziellen Straucheln der Weltmacht USA oder mit

einem brandschatzenden Mob in einer englischen Großstadt gerechnet? Wer weiß

heute schon, welchen Herausforderungen sich der Einzelne bzw. unsere

Gesellschaft in einem Jahr stellen muss? Wer kann jetzt sagen, was diese

Herausforderungen für unsere Freiheit und unseren Wohlstand bedeuten werden?

Wir sind das Volk und wir wollen, dass unsere Vertreter uns vertrauen und uns

Verantwortung zutrauen. Nur so kann Demokratie funktionieren.

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Den ersten kann man leider nicht mehr lesen....
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Und noch der zweite (wird dann ja auch in absehbarer Zeit nicht mehr öffentlich sein):

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Sehr geehrte Leser,

nicht nur, dass die ePetition (https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=21204) gegen eine Verschärfung des Waffenrechts aufgrund eines Gesetzesantrags der Grünen unerwartet viele Mitzeichner findet. Bemerkenswert ist auch, wie prägnant, vielfältig und treffend in mittlerweile über 800 Beiträgen dargelegt wird, warum das Mitzeichnen der Petition für jeden aufrichtigen Demokraten eigentlich erste Bürgerpflicht sein müsste. Längst handelt es sich nicht mehr ausschließlich um eine Diskussion um den Gegenstand der Petition. Vielmehr wird deutlich, dass die Menschen offensichtlich genug von der ausufernden Bevormundung durch politische Vertreter verschiedener Parteien haben.

Die Krönung wird dem Ganzen nun durch eine Meldung aufgesetzt, die ich einmal als Mini-Affäre um Frau Claudia Roth titulieren möchte. Während ihre Parteikollegen auf eine Verschärfung des Waffengesetzes hinarbeiten, war vor kurzem im Netz zu lesen, dass Frau Roth Inhaberin eines Waffenscheines und einer Walther PPK sei. Wohlgemerkt: Waffenschein, nicht Waffenbesitzkarte! Frau Roth wäre damit von Gesetz wegen erlaubt, ihre Waffe immer schussbereit dabei zu haben, also zu führen. Genau vier Tage nachdem die Meldung veröffentlicht wurde, verschwand sie auch schon wieder. Nicht, weil sich die Verfasser geirrt hätten. Nein, vielmehr weil Frau Roth dies per einstweiliger gerichtlicher Verfügung erwirkt hatte!

Frau Roth kam hier der Umstand zu Gute, dass die großen Medien auf diesen Zug noch nicht aufgesprungen waren (Das hat sich mittlerweile geändert: http://www.welt.de/politik/deutschland/art...andtasche.html). Wir erinnern uns kurz zurück an unseren Bundespräsidenten: Wäre Wulff gestrauchelt, wenn er nicht die geballte deutsche Medienkompetenz acht lange Wochen GEGEN sich gehabt hätte? Wohl kaum.

Welches Verständnis von politischem Anstand mag sich wohl hinter Frau Roths Handeln verbergen? Während die ganze Nation darüber wettert, dass der Bundespräsident die Bildzeitung unter Druck gesetzt haben soll, macht Frau Roth als oberste Waffenverbotspredigerin lieber gleich Nägel mit Köpfen und lässt die Meldung de facto einfach aus dem Netz verschwinden. Das wäre ein makaberer Spaß gewesen, hätte der Bundespräsident versucht, per einstweiliger gerichtlicher Verfügung die Berichterstattung (Aufklärung möchte ich das lieber nicht nennen) der Causa Wulff durch BILD zu verhindern...

Wer weiß schon, was man wohl noch so alles an Anti-Grünen-Realitäten bei Frau Roth finden würde, nähme man sie derart in die Zange!

Vielleicht sollten die Abgeordneten und Regierungsmitglieder in Bundestag und in den Landtagen neben ihren zusätzlichen Einkommen künftig auch ihren Status als Legalwaffenbesitzer offen legen. Meine persönliche Vermutung ist, dass nicht wenige das Privileg des Führens einer Waffe (also eines Waffenscheines) in Anspruch nehmen. Man sagt ja schließlich auch nicht Nein zum Luxusdienstwagen.

Und zu guter Letzt: Was macht das Leben von Fr. Roth derart wertvoller, dass sie sogar eine Waffe führen darf, als das einer alleinerziehenden Mutter, die in einer gefährlichen Wohngegend wohnen muss, weil sie sich keine andere Wohnung leisten kann, aber in ihrem Leben niemals einen Waffenschein genehmigt bekommen wird? Der Gleichheitsgrundsatz wohl kaum.

Kurz zusammengefasst- Soll:

Die Grünen bewerben sich als Bürgerrechtspartei. Unter http://www.gruene.de/themen/buergerrechte-demokratie.html finden sich Schlagworte wie „Offenheit, Freiheit, Teilhabe, Datenschutz". „Nach der Wende, 1993 haben sich die im Bündnis 90 zusammengeschlossenen Bürgerrechtsbewegungen der ehemaligen DDR und die westdeutschen GRÜNEN zur jetzigen Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vereinigt."

Kurz zusammengefasst- Ist:

§2 Freie Entfaltung der Persönlichkeit: Verletzung beabsichtigt - Sportschießen soll verboten werden

§3 Gleichheitsgrundsatz: verletzt - Verschiedene politische Amtsinhaber dürfen dem Anschein nach Schusswaffen zur Selbstverteidigung besitzen, der normale Bürger praktisch nicht.

§5 Meinungsfreiheit & Pressefreiheit: verletzt – Wer unvorteilhafte Berichterstattungen über sich per einstweiliger gerichtlicher Verfügung verbieten lässt, kann nicht aufrichtig daran interessiert sein, dass Meinungen frei geäußert werden.

§13 Unverletzlichkeit der Wohnung: verletzt – Legalwaffenbesitzer dürfen in Deutschland nach geltendem Recht jeder Zeit verdachtsunabhängig darauf hin überprüft werden, ob sie ihre Waffen ordnungsgemäß lagern.

§14 Eigentumsrechte: Verletzung beabsichtigt – Ein Verbot von halbautomatischen Langwaffen gemäß des jüngsten Antrags der Grünen oder auch das Verbot von Großkaliberpistolen gemäß des Verbotsantrags des baden-württembergischen SPD-Innenministers Gall an den Bundesinnenminister mündet in entsprechenden Enteignungen der Waffenbesitzer.

§20 Abs 4 Widerstandrecht: ignoriert – Wie soll das Volk sein Recht auf Widerstand im schlimmsten aller schlimmen Fälle ausüben, wenn es unbewaffnet ist?

Das biblische Zitat des Weintrinkens und Wasserpredigens könnte für die geschilderte Diskrepanz treffender wohl nicht sein.

Sollen die politischen Honoratioren ihre Waffe ruhig behalten - wenn denn auch der normale, zuverlässige und befähigte Bürger das Recht erhält, eine Waffe zur Selbstverteidigung besitzen zu dürfen.

Und über Grundrechte und ihre Bedeutung sollten wir Wähler uns mit den Grünen und mit jeder anderen Partei, die sich anmaßt, diesbezüglichen Interpretationsspielraum zu vermuten, nicht erst bei der nächsten Wahl unterhalten.

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