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IGNORED

Was muß man machen?


Putte

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Mich beschäftigt folgende Frage. Ich fahre mit einem Freund (auch Schütze) vom Schießstand nach Hause. Plötzlich bricht der Freund im Auto zusammen. Ich bin in unmittelbarer Nähe eines Krankenhauses. Also fahre ich dort hin. Mein Freund hatte einen Herzinfarkt. Er verbleibt logischer Weise im Krankenhaus. Nachdem ich mich wieder beruhigt habe sehe ich in meinem Auto den Koffer meines Freundes. Wie ihr euch denken könnt mit seinem Sportgerät drin. Was muß ich jetzt tun?

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Nix.

Wenn Dein Freund ansprechbar ist, kannst Du ihn ja im Krankenhaus besuchen und er stellt Dir einen Leihschein aus. Ansonsten im verschlossenen Originalkoffer in den eignen Schrank / Vereinstresor und einfach mal die Schnauze halten.

die Polizei rufen und denen die Knifte in die Hand drücken.

Und das ist genau die Art und Weise wie man seine Waffe niemals wiederbekommt. Entweder mit dem grossen Umweg ueber den SB und die Frage "warum war es denn nicht richtig verwahrt" oder die Waffe wird als "abgegeben" versehentlich vernichtet.

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Erstmal mitnehmen bis sich die Aufregung gelegt hat und dein Freund wieder ein bssichen auf dem Damm ist.

Dann mal Zugang zu seinem Tresor erfragen, bei ihm einschließen und gut.

Bis dahin verwahrst du das Zeug.

Gar nicht groß schlafende Hunde wecken.

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Nicht das ihr mich falsch versteht. Diese Sache ist schon eine ganze Zeit her. Damals habe ich eine Lösung gefunden schweige aber dazu lieber. Meinem Freund geht es schon ein ganzes Stück besser.(Reha) Aber was wäre gesetzlich richtig gewesen.

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Nicht das ihr mich falsch versteht. Diese Sache ist schon eine ganze Zeit her. Damals habe ich eine Lösung gefunden schweige aber dazu lieber. Meinem Freund geht es schon ein ganzes Stück besser.(Reha) Aber was wäre gesetzlich richtig gewesen.

Gesetzlich hättest Du bereits bei Einlieferung und Übergabe des Freundes an das Klinikpersonal den PKW mit den Waffen niemals unbeaufsichtigt stehenlassen dürfen. Da ihr beide vom schießen gekommen seid, wusstest Du, das da was drin ist, auch in seinem Koffer.

Aber Du hast ja die ganze Zeit Blickkontakt zum PKW gehabt oder die Sachen verschlossen mit reingenommen ;-)

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Mein SB hat mich angewiesen einem "Berechtigten" im Falle einer "Verhinderung" im Vorhinein zu instruieren. Es ging ihm nur darum dafür zu sorgen, dass die Waffen keinesfalls in unberechtigte Hände fallen. In solchen Ausnahmefällen ist das doch das Wichtigste.

In dem vorliegenden Fall hätte ich die Waffen dann zum Verein oder einen Büchsenmacher gebracht....

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Gehört nicht ganz zu Deiner Frage, aber macht ein Schreiben für die Zukunft fertig, das Du bei einem Rückfall (erneuter Herzinfarkt) seine Waffen übernehmen darfst. Dann noch ne Bestätigung vom Krankenhaus und die Sachen (Du bist ja auch sachkundig) die Du dann mehr hast, als auf Deiner Karte halten sogar einer Aufbewahrungskontrolle innerhalb 4 Wochen stand (sofern die Tresorkapazitäten es zulassen).

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Also ich denke bei einem akuten Herzinfarkt hat die Lebensrettung vorrang. Den Rest kann man im nachhinein regeln. Und den Freund nicht ins Krankenhaus bringen können, weil die Waffen dann unrechtmässig im Auto ohne Aufsicht sind ist ja wohl überzogen. Und u.U. 2 Koffer und eventuelle Langwaffen mit ins Krankenhaus schleppen ebenfalls. Man sollte die Kirche immer im Dorf lassen.

Greetz

PetMan, der im Mai auch seinen ersten Infarkt hatte...................

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Also ich denke bei einem akuten Herzinfarkt hat die Lebensrettung vorrang. Den Rest kann man im nachhinein regeln. Und den Freund nicht ins Krankenhaus bringen können, weil die Waffen dann unrechtmässig im Auto ohne Aufsicht sind ist ja wohl überzogen. Und u.U. 2 Koffer und eventuelle Langwaffen mit ins Krankenhaus schleppen ebenfalls. Man sollte die Kirche immer im Dorf lassen.

Greetz

PetMan, der im Mai auch seinen ersten Infarkt hatte...................

Aus Menschlichkeit gesehen, sollte Menschlichkeit über Rechtmässigkeit stehen.

Aus Rechtmässigkeit genau andersherum.

Ich habe es "rechtlich" beantwortet, weil nach rechtlichem gefragt wurde.

Meine persönliche Meinung: Wenn mein Freund ein Problem hat, dann zählt für mich der Freund.

Wenn ich auf Anzeichen von Atemstillstand achte oder den Puls messe und zur Uhr

sehe, was auch immer, achte ich sicherlich nicht auf Sachwerte.

Ich wünsche speziell Dir ein langes Leben und KEINEN Rückfall.

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Waffenrechtlich ist das einfach ein Fall des § 12 Abs. 1 Nr. 1 b ) WaffG und falls der Überlasser objektiv keine entsprechende Willensäußerung abgeben kann oder dieses vergessen hat (ist ja nicht so ohne als Notfall im Krankenhaus aufgenommen zu werden), ist das zivilrechtlich einfach eine Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 BGB).

Praktisch sieht das ähnlich aus, wie Boule es beschrieben hat. Ich bin nur der Ansicht, dass Du auch ggf. einen verschlossenen Koffer aufbrechen dürftest, um den Inhalt gesetzeskonform zu verwahren, wenn mit Koffer kein ausreichender Platz im Waffenschrank wäre, und falls Du keinen Platz mehr in den Schränken hast, die Sachen auch einem geeigneten Drittem zur Verwahrung übergeben kannst. Wäre natürlich immer billig nach Treu und Glauben zu handeln. ;)

Euer

Mausebaer

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...was muss hier noch alles öffentlich thematisiert werden??????????????????????????...

Alles, was einem unter den Nägeln brennt und Dich nicht direkt aus der SuFu anspringt! :rolleyes:

Dafür ist ein Internetforum ja gerade da. :dirol:

Dein

Mausebaer

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Also das Menschenleben ist ja wohl das höchste Rechtsgut. Da nicht

sofort zu helfen, ist eine Straftat. Alles andere, was hier besprochen

wurde lediglich eine Ordnungswiedrigkeit. Das ist alles begründbar,

wenn es dem betroffenen wieder besser geht.

Rechtsbruch im Straßenverkehr:

Ich stehe an einer roten Ampel. Neben mir auf zweiter Spur ist

schon ein kleiner Rückstau. Ebenfalls rot. Jetzt kommt von hinten

ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignal. Bleibe ich da wegen so einem

doofen roten Licht stehen, oder fahre ich langsam an um das Rettungs-

fahrzeug durchzulassen? Da fahre ich bei rot. Das kann man auf einem

eventuell kommenden Anhörungsbogen alles erklären. Wenn aber im

Krankenwagen hinter mir ein Kind stribt, weil ich stockstur an der Ampel

stehen geblieben bin, fällt die Erklärung schwerer.

Ich breche vorsetzlich eine Regel, um das höherem Rechtsgut zu wahren. Notstand!

Also im vorliegendem Fall würde ich die Waffen bei mir einschließen. Zeit und Datum

dazu. Wenn Fragen aufkommen, kann man mit den Klinikunterlagen alles zusammen

dem Fragenden vorlegen. Wer aus dieser Situation einen Strick dreht, sollte

im Schotterwerk Steine zählen. Das kann er dann ganz genau nach Vorschrift machen!

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Gesetzlich hättest Du . . . den PKW mit den Waffen niemals unbeaufsichtigt stehenlassen dürfen. Da ihr beide vom schießen gekommen seid, wusstest Du, das da was drin ist, auch in seinem Koffer.

Was für ein Quatsch!

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Das Thema ist doch irgendwo berechtigt!

Schließlich musste ein Berliner seine Waffen abgeben, als er zur sicheren Verwahrung seinen Waffentresor-Schlüssel einem berechtigten Freund überlassen hatte. "So wenig Waffen wie möglich im Volk" ... so wird auch geurteilt.

Andererseits:

Wenn man bekannter Islamist ist, oder als bekannter Neonazi Bombenanschläge vorbereitet, bekommt man ja noch eine WBK ausgestellt oder darf sie behalten, zumindest bis die Medien davon Wind bekommen.....

Grün ist aus, ist leider auch kein Witz!

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Gesetzlich hättest Du bereits bei Einlieferung und Übergabe des Freundes an das Klinikpersonal den PKW mit den Waffen niemals unbeaufsichtigt stehenlassen dürfen.

Und wenn man vom Gesetzlichen keine Ahnung hat, sagt man besser nichts dazu.

Was machen den Wettkampfschützen die mehrere Waffen dabei haben während des Matches? Alle im Rucksack dabei haben? Oder Nachts? Unters Kopfkissen legen oder noch besser: nicht einschlafen um sie zu bewachen?

:ridiculous:

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Mein Gott, was'n sinnloses Gelaber!

Man sollte nicht meinen, dass die meisten hier angeblich sachkundig sind.

J-1911 hat's scheinbar als einziger erfasst; DAS ist ein klassisches, fast schon lehrbuchmässiges Beispiel für Notstand, wovon sachkundige Leute ja schon mal was gehört haben sollten. :peinlich:

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Und wenn man vom Gesetzlichen keine Ahnung hat, sagt man besser nichts dazu.

Was machen den Wettkampfschützen die mehrere Waffen dabei haben während des Matches? Alle im Rucksack dabei haben? Oder Nachts? Unters Kopfkissen legen oder noch besser: nicht einschlafen um sie zu bewachen?

:ridiculous:

Dein Sarkasmus kannst Du bei der Polizei auslassen, wenn Deine Sachen abhandengekommen sind.

Es ist wohl normal, das nicht alle Schützen gleichzeitig schießen.

Wo ist das Problem, einem Teamkollegen, der gerade kein Match hat darum zu bitten, während er sein Käffchen trinkt,

Deine Tasche im Auge zu behalten? Ist das so schlimm? Ja, wenn man alleine ist.

Recht haben und Recht bekommen, 2 Unterschiede in BRD.

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Noch mehr Beispiele gefällig?

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ja bitte. erleuchte uns mit deinem wissen.

zur obigen problematik greift der notstand und damit ist alles gesagt...

ich erkläre der witwe meines beifahrers auf jeden fall nicht, daß wir erst 10 minuten später in der klinik waren, weil ich erst noch meine und seine waffen wegschliessen musste.

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Hier kann einem echt nur noch der Kragen platzen. Müsst ihr euch eigentlich wegen jeder noch so abwegigen Fragestellung in die Wolle bekommen? Der eine weiss dies, der andere das und keiner kann es einem dritten Recht machen. 95% aller Fragen hier im Forum kann man mit dem was ihr alle mal bei eurer Sachkundeprüfung gelernt habt beantworten. Für alles andere hilft der gesunde Menschenverstand weiter. Und dicht.

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