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BILD: Bremer SPD will Waffensteuer!


Gast

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Moin,

die Bremer SPD hat sicher nicht die Aufbesserung des Bremer Haushaltes im Sinn. Hätte sie dieses, wäre seit 1950 Zeit gewesen, den Haushalt in Ordnung zu bringen.

Es geht um etwas völlig anderes: der private Waffenbesitz soll den Sportschützen unmöglich gemacht werden.

Nicht mehr und nicht weniger.

Dieser sogenannte "ordnungspolitische Lenkungszweck" der Waffensteuer ist die Haupt- und nicht die Nebensache.

Das bedeutet dann das Ende des Schießsportes, des Leistungssportes, des Handels und der Industrie. Und das wird billigend in Kauf genommen.

Es bedarf einer einzigen Bürgerschaftssitzung, und das Steuergesetz ist da. Ein Selbstgänger. Und der wird kommen. Als Vorreiter für weitere Gesetze in den anderen Bundesländern, der Linie der SPD folgend.

Deshalb müssen alle Verantwortlichen in Verbänden, dem nationalen Olympischen Komitee und der ISSF diesen Vorstoß zur Hauptsache machen. (Was wohl auch geschieht)

Angesichts der Konsequenzen und der fortwährenden Verunglimpfung der Sportschützen in den Medien wundern mich die Reaktionen überhaupt nicht. Sie sind verständlich, weil die Politik die Linie überschritten hat, welche moderate sachliche Auseinandersetzungen noch möglich machte.

Gruß

Spopi

Gut geschrieben und wie ich befürchte leider sehr richtig.

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Aber, wie gesagt, wenn der "ordnungspolitische Lenkungszweck der Waffensteuer...die Haupt- und nicht die Nebensache" ist

(und diese Intention wurde von der SPD in Bremen ja klar ausgedrückt), dann wird es (u.a. dadurch) rechtlich kitzlig, was die Zulässigkeit der Steuer angeht.

Eine Kommune oder auch ein Bundesland ist nicht befugt, sich unter klarer Umgehung eines Bundesrechts, für das sie keine Kompetenzen besitzt,

faktisch ein "Nebenrecht" per exorbitanter Abgabenbelastung zu schaffen. Das war schon in Stuttgart ein Thema.

Wichtig ist, das jetzt im Vorfeld schon den politisch Beteiligten klarzumachen.

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....................

Eine Kommune oder auch ein Bundesland ist nicht befugt, sich unter klarer Umgehung eines Bundesrechts, für das sie keine Kompetenzen besitzt,

faktisch ein "Nebenrecht" per exorbitanter Abgabenbelastung zu schaffen. Das war schon in Stuttgart ein Thema.

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Wichtig ist, das jetzt im Vorfeld schon den politisch Beteiligten klarzumachen.

Moin,

zur rechtlichen Zulässigkeit einer solchen Steuer gibt es z.Zt. 2 Gutachten. Eines pro, das andere kontra. Zur Zulässigkeit von Aufwandsteuern gibt es gefestigte Rechtssprechnung, ein Gebiet, dass gerade deswegen häufig zur gerichtlichen Auseinandersetzung führt, weil solche Steuern immer nur einen begrenzten Sach- und Personkreis betreffen. (Hundesteuer, Vergnügungssteuer, etc.)

Das hat zur Folge, dass die Kommunen auch deswegen das Prozessrisiko abwägen und eine Steuereinführung vom Ergebnis abhängig machen. Es sei denn, dass ordnungspolitischen Aspekte überwiegen. Solche Aspeckte sind nach ständiger Rechtssprechung zulässig, auch wenn es bereits Bundesgesetze- und Verordnungen ähnlichen Regelungsinhaltes gibt.

In Bremen wird zudem nicht der Verwaltungsgerichtsweg möglich sein, sondern der Finanzgerichtsweg. Und zwar nur durch den jeweilig Beschwerten der Steuer. Der muß dann aber auch beschritten werden, dieses sollte der Bremer Politik vorab auch mitgeteilt werden.

Gruß

Spopi

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Solche Aspeckte sind nach ständiger Rechtssprechung zulässig, auch wenn es bereits Bundesgesetze- und Verordnungen ähnlichen Regelungsinhaltes gibt.

Aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht, wenn die Steuer/Besitzabgabe so gestaltet ist, dass sie erdrosselnden bzw. quasi-prohibitiven Charakter hat.

Lenkung kann nicht so weit gehen, dass dem Normalverdiener die Wahrnehmung von ihm (nach spezifischen Normen) zustehenden Besitzrechten faktisch verwehrt wird.

Abgesehen davon gibt es speziell bei Besitzabgaben auf Waffen noch eine Reihe anderer Probleme, mit denen sich eine Steuer erhebende Körperschaft befassen müsste.

In Stuttgart wurden diese Aspekte diskutiert und im Gutachten von Prof. Dietlein benannt. Ich weiß aber nicht, ob dies im einzelnen hier ausgeführt werden muss.

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Aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht, wenn die Steuer/Besitzabgabe so gestaltet ist, dass sie erdrosselnden bzw. quasi-prohibitiven Charakter hat.

Lenkung kann nicht so weit gehen, dass dem Normalverdiener die Wahrnehmung von ihm (nach spezifischen Normen) zustehenden Besitzrechten faktisch verwehrt wird.

Abgesehen davon gibt es speziell bei Besitzabgaben auf Waffen noch eine Reihe anderer Probleme, mit denen sich eine Steuer erhebende Körperschaft befassen müsste.

In Stuttgart wurden diese Aspekte diskutiert und im Gutachten von Prof. Dietlein benannt. Ich weiß aber nicht, ob dies im einzelnen hier ausgeführt werden muss.

Außerdem herrschte in diesem Gutachten doch folgender Tenor:

Das Waffenrecht ist Bundesrecht. Wenn nun der Bund dem Waffenbesitzer das Recht einräumt, eine Waffe zu besitzen, dann steht dem Land nicht das Recht zu, dieses Recht durch die Hintertür durch die Einführung einer Steuer zu beschränken. Eine Lenkungsabsicht einer solcher Steuer - zumindest wenn sie zugegeben wird - könnte auch einen Ansatzpunkt für ein Gerichtsverfahren sein.

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Da das Grundbedürfnis eines Sportschützen ja Gesetzlich mit 2 KW / 3 SLB festgesetzt wurde, ist die Grundsteuer damit 1.500 EUR im Jahr.

Der Einstieg in den Schießsport muss also mal wieder erkauft werden, diesmal jedoch nicht mit dem richtigen Parteibuch sondern mit dem Scheckbuch.

Wird Zeit, die Englisch-Kenntnisse aufzupolieren und zu verschwinden, armes Deutschland.

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Hallo Leute,

habe vom DSB eine Antwort enthalten ( schätze mal , dass dieser Text an alle geht, die eine Antwort auf ihr Schreiben erwarten).

Sehr geehrter Herr D.......,

seitens des DSB möchte ich Ihre mail zu einer grundsätzlichen Handlungsweise des

Deutschen Schützenbundes beantworten, auch wenn diese mail aufgrund einer

gesteuerten Aktion zugesandt wurde, da uns der gleiche Text vielfach zugegangen

ist.

Wir halten uns an die Leitlinie, Gespräche zum Thema Waffenrecht nicht in aller

Öffentlichkeit zu führen, sondern mit den verantwortlichen Politikern direkt zu

reden. Mit diesem Verhalten hat sich der Deutsche Schützenbund bei den

Entscheidern in Berlin und den Ländern über Jahre hin Vertrauen erworben und

wird als seriöser Gesprächspartner angesehen.

Der Deutsche Schützenbund sucht das Gespräch und den fairen Dialog miteinander;

auch mit Politikern die sich sehr kritisch über uns und unseren Sport äußern.

Unsere Erfahrung zeigt, dass dieses Vorgehen uns in der Vergangenheit vor weit

größerem Ungemach bewahrt hat.

Sehr kritisch werden aber auch von den dem Schießsport positiv gegenüber

stehenden Politikern die Äußerungen aus Schützenkreisen eingestuft, die mit der

"Hau-drauf-Methode" sich Luft verschaffen und die Politiker angreifen. In der

Sache schadet uns ein solches Verhalten sehr. (Ich glaube ich brauche Ihnen

nicht zu verdeutlichen, was die Politiker denken, denen unser Sport nicht

zusagt: diese fühlen sich durch persönliche Beleidigungen oder gar Drohungen nur

in ihrer Einstellung bestätigt.) Insofern suchen wir nicht den Schulterschluss

zu Personen und Verbänden, die sich gerne dieser aggressiven Diskussionsform

bedienen.

Klar ist auch: Der DSB steht weiterhin und ganz entschieden zu allen seinen

Disziplinen, die in unserer vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Sportordnung

aufgeführt sind. Dies sind neben den Luftdruckdisziplinen insbesondere auch alle

Feuerwaffendisziplinen im Kurz- und Langwaffenbereich, also alle Vorderlader-,

Kleinkaliber- und auch Großkaliber-Disziplinen. Dies haben wir bereits 2009 so

festgestellt und daran hat sich nach wie vor nichts geändert -

(http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/2842-DSB-steht-zu-allen-seinen-Disziplinen)

Bereits in der Vergangenheit hat sich der DSB erfolgreich gegen Bestrebungen von

Städten (z.B. in Stuttgart, Mannheim, Iserlohn) und Kreisen eine Waffensteuer zu

erheben eingesetzt, dies unter anderem mit Hilfe des Gutachtens des Professors

Dr. Dietlein, welches auf unserer Homepage eingesehen werden kann.

(http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/20100725_Dietlein_Gutachten_Waffensteuer.pdf)

Der DSB wird sich auch in die Diskussion in Bremen einbringen und die Interessen

seiner Schützen vertreten.

Der Deutsche Schützenbund ist sich nicht nur seiner Verantwortung in dieser

Gesellschaft und für seine Mitglieder bewusst, er steht zu allen seinen in den

Sportordnungen des Verbandes und seiner Landesverbände aufgeführten Disziplinen.

Er wird sich weiterhin aktiv, aber sachlich für die Belange seiner Mitglieder

und des Schießsports einsetzen. So war es in der Vergangenheit, so ist es heute

und daran wird sich auch in der Zukunft nichts ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Birger Tiemann

Leiter Öffentlichkeitsarbeit

Deutscher Schützenbund

Gruß Frank

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Hallo Leute,

habe vom DSB eine Antwort enthalten ( schätze mal , dass dieser Text an alle geht, die eine Antwort auf ihr Schreiben erwarten).

Der DSB wird sich auch in die Diskussion in Bremen einbringen und die Interessen

seiner Schützen vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

Birger Tiemann

Leiter Öffentlichkeitsarbeit

Deutscher Schützenbund

Gruß Frank

Aha, ne tolle Nummer !

Ob das auch "Bremer" Schützen hilft ?

Ist es nicht schade, das die "Stasi" untergegangen ist,..... sie hätte vom "DSB" noch viel lernen können. :eclipsee_gold_cup:

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Lenkung kann nicht so weit gehen, dass dem Normalverdiener die Wahrnehmung von ihm (nach spezifischen Normen) zustehenden Besitzrechten faktisch verwehrt wird.

Schon mal die Steuersätze für "gefährliche" Hunde gesehen? Wobei ein Hund an sich ja ebenso wenig "gefährlich" ist wie eine Schusswaffe.

Es wird sich jetzt zeigen ob die Verbände(weil es geht ja nicht nur um der DSB) bei diese geplante Steuer wieder über eine "beispielslose Panikmache im Internet" reden, oder ob wir tatsächlich Lobbyarbeit die was bewirkt erleben werden(bin ja manchmal optimist). Wenn ja, sollten wir hier künftig den ball vielleicht etwas flacher halten.

Dabei sollte die Waffenbesitzer nicht nur auf Wiesbaden schauen. Das resultat der Lobbyarbeit(egal ob "geheim" oder offentlich) wird ja in diesem Fall(Waffensteuer) sehr deutlich zu erkennen sein.

Adriaan

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Wobei ein Hund an sich ja ebenso wenig "gefährlich" ist wie eine Schusswaffe.

Adriaan

Einspruch Euer Ehren!

Ein Hund ist ein Lebewesen und handelt als solches eigenständig. Ein Waffe ist ein toter Gegenstand und wird erst durch ihren Besitzer "gefährlich"

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Schon mal die Steuersätze für "gefährliche" Hunde gesehen?

Über die Belastung von "Kampfhunden" kann man in der Tat ebenso streiten. Es gibt aber Unterschiede. Nur z.B.:

Im Gegensatz zum "Kampfhund" tritt eine Sportwaffe in der Öffentlichkeit in keinster Weise in Erscheinung, sie wird einfach besessen,

manche "schlummern" jahrelang im Schrank. Relevanz der Hunde für eine Kommune/Stadt ist gegeben, Relevanz der Waffen: Null.

Was die "Erdrosselungswirkung" angeht: die ist faktisch bei legal besessenen Waffen deutlich stärker gegeben;

wie viele Waffen pro Berechtigtem und wie viele Hunde pro Halter werden durchschnittlich besessen?

In der Realität würde bei vielen Waffenbesitzern schnell eine vierstellige (bei manchen Jägern und i.d.R. den Sammlern

auch eine fünfstellige) Summe als Steuerlast pro Jahr zusammenkommen.

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In der Realität würde bei vielen Waffenbesitzern schnell eine vierstellige (bei manchen Jägern und i.d.R. den Sammlern

auch eine fünfstellige) Summe als Steuerlast pro Jahr zusammenkommen.

Das ist schon klar. Allerdings brauchen wir uns nichts vor zu machen: wenn diese steuer politisch gewollt ist, kommt der so sicher wie das amen in der Kirche, egal auf welche ebene. Streiten kannst du dann nur noch über die Höhe(dann kommt halt der spruch " wir haben das maximal erreichbare für unsere Mitglieder rausgeholt....").

Und sehen wir mal das positive: etwas was besteuert werden kann, wird so schnell nicht verboten, dann wurden ja Einnahmen wegfallen..... :ninja:

Grün war aus.......

Adriaan

ps

als besitzer einer 40 kg schwere Rhodesian Ridgeback fang ich jetzt mal keine Diskussion an ob der Mensch oder der Hund das problem ist......

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