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Munitionskiste aus WK2 - zulässig?


sossenbinder

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Hallo, ich habe noch einen alten Patronenkasten aus Holz mit Zink-Blechkern. Bester Zustand und sehr stabil und schwer. Leider hat er kein Schloss.

Wäre es zulässig, darin Munition aufzubewahren wenn man ein Schloss anbringt. Vielleicht einen Verschluss mit Vorhängeschloß aufschraubt.

Ich vermute, wegen dem Holz und dem Schloß würde es durchfallen. Was meint Ihr? Der Gesetzestext lässt evtl. Spielraum und beschreibt die Aufbewahrung leider nicht so 100% genau. Hat jemand Erfahrung dazu?

Hier mal bei Google gesucht. So eine Munitionkiste ist es:

http://www.hermann-historica.de/auktion/im...max/91732_c.jpg

http://193.238.185.184/images/2300169?size=large&index=4

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Reinige die Kiste vorsichtig vom Dreck und verkauf sie. Gibt genug Spezis die sowas zur Ergänzung von Sammlungen suchen. Vom Erlös holst Du Dir eine stabile Bleckkiste ähnlich wie die hier: KLICK

Im Prinzip hast du bestimmt recht, aber meine Kiste gefällt mir besser. Denkst du rein rechtlich würde sie mit Vorhängeschloss auf ganzer Linie durchfallen?

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Im Prinzip hast du bestimmt recht, aber meine Kiste gefällt mir besser. Denkst du rein rechtlich würde sie mit Vorhängeschloss auf ganzer Linie durchfallen?

JA

aber jeder ist seines Glückes Schmied......

warum fragst Du wenn Du mit den Antworten nicht leben kannst?????

http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

(3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.
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"(3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden."

:confused:

"I. Aufbewahrung von Waffen und Munition in getrennten Behältnissen

Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von Munition (unabhängig, ob erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig) ist ein festes verschlossenes Behältnis anzusehen.

Nach § 13 Abs. 3 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung darf erlaubnispflichtige Munition in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloß oder einer gleichwertigen Verschlußvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden. Ein festes verschlossenes Behältnis wird in Bayern als gleichwertig angesehen. Ein verschlossener Holzschrank reicht hier also aus."

Quelle: http://www.landkreis-bamberg.de/index.phtm...511.1⊂=0

Gruß

Tauschi

P.S. Ich vergaß, die poplige Kiste ist wirklich zu klein für einen adequaten Munvorrat

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Hübsch machen, für viel Geld bei der Bucht verscheuern, zu einem Laden gehen der schwedische 3D-Puzzles verkauft, Modell PS erwerben, viel Platz haben und glücklich sein... My 2 Cents.

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Ich vermute, wegen dem Holz und dem Schloß würde es durchfallen. Was meint Ihr? Der Gesetzestext lässt evtl. Spielraum und beschreibt die Aufbewahrung leider nicht so 100% genau. Hat jemand Erfahrung dazu?

Wie heißt es so schön: Es gibt keine Ausnahme ohne Regel.

Wenn dir das Volumen für deine Munition reicht und du auf der sicheren Seite sein willst, solltest du deine/n zuständige/n Sachbearbeiter/in oder Behörde fragen.

Schlussendlich kann er (oder sie) dir wegen unsachgemäßer Munitionsaufbewahrung die gute Laune gründlich verderben.

Selbst wenn es Urteile aus anderen Bundesländern gibt, es ist noch lange nicht gesagt ob es dein/e SB genau so sieht.

Meine Meinung

GKBubi

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