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IGNORED

§ 42a sozial anerkannter Zweck


2nd_Amendment

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Lange hat es gedautert, bis endlich eine Entscheidung zu § 42a WaffG kam, die uns sagt, wie man den sozial anerkannten Zweck zu verstehen hat.

Das OLG scheint leider messerträgerfeindlich eingestellt zu sein und interpretatiert das Gesetz zu restriktiv. Der Verteidiger war wohl auch eine Lusche, denn das zentrale Argument für die Verfassungswidrigkeit (fehlende Gesetzgebungskompetenz) wurden nicht vorgebracht.

OLG Stuttgart, Beschl. v. 14.6.2011, Az. 4 Ss 137/11

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Wollte mir doch bisher keiner glauben!

Was?

Das auch Richter an OLGs wie die gesetzesvorlagenformulierenden Beamten von schizophrenieähnlichen Wahnvorstellungen zu dem, was im WaffG steht heimgesucht werden können? :confused:

Dein

Mausebaer

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Das OLG scheint leider messerträgerfeindlich eingestellt zu sein und interpretatiert das Gesetz zu restriktiv.
Das auch Richter an OLGs wie die gesetzesvorlagenformulierenden Beamten von schizophrenieähnlichen Wahnvorstellungen zu dem, was im WaffG steht heimgesucht werden können?

Mal ehrlich, was habt Ihr denn erwartet ? Dass das OVG jeden noch so an den Haaren herbei gezogenen Grund als allgemein anerkannten Zweck einstuft ? :rolleyes:

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Kannst du das bitte mal erläutern? Danke!

Die Kurzfassung steht in dieser Petition auf S. 11:

2.1 Fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundesgesetzgebers

Wie der Gesetzgeber in seiner Begründung zum § 42a WaffG selbst schreibt, sind Einhandmesser als Gebrauchsmesser einzustufen und nicht als Waffen. Demzufolge sind Regelungen zu diesen Messern auch nicht im WaffG zu erfassen. Somit hätte der Bundesgesetzgeber den § 42a WaffG überhaupt nicht verabschieden dürfen, sondern es liegt in der Zuständigkeit der Länder, bezüglich der Messer Regelungen im Rahmen des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts zu erlassen.

Auf Lexdejur gab es dazu einen ausführlichen Artikel, aber die Seite ist leider down.

Art. 70 Abs. 1 GG: "Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht."

Art. 73 Abs. 1 GG: "Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über: [...] 12. das Waffen- und das Sprengstoffrecht;"

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Hallo

der Anfang ist gemacht. Zukünftig wird es so aussehen, daß du nur "ungefährliche" Gegenstände führen darfst. Messer mit gerundeter Spitze etc. reicht doch um Holz zu schlagen allemal. Soll kein Pfadfinder mehr argumentieren können, ein gefährliches Messer muß er mitführen.

Steven

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Das Urteil ist folgerichtig. Es folgt dem erklärten Ziel/Begründung des Gesetzgebungsverfahrens und hebt auch darauf ab: "Waffen sollen in der Gesellschaft geächtet werden" Sämtliche Beschwichtigungsversuche á la : "Die Beamten werden unterscheiden können und diesen Paragraphen nur auf die Zielklientel anwenden", oder "Niemand braucht zu befürchten, daß mit diesem Paragraphen brave Bürger belästigt werden"...

Aufwachen, bitte ! :gutidee:

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Das Urteil ist folgerichtig.

Und alles nur, weil ein leitender Berliner Polizeibeamter ein nachgewiesener Lügner ist. (Peinlich!)

Und der für seine Lügerei vor unseren Volksvertretern nicht mal belangt wurde. (Ober-Peinlich!)

Man kann gar nicht so viel fressen und saufen, wie man K****n möchte.

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das Urteil ist ja der Hammer!

Aber bittere Realität! Ich hatte immer mit dem Gedanken gespielt ein Einhandmesser von Eickhorn genau für diesen Zweck fürs Auto zu kaufen. Was kann sozialadäquater sein, als Menschenleben zu retten. Man denke nur an Ersthelfer Situationen.

Der Beklagte sollte vors Bundesverfassungsgericht gehen!

Somit ist wohl der sozialadäquate Gebrauch Apfel schälen vom Tisch!

bleiben nur noch feststehende Messer, wobei da die Lage zwischen Waffe und Messer auch nicht wirklich gezogen ist....... ohne Feststellungsbescheid. Da warten wir wohl auf das nächste Urteil.

Gibt ja "Experten" die bei schwarzer Beschichtung der Klinge schon auf Waffe plädieren. Ich habe noch 2 feststehende Messer, die man noch nutzen kann...... Betonung auf NOCH.

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Und alles nur, weil ein leitender Berliner Polizeibeamter ein nachgewiesener Lügner ist. (Peinlich!)

Und der für seine Lügerei vor unseren Volksvertretern nicht mal belangt wurde. (Ober-Peinlich!)

Das ist so (in der Tat: "Märchenstunde im Ausschuss"); leider scheint Politik in diesem Land so zu funktionieren.

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Somit ist wohl der sozialadäquate Gebrauch Apfel schälen vom Tisch!

Die Argumentation des Gerichts war dazu in etwa so:

"Das Einhandmesser wäre für genau den angegebenen Zweck (Durchschneiden des Gurts im Notfall)

problemlos ersetzbar gewesen durch ein Spezialwerkzeug, einen Gurtschneider".

Offenbar muss sich der sozialadäquate Gebrauch dann hieran messen.... :confused:

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1 Messer für den Fahrergurt und 1 Messer für den Beifahrergurt?

Wer fährt nachts um 03:10 Uhr durch die Gegend?

Welcher "normale" Bürger läuft Gefahr, dass sein Fahrzeug durchsucht wird?

Ich wette dass der Betroffene kein "normaler" Bürger war und höchstwahrscheinlich zur "Zielgruppe" des Messerverbotes gehörte!

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1 Messer für den Fahrergurt und 1 Messer für den Beifahrergurt?

Was spräche dagegen? Ich habe z.B. beim Campen auch ein Besteck für mich und eins für meine Frau und dann noch eins fürs Kind dabei... :confused:

Mal angenommen, das Rettungsmesser liegt bei mir in der Tür und meine Frau neben mir brauchts?

Wer fährt nachts um 03:10 Uhr durch die Gegend?

Es soll tatsächlich Menschen geben, die auch Nachts unterwegs sind. Ganz legal. Und völlig harmlos.

Welcher "normale" Bürger läuft Gefahr, dass sein Fahrzeug durchsucht wird?
Nach den Feststellungen bewahrte der Betroffene anlässlich einer polizeilichen Routinekontrolle in …, am 25. April 2010 gegen 3:10 Uhr in seinem PKW im Seitenfach der Fahrertür zwei griffbereite Einhandmesser - eines deutlich sichtbar - auf.

Der normale Bürger, bei dem die Polizeibeamten das Messer sehen...

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Es soll tatsächlich Menschen geben, die auch Nachts unterwegs sind. Ganz legal. Und völlig harmlos.

Bin ich oft, wurde aber fast nie angehalten, wenn doch nur kurz Führerschein und Fahrzeugpapiere, aber in die Innenfächer hat noch nie jemand geschaut!

Der normale Bürger, bei dem die Polizeibeamten das Messer sehen...

Meine hier gemachten praktischen Erfahrungen sagen mir aber, dass das unwahrscheinlich ist.

Hatte gerade einen ähnlichen Fall, allerdings gehörte die Person voll in die Zielgruppe.

Ein LWB war noch nie darunter!

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Bäcker die zur Arbeit fahren.

Fahrer die die Tageszeitung zu den Zustellern Liefern.

Arbeiter die von der Spät.-Nachtschicht kommen.

Handwerker die Notdinst haben......

Schnuffi

Habe aber nicht erlebt dass dieser Personenkreis angehalten, geschweige denn kontrolliert wird!

Obwohl es bei einem Schlüsseldienst einiges zu finden gäbe!

Zusatz:

Einbrecher

Räuber

Buntmetalldiebe

Drogenkuriere

Menschenhändler

u.s.w.

Ich denke mal dass es um diese Zielrichtung geht, was wohl auch sinnvoll ist!

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Hallo

der Hammer ist doch, daß der Richter damit begründet, daß das Einhandmesser zwar für einen sozial anerkannten Zweck denkbar ist, aber das Messer problemlos durch ein anderes Werkzeug, hier Gurtschneider, ersetzt werden könnte. Wenn diese Argumentation sich durchsetzt, gehts an Alles. Politiker machen ein Gesetz, versprechen uns, daß es nur eine radikalisierte Zielgruppe und nicht den normalen Bürger trifft, Richter aus der .68er Generation sprechen ein Urteil und schon taugt das Versprechen der Politiker keinen Pfifferling mehr und wir haben eine bewährte Praxis.

Steven

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Leider nein. Aber wäre das hier nicht ein schönes Thema um hoffentlich ein Großteil der Gutmenschen Träumer aufzurütteln? Man sieht ja was diese ach so tollen Versprechen wert sind, nur es erfährt einfach niemand v. der großen Masse wie es wirklich abläuft.

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Aber wäre das hier nicht ein schönes Thema um hoffentlich ein Großteil der Gutmenschen Träumer aufzurütteln?

Ich denke mal die schlafen tief und fest und die Wahlbeteiligung wird noch geringer ausfallen.

In Berlin-Friedrichshagen ist man auch gerade erst aufgewacht, nachdem die neue Abflugroute über den Müggelsee verkündet wurde.

Die meisten müssen erst selbt betroffen sein, sonst interessiert es die Masse nicht.

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