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IGNORED

Wie beeinflusst ein Knastaufenthalt die Zuverlässikeit?


Hägar

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Aus gegebenem Anlaß stelle ich diese Frage!

Hier in München geht ein Taxifahrer einen Tag ins Gefängnis, weil er sich geweigert hat einen 5.- € Strafzettel zu bezahlen. Wie würde sich dieses auf die Zuverlässigkeit eines Waffenbesitzers auswirken? Hier gilt ja vermutlich die "Tagessatzgrenze" nicht.

Nebenbei habe ich erfahren, daß diese Art "Urlaub" von unserer Staatsmacht sehr gerne mal verhängt wird. Allein vom Amtsgericht München ca. 1.000 mal! Pro Monat versteht sich!

Wird man da nicht am Amt mal schnell als Querulant oder noch schlimmeres eingestuft?

Gruß Hägar

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Soweit ich informiert bin, gilt ja in Deutschland die 60 Taggeldgrenze. Glaube wer zu 60 Taggeldern oder mehr verurteilt wird, verliert in Deutschland automatisch seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit bzw. seine WBK oder WBK's jenachdem.

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Soweit ich informiert bin, gilt ja in Deutschland die 60 Taggeldgrenze. Glaube wer zu 60 Taggeldern oder mehr verurteilt wird, verliert in Deutschland automatisch seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit bzw. seine WBK oder WBK's jenachdem.

Auch ein Passus im WG, welcher dringend einer Revidierung bedürfte! :gutidee:

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da es ja um keinen Strafbefehl sondern um eine Ersatzfreiheitsstrafe handelt.

Eine Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Ersatz für eine Geldstrafe im Strafverfahren.

In diesem Fall handelt es sich um eine Erzwingungshaft. Die 5 EUR müssen trotzdem bezahlt werden. Die Erzwingungshaft kann durch Zahlung der 5 EUR abgewendet werden.

Hierbei verzichtet der Staat sogar auf die Verfahrenskosten, den der Betroffene auch zahlen müßte. Gleichwohl sieht sich der Staat in der Pflicht, dass ganze Ordnungswidrigkeitenverfahren durchzuziehen, was 1000e EUR kostet.

Aber er ist personell nicht in der Lage, hier einzuklagen. Also bleibts am Steuerzahler hängen, nur ein Vollidiot wegen 5 EUR rumheult.

Ich hoffe, dass es Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit hat.

Wegen 5 EUR Verwarnungsgeld den Staat herausfordern, der einem erlaubt eine Schußwaffe zu besitzen geht meines Erachtens zu weit.

Hauptsache mal n bischen auf sein Recht pochen, auch wenn mans nicht hat und möglichst viel Schaden anrichten.

Könnt mich tierisch wegen solcher Typen aufregen. :angry2:

Das VOWi-Verfahren ist auf sowas gar nicht ausgelegt. Eigentlich ein Armutszeugnis.

Gehaltspfändung, Gerichtsvollzieher, Gewerbesperre, Taxi wegnehmen, Halterhaftung. Es gibt in Europa so tolle Sachen, aber BRD muß wieder rumbürokraten..... :ninja:

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Ich hoffe, dass es Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit hat.

Wegen 5 EUR Verwarnungsgeld den Staat herausfordern, der einem erlaubt eine Schußwaffe zu besitzen geht meines Erachtens zu weit.

Wie bist du denn drauf?

Staaten existieren nicht, sie sind keine handelnden Personen!

Die Personifikation Staat ist nur ein Begriff für die Gruppe von Menschen die die Macht besitzen unsere Umwelt zu gestalten.

Bist du bereit vor anderen Menschen zu buckeln, ihnen zu dienen?

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... den Staat herausfordern, der einem erlaubt eine Schußwaffe zu besitzen ...

Na dann fall ich ja gleich auf die Knie vor dieser grenzenlosen Güte. Für mich ist das ein Grundrecht, genau wie das Atmen, Essen usw.

Was wir dagegen heute vom sogenannten "Staat" bekommen, hat meiner Meinung mit Grundrechten oder Freiheit kaum noch was zu tun.

Gruß RNehring

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Wieso eigentlich so kompliziert?

Im WaffG steht doch wörtlich:

§5:

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

1.

die rechtskräftig verurteilt worden sind

a) wegen eines Verbrechens oder

b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,

wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind

weiter:

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

1.

a) wegen einer vorsätzlichen Straftat,

b) wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,

c) wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz

zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,

Es handelt sich um keine Straftat (weil nur Ordnungswidrigkeit), kein Verbrechen. Damit dürfte das in keinster Weise Einfluss auf die Zuverlässigkeit haben.

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Das mit den Tagessätzen, ab denen Unzuverlässigkeit die REGEL darstellt (also zwingend anzunehmen ist) spielt hier kaum eine Rolle.

Die Behörde kann auch schon bei viel niedrigeren Strafen, Vergehen oder sonstigen "Auffälligkeiten" die Zuverlässigkeit oder die persönliche Eignung in Frage stellen.

In so einem Fall würde ich mal sagen, dass auch bei Bagatellvergehen, die einhergehen mit absoluter Uneinsichtigkeit, durchaus Konsequenzen für den Waffenbesitzer drohen.

Jedenfalls sollte JEDER halbwegs vernünftige Mensch eine solche unnötige Konfrontation mit dem Staat möglichst vermeiden!

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Wegen 5 EUR Verwarnungsgeld den Staat herausfordern, der einem erlaubt (sic!) eine Schußwaffe zu besitzen geht meines Erachtens zu weit.

Sachen gibt's, die gibt's nicht...

Was mich (den es als Österreicher ja nur am Rande betrifft) schockiert ist daß es sich dabei offensichtlich um keine Einzelmeinung handelt.

Manche Leute verdienen wirklich, was sie bekommen. Schade, daß sie dabei andere mit sich hinunterziehen.

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Könnte mir mal jemand von euch einige Straftaten aufzählen für die man in etwa die 60 Tagessätze bekommen kann?

Beispielsweise zieht eine weinrechtliche Straftat den Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnis nach sich.

Siehe den Link hierzu:

VG Mainz 17.05.2011

Grüße

Robert

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Kannst du mir das Grundrecht nennen, in dem mir erlaubt wird eine Schusswaffe bestizen zu dürfen?

Das Grundrecht regelt diesbezüglich nur die allgmeinen Rechte, wie Artikel 2 Abs. 1 das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit und Artikel 14 Abs. 1 das Recht auf Eigentum und Erbrecht. Das Nähere, nämlich den Besitz oder eigenverantwortlichen Umgang mit Schusswaffen regelt das Waffengesetz, im spezifischen Sinne das Bundesjagdgesetz und den Ausschluss des eigenverantwortlichen privaten Umgangs mit diesbezüglich darunter fallenden Waffen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Das Waffenrecht schränkt die genannten Grundrechte insbesondere durch die Bedürfnisregelung ein, da man die Erforderlichkeit der Waffe glaubhaft machen muss. Die kann man privat und damit nicht gewerblich nur als Sportschütze, Jäger, Sammler oder aufgrund einer besonderen Gefährdung für das Führen einer Waffe einlösen, wobei letzteres recht selten durch Erteilung eines Waffenscheins anerkannt wird. Das Verhältnis zwischen grundgesetzlichen Rechten und den Gesetzen, die dann das Nähere bestimmen, wird als Rechtsstaatlichkeit bezeichnet.

Demnach werden die Grundrechte stark eingeschränkt und das Problem liegt in der Frage der Erforderlichkeit und Tauglichkeit, damit eine Gefährdung abwenden oder erheblich mindern zu können. Die Grünen, die auf ein Verbot des privaten Waffenbesitzes drängen, können genau dies anhand der Realität nicht begründen, da in etwa 97-99% der Schusswaffendelikte eine illegale, nicht registrierte Waffe als Tatwerkzeug benutzt wird. Damit ist ein Verbot weitgehend untauglich, nicht erforderlich und läuft auf eine unzulässige Einschränkung der Grundrechte hinaus. Denn nach dem Sinn der Grundrechte hat sich, wie alle anderen Gesetze, auch das Waffenrecht maßgeblich zu richten.

Aber Grundrechte und Freiheit werden von gewissen Politikern immer mehr unter dem pervertierten Vorwand eingeschränkt, dieselben schützen zu wollen. Natürlich gibt es auch ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, Artikel 2 Abs. 2. Nur - das Grundrecht und das ihm unterstellte Waffenrecht kann dies in fast allen Fällen der Schusswaffenkriminalität nicht gewährleisten, weil eben fast durchweg illegale Waffen benutzt werden, die sich in der Masse jeglicher Kontrolle, Rechtsvorschriften und behördlichen Maßnahmen entziehen. Man weiß flächendeckend überhaupt nicht, wer sie besitzt und es gibt ja auch ein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13. Die kann nur in begründeten Verdachtsmomenten aufgehoben werden. Dieses Recht ist aber für Inhaber einer Waffenbesitzkarte und/oder SprengG §27 mit entsprechendem Besitz von Schusswaffen, Munition und Treibladungsmitteln eingeschränkt. Jedoch wiederum nicht für diejenigen Bürger, die einschlägig wegen illegalen Besitzes von Schusswaffen vorbestraft sind, sofern nicht begründete Verdachtsmomente vorliegen und ein Durchsuchungsbeschluss ausgestellt wird.

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Aber Grundrechte und Freiheit werden von gewissen Politikern immer mehr unter dem pervertierten Vorwand eingeschränkt, dieselben schützen zu wollen. Natürlich gibt es auch ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, Artikel 2 Abs. 2. Nur - das Grundrecht und das ihm unterstellte Waffenrecht kann dies in fast allen Fällen der Schusswaffenkriminalität nicht gewährleisten, weil eben fast durchweg illegale Waffen benutzt werden, die sich in der Masse jeglicher Kontrolle, Rechtsvorschriften und behördlichen Maßnahmen entziehen.

Das Waffengesetz arbeitet hinsichtlich des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit sogar äußert kontraproduktiv, da es nahezu alle Verteidigungsmittel aus dem öffentlichen Raum verbannt oder unmöglich macht, bzw. deren Mitführen an Erlaubnisbedingungen knüpft, die von denen die Missbrauch betreiben regelmäßig ignoriert werden.

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Ich hoffe, dass es Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit hat.

Wegen 5 EUR Verwarnungsgeld den Staat herausfordern, der einem erlaubt eine Schußwaffe zu besitzen geht meines Erachtens zu weit.

Hauptsache mal n bischen auf sein Recht pochen, auch wenn mans nicht hat und möglichst viel Schaden anrichten.

Könnt mich tierisch wegen solcher Typen aufregen.

Na ja, ich weiß nicht,

wenn Du Dich wirklich und absolut ungerecht behandelt fühlst, geht es nicht mehr um die 5 Euro, sondern um die Gerechtigkeit allgemein.

Es gibt natürlich auch Querulanten, für die jeder Strafzettel nur eine Schikane ist.

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Hallo,

Und das erlaubt jedem Bürger eine erlaubnispflichtige Schußwaffe zu besitzen? :confused:

Ja, genau das erlaubt es das. Mit Einschränkungen zwar (zuverlässig, geeignet, bedürftig usw.), aber grundsätzlich darfst Du.

Für mein laienhaftes Rechtsempfinden ist das so wie mit dem Grundrecht auf Leben, körperliche Unversehrtheit etc: grundsätzlich stimmt das, aber es gibt Einschränkungen.

Grüße,

Peti

Edit: Quote korrigiert

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