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IGNORED

Waffenzubehör in die Schweiz versenden


waltherPP

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Guten Abend liebe WO`ler,

ich habe folgenden Frage zum Versand in die Schweiz.

Darf ich eine Mündungsbremse in die Schweiz versenden ?

DPD beantwortete mir die Frage mit einem klaren ,,Nein!" es liege unter dem Versandverbot.

viele Grüße

Walter

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Darf ich eine Mündungsbremse in die Schweiz versenden ?

DPD beantwortete mir die Frage mit einem klaren ,,Nein!" es liege unter dem Versandverbot.

DPD ist für solche Fragen vieleicht der falsche Ansprechpartner.

Zuständig für solche Fragen ist die BAfA in Eschborn, ob sowas exportgenehmigungspflichtig ist.

Schnuffi

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DPD ist für solche Fragen vieleicht der falsche Ansprechpartner.

Zuständig für solche Fragen ist die BAfA in Eschborn, ob sowas exportgenehmigungspflichtig ist.

Schnuffi

Danke für deine Auskunft.

Mir wurde die AGB ausgedruckt und folgende Punkte unterstrichen.

3.18 Schusswaffen nach dem deutschen Waffengesetz oder nach den gesetzlichen Definitionen

des Ziellandes oder eines Transitlandes;

und

3.2 DPD ist berechtigt, die Weiterbeförderung zu verweigern, wenn DPD nach Übernahme des

Gutes Kenntnis von einem Beförderungsausschluss erhält oder wenn Grund zu der

Annahme besteht, dass das Paket von der Beförderung gemäß Ziffer 3.1 ausgeschlossen

ist. In diesen Fällen ist DPD berechtigt, sofern es die Sachlage rechtfertigt, solche Güter

unter Benachrichtigung des Auftraggebers auf dessen Kosten zu verwerten oder zur Abwendung

von Gefahren zu vernichten.

Weder in DE noch in der Schweiz zählt eine Mündungsbremse als Schusswaffe oder sehe ich das falsch ?

Grüße

Walter

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.

Weder in DE noch in der Schweiz zählt eine Mündungsbremse als Schusswaffe oder sehe ich das falsch ?

Nein aber als Waffenzubehör und daher aus schweizerischer Sicht bewilligungspflichtig siehe hier

http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/...en/einfuhr.html deshalb kann ich mir auch als privater nicht mal Griffschalen aus Deutschland bestellen bzw. nur via. Umweg Büma.

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Nein aber als Waffenzubehör und daher aus schweizerischer Sicht bewilligungspflichtig siehe hier

http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/...en/einfuhr.html deshalb kann ich mir auch als privater nicht mal Griffschalen aus Deutschland bestellen bzw. nur via. Umweg Büma.

#

Ist es ohne großen Aufwand möglich solches Zubehör beim Zoll anzumelden ?

Grüße und besten dank !

Walter

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Weder in DE noch in der Schweiz zählt eine Mündungsbremse als Schusswaffe oder sehe ich das falsch ?

Auch wenn es sich um ein Teil handelt, das nicht dem WaffG unterliegt, heist das nicht dass es dem Aussenwirtschaftsgesetz auch

ohne Erlaubniss Exportiert werden darf.

Matrizen, Hülsen und Geschosse sind auch Exportgenehmigungspflichtig und unterliegen nicht dem WaffG.

Schnuffi

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@waltherPP

Keine Ahnung am besten wendest du dich u.a. an http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/00...ex.html?lang=de und ganz unten unter kontakt bzw. dort anklicken kannst du gleich per E-mail in Kontakt treten und die können dir dann genau sagen was du beachten musst bzw. welchen Vorschriften du erfüllen musst. Du kannst dich auch hier http://www.ezv.admin.ch/kontakt/01912/index.html?lang=de mal telefonisch erkundigen. Bitte auch den deutschen Zoll nicht vergessen zu kontaktieren wegen Ausfuhr.

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Ist es ohne großen Aufwand möglich solches Zubehör beim Zoll anzumelden ?

Du brauchst eine Zollnummer (Zollamt Dresden) dann stellst du bei der BAfA einen Antrag.

Hast du die Exportelaubniss, dann gehst du zum Zoll und da wird die Exporterlaubniss weiterbearbeitet.

Ist alles Schriftliche erledigt, dann wird dein Päckchen beim Zoll verplomb.

Handelt es sich um EU Ursprungsware dann ist in der CH kein Zoll fällig, ansonnsten eine "Proformarechnung nur für Zollabwicklung"

beilegen.

Schnuffi

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Für was für eine Waffe?

Aber -wie bereits hier ausgeführt wurde- mit hoher Wahrscheinlichkeit ausfuhrgenehmigungspflichtig nach dem Außenwirtschaftsrecht.

Ablauf ist dann so ähnlich wie von Schnuffi beschrieben und auch für privat mit erheblichem Aufwand verbunden.

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Nein aber als Waffenzubehör und daher aus schweizerischer Sicht bewilligungspflichtig siehe hier

http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/...en/einfuhr.html deshalb kann ich mir auch als privater nicht mal Griffschalen aus Deutschland bestellen bzw. nur via. Umweg Büma.

Hi Mühli

Nach meinem Verständnis ist nur die Einfuhr von wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligungspflichtig.

Siehe Text gemäss deinem Link

Nichtgewerbsmässiges Verbringen von Waffen in die Schweiz - Nichtgewerbsmässiges Verbringen (Einfuhr)

Das Verbringen (die Einfuhr) ins schweizerische Staatsgebiet von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Munition oder Munitionsbestandteilen bedarf einer Bewilligung. Die Zentralstelle Waffen erteilt sie.

Waffen, wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind grundsätzlich beim Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet nach den Bestimmungen des Zollgesetzes anzumelden. Die Vorweisung einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung. [--> Anmeldung nur Zwecks Zollveranlagung]

Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffenverordnung, WV) [sR 514.541]Art. 3 Wesentliche Waffenbestandteile

(Art. 1 Abs. 2 Bst. a und 4 Abs. 3 WG)

Als wesentliche Waffenbestandteile gelten:

a. bei Pistolen:

1. Griffstück,

2. Verschluss,

3. Lauf;

b. bei Revolvern:

1. Rahmen,

2. Lauf;

c. bei Handfeuerwaffen:

1. Verschlussgehäuse,

2. Verschluss,

3. Lauf;

d. bei militärischen Abschussgeräten mit Sprengwirkung:

1. Zielgerät,

2. Abschussbehälter oder Abschussrohr.

Ich habe entsprechend mit Segen der Zentralstelle Waffen Bern (Telefon) schon div. nicht-wesentliche Waffenteile aus DE und aus den USA importiert. Falls ich mich nicht irre, fragte auch mal der Lieferdienst (DHL?) in Zusammenhang mit Abzügen, AR-15 Innereien und Magpul Schaftteilen etc. selber bei der Zentralstelle Waffen Bern nach und die sagten ihm auch, dass nur wesentliche Waffenbestandteile gem. WV bewilligungspflichtig sein. Zum gleichen Resultat komme ich auch, wenn ich die entsprechenden Normen (habe es früher vor der Anfrage an die Zentralstelle gemacht) durchlese. Eine Auslgegung der Normen (Grammatikalische A., Systematische A, Historisch obj./subj A. und teleologische Auslegung waren aufgrund des klaren Wortlautes nicht mehr nötig)...

Gruess

McMike

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Waffen, wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind grundsätzlich beim Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet nach den Bestimmungen des Zollgesetzes anzumelden. Die Vorweisung einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung. [--> Anmeldung nur Zwecks Zollveranlagung]

@McMike

Danke für die Ergänzung. Ich glaube der Zoll ist die grosse Krux mal ganz davon abgesehen das der Postzoll bei Warenwert ab ca. 66 Franken, inklusive Versandkosten gnadenlos mit 18 Franken Servicegebühr plus die 7,6 % MWST zuschlägt. Ich kenne einen Händler in D der versendet an privat wegen dem ganzen Zollaufand nicht in die CH.

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