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2/6 Regel für gelbe und grüne WBK


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Hallo zusammen,

ich brauche mal eure Erfahrung. Wie wird das mit der 2/6 Regel gehandhabt?

Wenn ich eine gelbe und eine grüne WBK habe, gilt dann die Regel für beide zusammen oder

für jede einzeln? Oder kann ich im halben Jahr zwei Waffen auf gelb und zwei auf grün erwerben?

Danke für die Aufklärung

Siegfried_der2

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Danke für die schnellen Antworten, so was habe ich mir schon gedacht :(

Sorry für diese Antwort, aber:

Wo hast du deine Sachkunde gemacht??? bzw. wann hast du sie gemacht ??

Sorry, aber so etwas sollte man als Sportschütze wissen !!

Gruß Christian

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2/6 gilt für die Person und ist verbunden mit dem Satz "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden". Da Waffen die in die grüne WBK einzutragen sind einer Einzelfallprüfung des Bedürfnisses unterliegen, kann durchaus eine Ausnahme von der Regel gemacht werden, bei der gelben WBK eher nicht, wobei es auch hier Konstellationen geben kann die ein abweichen von der Regel zulassen.

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....... wobei es auch hier Konstellationen geben kann die ein abweichen von der Regel zulassen.

Und in solchen Fällen ist es immer ratsam sich VOR einem evtl. Kauf mit dem zuständigen SB beim Amt abzustimmen! Wenn man die Ausnahme nicht zur Regel macht und plausibel darlegen kann, geht meist was...

"Haben wollen weil gerade billig" dürfte allerdings nicht dazu gehören ;)

Bei mehreren Übernahmen nach einem Todesfall hingegen kann es schonmal ne Ausnahme geben - oder wenn jemand sich die Erstausstattung für's CAS anschaffen will...

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Danke für die schnellen Antworten, so was habe ich mir schon gedacht :(

Gut Schuß

Siegfried_der2

Warum so traurig?

Falls Du gerade günstig eine Waffe kaufen kannst, kauf sie!

Erkundige Dich aber vorher bei einem Büchsenmacher, ob Du sie bei ihm parken kannst.

Das Eigentum an der Waffe bleibt bei Dir!

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Sorry für diese Antwort, aber:

Wo hast du deine Sachkunde gemacht??? bzw. wann hast du sie gemacht ??

Sorry, aber so etwas sollte man als Sportschütze wissen !!

Gruß Christian

Hallo Dagobert,

mach mal nicht so dicke Backen! :heuldoch:

Wie den Name schon sagt REGEL ist halt nicht GESETZ. Das kann jeder SB auslegen wie er kann/mag.

Ich habe ja gefragt, wie das im allgemeinen gehandhabt wird und nicht was so bei der Sachkunden den Leuten erzählt wird.

Ich weis von Leuten die haben in einem Jahr 6 Waffen bewilligt bekommen und warum soll den die Gelbe mit der Grünen was zu tun haben.

Ich weis nun, im allgemeinen wir das pro Person gerechnet, kann aber vom SB anders bewilligt werden.

Danke für die hilfreichen Aussagen.

Siegfried_der2

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Ich weis von Leuten die haben in einem Jahr 6 Waffen bewilligt bekommen und warum soll den die Gelbe mit der Grünen was zu tun haben.

Das geht sogar noch besser! Ein Bekannter von mir hat eine extra grüne WBK mit acht zeitlich unbegrenzten Voreinträgen (Kurz- und Langwaffen) bekommen, damit er die Waffen kaufen kann, die er für die Durchführung von Waffensachkundelehrgängen benötigt. Er will ja nicht, das die Lehrgangsteilnehmer seine Wettkampfwaffen in der praktischen Prüfung verwenden. Und für diesen Zweck wurde auch, nur bei dieser WBK, von der Einhaltung der 2/6 Regel abgesehen.

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Das geht sogar noch besser! Ein Bekannter von mir hat eine extra grüne WBK mit acht zeitlich unbegrenzten Voreinträgen (Kurz- und Langwaffen) bekommen, damit er die Waffen kaufen kann, die er für die Durchführung von Waffensachkundelehrgängen benötigt. Er will ja nicht, das die Lehrgangsteilnehmer seine Wettkampfwaffen in der praktischen Prüfung verwenden. Und für diesen Zweck wurde auch, nur bei dieser WBK, von der Einhaltung der 2/6 Regel abgesehen.

Es ist doch immer wieder erstaunlich, was manche Behörden für einen gequirlten Schwachsinn produzieren.

1. Wenn schon im Vorfeld von der 2/6-Regelung abgesehen wird, wozu dann noch die zeitlich Begrenzung der Voreinträge aufheben? <_<

2. Es gibt ohnehin keine zeitlich unbegrenzten Voreinträge. :peinlich:

3. Waffen für die Durchführung von Sachkundelehrgängen fallen nicht unter § 14 WaffG, sondern unter § 8 WaffG. Insofern ist die 2/6-Regelung schon deswegen gar nicht anwendbar. :ridiculous:

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Normalerweise gilt es wie gesagt pro Person als Sportschütze 2/6. Aber das handhaben auch manche SBs anders.

Hier ein paar Orte weiter gilt die 2/6 Regelung pro WBK. Dort kann man also 2 Waffen auf grün und 2 auf gelb pro Halbjahr kaufen.

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Ein Bekannter von mir hat eine extra grüne WBK mit acht zeitlich unbegrenzten Voreinträgen (Kurz- und Langwaffen) bekommen, damit er die Waffen kaufen kann, die er für die Durchführung von Waffensachkundelehrgängen benötigt. Er will ja nicht, das die Lehrgangsteilnehmer seine Wettkampfwaffen in der praktischen Prüfung verwenden. Und für diesen Zweck wurde auch, nur bei dieser WBK, von der Einhaltung der 2/6 Regel abgesehen.

Ähem,

dann hat er diese Waffen aber auch nicht

mit dem Bedürfnis "Sportschütze" erworben, oder?

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