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IGNORED

Wichtig, anwaltliche Unterstützung


Matthias P.

Empfohlene Beiträge

Hallo allerseits,

kann mir jemand einen Hinweis geben wo ich einen fachlich guten Rechtsbeistand im Raum Mainz-Bingen finde der in Sachen Waffenrecht tätig ist?

Ich hatte eben eine Hausdurchsuchung aufgrund einer sog. Aussage einer Vertrauensperson der Polizei das ich als Sportschütze und Jäger im Besitz einer illegalen Waffe sei.

Gefunden wurden nur legale Waffen.

Der Typ von der Waffenbehörde war auch dabei und hat schon angedeutet das da ein Bescheid kommen wird. Welcher das sein wird kann man sich ja schon vorstellen.

Für Hinweise wäre ich wirklich sehr dankbar.

Gruß,

Matthias

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Hallo allerseits,

kann mir jemand einen Hinweis geben wo ich einen fachlich guten Rechtsbeistand im Raum Mainz-Bingen finde der in Sachen Waffenrecht tätig ist?

Da kann ich dir leider auch nicht helfen.

Ich hatte eben eine Hausdurchsuchung aufgrund einer sog. Aussage einer Vertrauensperson der Polizei das ich als Sportschütze und Jäger im Besitz einer illegalen Waffe sei.

Wo die immer ihre Informationen her haben ???

..............Aber:

Der Typ von der Waffenbehörde war auch dabei und hat schon angedeutet das da ein Bescheid kommen wird. Welcher das sein wird kann man sich ja schon vorstellen.........

Du hast hoffentlich die richtige Aussage gemacht, bzw. am besten noch keine ??

Gruß Christian

Edit: Wichtig: Denke bitte daran, das wir hier sehr viele Mitleser haben

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Danke euch für die wertvollen Hinweise und Tips. Fachanwalt ist beauftragt.

Die hatten schon versucht etwas rauszukitzeln, habe mich aber wie die 3 Affen verhalten. :secret:

Bezüglich der Mitleser kann hier gut verfolgt werden wie Legalwaffenbesitzer gegängelt werden.

Bezüglich der Tasche, oder selbst wenn die Büchse/Flinte geladen hier rumgestanden hätte wäre dies auch nicht weiter tragisch da ich ALLEINE und mitten im Revier (Außerhalb) wohne wo ich auch zur Jagd gehe.

Wie gesagt, Haustüre auf, mitten im Revier.

Die größte Lachnummer waren allerdings die Jungs vom :ph34r:

Huahuahua.

Mainz Neustadt, Schießerei unter Emigranten mit Sachbeschädigung, direkt vor der Wohnungstür meiner Bekannten. Halb so wild.

Aber wehe wenn der LWB in die falsche Richtung guggt.

P.S.:

Die Kreisverwaltung war es nicht, dort findet man kompetente Sachbearbeiter im Waffenrecht.

Die Jungs sitzen mitten in Mainz und haben in ihrem Büro eine Narrensitzung nach der anderen.

HELAU!

Matthias

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Mainz Neustadt, :ninja: Schießerei unter Emigranten mit Sachbeschädigung, direkt vor der Wohnungstür meiner Bekannten. Halb so wild.

Da wird auch wild geparkt, aber keine Knöllchen verteilt, stand vor kurzem mal in der AZ... :rotfl2:

P.S.:

Die Kreisverwaltung war es nicht, dort findet man kompetente Sachbearbeiter im Waffenrecht.

Alles klar...

Die Jungs sitzen mitten in Mainz und haben in ihrem Büro eine Narrensitzung nach der anderen.

HELAU!

Narrhallamarsch, habe ich auch schon gehört von einem Mitforisti...

Matthias

Na dann Alles Gute und zum Glück bin ich seit über 25 Jahren im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung... :rolleyes:

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(...)

Ich hatte eben eine Hausdurchsuchung aufgrund einer sog. Aussage einer Vertrauensperson der Polizei das ich als Sportschütze und Jäger im Besitz einer illegalen Waffe sei. (...)

Nennt man die jetzt so?

Und kann man gegen solche Anschwärzungen wenigstens im Nachhinein was machen?

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Mein Tip:

Anzeige gegen Unbekannt wegen Verleumdung, übler Nachrede und Vortäuschung einer Straftat sowie unwahrer Beschuldigung.

Dabei haben dann die werten Beamten nämlich die Pflicht dir den Namen des "Informanten" zu nennen. Warum ?

Weil Sie gemäß Dienstverpflichtung zur Aufklärung eines Vergehens (hier die Vortäuschung einer Straftat und falsche Beschuldigung) rechtlich verpflichtet sind.

Dann weist du zumindest wer es ist und du kannst dagegen juristisch vorgehen.

Auf keinen Fall würde ich untätig bleiben weil sonst morgen der nächste dran ist mit ner HD. Bei einem solch fadenscheinigen Vorgehen der Behörde(n) darf denen der Wind ruhig eisig ins Gesicht wehen.

Gruss

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Hallo,

sehe ich auch so...wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, und dich jemand einfach mal so wegen illegalem Waffenbesitz anschwärzt, würde ich schon bei der Hausdurchsuchung die Anzeige stellen. Zur Sache aber dabei absolut kein Wort sagen...die machen lassen und den Rest von einem versierten Fachanwalt regeln lassen.

Ach ja...und wenn das Thema durch ist, das Ganze ggf. auch mal über die Presse z.B. Leserbrief "nachbetrachten", damit auch die unwissende Bevölkerung mal sieht wie schnell man in unserem schönen Lande unsinnigen Ärger am Hals hat.

Gruß

Carsten

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Eine erfolgreich gelaufene Gegenanzeige kenne ich jedoch bisher nicht!

Das hat aber viele Ursachen/Gründe, die ich hier aber nicht darlegen will, schon gar nicht um Nachahmern noch Tipps zu geben.

Hi,

ich habe eine solche Nummer mir "falscher Anzeige" auch schon durch - allerdings nicht wegen Waffenrecht.

Es ist steinig und teuer sich zu wehren und hat nur ganz geringe Erfolgsaussichten. Es gibt im Prinzip 5 Ansatzpunkte, nämlich

1. den Durchsuchungsbeschluss und seine Vorgeschichte

2. die Durchsuchung selbst

3. die strafrechtliche Verfolgung des Anonymus

4. die zivilrechtliche Entschädigung wegen der Durchsuchung

5. die zivilrechtliche Entschädigung wegen der falschen Anzeige

Die gegen den Durchsuchungsbeschluss zu ergreifenden Rechtsbehelfe sollten - wenn erfolglos - erst mit der Landes- und Bundesverfassungsbeschwerde enden. Das ist kompliziert und manche Anwälte schaffen es nicht einmal, die formalen voraussetzungen und Zulässigkeitserfordernisse solcher Rechtsbehelfe zu erfüllen.

Wegen der Rechtswidrigkeit der Hausdurchsuchung habe ich nach langem Streiten eine marginale und eher symbolische Entschädigung (nach dem Strafopferentschädigungsgesetz) bekommen; die StA, die ja den Durchsuchungsbeschluss erwirkt hatte, war entsprechend "sauer". Sollten die wieder eine Gelegenheit bekommen, auf mir herumzutrampeln, werde ich mich sicher warm anziehen müssen.

Ich habe dann nach Strafanzeige gegen den Schwindler dazu ein "Klageerzwingungsverfahren" durch führen müssen, damit der Schwindler überhaupt erst mal strafrechtlich belangt wurde; so etwas hat statistische Erfolgsaussichten von ca. 1 Prozent. Dann ist es in einem sogenannten "Adhäsionsverfahren" in dem aufgrunddessen durchgeführten Strafprozess , nach ca. 3 Jahren zu einer zivilrechtlichen Entschädigung durch den Schwindler an mich gekommen. Für den Strafrichter war eine solche Entscheidung "das erste Mal".

Wer psychisch stark ist, sollte es nach Einstellung des eigenen Verfahrens auf Ziffern 3 und 4 beschränken und sich nach einer Einstellung des Strafverfahrens gegen den Anonymus nicht weiter aufregen. Wem es ums Prinzip geht und wer bereit ist, die Kosten aufzuwenden und und die Nerven hat, sich gedanklich lange mit einer solchen Sch... zu befassen, der sollte seinem Anwalt die Sache übergeben und dann aber auch voll durchziehen.

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Eine erfolgreich gelaufene Gegenanzeige kenne ich jedoch bisher nicht!

Ich schon, vorausgesetzt der Beschuldigte (nämlich der mit der falschen Beschuldigung usw.) ist nicht anonym.

Wenn man weiß, wer einem Gutes will, und auch wer bei den beteiligten Behörden wie drauf ist, kann das doch auch schon viel Freude bereiten :eclipsee_gold_cup:

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Eine erfolgreich gelaufene Gegenanzeige kenne ich jedoch bisher nicht!

Das hat aber viele Ursachen/Gründe, die ich hier aber nicht darlegen will, schon gar nicht um Nachahmern noch Tipps zu geben.

Hm, aber genau das interessiert mich (evtl. auch andere) ....

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