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IGNORED

BDS LV3 Bewilligung für VRF


dkp3011

Empfohlene Beiträge

Ich habe Anfang dieses Jahres mit Raffaele wegen dieser Problematik gesprochen. Er ist für die Befürwortungen zuständig.

Seine Aussage:

VRF nur nach 3 Jahren (regelmäßiger) Wettkampfteilnahme an VRF-Wettkämpfen. Vorher nicht.

Ich hatte dann auch nicht mehr nach dem Grund gefragt...

... Sondern mit ein paar Kollegen eine SLG gegründet; dort gibts die Befürwortung nach frühestens 2 Monaten Mitgliedschaft. (12 Monate in einem anerkannten Verband vorausgesetzt.)

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3 Jahre Teilnahme an vrf-Wettkämpfen?! Gehts noch? Was kommt als nächstes? Erstmal KK bevor grosskaliber? Das gibt das Gesetz doch nicht her! Bisher war der BDS der gesetzesnahe verband überhaupt. Naja... Ich frage mal nach, ob es eine Begründung dafür gibt.

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VRF nur nach 3 Jahren (regelmäßiger) Wettkampfteilnahme an VRF-Wettkämpfen. Vorher nicht

Und nehme ich an Wettkämpfen teil wenn ich keine Waffe habe?

Ich habe auch keinen Verein der mir eine leiht.

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Ich habe Anfang dieses Jahres mit Raffaele wegen dieser Problematik gesprochen. Er ist für die Befürwortungen zuständig.

Seine Aussage:

VRF nur nach 3 Jahren (regelmäßiger) Wettkampfteilnahme an VRF-Wettkämpfen. Vorher nicht.

Ich schreibe dazu besser nichts, aber was ich zu diesem Verhalten denke ist furchtbar und grauenhaft.

Ist ein Landesverband nicht an die Regularien des Bundesverband gebunden?

Kochen die LV´s ihr eigenes Süppchen?

Schnuffi

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Und nehme ich an Wettkämpfen teil wenn ich keine Waffe habe?

Ich habe auch keinen Verein der mir eine leiht.

Aus dem Umkreis der LV3-Verantwortlichen wurde mir beim SuRT auch das "Kein IPSC-Tranining ohne SuRT"-Prinzip mitgeteilt. Wie man sich dann, was empfohlen wurde, auf den SuRT dann praktisch vorbereiten soll, konnte mir nicht gesagt werden.

Wie und ob der Bundesverband da einschreiten kann, wenn es denn überhaupt zutrifft, dass der Sport seitens des LV3 so demontiert wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

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Dagegen ist ja der LV 4 sehr human, dort steht in der Befürwortungsrichtlinie nur:

Für den Erwerb einer Repetierflinte ist mindestens die Teilnahme an einem vom LV 4 NRW anerkannten oder ausgerichteten Pokalschießen und einer BM mit einer Langwaffe nachzuweisen.

Im Ernst so ein Unsinn, wie im LV 3, gehört ja wohl abgeschafft. Ich kann verstehen, das man für den Erwerb weiterer Repetierflinten Regularien schafft, aber warum man schon für die erste solche Steine in den Weg gelegt bekommt, entzieht sich mir vollkommen.

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Ich habe gestern gehört, dass der LV3 eine VRF nur noch bewilligt, wenn an LW-Meisterschaften teilgenommen wurde. Kann das jemand bestätigen?

Ja , siehe unten !!!

Ich habe Anfang dieses Jahres mit Raffaele wegen dieser Problematik gesprochen. Er ist für die Befürwortungen zuständig.

Seine Aussage:

VRF nur nach 3 Jahren (regelmäßiger) Wettkampfteilnahme an VRF-Wettkämpfen. Vorher nicht.

Sicher das Du Ihn richtig verstanden hast ? Mir hat Herr T. im April telefonisch erzählt : Hauptsache LM geschossen ! Was und Wie ist egal ."

Er möchte so nur bei den Behörden nachweisen können, das der Antragsteller "Sportlich" aktiver Schütze ist.

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Nicht gleich den LV 3 verhauen :keulebaeh: ich habe vor kurzem beim LV 4 angerufen wegen VRF und dort wurde mir gesagt weil der Gesetzgeber meint das VRF im Gegensatz zu halbautomatischen Flinten furchtbar "BÖSE" :munky2: sind muss man für die Befürwortung an zwei Langwaffenmeisterschaften (z.B. Bezirksmeisterschaft und ein anerkanntes Pokalschießen) teilgenommen haben! ( oder eine Halbautomatische Flinte beantragen :ridiculous: ) :bump:

Wolfgang :hi:

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Ja , siehe unten !!!

Sicher das Du Ihn richtig verstanden hast ? Mir hat Herr T. im April telefonisch erzählt : Hauptsache LM geschossen ! Was und Wie ist egal ."

Er möchte so nur bei den Behörden nachweisen können, das der Antragsteller "Sportlich" aktiver Schütze ist.

Ja, so habe ich ihn verstanden.

Wir kennen uns auch persönlich vom SuRT-Lehrgang und von IPSC-Matches in Garbsen; deswegen wunderte mich diese Aussage doch etwas, da er ja weiß, dass ich sportlich aktiv bin.

Aber mit den Waffen, die das Grundkontingent bilden, gibt es überhaupt keine Probleme. Neulich hat er mir ohne Brimborium zwei Bedürfnisbescheinigungen für ne .22 Pistole und nen Selbstlader in .223 unterschrieben. Mit Postlaufzeit war das in weniger als einer Woche durch.

Aber VRF gehören seiner Aussage nach nicht zum Grundkontingent und werden deshalb nicht "einfach so" bewilligt.

Vielleicht kann Rafi hier selber was zu schreiben? Er ist hier unter dem Nick "Raffaele" (ganz selten mal) aktiv.

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Aber VRF gehören seiner Aussage nach nicht zum Grundkontingent und werden deshalb nicht "einfach so" bewilligt.

Stimmt ja auch. Das Grundkontingent enthält keine VRF. Eigentlich könnte man sich eine Unzahl Bedürfnisse dafür ausstellen lassen (sofern es Disziplinen gibt und der Verein die Möglichkeit stellt). Nichts anderes wollte der Gesetzgeber mit der "nun-auf-grün-Regel" erreichen -einen zwar erschwerten aber an der Ausübung des Sports orientierten Erwerb. Sonst hätte er sie in den 14 III aufgenommen -hat er aber nicht. Immer wieder wird die Auslegung von "was steht in der Norm" mit "was könnte der Gesetzgeber vielleicht wollen" verwechselt. Was ist so schwer daran? Wenn der Gesetzgeber etwas will, schreibt er es rein. Als nächstes kommt dann: ich gebe GK nur noch an Wettkampfteilnehmern damit ich den Behörden nachweisen kann, dass nur sportlich aktive eine GK-Waffe bekommen.

Ich kann RT verstehen. Wenn was passiert, steht zunächst sein Hintern in der Schusslinie -keine Frage, dass er darauf keine Lust hat. Im schlimmsten Fall würde ein Ermittlungsverfahren kommen und das macht das Leben erstmal sehr unschön. Auf der anderen Seite sollte man nicht vorauseilend gehorsam sein und für die Zukunft Fakten schaffen. An Gesetz halten: auf jeden Fall! Darüber hinaus: immer doof.

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....mit den Waffen, die das Grundkontingent bilden, gibt es überhaupt keine Probleme.

Aber VRF gehören seiner Aussage nach nicht zum Grundkontingent und werden deshalb nicht "einfach so" bewilligt.

An VRF werden nach WaffG. keine gesteigerten Erwerbsvoraussetzungen gestellt, sondern die gleiche wie an das Grundkontingent von 2KW und 3HA LW.

Vorteilhaft ist dass die VRF nicht auf das Kontingent angerechnet wird.

Interessannt ist wie manche sich "ihr WaffG" zurechtlegen.

Schnuffi

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Das Grundkontingent enthält keine VRF. Eigentlich könnte man sich eine Unzahl Bedürfnisse dafür ausstellen lassen ......

Meine Rede!

Ich kann RT verstehen. Wenn was passiert, steht zunächst sein Hintern in der Schusslinie -keine Frage, dass er darauf keine Lust hat. Im schlimmsten Fall würde ein Ermittlungsverfahren kommen und das macht das Leben erstmal sehr unschön. Auf der anderen Seite sollte man nicht vorauseilend gehorsam sein und für die Zukunft Fakten schaffen. An Gesetz halten: auf jeden Fall! Darüber hinaus: immer doof.

Wer stellt die WBK aus? Das Amt oder der Verband?

Wer prüft die Zuferlässigkeit? Das Amt oder der Verband?

Bei wem muß die persönliche Reife und Eignung nachgewiesen werden? ...Na, bei wem?

Schnuffi

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Also ich kann beim besten Willen nicht erkennen, warum es für Repetierflinten irgendwelche Sonderegelungen geben muss. RF sind nicht kontingentiert, es muss lediglich nach § 14 Abs. 2 ein Bedürfnis nachgewiesen werden. Alles andere ist schlichtweg übers Ziel hinaus geschossen. Um was soll RT denn befürchten, wenn etwas passiert (was auch immer das sein mag :huh:)? Das er sich ans Gesetz gehalten hat?

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Wer stellt die WBK aus? Das Amt oder der Verband?

Wer prüft die Zuferlässigkeit? Das Amt oder der Verband?

Bei wem muß die persönliche Reife und Eignung nachgewiesen werden? ...Na, bei wem?

Das sehe ich ja nicht anders. Ich kann lediglich seine Meinung (wenn es denn so ist, bis jetzt habe ich nicht persönlich mit ihm darüber gesprochen) nachvollziehen -dass bedeutet nicht, dass ich es auch für richtig halte. Ganz im Gegenteil. So ein Amt bringt es eben mit sich, zur Rechenschaft gezogen werden zu können. Wer allerdings Angst davor hat, sich rechtfertigen zu müssen, der ist dort falsch.

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