Guest Posted April 27, 2011 Share Posted April 27, 2011 Ob das auch für "alte" WBK vor Inkrafttreten der "neueren" Bedürfnisregelungen zutrifft, darüber kann man freilich streiten...Und dass das Ganze ohne Entschädigungen (Stichworte: bestandskräftige WBK; Vertrauens- und Vermögensschaden) machbar sein soll, ist noch viel fraglicher. Es tröstet mich allerdings nicht wirklich. Nun rastet jemand auf meine Gedankenwege ein Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted April 27, 2011 Share Posted April 27, 2011 Dieser Vergleich ist untauglich. Denn PSM, kurze Flinten und ähnliches sind verbotene Gegenstände geworden. Normale GK-Schusswaffen wird man nicht generell unter dem Verbot stellen können. Und warum nicht? Gründe gab es auch für die PSM nur vorgeschobene. Die Frage ist eh theoretischer Natur weil kein Mensch dir sagen kann wie irgendwer irgendwas irgendwann so regulieren wird, damit die Leute freiwillig oder unfreiwillig ihre Waffen hergeben. Und ehrlich gesagt sehe ich auch keinen Sinn darin zu diesem Thema hier auch noch Anleitungen einzustellen. Nix für Ungut. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 27, 2011 Share Posted April 27, 2011 Sie könnten an den Sportordnungen (Bundesverwaltungsamt) "drehen". Zu drehen ist gar nicht notwendig. Das BMI ist ermächtigt auf dem Verordnungsweg mit Zustimmung des Bundesrates bestimmte Waffen vom sportlichen Schießen auszuschließen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted April 27, 2011 Share Posted April 27, 2011 Das im Nachhinein bei legal erworbenen Waffen auf Basis bestandskräftiger, unbefristeter WBKs zu machen, ist allerdings juristisch nicht ganz ohne. Insbesondere die Begründung wird "haarig". Allerdings ist mir die ganze Diskussion jetzt und hier doch einen Tick zu endzeitlich bzw. depressiv... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jan Reiter Posted April 27, 2011 Share Posted April 27, 2011 Der Bundestag kann die Waffengesetzgebung ändern, der Bundesrat nicht. Aktuell ist die Gefahr eines Verbotes großkalibriger Sportwaffen also gering. Sollte es bei der nächsten Bundestagswahl aber zu einer rot-rot-grünen oder rot-grünen Mehrheit kommen, muss man als Sportschütze mit ideologisch motivierten Verboten rechnen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 27, 2011 Share Posted April 27, 2011 Der Bundestag kann die Waffengesetzgebung ändern, der Bundesrat nicht. Aktuell ist die Gefahr eines Verbotes großkalibriger Sportwaffen also gering. Die Gefahr mag gering sein, eine Waffengesetzänderung ist hingegen, wie bereits oben erläutert, nicht notwendig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Globus Posted April 27, 2011 Share Posted April 27, 2011 Die Gefahr mag gering sein, eine Waffengesetzänderung ist hingegen, wie bereits oben erläutert, nicht notwendig. Ich finde zu dem Thema nur das ----------------------- BMI erhält eine Verordnungsermächtigung für Regelung neuer Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition, wobei in der VO u. a. auch die biometrische Sicherung sowohl von Waffenschränken als auch von bestimmten Schusswaffen geregelt werden soll. ----------------------- Gabs da noch was? BZW der BMI muss doch gar nichts machen was der Bundesrat beschließt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gottfried Tabor Posted April 27, 2011 Share Posted April 27, 2011 Vor zwei Tagen habe ich ein Thema mit der FDP angefangen und vor den grünen gewarnt und wurde merkwürdig angesehen. Hätte die FDP und die CDU in BW nicht ein dermaßen ERBÄRMLICHES Bild abgegeben - wäre die Landesregierung jetzt nicht GRÜN-ROT Link to comment Share on other sites More sharing options...
seiwol Posted April 27, 2011 Share Posted April 27, 2011 Der Bundestag kann die Waffengesetzgebung ändern, der Bundesrat nicht. Aktuell ist die Gefahr eines Verbotes großkalibriger Sportwaffen also gering. Sollte es bei der nächsten Bundestagswahl aber zu einer rot-rot-grünen oder rot-grünen Mehrheit kommen, muss man als Sportschütze mit ideologisch motivierten Verboten rechnen. Bis dahin hat der DSB das in ruhiger Geheimdiplomatie geregelt. Wichtig ist, dass sich niemand laut zu Wort meldet das würde nur stören. Link to comment Share on other sites More sharing options...
jm55 Posted April 27, 2011 Share Posted April 27, 2011 Haben die grünen so ein tolles Bild geliefert?Die japanischen Toten wurden noch nicht beerdigt aber vor den grünen schon politisch ausgespielt.Alles musste schnell gehen,weil die Wahl stand vor der Tür.Die Hyänen fressen gerne warm!Das soll eine Partei sein???So was kotzt mich an.Den Leuten Hysterie eintrichtern und dann wie die Weihnachtsgans auffressen.Das ist pervers und ohne jeglicher Moral!Nach der Wahl haben die dann mit dem Glas Sekt und dem falschen Lächeln den Sieg gefeiert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schniedergraf Posted April 27, 2011 Share Posted April 27, 2011 Die Grünen werden in BaWü keine Zeit haben sich um solche Dinge zu kümmern.Es ist bei den Grünen immer dasselbe,die Realos versuchen durch Kompromisse etwas zu schaffen und die Fundis bei den Grünen schiessen wieder quer und blokieren alles.Wenn erst S21 durch die Grünen gebaut wird und das wird gebaut,da es durch alle Instanzen durch ist zerfleischt sich die Partei selbst.Ich kenne das noch als die Grünen zum ersten mal im Landtag von NRW wahren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 28, 2011 Share Posted April 28, 2011 Außerdem wollen Grüne und SPD das Waffenrecht verschärfen: 'Über eine Bundesratsinitiative werden wir eine Verschärfung des Waffenrechts angehen, insbesondere mit dem Ziel, ein generelles Verbot für den Privatbesitz von großkalibrigen Faustfeuerwaffen durchzusetzen (mit Ausnahme der Jäger)', ist auf Seite 74 des Koalitionsvertrags nachzulesen. Weiter heißt es dort: 'Auch die Kontrolle der so genannten Altfälle unter den Sportschützen im Waffenrecht muss strenger und rechtssicher geregelt werden. Wir werden zudem rasch die erforderlichen Konsequenzen aus der vom Landtag bereits beschlossenen Evaluation der Kontrollen von Waffen und Munition ziehen. Wir streben eine dauerhafte höhere Kontrolldichte durch die Waffenbehörden an.' SE Link: http://www.jagderleben.de/anvisiert/akt-ko...ag-bawue-sehtml Edith: Das wird wohl über das Ermächtigungsgesetz, mit Zustimmung des Bundesrats gehen.< Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted April 28, 2011 Share Posted April 28, 2011 Den Fortgang des Waffenrechts wird man aufmerksam verfolgen müssen. Interessant wird zunächst wohl erst mal werden, welche Ergebnisse die Evaluation des Waffenrechts - insbesondere die der durchgeführten Vorortkontrollen der Waffenverwahrung - ergeben wird. Zu letzterem habe ich sehr viel positives gehört. Wird natürlich wieder die Frage sein, wie die statistischen Daten verwertet werden und was alles als "Verstoß" angesehen wird. Sollte das Waffenrecht unverständlicherweise noch mehr verschärft werden, wird auch verstärkt das Augenmaß der Entscheidungsträger (z.B. Anwendung des § 8 WaffG und der Ausnahmemöglichkeiten nach § 13 AWaffV) gefragt sein. Im Falle spezieller Kontrollvorgaben müssen hierfür gemäß Konnexitätsprinzip auch die Kosten übernommen werden. Das dürfte meines Erachtens abschrecken, wenns wirklich so weit kommen sollte. Es bleibt also spannend... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zwerg Posted April 28, 2011 Share Posted April 28, 2011 Waffenrecht ist Bundesrecht; Bundesrecht bricht Landesrecht. Aber bei diesen beiden "demokratischen Parteien" wundert mich nichts mehr. Wenn ich drandenke, wie oft Rot-Grün, als sie noch die Bundesregierung stellten, vom Bundesverfassungsgericht eine Klatsche bekommen haben, dann muß de Frage erluabt sein, welches Rechtsverständnis und vor allen Dingen weilches rechtswissen haben die Leute. Der Gipfel war die Zustimmung des Bundesrates zum Zuwanderungsgesetz. Da mußte das Bundesverfassungsgericht erstmal ein Machtwort sprechen. Und das Beste, der damalige Bundespräsident hatte diesen Dummfug sogar noch unterschrieben. Eigentlich hätte man diese Leute damals für die Kosten in Rgress nehmen müssen. Denn es handelt sich hier nicht mehr um Fahrlässigkeit sondern um Grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar bedingten Vorsatz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 28, 2011 Share Posted April 28, 2011 Gabs da noch was? WaffG §15a (4) Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted April 28, 2011 Author Share Posted April 28, 2011 Kann es sein, daß Du in mein Posting etwas hineininterpretierst, was ich nicht geschrieben habe? Auch nach mehrmaligen durchlesen wüsste ich ehrlich gesagt nicht, was du anderes gemeint haben könntest, als dass das ganze nur ein Alibi-Vorstoss ist, der eh keine Chance auf Realisierung hat. Aber klär mich gerne auf. Die Geschichte von WO ist ja eine Geschichte voller Missverständnisse... Link to comment Share on other sites More sharing options...
HBK Posted April 28, 2011 Share Posted April 28, 2011 eigentlich müsste man den Grünen aus dem VErband ausschließen wegen verbandsschädigendem Verhalten. Nur mit kk können sich die Verbände nicht mehr halten. Ich persönlich habe zwar auch eine KK Pistole und Gewehr, aber das hält mich nicht bei dem Sport. Falls es irgendwann soweit kommen sollte höre ich entweder komplett damit auf oder ziehe ins "Ausland". Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted April 28, 2011 Share Posted April 28, 2011 Ich persönlich habe zwar auch eine KK Pistole und Gewehr, Zurück zu den Wurzeln - schön, wenn man noch die alten Schätzchen im Schrank hat, mit denen man mal angefangen hat - man wird sie wohl bald wieder brauchen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Globus Posted April 28, 2011 Share Posted April 28, 2011 WaffG §15a (4) hab ich gerade gelesen, denke aber nicht das dies reichen würde, zumal (zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ) das doch ziemlich weit hergeholt wäre, es heißt aber auch (unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Schießsports) ich werd mich erst mal wieder entspannen.................. Link to comment Share on other sites More sharing options...
derausdemwald Posted April 28, 2011 Share Posted April 28, 2011 eigentlich müsste man den Grünen aus dem VErband ausschließen wegen verbandsschädigendem Verhalten.Nur mit kk können sich die Verbände nicht mehr halten... Büddesehr, hier eine Vorlage für einen persönlichen Brief: Kretzschmann muß weg Gruß aus dem Wald!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dave77 Posted April 28, 2011 Share Posted April 28, 2011 Hier liest man immer nur Verbot von Großkalibrigen Faustfeuerwaffen (traurig genug in einer Demokratie). Wie sieht es aber mit Langwaffen aus, insbesondere mit Großkalibrigen Halbautomaten, Ordonanzgewehren usw.? Gibt es da bezüglich auch schon eine Forderung dieser sogenannten Volksvertreter? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 28, 2011 Share Posted April 28, 2011 .... (zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ) .... (unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Schießsports) ich werd mich erst mal wieder entspannen.................. Wie gut für die Politik, daß es noch immer Leute gibt, die ihr solche Phrasen abkaufen. Meinst du, es schreckt jemand davor zurück, so etwas durchzuziehen, der einfach mal ein Grundrecht einschränkt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted April 28, 2011 Share Posted April 28, 2011 Wie sieht es aber mit Langwaffen aus, insbesondere mit Großkalibrigen Halbautomaten, Ordonanzgewehren usw.? Keine "Bange". Die wenden Salamitaktik an. Was im ersten Schritt nicht realisier- bzw. verbietbar ist, kommt im zweiten. Und immer ist scheinbar nur eine Teilmenge von uns betroffen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted April 28, 2011 Share Posted April 28, 2011 zumal (zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ) das doch ziemlich weit hergeholt wäre Auf die Begründung eines GK-KW-Verbotes darf man ohnehin "gespannt" sein. Die bisher bezüglich der Verbotsforderungen gelieferten "Begründungen" (im Grunde allein die drastischen aber wenigen, vom tatsächlichen/deliktischen/zahlenmäßigen Umfang her im Geringstbereich liegenden Anschläge mit Legalwaffen) sind mehr als dürftig. Und es ist völlig offen, ob sie ggf. einer juristischen Normenkontrolle - wenn im Rechtsstaat noch alles mit rechten Dingen zugeht - stand halten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JDHarris Posted April 28, 2011 Share Posted April 28, 2011 Hier liest man immer nur Verbot von Großkalibrigen Faustfeuerwaffen (traurig genug in einer Demokratie). Wie sieht es aber mit Langwaffen aus, insbesondere mit Großkalibrigen Halbautomaten, Ordonanzgewehren usw.? Gibt es da bezüglich auch schon eine Forderung dieser sogenannten Volksvertreter? Sein wir mal froh, dass noch kein Irrer - zumindest nicht hierzulande - auf die Idee gekommen ist, eine halbautomatische Langwaffe für seinen Amoklauf zu benutzen. Aber das ist hier auch nicht wirklich das Problem. Die wollen sowieso ALLES verboten sehen, was irgendwie schiesst. Langfristig würde das sogar LUPI´s betreffen, weil schiessen sowieso immer was mit "Tötungsfantasien" zu tun hat. Ich sehe die neuen Vorstösse eher als Beweis dafür an, dass die Waffengegner selbst mit dem schärfsten Waffengesetz nicht zufrieden sind. Das sollte zumindest unsere Nachbarn, die noch ein einigermassen liberales Waffenrecht haben (Schweiz, Österreich, Belgien, Frankreich, Norwegen...), aufzeigen, das es nie genug sein wird und das jede Verschärfung nur dem einen Ziel dient: dem totalen Waffenverbot für Privatleute! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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