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IGNORED

unangemeldete Kontrollen


LWB

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und Zutrittsgewährung...

§ 36 Abs. 3 S. 2 WaffG "Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden."
Also

"Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen ..."

Das ist der "wer". Also nicht alle Waffenbesitzer sondern nur die mit erlaubnispflichtigen und verbotenen Sachen - egal ob mit Erlaubnis oder ohne besessen.

"haben außerdem ... Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. "

Das ist "was" sie zu tun haben.

"... der Behörde ... "

also "wem"

"... zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2..."

ist das "wozu" und Abs. 1 ist die Verwahrung von allen Waffen und Munition, die nicht in Abs. 2 abgehandelt werden oder z.B. unter das KWKG fallen.

Also mal kurz zusammengefasst:

  1. Gar gar nicht befroffen sind die Waffenbesitzer, auf die die Vorschriften des WaffG nicht anzuwenden sind (z.B. § 55, also vom Christian Wulf bis zum Landtagshinterbänkler von gegenüber. Ist halt wie mit den Schweinen in "Farm der Tiere". :closedeyes: )
  2. Die Waffen und Munition aller anderen Menschen müssen in Deutschland entsprechend der waffenrechtlichen Vorgaben verwahrt werden.
  3. Nur die Besitzer von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition sowie verbotener Waffen müßten zur Nachschau die Behördenvertreter in die Räume der Verwahrung lassen.
  4. Die , die die erlaubnispflichtigen und verbotenen Waffen und Munition ohne Erlaubnis besitzen, die kennt "die Behörde" nun einmal nicht (ich warte immer noch darauf, dass deswegen bei anlasslosen Nachschauen straßenweise die Klinken geputzt werden). :teu38:
  5. Die, die die Behörde kennt, aber ihre Waffen und Munition nur in Wohnräumen verwahren, können nach § 36 Abs. 3 S. 3 die Nachschauer beliebig oft nach Hause schicken ohne ihre Zuverlässigkeit aufs Spiel zu setzen.

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solltest Du Dir doch vorher schon klar werden, dass nach S. 2 i.V.m. Abs. 1 auch die Verwahrung

Deiner "freien Vorderlader" im Gesetz als Gegenstand der Nachschau genannt ist.

Die beste Antwort darauf ist ggf. eine Gegenfrage:

"WELCHE freien Vorderlader?"

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...

Begonnen werden die "Hausbesuche" im Bereich der Polizeiwache Warstein, die für die Städte Rüthen und Warstein zuständig ist.

Die Kontrollen in den anderen zwölf Kommunen werden danach schrittweise folgen, so dass alle Jäger, Sportschützen und sonstige Waffenbesitzer in der

nächsten Zeit den Nachweis zur sicheren Aufbewahrung der Waffen erbringen müssen.

Das ist wohl ziemlich übertrieben. Schriftliche und fotografische Auskunfte sowie flankierend dazu stichprobenweise Vorortkontrollen sind vollkommen ausreichend.

Wenn diese Waffenbehörde früher nie richtig kontrolliert hat, kann sie das jetzt doch nicht plötzlich den Waffenbesitzern in die Schuhe schieben. :icon13:

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so dass alle Jäger, Sportschützen und sonstige Waffenbesitzer in der

nächsten Zeit den Nachweis zur sicheren Aufbewahrung der Waffen erbringen müssen.

Was im Umkehrschluß heißen müsste: Wer die sicheren Aufbewahrung bereits nachgewiesen hatt, wird auch icht besucht.

Bin mal gespannt!

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Hallo Freunde,

wenn die in der Presse angegeben Zahlen stimmen, dann haben von den 8000 registrierten Waffenbesitzen erst 1800 diesen Nachweis erbracht. Das dürften dann wohl diejenigen sein, welche erst nach 2003 eine Erlaubnis beantragt haben. Bringschuld hin oder her, man hätte ja auch von Seiten der Behörde die restlichen Besitzer in der Zwischenzeit mal anschreiben können oder aber zumindest über die Presse verlautbaren können, dass es diese Bringschuld inzwischen gibt.

Der (politische) Nachbarkreis hat das jedenfalls anders geregelt. Hier wurden die betroffenen Personen angeschrieben und gebeten, die entsprechenden Angaben bezüglich des Nachweises sicherer Aufbewahrung in schriftlicher Form nebst Belegen zu tätigen. Von (größeren) Kontrollaktionen vor Ort ist mir bisher nichts bekannt.

Hier sieht man mal wieder sehr schön die ganzen Willkürlichkeiten solcher Gesetze. Obwohl Bundesgesetz, ist man als Betroffener davon abhängig, ob man 100m links oder rechts neben der Kreisgrenze wohnt. In dem einem Fall genügt das Ausfüllen eines Fragebogens, im anderen Fall rückt die Kavallerie an.

Bliebe immer noch die aus zumindest meiner Sicht nicht ganz unwichtige Frage, ob die Betroffenen im Kreis Soest, egal ob nach Ankündigung und Absprache, jetzt wirklich damit rechen müssen, dass dort demnächst uniformierte Polizeibeamte inklusive polizeilich gekennzeichneter Fahrzeuge vor der Tür stehen.

Mit bestem Schützengruß

Frank

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Sind bei Schreckschusswaffen Munition und Waffe richtig getrennt ? Solche Fußangeln halt.

Warum? Und wenn meine Kinder alle volljährig sind, was dann? Was spricht gegen einen geladenen Gaser im Schrank?

Die, die die Behörde kennt, aber ihre Waffen und Munition nur in Wohnräumen verwahren, können nach § 36 Abs. 3 S. 3 die Nachschauer beliebig oft nach Hause schicken ohne ihre Zuverlässigkeit aufs Spiel zu setzen.

Hat das schon jemand erfolgreich praktiziert?

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...

Was spricht gegen einen geladenen Gaser im Schrank?

...

§ 36 (1) Satz 2 WaffG gilt für Schußwaffen generell, nicht nur für erlaubnispflichtige Schußwaffen!

Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

Wenn der von Dir genannte Schrank also ein Tresor Stufe 0 ist - ok, kein Problem, der Gaser darf geladen sein.

Sprichst Du allerdings vom Wohnzimmerschrank (oder auch einem A- oder B-Schrank!) darf er eben NICHT geladen sein.

Gruß

Sigges

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Bei mir waren die Herren nocht nicht zur angemeldeten überraschenden Kontrolle.

Ich glaube, wenn die eine Uniform anhaben muss ich ganz plötzlich weg - bis sie in Zivil und ohne blauen Silberling kommen und meine SBine mir sagen kann das sie legitimiert sind.

Aber vielleicht kommt die SBine, dann gibt es 5 Min. Kontrolle und ein Kaffee.

Aber schaun mer ma - hier ist die halbe Gasse voll, das könnte ein Mehrtagesprojekt werden mit der Kontrolle. :ridiculous:

Und bis die die Scheunen der ganzen Bauernhöfe in der Gegend nach der gesetzeskonformen Aufbewahrung illegaler Waffen durchsucht haben wird auch ein wenig dauern. :gutidee:

LG

M

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  • 1 Monat später...

Mein Gruß in die Runde!

Ist denn mittlerweile jemand aus dem Bereich Wartsein oder Rüthen kontrolliert worden und auch bereit, hier mal einige Fakten ein zu stellen,

fragt sich der

peashooter

der mglw. in diesem Leben auch noch einmal netten Besuch zu erwarten hat.

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Frage: Wie wollen die etwas Kontrollieren, von dem sie eingendlich keine Kenntnisse haben dürften? Oder habe ich eine Meldepflicht für Freie Waffen verpasst?

Sorry Jager,

ich hatte Deine Frage übersehen. :blush:

Nach dem Gesetzgeber scheint das alles kein Problem zu sein, denn schließlich ist auch jeder Besitz von erlaubnispflichtigen Schußwaffen und Munition Gegenstand der Verwahrung nach den Abs. 1f. den Nachschauen nach Abs. 3 - also auch der illegale Waffenbesitz. :heuldoch:

Dein

Mausebaer :teu38:

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Sorry Jager,

ich hatte Deine Frage übersehen. :blush:

Nach dem Gesetzgeber scheint das alles kein Problem zu sein, denn schließlich ist auch jeder Besitz von erlaubnispflichtigen Schußwaffen und Munition Gegenstand der Verwahrung nach den Abs. 1f. den Nachschauen nach Abs. 3 - also auch der illegale Waffenbesitz. :heuldoch:

Dein

Mausebaer :teu38:

Sorry Mausebaer

Aber meine Frage bezog sich auf ErlaubnissFREIE Waffen und nicht auf Illegale!! (selber :heuldoch: )

Aber nur mal so am Rande: Als ich im Aprill meinen Jagdschein verlänget habe, sollte ich den angeblich noch nicht erbrachten Nachweis der sicheren Aufbewahrung nachholen. Dabei wurde auch gefragt, ob sich erlaubnissfreie Waffen im Tresor befinden! Nach illegalen haben die aber (noch) nicht gefragt!

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...

Aber meine Frage bezog sich auf ErlaubnissFREIE Waffen und nicht auf Illegale!! (selber :heuldoch: )

...

... und ich dachte, es ginge um das Wissen des Amts um "nicht gemeldete" Waffen, egal ob jetzt weil konkret erlaubnisfrei oder eben ohne Erlaubnis besessen - das Amt weiß es halt lt. Gesetztgeber. ;)

Dein

Mausebaer

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Im Prinzip hätte die schon seit April 2003 hinterher sein müssen, ......... :peinlich:

:peinlich:

Das ist definitiv falsch. Wer zum 01.04.2003 nicht richtig verwahrte hätte dies ändern und von sich aus bis 31.08.2003 der zuständigen Behörde mitteilen müssen (§ 36 Abs. 4 WaffG). Auf Grund dessen konnten die Behörden annehmen, dass bei allen die nichts mitgeteilt haben die Aufbewahrung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Dass deshalb überwiegend keine Nachweise eingefordert wurden entspricht normalem rechtsstaatlichen Handeln. Wenn keine Hinweise vorhanden waren, dass die Verwahrung nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach, wurden auch keine Nachweise verlangt.

Zur Erinnerung - § 36 Abs. 3 Satz 1 WaffG vom 11.10.2002:

Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen.

Es bestand also kein Zwang die Aufbewahrung lückenlos einzufordern, sondern nur die Möglichkeit sich die Aufbewahrung nachweisen zu lassen.

Hätten Behörden lückenlos die Aufbewahrung in der nun geforderten Art und Weise eingeholt hätte man denselbigen Behörden "vorausseilenden Gesetzesvollzug" unterstellt.

Erst seit dem 17.07.2009 besteht für alle eine Mitteilungsplficht, weshalb die Behörde seither bei fehlenden Nachweisen tätig werden muss.

Man sollte nicht Schuldige suchen wo keine sind.

P.S.: Was hat der Schrankzirkus denn eigentlich bisher bewirkt, außer der Steigerung der Umsatzzahlen von verschiedenen Baumärkten? Die Verrückten von Winnenden und Lörrach konnte er jedenfalls nicht stoppen. Wer glaubt, dass bei alten Ehepaaren der nicht waffenbesitzende Teil nicht weiß wo die Schrankschlüssel liegen ist schon sehr blauäugig. Für kleinere Kurzwaffenschränke reicht in der Regel das Nageleisen mit dem ich die Fenster aufhebele auch aus, um die Wandverankerung aus der Rigipswand zu reißen und mitsamt dem Schrank zu verschwinden. Diebstahl wird bei Profis nicht verhindert, Ehepartner wissen wo die Ersatzschlüssel liegen, Verrückte die mit einem im gleichen Haus wohnen brauchen nur warten bis man nicht da ist und können mit einer Flex so ziemlich alles öffnen, aber gut dass wir etwas gemacht haben.

Die Österreicher müssen die Haustüre absperren und die Balkontür zu machen. Sie sind halt doch die schlaueren Deutschen.

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Die Aufbewahrungsvorschriften wurden von langer -und jetzt mittlerweile ziemlich alter- Hand vorbereitet, mit dem Hintergedanken, zu gegebener Zeit die Waffenbesitzer dementsprechend kriminalisieren zu können.

Stellt das irgendjemand außer Frage?

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Weil sie von dir die Daten vom "Kleinen Waffenschein" haben :ridiculous:

Naja, je nach Region gibts da Daten oder auch nicht....hab nen Kl.WS. in Thüringen gesehen, bei dem die Waffe wie im grossen eingetragen war und bei mir in Stuttgart gibts den "kleinen" als Blankodokument....

LG: Steam :rolleyes:

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Naja, je nach Region gibts da Daten oder auch nicht....hab nen Kl.WS. in Thüringen gesehen, bei dem die Waffe wie im grossen eingetragen war und bei mir in Stuttgart gibts den "kleinen" als Blankodokument....

LG: Steam :rolleyes:

Bei uns in Bayern gabs auch einen KWS ohne Eintrag der Waffe (n). Doch bei der Beantragung des KWS wurde erstens das "Kleine Führungszeugnis" und dann der ausgefüllte KWS-Antrag mit Personalausweis verlangt. Somit haben sie deine Daten und können bei einer unangemeldeten Kontrolle deiner scharfen Waffen auch die Aufbewahrung deiner "Gaser und Knaller" und deren Munition überprüfen. Auch wenn die Aufbewahrung deiner angemeldeten scharfen Waffen keine Beanstandung ergibt, können sie z.B. bei nicht ordungsgemäßer Aufbewahrung deiner "Gaser und Knaller" mit Munition deine Zuverlässigkeit in Frage stellen. Also auch schön die "Gaser und Knaller" getrennt von Munition im Schrank (ohne Klassifizierung ?) aufbewahren.

LG: guardde

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Weil sie von dir die Daten vom "Kleinen Waffenschein" haben :ridiculous:

Ich bezog mich aufVorderlader.

Und selbst wenn die nach Gasern suchen:

Ich abe garr keinen "Kleinen Waffenschein" !!!

Und selbnst wenn: Dan habe ich das entsprechende Teil gerade verkauft;verschrottet; ausgeliehen oder sonstiges!

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Gaspistolen etc. siond hier zu vernachlässigen.

Wie schon gesagt wurde, wissen die über deren Vorhandensein nur dann, wenn ein Kleiner Waffenschein vorliegt.

Wenn der aber vorliegt, berechtigt der zum geladenen Führen. Und also darf man den dann auch geladen in der Küche liegen haben.

Abgesehen davon, daß ich in meinen eigenen vier Wänden auch meine anderen Waffen führen darf.

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Gaspistolen etc. siond hier zu vernachlässigen.

Gibt denn das Gesetz überhaupt eine Kontrolle der Aufbewahrung von Gas- und Signalpistolen her? Das Gesetz ist meiner Ansicht nach hier wieder mal dämlich formuliert. Wenn man erlaubnispflichtige Waffen hat, dann dürfen auch die nicht erlaubnispflichtigen kontrolliert werden. Hat man keine erlaubnispflichtigen, dann dürfen die nicht erlaubnispflichtigen nicht kontrolliert werden.

Das würde aber bedeuten, dass eine Ungleichbandlung statt findet (Gaser dürfen nur dort kontrolliert werden, wo erlaubnispflichtige Waffen im Haus sind) - was ja auch nicht sein sollte.

bye knight

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Bei uns in Bayern gabs auch einen KWS ohne Eintrag der Waffe (n). Doch bei der Beantragung des KWS wurde erstens das "Kleine Führungszeugnis" und dann der ausgefüllte KWS-Antrag mit Personalausweis verlangt. Somit haben sie deine Daten und können bei einer unangemeldeten Kontrolle deiner scharfen Waffen auch die Aufbewahrung deiner "Gaser und Knaller" und deren Munition überprüfen. Auch wenn die Aufbewahrung deiner angemeldeten scharfen Waffen keine Beanstandung ergibt, können sie z.B. bei nicht ordungsgemäßer Aufbewahrung deiner "Gaser und Knaller" mit Munition deine Zuverlässigkeit in Frage stellen. Also auch schön die "Gaser und Knaller" getrennt von Munition im Schrank (ohne Klassifizierung ?) aufbewahren.

LG: guardde

Einzige sinnvolle Antwort: "Gaser, den hab ich nicht mehr." Das wars dann mit möchtegern Kontrolle. Außerdem, mit welcher Begründung wollen sie die "Gaser" kontrollieren? Es geht um erlaubnisplichtige Waffen im Gesetz, nicht um frei erwerbliche.

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