Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenabgleich zuhause soll legitimiert werden


tar

Empfohlene Beiträge

Dieser Entwurf ist ein Schlag ins Gesicht für alle Legalwaffenbesitzer! So soll man etwa als Sportschütze bei Überschreitung des Regelkontingents weiterhin regelmäßig an Wettkämpfen teilnehmen oder andernfalls seine Waffen abgeben (Kontingentüberschreitungen vor dem WaffG 2009 ausgenommen).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

15a.1, S. 64f

Sportordnungen

[...]

Ausschlusskriterium

[...]

- Es wird aus einer Fortbewegung des Schützen heraus geschossen,dabei kann es sich [...] auch um eine

Bewegung durch Einsatz technischer Mittel (z. B. Gefährt oder

Schaukel) handeln.

[...]

Schade, gerade solche Dinge sind es doch, die im Ausland bei IPSC-Matches spannende und abwechslungsreiche Parcours ermöglichen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin der Meinung, das man derlei Gefasel direkt und ungebremst in die sprichwörtliche Tonne hauen sollte !

Es geht auch viel einfacher mit dem Waffengesetz:

a) erlaubt ist....

B) verboten ist... (wenn denn Verbote schon so unbedingt sein müssen, weil es der Deutsche Staat so fordert ! (grummel....!))

Den Rest könnte man getrost vergessen, abgesehen davon haben für dieses Pamphlet wieder etliche, hochbezahlte "Beamte" meine Steuergelder, und die von Euch allen, verschwendet !

Wann, so frage ich, schüttelt denn endlich einmal jemand den Typen in Berlin die Angst-Flausen über die "innere Sicherheit" aus dem Kopf und kümmert sich um solche Typen wie die U-Bahn-Schläger oder sonstige "Mords-Gesellen" ?????

Was für ein Blödsinn !

BFP

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Wann, so frage ich, schüttelt denn endlich einmal jemand den Typen in Berlin die Angst-Flausen über die "innere Sicherheit" aus dem Kopf und kümmert sich um solche Typen wie die U-Bahn-Schläger oder sonstige "Mords-Gesellen" ?????..

RICHTIG. Nur sind jene Angstflausen gut geeignet, durch blinden, wirkungslosen Aktionismuss dem Stimmvieh Tätigkeit vorzugaukeln. Die Unfähigkeit, etwas zu ändern wird durch viel Show und heiße Luft, und auf dem Rücken einer Minderheit, verborgen.

Jeder Schrei nach schärferen Gesetzten ist eigentlich ein Eingeständniss von eigenem oder gesellschaftlichen Versagen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schöne viele Widersprüchlichkeiten :peinlich: !

Mal sehen, ob die Endfassung so verabschiedet wird. Wäre nicht die schlechteste Lösung. Man hat dann für die Verwaltungsgerichte viel Futter!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn man mehr als 200(!) Seiten braucht um ein Gesetz zu erklären, ist schon von Grund auf was faul!

Zum Vergleich:

Aktuell noch gültige WaffVwV1979: 59 Seiten

Zwischenentwurf 2004: 165 Seiten

Zwischenentwurf 2005: 183 Seiten

Zwischenentwurf 2006: 217 Seiten

Aktueller Entwurf: 203 Seiten (da zur Version 2006 einige Abhandlungen wie z.B. zur rechtswidrigen rückwirkenden Erbwaffenblockierung sowie zur Entschlackung nicht unmittelbar das WaffG betreffende oder regional unterschiedlich bewerteter Dinge wieder rausgenommen wurden).

Tendenz also klar steigend, zumal noch so einiges nicht enthalten ist, zu dem man sich eigentlich klare Aussagen wünschen würde (z.B. was zählt alles zur häuslichen Gemeinschaft, verschlossener Transport, berühren Wechselläufe das Aufbewahrungskontingent, wann kommen Ausnahmen von den Verwahrungspflichten in Betracht etc.). Vielleicht aber auch Absicht, um den Waffenbehörden einen gewissen Handlungsspielraum zu gewähren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Benötigen die Ministerialbeamten solche Pamphlete eigentlich als Tätigkeitsnachweis oder wollen die "wirklich etwas verbessern" ???

Mir kommt das immer so vor, als müssten diese Herrschaften hin und wieder mal etwas vom Stapel lassen um ihre eigene Existenzberechtigung innerhalb der Behörden zu dokumentieren.

Auch wenn man von einer Sache, wie in diesem Fall, scheinbar zur Vereinfachung und zum "Wohle des Volkes" überhaupt gar nicht beiträgt sondern im Gegenteil, jede Menge neue und komplizierte Regelungen zu schaffen sucht, die der "Anwender" (Behörden und Erlaubnisinhaber) teilweise gar nicht verstehen können, ohne Juristerei studiert zu haben.

Einfacher ist besser !

War schon immer so !

(Ausnahme hiervon: Russische Atomtechnik)

BFP

Frage: Wann kommt dann die Endfassung dieser Waffenverordnung bzw. erlangt sie allgemeingültige Gültigkeit? Wird dies noch dieses Jahr sein (vielleicht im 3 Quartal so gegen Herbst hin) oder erst nächstes Jahr?

Ich hoffe, ..... NIE !!!

BFP

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Benötigen die Ministerialbeamten solche Pamphlete eigentlich als Tätigkeitsnachweis oder wollen die "wirklich etwas verbessern" ???

das kommt ganz einfach daher, dass jedes BL und fast jede Waffenbehörde ihren Senf dazugeben möchte!

Viele Köche verderben den Brei!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

verschlossener Transport

Gerade dieses Thema muss bei den Verantwortlichen bekannt sein und es ist für mich ein ziemlicher Skandal dass der Entwurf hierzu keine eindeutige Stellungnahme bezieht sondern nur so wischiwaschi nebenbei sagt, dass man auch unverschlossen transportieren darf. Immerhin steht was von drei Sekunden und drei Handgriffen drin. Das gleiche Wischiwaschi betrifft auch die sozialadäquaten Gründe bei den Taschenmessern, wobei hierzu noch weniger gesagt wird.

Genauso ist es für mich unverständlich warum dort steht, dass Kontrollen der Aufbewahrung nichts kosten "sollen". Da muss nichts kosten "dürfen" drin stehen. Ein Verwaltungsbewanderter hatte mal zu mir gemeint, dass eine Soll-Regelung als Muss-Regelung zu lesen ist. Das wäre ja dann ok, aber da kenne ich mich nicht in den Details aus.

bye knight

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

dieser Waffenverordnung bzw. erlangt sie allgemeingültige Gültigkeit?

Die VwV ist keine Verordnung (nicht zu verwechseln mit der AWaffV) sondern "nur" eine Gebrauchsanweisung für die Behörden zum Umgang mit WaffG und AWaffV

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade dieses Thema muss bei den Verantwortlichen bekannt sein...

Genauso ist es für mich unverständlich warum dort steht, dass Kontrollen der Aufbewahrung nichts kosten "sollen"...

Bei der Liste der notwendigen, aber von der VwV ausgesparten "Klärungen" fällt mir dann gleich noch Nr. 3 (mindestens...) ein:

Die Frage, ob bei der im zertifizierten Waffenbehältnis höchst zulässigen Menge an Kurzwaffen auch Wechselteile (-Läufe/-Trommeln/-Systeme)

mit eingerechnet werden (dürfen) oder nicht.

Offenbar zählen immer mehr Waffenbehörden diese Teile als Komplettwaffe mit, und schnell ist dann (obwohl nicht sicherheitsrelevant)

formal die Höchstzahl überschritten. (Anm.: so kann man auch Beanstandungen bei der Aufbewahrung "produzieren").

Gruß,

karlyman

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.