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Bolzenschußgeräte


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Mein Sohn macht im April seine Waffensachkunde, jetzt ist dort festgestellt, dass Bolzenschussgeräte für das Baugewerbe "keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes sind", er hat natürlich recherchiert und ist dann auf diesen Zeitungsbericht gestoßen: Artikel

Dort wird ein Bolzenschussgerät einer halb automatischen Kurzwaffe gleichgesetzt. Dass es Bolzenschussgeräte zum Betäuben von Schlachtvieh gibt, ist mir bekannt. Wie ist das jetzt genau geregelt, und wenn es stimmt, was in den Unterlagen steht, wieso sind diese, keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Mein Sohn würde das ganz einfach gerne verstehen, wieso da ein Unterschied gemacht wird.

Danke

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Hhm,

sehr merkwürdiger Artikel bzw. Sachverhalt...

Bolzenschußgeräte unterliegen dem BeschußG.

Mit dem WaffG haben sie nur zu tun in bezug darauf,

daß die Kartuschenmunition frei ab 18 Jahre

ist ( Anl. 2 Abs. 2 UA 2 Nr. 1.11 )...

edit: verdippt

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Erstmal heißen die Dinger mitlerweile Bolzensetzgeräte oder

Bolzentreibgeräte.

Sie unterliegen den Bestimmungen des Arbeitsschutzes und bei

gewerblicher Nutzung der Berufsgenossenschaftlichen Regularien.

Bolzensetzgeräte sind dem Grundsatz nach zum Einsetzen von

Halte-u. Verbindungselementen konstruiert worden.

Es gibt verschiedene Bolzensetzgeräte:

Mein altes Rapid (was ich mal hatte) zum Beispiel treibt den Bolzen direkt

durch ein heißes Gas angetrieben den Bolzen ins Medium. Dabei

hört die Bolzenbeschleunigung noch vor Erreichen des Laufendes auf,

weil mitten im Lauf Gasentlastungsbohrungen angebracht sind.

Dann gibt es noch Geräte, die mit Hilfe eines Kolbens den Bolzen durch

eine Führung treiben. Der Kolben fungiert dabei als Kraftüberträger,

ähnlich eines Kfz-Motor. Das hat mit Waffe ja nun überhaupt nichts

zu tun.

Außerdem haben die Bolzensetzgeräte einsgemeinsam:

Wenn die sicherheitsrelevanten Teile nicht deaktiviert werden,

funktionieren sie nur, wenn man sie auf das Zielmedium aufdrückt.

erst dann kann der Bolzen zum Eintreiben freigegeben werden.

Anders Thema sind Nagler:

Aber da wird der Nagel ja nicht geführt.

Also nix Waffengesetz.

Edit:

Hab gerade den Artikel nochmal gelesen.

Absolute Frechheit!! Ich kenne jetzt das Gerät nicht, welches da gefunden

wurde. Aber bei einer halbautomatischen Waffe wird ja ein weiterer Schuß

nur durch betätigen des Abzuges ausgelöst. Ohne weitere Ladebewegung.

So wie das Gerät allerdings beschrieben wurde -nämlich ähnlich eins

Maschinenteils- hat es für mich den Anschein, ols ob nach jedem Setzvorgang

ein neuer Bolzen in das Gerät eingesetzt werden muß. Also ein Gerät älteren

Baudatums und ohne Gurtzuführung. (Wenn man sowas:

http://cgi.ebay.de/Hilti-DX-460-Bolzenschu...=item336569259e

findet, sieht das wohl mehr nach Werkzeug aus.)

Selbst da geht es nicht ohne "repetieren"

Aber nur MEINE Herleitung. Kann mich da auch irren!

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Erstmal heißen die Dinger mitlerweile Bolzensetzgeräte oder

Bolzentreibgeräte.

Und das, was früher ebenfalls unter "Bolzenschussgerät" lief, heißt heute "Schlachtschussapparat".

Ich frage mich, ob die beteiligten Richter und Staatsanwälte etwas zu viel "No country for old men" geguckt haben...

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Es gibt verschiedene Arten von "Bolzenschussgeräten"

Der Schlachter tötet die Tiere mit einem Schlachtschussapparat, bei dem ein Metallkolben

angetrieben durch eine Platzpatrone aus dem Gerät herausfährt und nach seinem verrichteten

Arbeitsweg wieder im Gerät verschwindet.

Auf dem Bau werden sogenannte Bolzensetzgeräte verwendet. Bei diesen wird auch ein Metallkolben

mittels Platzpatrone angetrieben, welcher dann auf einen eingesetzten Metallbolzen (wie ein stabiler Nagel)

trifft und diesen dann in das Medium (Beton, Holz etc.) in dem er verankert werden soll treibt.

Früher hatten diese Bolzensetzgeräte keinen Antriebskolben, sondern einen richtigen Lauf durch den dann

der Bolzen (direkt durch die Platzpatrone angetrieben) getrieben wurde. Diese Variante dürfte mittlerweile

sehr wohl dem Waffengesetz unterliegen...

Edit sagt Jörgi-1911 war schneller...

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Früher hatten diese Bolzensetzgeräte keinen Antriebskolben, sondern einen richtigen Lauf durch den dann

der Bolzen (direkt durch die Platzpatrone angetrieben) getrieben wurde. Diese Variante dürfte mittlerweile

sehr wohl dem Waffengesetz unterliegen...

Das Bolzenschussgerät gilt als halbautomatische Kurzwaffe

und fällt als solche unter das Waffengesetz,

wie Staatsanwalt Bernhard Bitzenhofer ausführte.

Das spricht irgendwie gegen diese ( einschüssige ) Variante.

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..., wieso sind diese, keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Mein Sohn würde das ganz einfach gerne verstehen, wieso da ein Unterschied gemacht wird.

Danke

Den Bolzenschussgeräten fehlt die sog. Zweckbestimmung der Anlage 1,Unterabschnitt 1, Nr. 1.1., d.h. sie sind weder für Angriff, Verteidigung, etc. bestimmt. Auch sind sie keine gleichgestellten Gegenstände nach Nr. 1.2. da auch hier wieder die Zweckbestimmung gefordert wird.

Sie werden aber von §2, Abs.4 des BeschG als sog. Schussapparate für technische Zwecke erfasst und unterliegen der Bauartzulassung nach §7 BeschG.

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wieso sind diese, keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Mein Sohn würde das ganz einfach gerne verstehen, wieso da ein Unterschied gemacht wird.

Danke

Ein "Bolzenschußgerät" ist keine Waffe, weil das Gerät seiner Art nach NICHT dazu bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von MENSCHEN zu beseitigen oder herabzusetzen.

Ein "Bolzenschussgerärt" ist keine Schußwaffe, da das Gerät NICHT zum Angriff, zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt ist UND es wird auch KEIN Geschoß durch einen Lauf getrieben.

Ein Halbautomat ist es ja gleich schon dreimal nicht, da es keine Schußwaffe ist.

MfG

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... UND es wird auch KEIN Geschoß durch einen Lauf getrieben.

Falsch!

Die erste Generation Bolzensetzgeräte (da waren es noch Bolzenschußgeräte)

haben den Bolzen sehr wohl durch einen Lauf getrieben. Angetrieben durch

heiße Gase, Patronenhülse ähnlich einer Platzpatrone.

Da war noch kein Kolben zur Kraftübertragung eingebaut. Die Dinger

haben den Bolzen wahrhaftig ins Medium geschossen. Je nachdem was

für ein Bolzentyp verwendet werden sollte, war die Lauflänge schon bis

zu 20 cm. Die Läufe waren im letzten Drittel bis zur Mitte mit Entlastungs-

bohrungen versehen, damit ab da keine weitere Beschleunigung des Bolzens

erfolgen sollte.

Bei der Wahl des Antriebes standen in der Regel drei unterschiedliche

Treibsätze zur Wahl. Nur durch die Erfahrung des Benutzers erfolgte

die richtige Auswahl. Ob es am Ende richtig war, hat man am Resultat

gesehen. Perfekt: Bolzen saß bis zum Kopf/Gewinde im Beton,

zu Schwach: Bolzen war nicht tief genug drin, zu Stark: Bolzen

war beim Nachbarn

Eine verborgene Luftblase oder Fuge im Beton hat das ganze

Unterfangen unberechenbar gemacht. Das war noch Baustelle mit Varietee!

Die Beschleunigung war so extrem hoch, das der Beton unter der Stahlspitze

des Bolzens geflossen ist. Der Bolzen ist in quasi bildsamen Beton

eingedrungen und hat sich dort versintert. Nicht wieder rausmachbar!

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Falsch!...

Bolzen war beim Nachbarn

...

Oder durchschlägt auf 20m nen Baucontainer... Einfach starke Patrone rein und "in" Kalksandstein geschossen ... Übrigens erstaunlich stabile Flugbahn, die Nägel. Den Container erwischt man auf 20m sicher :)

Lang, lang ist's her...

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Falsch!

Die erste Generation Bolzensetzgeräte (da waren es noch Bolzenschußgeräte)

haben den Bolzen sehr wohl durch einen Lauf getrieben. Angetrieben durch

heiße Gase, Patronenhülse ähnlich einer Platzpatrone.

Da war noch kein Kolben zur Kraftübertragung eingebaut. Die Dinger

haben den Bolzen wahrhaftig ins Medium geschossen. Je nachdem was

für ein Bolzentyp verwendet werden sollte, war die Lauflänge schon bis

zu 20 cm. Die Läufe waren im letzten Drittel bis zur Mitte mit Entlastungs-

bohrungen versehen, damit ab da keine weitere Beschleunigung des Bolzens

erfolgen sollte.

Bei der Wahl des Antriebes standen in der Regel drei unterschiedliche

Treibsätze zur Wahl. Nur durch die Erfahrung des Benutzers erfolgte

die richtige Auswahl. Ob es am Ende richtig war, hat man am Resultat

gesehen. Perfekt: Bolzen saß bis zum Kopf/Gewinde im Beton,

zu Schwach: Bolzen war nicht tief genug drin, zu Stark: Bolzen

war beim Nachbarn

Eine verborgene Luftblase oder Fuge im Beton hat das ganze

Unterfangen unberechenbar gemacht. Das war noch Baustelle mit Varietee!

Die Beschleunigung war so extrem hoch, das der Beton unter der Stahlspitze

des Bolzens geflossen ist. Der Bolzen ist in quasi bildsamen Beton

eingedrungen und hat sich dort versintert. Nicht wieder rausmachbar!

FALSCH !

Einen Bolzenschußgerät hat nichts mit Beton zu tun. Mit einem Bolzenschußgerät wird eine Kuh oder Sau betäubt um es dann zu schlachten. Und bei eben diesem Bolzenschußgerät ist der Bolzen fest mit dem Gerät verbunden der bei Benutzung nach vorne schnellt und eben das Tier betäubt. Gibts in jedem Schlachthof. Fällt also nicht unter das Waffengesetz.

Grüße

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FALSCH !

Einen Bolzenschußgerät hat nichts mit Beton zu tun. Mit einem Bolzenschußgerät wird eine Kuh oder Sau betäubt um es dann zu schlachten. Und bei eben diesem Bolzenschußgerät ist der Bolzen fest mit

Ob du die Erna nun Martha nennst oder Miriam, ist egal.

Die guten alten Geräte zum Bolzen in Beton treiben kenne ich noch aus Zeiten, wo wir im "FDJ-Studentensommer" die Hauptstadt der glorreichen DDR mit aufgebaut haben. (Wir bauen auf und reißen nieder, so ham wir Arbeit immer wieder) Wir nannten das Ding damals Bolzenschußgerät. Wenn Bolzen gesetzt wurden (als Gehörschutz habe ich mir unabgeschossene Kartuschen in die Ohren gesteckt, ja, da waren wir noch jung und dumm...), mußte der Raum hinter der zu penetrierenden Wand gesperrt und die Zugänge ggf. bewacht werden. Nicht ohne Grund, sh. Posting von Jörgi-1911.

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FALSCH !

Einen Bolzenschußgerät hat nichts mit Beton zu tun. Mit einem Bolzenschußgerät wird eine Kuh oder Sau betäubt um es dann zu schlachten.

Schau mal, es gibt viele bunte Kühe. Nur sie heißen anders.

http://schutzbereich-seelow.de/shop/articl...it-Zubehör.html

http://cgi.ebay.de/Hilti-DX-A40-DX-A-40-Bo...=item230ea03a7c

http://www.handel-ravensberg.de/baumaschin...lti-dx-750.html

So was gibt es natürlich auch

http://www.schulzebremer.com/product_info....hussgeraet.html

http://www1.westfalia.de/shops/agrishop/le..._betaeubung.htm?

Es gibt also Geräte um Verbindungselemente In Beton oder Stahl zu treiben oder um

Tiere für die Schlachtung zu betäuben.

Sie haben/hatten zufällig die gleiche Bezeichnung.

Noch ein Beispiel:

http://www.peterbroll.de/krawatte/fliege1.gif

http://www.kostuemwarenhaus.de/images/8000...eife-Fliege.jpg

Die Bedeutung eines Doppelbegriffes sollte hiermit hinreichend dargelegt sein.

Es sollte jetzt JEDER verstanden haben, das man einen Begriff für zweierlei

Geräte nutzen kann. Ich habe mich bisher auf Geräte bezogen, die ich in

meinen vorhergehenden Beiträgen beschrieben habe.

Du, lieber BaseBowler, hast nun ein Dir bekanntes Gerät vorgestellt.

Es gibt aber immer eine weitere Sicht, vielleicht sogar die Einsicht...

So, hier soll auch der Terminus "Bolzenschussgerät" genügend diskutiert

worden sein. Ich übergebe...

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So So. Da haben die Handwerker also den Landwirten den Begriff geklaut. Sowas aber auch. Dann ist das wenigstens geklärt. Man(n) kann also Tiere betäuben wie auch Wände damit kaputt machen. Ich hätte doch Handwerker werden sollen. Die haben so tolles Spielzeug und dürfen Bolzen in Wände schlagen.

Aber zurück zum Thema Waffenrecht. Der wichtige Punkt ist ja der, dass die Bolzenschussgeräte (welcher Art auch immer) nicht dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen herabzusetzen und deshalb nicht unter das Waffengesetz fallen.

Schönes Wochenende!

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WaffG, Anlage 1:

Unterabschnitt 2:

Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

1.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

1.11

Kartuschenmunition für die nach Nummer 1.5 abgeänderten Schusswaffen sowie für

Schussapparate nach § 7 des Beschussgesetzes;

Mhm... Bringt uns auch nicht weiter.

Übrigens ist - habe ich dabei gefunden - die gewerbliche Herstellung von Geschossen für Schußapparate bei der PTB anzeigepflichtig.

Wußte ich auch noch nicht, daß man zu Herstellung von Nägeln mit Gewindeköpfen eine Meldung machen muß. Steht aber in §24.

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So So. Da haben die Handwerker also den Landwirten den Begriff geklaut. Sowas aber auch. Dann ist das wenigstens geklärt. Man(n) kann also Tiere betäuben wie auch Wände damit kaputt machen. Ich hätte doch Handwerker werden sollen. Die haben so tolles Spielzeug und dürfen Bolzen in Wände schlagen.

Aber zurück zum Thema Waffenrecht. Der wichtige Punkt ist ja der, dass die Bolzenschussgeräte (welcher Art auch immer) nicht dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen herabzusetzen und deshalb nicht unter das Waffengesetz fallen.

Schönes Wochenende!

Und nicht zu vergessen und hier noch nicht genannt es gibt auch sogenannte "Kabelschussgeräte"

s. hier:

http://www.google.de/imgres?imgurl=http://...qJtDJsganpJ2IDg

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Keiner weiß, was genau bei dem Angeklagten gefunden wurde.

Falls es sich wirklich um eine Baumaschine oder ein Schlachtgerät gehandelt haben soll ist das Urteil ein Fehlurteil. Aber gegen ahnungslose Staatsanwälte und Richter bewirkt ein einigermaßen guter Anwalt Wunder.

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