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IGNORED

Beifang bei Kontrolle nach §36.


steven

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Hallo

heute habe ich erfahren, daß bei einem Sportschützen, eine Kontrolle nach §36 durchgeführt wurde. Der Knabe hatte NC Pulver, daß er beim Entladen von Schrotmunition (warum auch immer) erhalten hatte in einem Einmachglas bis zur Entsorgung aufbewahrt. Der SB sah dies, auf seine Frage nach dem "Was ist das" bekam er eine korrekte Antwort. Die sofort herbeigerufene Polizei nahm alles (incl. der Waffen) mit. Der Mensch ist wegen seiner Einfältigkeit kein Waffenbesitzer mehr.

Achtet auch auf Kleinigkeiten.

Steven

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Aus genau diesen Gründen wurde ein Vorschlag unterbreitet, der hier vehement abgelehnt und als Geldmacherei bezeichnet wurde. Manchmal wäre es besser, im Vorfeld etwas weiter zu denken.

Er ist NICHT der erste und er wird NICHT der letzte sein. Stichwort Strafverfolgungszwang.

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@HBK

Das würde ich - wenn er keine Erlaubnis nach §7 / §27 hat - aber anders sehen:

Abschnitt VIII

Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr

(1) Wer ohne die erforderliche Erlaubnis

1. entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 1 mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht,

2. entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 2 den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreibt

oder

3. entgegen § 27 Abs. 1 explosionsgefährliche Stoffe erwirbt oder mit diesen Stoffen

umgeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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komisch.

Für mich ist das eigentlich eine Ordnungswidrigkeit und kein Grund die Zuverlässigkeit zu verlieren.

Ich hoffe mal der hat einen guten Rechtschutz.

mfg

Dann lies dir den § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a WaffG mal durch und rechne die Sichtweise manchr Behörden mit ein. Das aufgefundene Zeug ist eine Tatsche. Diese begründet in manchen Augen/Hirnen durchaus die Annahme....

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Dann lies dir den § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a WaffG mal durch und rechne die Sichtweise manchr Behörden mit ein. Das aufgefundene Zeug ist eine Tatsche. Diese begründet in manchen Augen/Hirnen durchaus die Annahme....

tja da stehts...

leichtfertig lässt einen großen Definitionsspielraum.

Hoffe mal, dass er alleine in der Wohnung lebt :)

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Nützt ihm auch nichts. Gar nichts.

Aber diese Probleme wollte/will ja kaum einer sehen. Da erfolgt eine Kriminalisierung durch die kalte Küche und wir alle werden bei entsprechenden Zahlen unnötig (!!!) Federn lassen.................

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Die Einfältigkeit beziehe ich mehr auf die Auskunft, die der Sportschütze dem SB gab, und auf die Tatsache, dass der SB das Pulver finden konnte.

Jedem Sportschützen muss klar sein, dass er ohne die entsprechende Genehmigung nicht mit Treibladungspulver umgehen darf.

Der SB KONNTE nicht anders handeln.

Ohne die Genehmigung (§ 7 oder 27) führt das nun mal zu den Konsequenzen.

Dummheit? Unwissenheit?

Soll man ihn deswegen bedauern?

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Gast solideogloria

Mja und die von mir gefundene Handgranate würdest du einlagern, weil du eh bald zum Kampfmittelräumdienst fährst?

Mir kommt es ein wenig so vor, als ob dein Schützenkollege mit den Fingern im Honigtopf erwischt worden wäre und euch jetzt einen vom Pferd erzählt.

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Macht euch nochmal ein paar Gedanken über die Geschichte...

denn für genau diese Situationen wurde §36 so formuliert wie er ist. So wenig Waffen wie möglich im Volk!. Und wieder ein kleiner Schritt zum Endsieg... auch in den Verwaltungsbehörden kennt man das Kaizen-Prinzip.

Und deshalb ist es so wichtig, daß die Verfassungsbeschwerde der FvLW durch kommt...

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"Beifang" ist der einzige korrekte und zutreffende Ausdruck für das geschehene.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

...

:rolleyes: genau so ist es.. und solche Beifänge wird es immer wieder geben, es gibt noch genügend LWB die in der Vergangenheit leben und nicht die geringste Ahnung über die aktuelle Gesetzeslage haben.. und dann gibt's auch noch einige die es wissen müsten aber nicht glauben wollen.. da wird es halt hin und wieder den einen oder anderen erwischen..

Gruß

Hunter

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Ich versetzt mich mal in den SB hinein:

Der hat alte Schrot(t)mun entsorgt um für Silvester ein paar Kracher zu bauen. Das ist verboten, also gibt's einen zwischen die Hörner. :o

Einen arabischen Migrationshintergrund schliesse ich auf Grund der aufgezählten Folgen mal aus - sonst wär der Kollege schon halb in Kuba.

Wenn's nach Herrn Schäuble und Herrn de Maizière säße der Kollege als Terrorist im Knast! :ninja:

Genung polemisiert: Der Mann hat seine Sachkunde gemacht und sollte wissen, dass er nur die Explosivstoffe haben darf für die er eine Erlaubniss hat. :peinlich:

Ganz einfach, ob sinnvoll oder nicht.

PS. Hätte er sich auch mit "Ich-nix-wissen" verteidigt wenn er da Opas altes MG42 im Tresor gehabt hätte? Woher soll er wissen dass das verboten ist? Hat ihm doch niemand gesagt - der Arme... :gaga:

Wie alle dürfen uns ganz herzlich bei dem Kollegen bedanken. (Wieder) ein Legalwaffenbesitzer der durch eine Straftat alle anderen in Verruf bringt! Der taucht in ner Statistik auf aus der irgendwelche Politiker zitieren um pressewirksam gegen die Legalwaffenbesitzer zu hetzten! DANKE

Gerade jetzt, wo Kontrollen erlaubt sind, sollte jeder sich an die Spielregeln halten - obe er se mag, ob se sinnvoll sind, obe se verfassungskonform sind - oder auch nicht. Das Spiel wird nach den Regeln gespielt, also dran halten.

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Gerade jetzt, wo Kontrollen erlaubt sind, sollte jeder sich an die Spielregeln halten - obe er se mag, ob se sinnvoll sind,

obe se verfassungskonform sind - oder auch nicht. Das Spiel wird nach den Regeln gespielt, also dran halten.

Erstens das.

Und zweitens ist (heute mehr denn je) zu empfehlen, die (selbstverständlich legalen) Bestände an

- erlaubnispflichtigen Waffen nach WBK

- erlaubnisfreien Waffen

- Treibladungspulver nach § 27 SprengG

jeweils getrennt voneinander, d.h. nicht in greif- und vor allem nicht in sichtbarer Nähe zueinander aufzubewahren.

Die Lagerorte für diese drei Dinge haben rechtlich nichts miteinander zu tun, also gehören sie m.E. auch nicht ersichtlich nebeneinander....

Erspart im Fall des Nachschaufalles vielleicht manche dumme Nachfrage.

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Frage: Kann er die nun eingezogenen Waffen plus vermutlich auch die WBK wieder bekommen oder sind die definitiv weg? Ehrlich gesagt kann ich mir dies nicht so recht vorstellen wegen dem bisschen Pulver gleich die Zuverlässigkeit zu verlieren. Wenn ja finde ich die Massnahme ein wenig sehr drastisch, gelinde gesagt überzogen vorallem mit dem Hintergrund, weil er ja das Pulver schlussendlich entsorgen wollte.

Blöde Frage weil ich es nicht weiss, kann er die Zuverlässigkeit wieder kriegen oder muss er nun zuerst eine MPU machen bzw. hat vielleicht eine 5-jährige Sperre oder so? Ich hoffe er kriegt die Waffen plus Zuverlässigkeit bald wieder zurück, vorausgesetzt er kriegt sie jemals wieder zurück. Wäre wirklich schade wenn das Hobby wegen ein bisschen Pulver im Einmachglas so ein jähes Ende finden würde. Ehrlich gesagt mir tut der Mann leid, man hätte ja eine Geldbusse verhängen können aber gleich Zuverlässigkeit und Waffen weg, finde ich ein bisschen viel vor dem Hintergrund der Story.

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