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IGNORED

Entwurf Text Petition Messer im WaffG


Fjäldor

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kannst du mir eine offizielle quelle für diesen grundsatz nennen? würde ich so gerne aufnehmen

Hmm, gute Frage...

Ich weiss, dass Gesetzesanträge immer so aufgebaut sind:

1 Problem

2 nützliche Lösung

3 ist verhältnismässig, weil...

Wikipedia gibt das Verhältnismässigkeitsprinzip an...

Eine Gesetzesnorm dazu gibt es aber meines Wissens nicht.

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da haben wir ja dann eine quelle, sieht doch gut aus mit GG und Wikipedia, danke schonmal.

kennt noch jemand eine quelle für die begründungen der eingeführten einschränkungen bzgl. messer? also den beschlusstext?

Kann man die "Diskussion" nicht als mündiger Bürger an einer geeigneten Stelle erfragen?

Das muss doch alles dokumentiert sein....

Bundesgesetz -> Bundestag anfragen - Oder?

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kannst du mir eine offizielle quelle für diesen grundsatz nennen? würde ich so gerne aufnehmen

Hallo,

die Bundestag - Drucksache 16/7717 ist da auch interessant ---- z.B. auf Seite 40

Zitat:

..........

Zu dem vom Land Berlin geplanten Führensverbot fällt auf, dass es nicht gezielt auf gewaltbereite Jugendliche ausge- richtet ist, sondern alle Bürgerinnen und Bürger altersunab- hängig treffen soll. Zweifelhaft ist auch, ob die Ausnahme- tatbestände den Bedürfnissen der Praxis genügen. Wenn Metzger, Köche, Konditoren, Jagdgehilfen, Rebenschneider, Taucher, Angler oder Wanderer – von denen in der Regel kein Sicherheitsrisiko ausgeht – den Umgang mit ihren nütz- lichen Gebrauchsmessern unter Umständen erst waffen- rechtlich genehmigen lassen müssten, stünde der damit ver- bundene Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn.

...........

Zitat Ende

Sind noch andere "aussagekräftige" Stellen enthalten ------

einfach Dokument aufrufen -----dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607717.pdf-----,

als Suchbegriff "Messer" eingeben und lesen.....

Grüße

TB

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Hallo,

die Bundestag - Drucksache 16/7717 ist da auch interessant ---- z.B. auf Seite 40

Zitat:

..........

Zu dem vom Land Berlin geplanten Führensverbot fällt auf, dass es nicht gezielt auf gewaltbereite Jugendliche ausge- richtet ist, sondern alle Bürgerinnen und Bürger altersunab- hängig treffen soll. Zweifelhaft ist auch, ob die Ausnahme- tatbestände den Bedürfnissen der Praxis genügen. Wenn Metzger, Köche, Konditoren, Jagdgehilfen, Rebenschneider, Taucher, Angler oder Wanderer – von denen in der Regel kein Sicherheitsrisiko ausgeht – den Umgang mit ihren nütz- lichen Gebrauchsmessern unter Umständen erst waffen- rechtlich genehmigen lassen müssten, stünde der damit ver- bundene Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn.

...........

Zitat Ende

Sind noch andere "aussagekräftige" Stellen enthalten ------

einfach Dokument aufrufen -----dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607717.pdf-----,

als Suchbegriff "Messer" eingeben und lesen.....

Grüße

TB

super, danke, da stehen die zweifel quasi schon drin, werde ich mit aufnehmen, mehr davon

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Ein Gesetz, das mal in Kraft gesetzt wurde, wir selten revisioniert oder gar auf Effizienz geprüft.

Ein Gesetz mit "Verfallsdatum" wäre die Lösung dafür. Da muß dann geprüft werden, ob es was taugt - tut es das nicht, dann lässt man es einfach auslaufen und der Bundesanzeiger bringt eine kurze Meldung.

... aber unsere Gesetzschmiede ist ja unfehlbar ...

Das ist inhaltlich falsch. Sehr viele Gesetze in den letzen zehn Jahren wurden mit "Verfallsdatum" verabschiedet.

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Kann man nicht einfach fordern sämtliche Messerparagraphen aus dem Waffengesetz zu entfernen. Da Messer keine Waffen sondern Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind haben Sie im Waffengesetz meiner Meinung nach nichts verloren. Messer sind Gebrauchsgegenstände genauso wie Äxte, Sicheln, Sensen etc. - sonst müssten letztere Gegenstände ja zwangsläufig auch im Waffengesetz erfasst werden (und davon habe ich bis jetzt noch nichts gelesen).

Viel sinnvoller wäre es doch diese ganze Messerthematik auf die gegebenen örtlichen Bedingungen anzuwenden - Hausrecht. Genauso wie am Bahnhof das Rauchen verboten ist könnte man dort auch Regeln erlassen dass das tragen von Messern dort verboten ist oder die Stadt/Gemeinde könnte beschliesen dass das tragen von Messern unter Strafe gestellt wird - weil in Stadt xy (z.B. Berlin) sich die Menschen immer gegenseitig abstechen.

-Meiner Meinung nach ist das Problem lokal völlich unterschiedlich und diese Art von Gesetze auf ganz Deutschland zu beziehen (nur weil es in Berlin wohl Jugendliche gibt die mit Messern nicht umgehen können) ist als würde man alles über einen Kamm scheren. Es macht schließlich einen Unterschied ob ich im tiefsten Bayern lebe und mit den örtlichen Pfadfinderverein mit meinem Messer durchs Dorf maschiere oder ob ich in Berlin mich einer "Jugendgang" (wo die Hälfte schon vorbestraft ist) anschließe und dort mit dem Messer in der U-Bahn mein Revier markiere und andere Leute versuche damit einzuschüchtern.

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Viel sinnvoller wäre es doch diese ganze Messerthematik auf die gegebenen örtlichen Bedingungen anzuwenden - Hausrecht. Genauso wie am Bahnhof das Rauchen verboten ist könnte man dort auch Regeln erlassen dass das tragen von Messern dort verboten ist oder die Stadt/Gemeinde könnte beschliesen dass das tragen von Messern unter Strafe gestellt wird

Das halte ich definitiv für keine gute Lösung.

Max Messermann bewegt sich täglich u.a. im oder durch den Bahnhof, er muss häufig in die Stadt X oder die Gemeinde YZ,

bewegt sich dort u.U. nur durch - und dann? Messer raus, Messer rein, Taschenmesser bei Betreten einer "Verbotszone"

wieder extra verpacken, um "Transportstatus" herzustellen? Das ist doch praxisfremd. Außerdem wird sich dann bald jede Institution

bzw. Kommune ein eigenes "Messerrecht" stricken...

Da ist eine einheitliche - und verlässliche (sowie - wichtig! - für alle durchschaubare) - Regelung besser.

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Es macht schließlich einen Unterschied ob ich mit den örtlichen Pfadfinderverein mit meinem Messer durchs Dorf maschiere oder ob ich in der U-Bahn mein Revier markiere und andere Leute versuche damit einzuschüchtern.

So passts...

Und die schlechten/schädlichen/bösen Verhaltensweisen SIND bereits sanktioniert.

Wir brauchen weder nach Lokalität noch nach Messertyp/Klingenform gestaffelte Verbote.

Andere Menschen zu schädigen IST schon verboten.

Zur Petition: Wer dort als Petent auftritt, sollte dann auch in der Lage sein, vor dem Petitionsauschuss das Anliegen gut vorzutragen!

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........

Viel sinnvoller wäre es doch diese ganze Messerthematik auf die gegebenen örtlichen Bedingungen anzuwenden - Hausrecht. Genauso wie am Bahnhof das Rauchen verboten ist könnte man dort auch Regeln erlassen dass das tragen von Messern dort verboten ist oder die Stadt/Gemeinde könnte beschliesen dass das tragen von Messern unter Strafe gestellt wird - weil in Stadt xy (z.B. Berlin) sich die Menschen immer gegenseitig abstechen.

......

Folge ist ein "Fickenteppich", bei dem niemand mehr weiß, was er wann und wo gerade darf und was nicht!

Einfacher ist es, erwiesene Straftatn, die mit Waffen (egal ob Knüppel, Messer oder Panzerfaust) mit einem Aufchlag von mindestens 2 Jahren ohne Bewährung und nicht verhandelbar zu belegen. Im Wiederholungsfall verdoppelt sich der Aufschlag (2, 4, 8, 16).

Das würde m. M. nach so mannchen Halbstarken vom Einsatz einer Waffe abhalten und im Gegenzug alle diejenigen, die mit "Ehrbahren Absichten" unterwegs sind Rechtlich sicherstellen.

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Vernünftiger wäre es meiner Meinung die Straftäter, Hooligans & Co mit einem Führverbot zu belegen.

Ein Führverbot auch für Alltagsgegenstände und Werkzeuge, die als Tatmiitel zweckentfremdet werden

können, etwa Scheren, Teppichbodenmesser, Schraubendreher etc.

Dann trifft es diejenigen, die es treffen soll und zwar sehr hart. Durch die Polizei durchsetzbar und mit

Bussen belegbar, je nach Grad des Verstosses staffelbar.

Die Allgemeinheit bleibt von kleinkarierten Regulierungen verschont.

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danke für den ganzen input. ich möchte die diskussion nochmal in die richtung lenken, was in der petition stehen soll mit so vielen guten verweisen, hinweisen, usw. wie möglich. der text ist nur der erste schritt.

bislang haben wir grob:

- freiheitseinschränkung der masse, um individuelle und lokale probleme in den griff zu bekommen

- begriff der verhältnismäßigkeit im zusammenhang mit dem aktuellen gesetz

- wirksamkeit des aktuellen gesetzes nicht erwiesen bzw. versuch der fachlichen begründung des gesetzes nicht vorhanden

bitte schaut nochmal auf die argumentationskette. je mehr gute quellen, teilweise sogar gesetzliche quellen, desto besser

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- wirksamkeit des aktuellen gesetzes nicht erwiesen bzw. versuch der fachlichen begründung des gesetzes nicht vorhanden

Stimmt so nicht ganz, es gab im Gesetzesentwurf selbstverständlich auch eine Begründung, müsste ich mal raussuchen.

Bei den Butterflys war es "auf Wunsch der Länder", wenn ich mich recht entsinne. Also, das war die Begründung im Gesetzesentwurf...

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Was für eine "Wahnsinns"-Begründung für eine Einschränkung von Freiheiten.

"Auf Wunsch von..."

find ich voll gut!

auf wunsch von herrn stubenwurm beschließen wir das ab jetzt alle waffen an jeden unbescholtenen bürger frei verkäuflich sind.

sportschützen und jäger müßen für einen dillon "fleischwolf" ein extra formular ausfüllen, nur damit man weiß wo welche sind!

man grün ist ja so aus.....

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Messer als Gegenstände des täglichen Lebens von Kind an (es gibt nicht umsonst Kindermesser in allen Formen und Größen, nur abgerundete Spitze) und als Universalwerkeuge im Arbeitzs- sowie Privatleben haben in einem WaffG prinzipiell nichts, aber auch gar nichts verloren.

Wenn man das "führen" von Schwertern/Säbeln/Helebarden untersagen würde hätte ich gewisses verständnis, aber auch da geht es mit den Ausnahmen (Umzüge usw.) los.

Alle Unrechtstaten die man mit Messern jedweder Form und Größe begehen kann, sind bereits im Strafrecht unter Sanktion gestellt. Selbst das drohen mit einem Messer - der Bedrohte muss nur Anzeige erstatten.

Von daher ist an alle gedacht und an alle möglichkeiten mit einem Messer jemandem wehzutun. Es ist schlicht strafbar.

Dazu benötigen wir keinerlei Messer-§§ im WaffG, lediglich muss die Exekutive in die Lage versetzt werden diese Sanktionen auch durchzusetzen. Dazu wiederum benötigt man ebenfalls kein WaffG, sondern nur eine "normal" denkende und (schnell!!) handelnde Justiz.

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Wer ist ein Straftäter, Hooligans & Co?

Straftäter? Klar, nach der ersten Verurteilung!

Hooligans? Krebskranker nach der Chemo (weil mit Glaze) und Fan - Schaal?

Und wer ist Co?

und was sind "Tatmittel" Krückstock, Blumenvase?

Und was machen Straftäter, Hooligans & Co, die auf dem Bau arbeiten (Hacke Spaten Axt u.s.w.)

Und wer entscheidet das?

Ein Teufelskreis!!!

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  • 2 Monate später...
Einmal etwas provokativ ausgedrückt - diese Probleme könnte man seitens des Gesetzgebers auch beheben,

indem man schlicht jegliches Tragen von Taschenmessern verbietet...

Ja und was kommt dann?

Das Verbot jegliche Werkzeuge,Stative,Kugelschreiber,Lineale,Gürtel,Kabel, Digitalkameras und Schals zu verbieten?

Alle Pflastersteine vorsorglich rausreißen, lose Eisenstangen auf Baustellen einsammeln vor jeder haustür einen

Metalldetektor bzw. gar Naktscanner aufzustellen, dieser Sicherheitswahn ist nur ein, einfach krank!

Warum nicht gleich noch jeden anweisen statt persönlicher Kleidung orangene oder blaue Overals zu tragen..???

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Du sagst es der Vorschlag vom Reini ist genauso krank, wie der Verfolgungswahn den einige Politiker und selbsternannte

Law &Orders so von sich geben, Orwell hatte schon recht irgendwann wird sich die gesellschaft draußen nicht mehr

von der im Knast unterscheiden in keinster Weise.! :peinlich:

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Wenn man nur Messer verbietet, nützt das sowieso nichts. Alle Gegenstände gleichermaßen, die zur Körperverletzung verwendet werden können, gehören grundsätzlich verboten. Ich schlage zur Ergänzung vor:

- Äste: ...den Bäumen ist das Wachsen von Ästen untersagt, es sei denn, der Baum verfügt über eine Lizenz zur Waffenherstellung..... des weiteren ist Bäumen das Abwerfen von bereits gewachsenen Ästen verboten. Aus diesem Grund werden auch Stürme untersagt...

- Steine: .... jeder Fels, der vorhat sich innerhalb der nächsten Jahrhunderte durch Erosion in Steine aufzulösen, die aufgrund Gewicht und Beschaffenheit als Wurfgeschoss dienen könnten, hat dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen....

- Meteoriten, die ähnlich wie Steine geworfen werden können, ist das Aufschlagen auf der Erde untersagt. Entsprechende Verbotsschilder werden in geostationärer Umlaufbahn verteilt....

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