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Trijicon RMR Dual Tritium Optik in Österreich


Guest Moppel

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Guest Moppel

Hallo.

Habe schon einmal im Optikforum gepostet, dot hat man sich die Köpfe heißgeredet.

Es bietet ein Österreicher ein Trijicon RMR Dual bei eGun an.

http://www.egun.de/market/item.php?id=2968512

Darf man das nun in Österreich legal besitzen? Darf er es zu mir nach Deutschland senden?

Es wurde in den Raum gestellt, dass Tritiumoptiken europaweit verboten sind. Also wohl bei Euch nicht? Was ist zB. mit dem Trijicon ACOG?

Danke für die Mithilfe!

Grüße

Alex

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Guest Moppel

Ok.

Einen Teil der Frage konnte ich klären. Er darf es mir nicht verkaufen, noch verschicken nach Deutschland, weil ich es dort ja nicht erwerben und besitzen darf.

Und ganz erlich mal, wenn man wirklich mal kontolliert würde, gäbe es richtig Ärger. Das ist es wirklich nicht wert. Verzichte lieber auf das RMR Dual und hole mir die LED Version.

Aber wäre ich Österreicher, würde mich die Batterieunabhängigkeit durch Lichtsammler und Tritium schon reizen. Finde das Konzet schon irgendwie genial.

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Ich weiß nicht wie es bei euch in Deutschland ist, ich weiß nur dass es in Österreich legal ist. Und ob es in deinem Heimatland legal ist, ist dein Problem, nicht das des Verkäufers. DU musst dich schlau machen was du haben darfst, und was nicht.

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hi

in AT voellig legal

aber jeder der es dir aus AT nach DE schickt macht sich strafbar

daher wird es keiner tun

innerhalb ATs kann das teil allerdings voellig legal an jeden verkauft werden, egal ob in- oder auslaender ...

ist das selbe wie mit den glock griffstuecken ..

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Blödsinn, der Österreicher der es ins Ausland schickt macht sich nicht strafbar. Strafbar ist derjenige der es importiert, sprich der Empfänger ist. Der Empfänger trägt die Verantwortung für die Legalität, du kannst doch nicht fremde Gesetze prüfen und interpretieren.

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Guest solideogloria

Naja, wie es sich in dem konkreten Fall verhält weiß ich nicht, du bist allerdings verantwortlich für das was du versendest, falls es Exportbeschränkungen gibt. Hier in meiner Kreisstadt hat einer Schutzwesten und sonstigen taktischen Kleinkram verscherbelt, auch ins Ausland, und der wurde gerade hopsgenommen. Also immer gut aufpassen, was man wohin verkauft. Gaszentrifugen in den Iran ist zur zeit beispielsweise auch für Österreicher eine ganz schlechte Idee.

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Soweit ich informiert bin, ist auch in .de der Besitz UND DER HANDEL legal.

Der Haken ist nur, daß man für den Handel irgendeine Strahlenschutzvorschrift erfüllen muß, und das tut sich kaum wer an. Um das nicht zugeben zu müssen, verschanzen sich die Händler gern hinter der schwammigen Aussage "Is verboten".

Wenn die Dinger per se verboten wären, dürften sie wohl auch nicht auf der IWA ausgestellt werden ....

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  1. Soweit ich informiert bin, ist auch in .de der Besitz UND DER HANDEL legal.
  2. Der Haken ist nur, daß man für den Handel irgendeine Strahlenschutzvorschrift erfüllen muß, und das tut sich kaum wer an. Um das nicht zugeben zu müssen, verschanzen sich die Händler gern hinter der schwammigen Aussage "Is verboten".
  3. Wenn die Dinger per se verboten wären, dürften sie wohl auch nicht auf der IWA ausgestellt werden ....

Dazu folgendes:

  1. Diese Behauptung widerspricht der EURATOM-Richtlinie. Mit der Anlage zu dieser Richtlinie hatten alle EU-Länder einheitliche Freigrenzen festzulegen und meines Wissens dies auch umgesetzt. Bitte nenn doch deine Quelle für deine sehr interessante Aussage zur Anwendung der europäischen Freigrenzen!
  2. Die Groß- und Einzelhändler, die sich in Deutschland nicht auf den Handel mit tritiumhaltigen Optiken und Visierungen einlassen haben sich offensichtlich zur Rechtslage erkundigt! Bitte vermittel mir doch mal - gern auch per persönliche Nachricht - einen Kontakt zu dem Händler oder Händlern!
  3. Wenn auf der IWA tritiumhaltige Optiken und Visierungen ausgestellt worden sind, ohne dass die Importeure vorher eine entsprechende strahlenschutzrechtliche Genehmigung beantragt haben, dann dies wohl eher weil denen die Genehmigungspflicht nicht bekannt ist/war und die deutsche Atomaufsichtsbehörde(n) die Aktion nicht mitbekommen hat/haben. Insbesondere wären für den Umgang auf Messen die strahlenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land und die nationalstaatlichen (deutschen) Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung - auch durch Ausländer auf deutschen Messen - zu beachten gewesen!

Übrigens ist selbstredend, das Thema Tritium in Optiken und Visierungen - vermutlich, weil Einigen meine Äußerungen nicht in den Kramm passen - hier noch einmal zu thematisieren. Wer eine andere Auffassung zu diesem Thema hat, kann dort: http://www.bfs.de/de/bfs doch einmal eine Anfrage starten.

Ich lasse das lieber, weil mir die Antwort jetzt schon bekannt ist!

Noch einen Hinweis an die Ungläubigen:

Meint ihr nicht, dass die immer wieder aufkeimende Diskussion um die Genehmigungspflicht von Tritium in Optiken und Visierungen bei den Behörden als ein Kontrolldefizit betrachtet werden kann und uns noch mehr in den Blickwinckel der Behörden bringt, als wir sowieso schon sind. Außerdem entlarven sich einige User mit ihren Beträgen als beratungsresitente Waffenbesitzer. Ich sehe jetzt schon Zeilen wie:

"Waffenbesitzer verstoßen nicht nur gegen Vorschriften der Aufbewahrung sondern auch gegen Vorschriften des Atomgesetzes"

auf uns zukommen!

Es gibt nun für die Zukunft zwei Wege eine endgültige Lösung herbeizuführen. Jemand startet beim BfS eine schriftliche Anfrage oder meine Zeilen zur Genehmigungspflicht (Freigrenze für Tritium (H3) beträgt für den Umgang max. 1 GBq) in Deutschland und der EU bleiben so stehen!

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Blödsinn, der Österreicher der es ins Ausland schickt macht sich nicht strafbar. Strafbar ist derjenige der es importiert, sprich der Empfänger ist. Der Empfänger trägt die Verantwortung für die Legalität, du kannst doch nicht fremde Gesetze prüfen und interpretieren.

hallo

du hast unrecht

der versender ist verantwortlich dafuer dass er die gesetze einhaelt

und zwar auch die gesetze die im empfaengerland zutreffen

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Steht wo?

hallo

der versender bleibt der eigentuemer solange bis der empfaenger die ware in besitz genommen hat

die post transportiert ja nur im auftrag (und ist in dieser funktion ueberigens ausdruecklich vom WaffG ausgenommen)

wenn du annimmst dass du als oesterreicher ungestraft in DE mit waffenrechtlich relevantem material rumlaufen darfst - erst dann duerftest du auch was dahin versenden

da ich nicht davon ausgehe dass du sowas glaubst kannst dir die frage selber beantworten...

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Nein, Eigentumsübergang ist ab da wo der Verkäufer bezahlt hat (vgl. "die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum") - und wenn Vorauskassa bezahlt wird, dann ist das Gut rechtlich betrachtet ab dann im Besitz des Erwerbers. Bei Waffenteilen kommt noch der Aspekt des waffenrechtlichen Besitzes dazu, aber da genanntes Beispiel in Österreich nicht unter das WaffG fällt, kann man diesen hier ausblenden und lediglich den eigentumsrechtlichen Aspekt betrachten.

Die Entschädigung für eine verlorengegangene Sendung erhält ja auch der Käufer und nicht der Verkäufer.

Und vom drüben rumlaufen redet hier doch niemand, es geht hier nur darum dass der jeweilige Innehaber für die hiesige Rechtslage verantwortlich ist. Wenn ein Deutscher zB einen dort frei verkäuflichen Schalldämpfer nach Österreich sendet, wird auch der österr. Besitzer des illegalen Waffenbesitzes angeklagt, und nicht der Verkäufer.

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Und vom drüben rumlaufen redet hier doch niemand, es geht hier nur darum dass der jeweilige Innehaber für die hiesige Rechtslage verantwortlich ist. Wenn ein Deutscher zB einen dort frei verkäuflichen Schalldämpfer nach Österreich sendet, wird auch der österr. Besitzer des illegalen Waffenbesitzes angeklagt, und nicht der Verkäufer.

hallo

sorry wenn es jetzt ein wenig ruede rueberkommt, es ist ned so gemeint, aber ich hab echt keine zeit die entsprechenden entscheide aus dem RIS rauszussuchen

glaubs einfach

oder glaub es nicht

es war mir nur wichtig es ned unkommentiert hier stehen zu lassen

du bist als empfaenger NICHT dafuer haftbar was man dir schickt (solange man dir ned nachweisen kann dass du es bestellt hast)

der SENDER haftet (und zwar - zumindestens innerhalb der EU - auch nach dem recht des empfaengerlandes)

sonst kommt wo moeglich noch wer auf die idee und schickt glockgriffstuecke , die hier in AT ca 130,- kosten (und ein waffenrechtliches "nichts" sind) rauf nach DE wo sie 300,- kosten und einen voreintrag benoetigen oder sonstigen schmarrn

es waere ja auch zu einfach sich einen unliebsamen arbeitskollegen der in der karriereleiter ueber einem steht einfach mittels einem packerl mit entsprechendem inhalt aus dem ausland schachmatt zu setzen

spielt es ned ..

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Salü Joe,

es war abo gemeint, und nicht du.

Liebster abo/gewo/whatever,

solange ich keine belegbare Quelle von dir bekomme, kann ich das gesagte auch nicht glauben da lt. meinem Rechtsanwalt sich der Sachverhalt wie von mir genannt darstellt.

Der von dir genannte Haken ("solange du es nicht bestellt hast") ist genau das wovon wir die ganze Zeit reden. Kaum einer kann behaupten dass ein Österreicher, weil er gerade lustig ist, radioaktive Gegenstände wahllos an irgendwelche Leute sendet, um diese hinter Gitter zu bringen. Und wenn doch, dann ist das tatsächlich ein strafbarer Tatbestand. Und wenn es der Käufer absichtlich erwirbt, dann hat genau diese Person die Verantwortung dafür dass sie in seinem Heimatland legal ist.

Du kannst übrigens problemlos Griffstücke nach Deutschland verkaufen, nur muss dir der Käufer eine Erwerbsberechtigung zukommen lassen. Das wäre in diesem Fall eine Einfuhrbewilligung die aber keiner Ausfuhrbewilligung bedarf. Tut er das nicht, bekommt er Probleme, und nicht du.

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.... kann ich das gesagte auch nicht glauben da lt. meinem Rechtsanwalt sich der Sachverhalt wie von mir genannt darstellt. ....

Dann frag deinen Anwalt mal zur Verbringung von radioaktiven Stoffen mit Aktivitäten oberhalb der Freigrenzen!

Strahlenschutzrechtlich spielen nämlich die Eigentumsverhältnisse keine Rolle, hier geht es tatsächlich nur um die in der Verordnung genannten Umgangs- und Tätigkeitsarten.

Übrigens:

Deutschland und Östereich haben ein Rechtshilfeabkommen!

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