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IGNORED

LRA Lörrach erwacht aus Tiefschlaf


Martin B

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Jeder Verein führt doch Anwesenheitslisten, überwacht Schießbücher etc. und die Standaufsichten sind schon im Bilde, wer dort schießt und wer nie auf dem Stand anzutreffen ist. Das zumindest einmal jährlich abzugleichen wäre meines Erachtens kein Problem.

in der DDR war dies (fett) die Aufgabe der Stasi

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Jeder Verein führt doch Anwesenheitslisten, überwacht Schießbücher etc. und die Standaufsichten sind schon im Bilde, wer dort schießt und wer nie auf dem Stand anzutreffen ist. Das zumindest einmal jährlich abzugleichen wäre meines Erachtens kein Problem.

Jeder Verein führt was? Und überwacht was? Und welche unserer 35 Standaufsichten sollen welche Listen abgleichen?

Warst du schon mal in einem Schützenverein - und würdest du die Führung dieser Anwesenheitslisten bei uns übernehmen?

Ich für meinen Teil als Sportwart habe genug Arbeit, wenn ich die Erst-Besitzer 3 Jahre lang buchführen muss!

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Hi Sachbearbeiter,

Ah, ist mir ganz neu. In Artikel 5 steht jedenfalls das hier:

hast recht! :s75:

Trotzdem schafft die Schweiz es sich von einem "Bedürfnis" auszunehmen, kompatibel mit Schengen!

Auch viele unserer Mit-EU-Länder können hier Punkten......

Ausserdem scheren europäische Regelungen an anderer Stelle wenig bis garnicht (Euro- Stabilitätspakt), von da her ist die EWR nur praktisch "weil sie grad da ist" und ins politische Bild passt.

Grüsse,

Colti

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Vielleicht kennt SB nur die Schießen beim VdRBw, wo oft ein Nachweis benötigt wird, um innerhalb des Verbandes die eigene Tätigkeiten nachzuweisen. ;)

On Topic: Selbst wenn ein rechtzeitiges Handeln einer Waffenrechtsbehörde wie in Erfurt die eine konkrete Ausgestalltung einer Straftat verhindern hätte können, so kann man auch mit dem Vollzug von Vorschriften und Verboten nie die Taten verhindern, die von Menschen begangen werden, die sich eben nun einmal NICHT an Vorschriften und Verbote halten. :icon13:

Wenn man Mit Gesetzen und Vorschriften, die Taten von Menschen, die sich nicht an Gestze und Vorschriften halten, erschweren will, dann muß man mit den Gestzen und Vorschriften sinnvoll bei den Menschen ansetzen, die sich an Gesetze und Vorschriften halten. In Fällen wie in Lörrach hieße das konsequenterweise, zu verbieten, unbewaffnet und wehrlos zusein. :closedeyes:

edit: colti hat sich dazwischen gedrängelt. :friends:

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Jeder Verein führt was? Und überwacht was? Und welche unserer 35 Standaufsichten sollen welche Listen abgleichen?

Sorry, es war lediglich ein Lösungsansatz.

Vielleicht wäre der Aufwand für manche Schützenvereine dadurch in der Tat zu groß und ich hab nicht bedacht, dass es auch große Vereine gibt, wo man sich untereinander nicht so gut kennt. ;)

Der Gesetzgeber wird genau deshalb bislang sicher bewusst auf eine turnusmäßige Bedürfnisprüfung verzichtet haben. Wäre auch für die Waffenbehörden ganz schön happig, das alles auseinanderzudividieren. :huh:

Somit neue Idee: spezielle Bedürfnisprüfungen finden immer nur nach Umzügen eines Waffenbesitzers in einen anderen Landkreis statt. Das würde der bisherigen Praxis vieler Waffenbehörden auch sehr nahe kommen.

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Somit neue Idee: ...

Hätte vielleicht im Lörracher Fall gebracht, dass die Frau entweder in einen örtlichen Schützenverein eingetreten wäre oder dass sie ihre Waffen nicht mehr gefunden hätte.

So wären ihre Waffen eben auch illegal gewsen - als Nicht-Sportschützen hätte ihr das egal sein können.

Nein. Das WaffG ist völlig an der Praxis vorbei.

Das wird und kann sich auch nur dann ändern, wenn Leute aus der Praxis dazu eingeladen werden an einem neuen, praxisorientierten und überschaubaren WaffG maßgeblich mitzuarbeiten - und nicht wie bisher von irgendwelchen Ministerialbeamten aus dem Büro heraus.

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Somit neue Idee: spezielle Bedürfnisprüfungen finden immer nur nach Umzügen eines Waffenbesitzers in einen anderen Landkreis statt. Das würde der bisherigen Praxis vieler Waffenbehörden auch sehr nahe kommen.

Als "Neubürger" wird es sicherlich mein Anliegen sein, mich als erstes um einen SchV zu kümmern, da sonst mein Bedürfnis wegfällt. Alles andere ist sekundär. Und wenn im Ort kein SV ist?

Es soll Gegenden geben, da sind die SchV dünn gesät und die geeigneten Schießstände noch dünner. Und dieses vertrackte ewig gültige Bedürfnisprinzip würde mich bei einem berufsbedingten Umzug in die Pampa schlicht und ergreifend enteignen. Aber so ist das wohl in einer Demokratie.

Wer irgendwas in grün lesen will - selber einfärben

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Es soll Gegenden geben, da sind die SchV dünn gesät und die geeigneten Schießstände noch dünner. Und dieses vertrackte ewig gültige Bedürfnisprinzip würde mich bei einem berufsbedingten Umzug in die Pampa schlicht und ergreifend enteignen. Aber so ist das wohl in einer Demokratie.

Im Grundgesetz wird doch die Freizugügkeit, d.h. seinen Wohnsitz in Deutschland frei zu wählen, garantiert (Art. 11 GG). Allein mit der Wahrnehmung dieses Grundrechts kann doch kein Verdacht auf einen Bedürfniswegfall begründet werden. Da muss ich SB in aller Schärfe widersprechen!

Fragl. ist ohnehin, ob einem der Staat für den Fall der Wahrnehmung von Grundrechten mit Nachteilen drohen darf (gleiches Problem wie bei unserer aktuellen Verfassungsbeschwerde bei der Berufung auf die Unverletzlichkeit der Wohnung anlässlich einer Nachschau).

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Was die Diskussion hintergründig aufzeigt, die ganze Bedürfnismanie führt in eine Sackgasse !!!

Warum sollte ein Bürger keine Waffen besitzen dürfen?

Persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, ein sachkundiger Umgang und eine sorgsame Verwahrung

gegenüber Unbefugten sollte genügen.

Ob der Besitzer regelmässig im Verein aktiv ist oder als Gelegenheitsschütze ein paar Schuss

über das Jahr absolviert sollte Nebensache sein. Im Ausland ist das gelebte Praxis.

Waffenbesitz muss wieder als Bürgerrecht wahrgenommen und eingefordert werden. Die Eigenbe-

teiligung an dieser kleingeistigen Bedürfnismanie bewirkt das Gegenteil was wir brauchen.

5% Sportschützen haben keine Privilegien sondern 95% der Bevölkerung werden dumm verkauft.

:appl: zu alle Sätzen.

2002 urteilte die GdP zur damaligen Bedürfniseinschränkung wie folgt:

Die GdP begrüßte die erhöhten Anforderungen an die Zuverlässigkeit. Sie teilte jedoch das Unverständnis, den temporären Waffenbesitz durch die erhöhten Anforderungen des Bedürfnisses einzuführen. Der Jäger, der im hohen Alter die tatsächliche Jagdausübung aufgibt, wird nicht zu einem Sicherheitsrisiko, weil er weiterhin seine Jagdwaffen besitzt, obwohl das Bedürfnis weggefallen ist. Gleiches gilt für Sportschützen; die allermeisten veräußern ohnehin die Mehrzahl ihrer Sportwaffen bei Aufgabe ihres Hobbys

http://www.gdp.de/id/dp0202/$file/DeuPol0202X.pdf

Und damals gab es noch keine entschädigungslose Enteignung.

Und Lörrach darf niemand als Grund anerkennen.

Wer glaubt, das Waffen töten können,

der glaubt auch, dass Besteck fett macht

(Zitat aus ef)

Gruß

Katja Triebel

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Im Grundgesetz wird doch die Freizugügkeit, d.h. seinen Wohnsitz in Deutschland frei zu wählen, garantiert (Art. 11 GG). Allein mit der Wahrnehmung dieses Grundrechts kann doch kein Verdacht auf einen Bedürfniswegfall begründet werden. Da muss ich SB in aller Schärfe widersprechen!

Moment mal. Ich hab doch nicht behauptet, dass durch Umzug in die Pampas automatisch kein Bedürfnis mehr nachweisbar ist ! So mancher bleibt sogar gerne im alten Verein, auch wenn er weit weg ist nach dem Umzug.

Der gute Knabe muss dann halt weiter fahren, wenn er den Schießsport weiter ausüben möchte - oder von vornherein bei der Wohnungswahl sich eine Gegend mit Schützenverein aussuchen. Macht ja eigentlich auch jeder, bei der Wohnungssuche an Dinge zu denken, die ihm persönlich wichtig sind (Einkaufsmöglichkeit, Schule, öffentliche Verkehrsmittelanbindung, kurzer Weg zur Arbeit etc.).

Und wenn er schon viele Jahre Sportschütze war, ist ja auch eine Ausnahme vom WBK-Widerruf nach § 45 Abs. 3 WaffG denkbar.

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Was die Diskussion hintergründig aufzeigt, die ganze Bedürfnismanie führt in eine Sackgasse !!!

Warum sollte ein Bürger keine Waffen besitzen dürfen?

Persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, ein sachkundiger Umgang und eine sorgsame Verwahrung

gegenüber Unbefugten sollte genügen.

Ob der Besitzer regelmässig im Verein aktiv ist oder als Gelegenheitsschütze ein paar Schuss

über das Jahr absolviert sollte Nebensache sein. Im Ausland ist das gelebte Praxis.

So ist es!

Wie sich hier zeigt:

Krampf-Lösungen (gesetzlicher Art) führen zu Krampf-Problemen und -Diskussionen...

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"Wir wollen eine Klärung"

BZ-INTERVIEW: Landrat Walter Schneider zu zusätzlichen Waffenprüfungen nach dem Amoklauf.

LÖRRACH. Einen zwingenden Kausalzusammenhang gibt es zwar nicht, doch viele Experten stellen immer wieder eine Brücke zwischen Amokläufen und dem Zugriff auf Schusswaffen fest. Auch beim Amoklauf von Lörrach vor knapp 14 Tagen gab es diesen Zusammenhang. Das Landratsamt hat denn auch die Kontrolle von Waffenbesitzern intensiviert. Michael Baas hat nachgefragt bei Landrat Walter Schneider.

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Bei uns wurde jetzt damit begonnen WBK-Besitzer anzuschreiben und nach deren andauernden Sportschützenbedürfnis nachzufragen.

Zunächst hat der SB 30 Leute angeschrieben.

... da kommt noch mächtig Arbeit auf uns Vorstände zu...

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Ist doch eine sehr maßvolle Antwort. Der O-Amtsleiter weiss wenigstens, worum es geht, was man von der Presse ja nicht immer behaupten kann.

Der Zeitungsredakteur versucht während des Interviews eindeutig, dem Landrat ein grundsätzliches Anti-Waffenbesitz-Statement

zu entlocken. Dieser lässt sich erfreulicherweise nicht ins Bockshorn jagen - und bleibt strikt bei den rechtlichen Fakten. Gut.

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... da kommt noch mächtig Arbeit auf uns Vorstände zu...

wieso Vorstand? :confused:

Ich weis, das nachfolgendes Zitat nicht Rechtsgültig ist, aber trotzdem

WaffVwV81-06 4.4 Abs. 3 Satz 2:

Im Falle von Jägern und Sportschützen, die diese Eigenschaften durch Lösen von Jagdscheinen oder den Fortbestand der Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband nachweisen können, wird gemäß § 8 Abs. 2 ab diesem Zeitpunkt regelmäßig der Fortbestand des Bedürfnisses für ordnungsgemäß erworbene Waffen unterstellt.

Der Verband müsste doch m. E. die Mitgliedschaft bescheinigen.

Und ob es statthaft ist, das der Verein eine Liste der gemeldeten Mitglieder (Bestandsliste des Verbandes) an die Behörde weiterleiten darf, bezweifel ich.

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Ja, die Theorie...

In der Praxis sieht es so aus, dass die Schützenbrüder und -Schwestern zu mir bzw. zu uns Vorständen kommen und meinen: "Ich hab´ da was... weißt du was... könntest du mal..."

Klar könenn wir dann mal.

Wir kopieren also die ausliegenden Schießbücher, suchen die Betreffenden raus, markieren sie für den SB.

Weiter gehen wir ins (Daten-)Archiv und schauen, was die Leute in den letzten Jahren so an VM geschossen haben.

Zuhause schaue ich im Internet ob und auf welchen weiterführenden Meisterschaften welcher Verbände die Leute geschossen haben, drucke die Listen aus.

Danach gehe ich die Listen verschiedener Sonderwettbewerbe durch (Königsschießen, Gedächtnisschießen, Ordonnanzwettbewerbe... usw.)

Wenn dann noch immer keine 12 oder 18 Termine gefunden wurden, geht es noch an weitere Dinge... vielleicht war er noch im Nachbarverein... ?

Danach entscheidet der Vorstand, ob dem Betreffenden eine regelmäßige schießsportliche Beteiligung bescheinigt werden kann.

Jetzt wird evtl. der Verband eingeschalten, wenn der SB die Bescheinigung vom Verband will.

Eine schriftliche Ausarbeitung für den SB - eine für´s Archiv...

Der Nächste bitte!

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Danach entscheidet der Vorstand, ob dem Betreffenden eine regelmäßige schießsportliche Beteiligung bescheinigt werden kann.

Ein Haufen Arbeit, in der Tat... Vielleicht auch ein wenig zu viel.

Es müsste doch ausreichen, durch "Querlesen" der (hoffentlich in der Anlage) ausliegenden Schießkladde zu schauen, ob der

Betreffende z.B. 20, 40, 60.... mal im Jahr trainiert hat. Warum sollte man sich hier noch auf Wettkampfteilnahmen konzentrieren?

Schießsportlich betätigen kann ich mich auch außerhalb von Wettkämpfen.

Gruß,

karlyman

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Ja, die Theorie...

In der Praxis sieht es so aus, dass Leute mit 20, 30 oder mehr Nachweisen so weit in der Sache bewandert sind, dass diese dem SB durch ein kurzes Fax belegen, dass sie an den LM, DM oder sonst wie aktiv dabei sind.

Es geht hier i.d.R. um Leute "älteren Baujahrs" und / oder mit relativ wenig Terminen und wenig Besuchen im Schützenhaus und wenig Kenntnis des WaffG...

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Fällt das Schießbuch im Verein auch unter den Datenschutz ??

Das usere liegt auf dem Tisch, wo sich jeder eintragen kann.

Die meisten führen selbst Shießbücher, die ich als Schießleiter dann abzeichne.

Wir sind ein kleiner Verein, da hat sich noch keiner beschwert das unser Schießbuch offen rumliegt.

Hab Ihr nen amtlichen Eintrager ?

Wenn jemand stören sollte muß er sich da ja nicht eintragen.

Hegges

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das wär ja noch schöner !!

das betreffende Mitglied kann sich seine Daten schön selbst raussuchen und vorlegen.

Natürlich.

Hier zeigt sich aber vielleicht der Unterschied zwischen einem "gewachsenen" Verein mit Tradition und einem kommerziellen Verein ohne Vereinsgefüge im klassischen Sinn.

Ich erwarte von meinen Vorstandskollegen, dass sie einem ratsuchendem Mitglied insoweit Unterstützung zukommen lassen und ihm dabei helfen.

Außerdem erlaube ich nicht, dass das Schießbuch - welches ansonsten offen ausliegt - von jedem Mitglied außer Haus getragen wird um daraus Kopien zu ziehen.

Dies ist den Vorsitzenden, den Sportwarten und dem Schriftführer vorbehalten.

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Wenn ich für jeden Rat oder Unterstützung den ich meinen Schützenkollegen habe zukommen lassen 1€ hätte, würde ich ne 300m Schießhalle bauen für alle Kaliber, einschließlich 105mm Panzergeschütz.

Das Schießbuch muß ja keiner mitnehmen, das SH hat ja lange genug offen.

Unser Verein ist zwar erst 46 Jahre alt und ch würde diesen als sehr Familiär bezeichen.

Von unseren ca 150 Mitgliedern find ich bestimmt 100 im dunkeln.

Nächstes Jahr schaff ich auch 25 Jahre und 10 als Schießleiter.

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