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IGNORED

10.09.10: Göttingen


kriegerlein

Empfohlene Beiträge

Diese "Steuerfindungsmöglichkeit" wurde bereits früher schon von

Bürgerinitiativen infrage gestellt, ist aber leider grundsätzlich möglich...

Waffen werden (fast) der Anfang sein; der Normalbürger versteht das

wahrscheinlich noch gar nicht...!!?

Genausowenig wie die Grundrechte, welche ausgehebelt werden!

"Nachher" ist das Geschrei dann wieder groß..:-(

..............

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Diese "Steuerfindungsmöglichkeit" wurde bereits früher schon von

Bürgerinitiativen infrage gestellt, ist aber leider grundsätzlich möglich...

Waffen werden (fast) der Anfang sein; der Normalbürger versteht das

wahrscheinlich noch gar nicht...!!?

Genausowenig wie die Grundrechte, welche ausgehebelt werden!

"Nachher" ist das Geschrei dann wieder groß..:-(

..............

Ja,

einige Beispiele hatten wir ja schon hier im Forum

  • Spielautomatensteuer
  • Bettensteuer
  • Pferdesteuer
  • Sonnenbanksteuer
  • Zweitwohnungssteuer
  • Caravanstellplatzsteuer
  • Sexsteuer

Aber solange diese Steuerkreationen nur bei Gewerbetreibenden oder kleinen Gruppen erhoben werden, darf die Mehrheit des Stimm- und Melkviehs weiter träumen. Selbst wenn die Gemeinden den Grundsteuerhebesatz anheben, dann bekommen emotional und bei manchem auch kognitiv die Vermieter und nicht die Stadt den schwarzen Steuererhöhungs-Peter zugeschoben.

Dein

Mausebaer

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Ja und wenn man ein wenig nachdenkt, sind Anfragen die Aussagen manifestieren, die kontra unseren Zielen sind einfach dämlich. Schau mal was Schäuble auf diese "Ungeschicktheit" antwortete!

Da steht jetzt schwarz auf weiß vom Bundesfinanzminister, dass solch eine Steuer vorbehaltlich der Ausgestaltung grundsätzlich möglich ist.

Was sagte Bundesfinanzminister Dr. Schäuble da nochmal:

"Die von Ihnen erwähnte "kommunale Waffenbesitzsteuer" könnte - in Abhängigkeit von ihrer konkreten Ausgestaltung - durchaus als kommunale Aufwandsteuer einzuordnen sein. Dies ist dann der Fall, wenn Aufwendungen für das Halten von Gebrauchsgegenständen besteuert werden."

Ich zitiere mich dazu mal selbst (aus dem "Waffensteuer-Stuttgart-Thread"):

...gerade das letztere Merkmal ist eines, an denen eine "Waffenbesitzsteuer" rechtlich schon im Grundsatz krankt.

Welche "regelmäßige, persönliche und einen besonderen Aufwand bei der Lebensführung darstellende Aufwendungen" (auf die kommt es an)

entstehen denn, wenn meine Jagd- oder Schützenwaffe im Schrank steht? Keine.

Man vergleiche dies mit (auch umstrittenen, aber juristisch "durchgefochtenen") kommunalen Aufwandsteuern wie Hundesteuer, Pferdesteuer, Zweitwohnungssteuer. Alle diese ziehen einen regelmäßigen und nachhaltigen Aufwand bei ihrem"Halten" nach sich. Die Waffen nicht zwingend.

Es geht de facto also nicht um die "Ausgestaltung" einer Waffensteuer.

Es geht um einen ihrer grundsätzlichen Geburtsfehler als kommunale Aufwandsteuer.

Gruß,

karlyman

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Steuer hin und her...

Es geht doch auch darum, eine große Unsicherheit

bei den LWB hervorzurufen, bis einfach einige von selbst aufgeben..

Irgendwann hat jeder mal genug davon, "verfolgt" zu werden:-(

Nicht jeder kann/will/wird um seine Rechte kämpfen!

Hätte es das Gegengutachten nicht gegeben, als Zeichen des

Widerstandes....nicht auszudenken...

kriegerlein

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Was sagte Bundesfinanzminister Dr. Schäuble da nochmal:

"Die von Ihnen erwähnte "kommunale Waffenbesitzsteuer" könnte - in Abhängigkeit von ihrer konkreten Ausgestaltung - durchaus als kommunale Aufwandsteuer einzuordnen sein. Dies ist dann der Fall, wenn Aufwendungen für das Halten von Gebrauchsgegenständen besteuert werden."

Gruß,

karlyman

Hallo karlyman,

"Die von Ihnen erwähnte "kommunale Waffenbesitzsteuer" könnte - in Abhängigkeit von ihrer konkreten Ausgestaltung - durchaus als kommunale Aufwandsteuer einzuordnen sein. Dies ist dann der Fall, wenn Aufwendungen für das Halten von Gebrauchsgegenständen besteuert werden."

Das ist der entscheidende Part, der hängenbleiben wird: "BFM hält die Steuer grundsätzlich für möglich!"

Mehr möchte ich mich zu diesem Thema garnicht auslassen.

greetz

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Die können gleich die Aufbewahrungskontrolle mitmachen... :friends:

Ein Abwasch...

Nö, dabei müßten sie nach § 36 Abs. 3 S. 3 (!!!) WaffG aber draußen bleiben, solange sie nicht verhüten. :gutidee:

Wie wollen die dann je das richtige Volumen amtlich feststellen. :huh:

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... wenn, dann die Mitarbeiter des Gemeindesteueramts bei Dir klingeln, um Deine Wohnung zu vermessen ...

...dann werden sie, wenn sie mein Wohnhaus und die beiden Waffenschränke ins (Flächen- oder Volumen-)Verhältnis setzen,

auf einen Anteil von vielleicht 1,5% kommen.

Diesen dürfen sie dann gerne ins Verhältnis zu meinen laufenden Aufwendungen (genannt wurde die Grundsteuer) setzen.

Da kommt ein jährlich aufzuwendener Betrag heraus, für den man das Mofa mit wenigen Litern Sprit betanken kann...

Ein absoluter Bagatellbetrag. Und darauf soll eine Waffensteuer in Höhe eines vierstelligen Jahresbetrages begründet werden?

Auf die steuerrechtliche Auseinandersetzung wäre ich schon mal gespannt.

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Das Hauptproblem ist doch, dass die Anfechtung der Steuer keine aufschiebende Wirkung haben würde...

undsoweiterundsoweiter...

Sie DARF nicht eingeführt werden, das muss verhindert werden!

krieger(lein)

Jain.

Ich bin mir gar nicht so sicher, ob so eine unrechtmäßige Abzocke, nicht so manchen Ohnemichel unter den Schützen und Jägern wachrüttelte. Daher ist es eigentlich schade, dass die (W)affensteuer nur eine Gemeindesteuer wäre. ;)

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Ich bin mir gar nicht so sicher, ob so eine unrechtmäßige Abzocke, nicht so manchen Ohnemichel unter den Schützen und Jägern wachrüttelte.

Der "Wachrütteleffekt" war, zumindest kann ich das für die schwäbische Ecke (auch außerhalb des potenziell "zuerst betroffenen" Stuttgart!) sagen, schon gewaltig. So am Geldbeutel gepackt zu werden, hat Waffenbesitzer "initiativ" werden lassen, die - so meine traurige Erfahrung - bei diversen WaffG-Verschärfungen hinterm Ofen geblieben waren.

Nichtsdestotrotz wünsche ich mir keine neuen "Kriegsschauplätze", auch nicht in Form einer bescheuerten "Bundeswaffensteuer"...

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Woran soll denn auch der Aufwand bemessen werden? Pauschal oder einzelfallbezogen?

Es gibt Sportschützen, die jagen jedes Wochende Kilometer um Kilometer durch die Lande, um dann auf der Wurftaubenanlage ein paar hundert Schuß durchzujagen, dann gibt es einige, die schießen ein- bis dreimal im Monat bei einem Übungsabend jeweils 50 Schuß KK oder von mir aus auch GK und andere wiederum, die aus zeitlichen, familiären oder beruflichen Gründen die Mitgliedschaft quasi ruhen lassen, kommen ein oder zweimal im Jahr auf den Stand, wenn es zusätzlich etwas zu feiern gibt.

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  • 3 Wochen später...

... wenn man mal ein wenig im Internet schaut, welches SPD-Mitglied des Rates der Stadt Göttingen den Antrag auf die Kommunale Waffenbesitzsteuer eingebracht hat, dann stellt man mit gesicherter Erkenntnis fest, daß der Herr bis mindestens 2008 noch "Student der Rechtswissenschaften" war und im Jahr 2009 dann Rechtsreferendar am OLG Braunschweig.

Er ist auch "Sportpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion".

Das paßt bei diesem Thema natürlich wie die Faust aufs Auge.

Außerdem interessiert er sich offenbar sehr für die Interneteinträge eines gewissen "El Marinero" der hier auch kein Unbekannter ist ...

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... wenn man mal ein wenig im Internet schaut, welches SPD-Mitglied des Rates der Stadt Göttingen den Antrag auf die Kommunale Waffenbesitzsteuer eingebracht hat, dann stellt man mit gesicherter Erkenntnis fest, daß der Herr bis mindestens 2008 noch "Student der Rechtswissenschaften" war und im Jahr 2009 dann Rechtsreferendar am OLG Braunschweig.

Wenn dem so ist, sollte er das Lehrgeld zurückzahlen und als Jurist sein Diplom zurückgeben.

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