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IGNORED

Ordnung zur Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse im BDMP e.V.


Chris008

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Auf der Seite www.bdmp-bayern.de unter Vordrucke befindet sich das Formular :

Ordnung zur Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse im BDMP e.V.

In diesem steht unter §2 Absatz 2 :

§2 Grundsätze

(1) Die Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse (BwrB) gemäß §14 WaffG erfolgt ausschließlich

für Mitglieder des BDMP e.V., die einem Verein des BDMP e.V. angehören.

(2) Wer einen Antrag auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses stellt, muss mindestens

zwei Monate Mitglied im BDMP e.V. sein und muss während dieser Zeit regelmäßig Schießsport

betrieben haben. Diesbezüglich sind mindestens vier Schießtermine, die bei einer Schießsportveranstaltung

des BDMP e.V. nach einer Disziplin der anerkannten Sportordnung des BDMP e.V.

absolviert wurden, nachzuweisen. Danach können ihm waffenrechtliche Bedürfnisse bescheinigt

werden, sofern er die Voraussetzungen des §14 WaffG erfüllt.

Jetzt zu meiner Frage, warum steht dort 2 Monate, sollte das nicht 1 Jahr sein??

Ist das Formular evtl. veraltet oder steh ich grad blos aufm Schlauch und versteh da etwas nicht?

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Gast Harlekin

anders herum gesagt: Du kannst meinetwegen auch schon 2 Jahre Schießsport betrieben haben, wenn Du aber nicht seit mindestens 2 Monate Mitglied im BDMP bist und nicht mindestens 4 Termine nach Regeln des BDMP geschossen hast, wird es nichts mit der Bescheinigung.

Harlekin

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