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IGNORED

Neue Überprüfung bei neuem Voreintrag


Plotzki

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Hallo Gemeinde,

mal so interessehalber. Ist das Rechtens, das ich bei jedem Voreintrag neu überprüft werden muss? Das ist doch wieder nur Geld macherei und Schickane.

Wenn es sein kann das ich zwischendurch straffällig geworden bin, da müsste ja jeder, mindestens einmal die Woche überprüft werden. Das ist doch Quatsch.

Bisher hab ich die grüne WBK mit einer Waffe drauf.

Hier mal der Auszug der Antwortemail meiner Sachbearbeiterin von Heute.

Sehr geehrter Herr Plotzki,

bezugnehmend auf Ihre Email vom 26.05.2010 teile ich Ihnen mit, dass ich den Voreintrag für die Pistole erst nach der Überprüfung Ihrer Person beim Bundeszentralamt vornehmen kann.

Diese Überprüfung dauert in der Regel 4 - 6 Wochen und muss bei jedem neuen Antrag erfolgen.

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bezugnehmend auf Ihre Email vom 26.05.2010 teile ich Ihnen mit, dass ich den Voreintrag für die Pistole erst nach der Überprüfung Ihrer Person beim Bundeszentralamt vornehmen kann.

Diese Überprüfung dauert in der Regel 4 - 6 Wochen und muss bei jedem neuen Antrag erfolgen.

Bei einem weiteren Voreintrag auf Grün hat die Behörde das Bedürfnis zu prüfen.

Zuverlässigkeit und persönliche Eignung unterliegen ganz anderen Kriterien. Nämlich diesen hier:

§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis

...

(3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen ...

Da steht nix drin von wegen vor jedem Waffenerwerb zu prüfen.

Fazit: Das ist meines Erachtens mal wieder eine absolute Behördenwillkür, Schikane und Gängelei. Und außerdem kompletter Schafsch..ß, wie man hier am Deich so sagt.

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vor allem hat das nicht direkt was mit dem Voreitrag zu tun. Das sollten sie allgemein machen und nicht erst wenn z.b. einer nach 10 Jahren wieder kommt und ein neues bedürfniss nachweist.

Bei einem weiteren Voreintrag auf Grün hat die Behörde das Bedürfnis zu prüfen.

Zuverlässigkeit und persönliche Eignung unterliegen ganz anderen Kriterien. Nämlich diesen hier:

Da steht nix drin von wegen vor jedem Waffenerwerb zu prüfen.

Fazit: Das ist meines Erachtens mal wieder eine absolute Behördenwillkür, Schikane und Gängelei. Und außerdem kompletter Schafsch..ß, wie man hier am Deich so sagt.

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Oh stimmt hab ich vergessen reinzuschreiben.

Knapp 2 Monate liegen zwischen der alten Überprüfung und der Heutigen angedrohten.

Dann bist Du überprüft; braucht nicht neu gemacht zu werden!

Lass`Dir eine schriftliche Begründung geben, dann lege

umgehend Beschwerde ein!

Oder rede nochmal vernünftig mit Deinem SB;

ist erstmal das Beste..:-))

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...kommt`s vielleicht hin mit den drei Jahren, sind die

jetzt gerade`rum?

Sonst ists Quatsch; lass`Dir eine Begründung/Rechtsbelehrung geben.

Müsstest Du haben: "gegen diesen Bescheid können Sie..."

Ich glaub wir haben uns mißverstanden. Ich habe Anfang März 2010 meine grüne WBK mit erster Waffe beantragt. Dort wurde ich natürlich überprüft.

Der Antrag für die 2te Waffe von Heute ist also knapp 2 Monate nach der ersten Überprüfung. Also nicht mal annähernd 3 Jahre. Ich betreibe diese Hobby ja gerade mal ein Jahr. :-) Das ist für mich willkür pur.

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Oder rede nochmal vernünftig mit Deinem SB;

ist erstmal das Beste..:-))

Das habe ich versucht am Telefon. 50Kilometer zum quatschen lohnen nicht.

Sie sagt selbst das es Blödsinn ist, sich aber an die Weisung ihres Chefs halten muss.

Und wenn ich mit dem Reden muss, gibt das kein gutes Ende.

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Das habe ich versucht am Telefon. 50Kilometer zum quatschen lohnen nicht.

Sie sagt selbst das es Blödsinn ist, sich aber an die Weisung ihres Chefs halten muss.

Und wenn ich mit dem Reden muss, gibt das kein gutes Ende.

Du könntest Verwaltungsbeschwerde einlegen!

Das sieht nach Willkür aus; das Gesetz sagt

etwas anderes....

Allerdings wirst Du Deinen Voreintrag dann auch

nicht früher bekommen..

Versuche, etwas schriftliches zu bekommen!

"Der Chef hat gesagt.." reicht nicht als

Begründung.

Ihr Chef hat auch einen Chef usw...

:rolleyes:

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Wohne in dortmund. Hier geht das ohne (weitere) Überprüfung, wenn seit der ersten Überprüfung nicht mehr als ein halbes Jahr verstrichen ist. Kannst Du ja mal drauf hinweisen ...

Gruß,

Coltfan

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Sehr geehrter Herr Plotzki,

bezugnehmend auf Ihre Email vom 26.05.2010 teile ich Ihnen mit, dass ich den Voreintrag für die Pistole erst nach der Überprüfung Ihrer Person beim Bundeszentralamt vornehmen kann.

Diese Überprüfung dauert in der Regel 4 - 6 Wochen und muss bei jedem neuen Antrag erfolgen.

Verzögerungstaktik !

Wenn sie online abfragt, liegt das Ergebnis ruckzuck vor.

Letzte Woche: Am Mittwoch SB angerufen, da ich ein "Rezept" vom Verband für eine Selbstladeflinte

nach § 14 (3) hatte. SB "Letzte Abfrage war im Oktober 09 (wahrscheinlich im Zusammenhang mit

meinem Erweiterungsantrag für die Rote), da müssen wir wieder mal".

Am Donnerstag die Waffe gesteigert und auch den Voreintrag erhalten.

Vor ihm auf dem Schreibtisch lag der Ausdruck mit dem Ergebnis der BZR-Abfrage: "der ist

immer noch sauber". Das Ganze in weniger als 24h !

Ihm ist die online-Abfrage eh' lieber, spart Papierkram und unerledigte Stapel von Anträgen.

Halbwegs moderne Verwaltung halt......

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Grün und Gelb sind zwei verschiedene Paar Schuhe..

Deliktrelevanz usw...

Man könnte sich wegen Ungleichbehandlung

beschweren; wobei der Zeitraum der ZÜ nicht

explizit aufgeführt ist: "..in regelmässigen Abständen, mindestens nach drei Jahren.."

oder, wenn Tatsachen rechtfertigen, dass...

Nach 2 Monaten schon wieder scheint etwas weit hergeholt...

Aber, nur um sich zu beschweren, sollte man es nicht machen:

Es muss schon im Verhältnis zum Erfolg stehen..

Grüß Gott,

kriegerlein

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Meine Vermutungen dazu:

  1. Standardantwort, die jeder bekommt und wenig mit der Sachlage zu tun hat. Deine WBK mit Voreintrag ist vielleicht schon fertig.
  2. Das haben wir schon immer so gemacht und mir hat es niemand beigebracht, dass ich nicht ständig das Register abfragen muß!
  3. CMA - Cover My Ass!!! Verwaltungökonomie ist nicht wichtiger, als dass mir keiner vielleicht wegen des Vorgangs ans Bein pinkeln tut.

Wenn Du ihr ans Bein pinkeln willst, dann schicke doch eine Petitionsbeschwerde an den Landtag wegen der unnötigen Verschwendung von öffentlichen Recourcen und Mittlen! :teu38:

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Hallo,

frage freundlich an das sie dir das doch bitte rechtlich begründen möge, weil du im Gesetz keinen derartigen Passus finden konntest, und weise sie dezent auf auf die einschlägigen Artikel hierzu hin (google, WO, etc.) und sollte das alles nichts fruchten würde ich mal um ein persönliches Gespräch mit ihr, ihrem Chef und dem Landrat bitten. Den das ist ganz klar Willkür und Verschwendung von Steuermitteln/Ressourcen.

Ich habe diese Woche meine Sprengstofferlaubnis §27 beantragt fürs Wiederladen und da hieß es nur...die letzte Überprüfung liegt weniger als ein halbes Jahr zurück...geht sofort. Ich glaube manchmal wirklich das wir hier im gelobten Land sind, wenn ich so höre mit welcher Willkür andere Ämter da hantieren. Unsere SB ist zwar auch korrekt und gewissenhaft (wie es ja auch sein sollte) aber auch realistisch und den Schützen gegenüber aufgeschlossen. Gängelung oder unwillige Bearbeitung bei vorhandener Berechtigung jedenfalls habe ich hier noch nicht erlebt.

Gruß

Carsten

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Die Grundfrage wurde hier schon mehrfach diskutiert. Manche Behörden sind der Ansicht, dass jeder Voreintrag eine Erteilung einer Erlaubnis darstellt und insofern auch alle Voraussetzungen nach § 4 WaffG erneut zu prüfen sind. Gemeint hat der Gesetzgeber aber lediglich die Ausstellung von WBK, MES, WS, KWS, Schießerlaubnissen etc. - also eigenständige Erlaubnisse, für welche jeweils ein eigenes Dokument ausgestellt wird.

Da § 4 Abs. 3 WaffG aber nur den Maximalprüfzeitraum auf drei Jahre festlegt, kann die Behörde auch jederzeit früher schon die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung erneut prüfen (eine Gebührenerhebung hierfür ist lt. eines BVerwG-Urteiles vom April 2008 allerdings nicht statthaft, wenn die vorherige Prüfung erst 6 Monate her ist).

Meines Erachtens sollte die Waffenbehörde bei neuen Voreinträgen nach pflichtgemäßem Ermessen und anhand der bisherigen Vorgeschichte eines Waffenbesitzers entscheiden, ob sie Zuverlässigkeit und persönliche Eignung gleich prüft oder erst wieder mit der nächsten Regelprüfung. Manche beschränken sich auf eine schnelle Online-BZR-Auskunft incl. ZSTV-Anfrage zu laufenden Strafverfahren ohne Anhörung der Polizei, die im Idealfall schon nach ein paar Stunden vorliegt.

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Wie sieht das ganze denn bei Jagdscheininhabern aus? Wenn man auf JS eine Waffe erwirbt und diese eintragen lassen will, die letzte Überprüfung der Behörde aber schon zu lange her ist, wird mir dann vorläufig die Eintragung verweigert? So wäre es mir nämlich fast ergangen. Ist diese Vorgehensweise der Behörde so korrekt? Das wäre ja vor dem Hintergrund, dass sich die Waffe bereits in meinem Besitz befindet vollkommen sinnfrei.

Meine Behörde sieht übrigens auch jeden Eintrag als neue Erlaubnis an. Hab mal für einen Kurzwaffenvoreintrag die volle WBK Gebühr zahlen müssen. Aber das nur nebenbei.

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