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IGNORED

Chronologie einer verdachtsunabhängigen Kontrolle


Reiner Assmann

Empfohlene Beiträge

Hallo,

unser FvLW Niederlassungsleiter in Berlin meldete sich heute, 27.05.2010 gegen 11:30 Uhr telefonisch beim Unterzeichner, zeigte sich vollkommen konfus, verängstigt und voller Sorge.

Gerade eben hätte es unten an der Haustüre geklingelt, über Haussprechanlage hätten sich Vertreter des "Landeskriminialamtes Berlin" gemeldet und um Einlass gebeten. Kurze Zeit später standen dann zwei Vertreter der genannten Polizeibehörde, sowie ein Vertreter der Waffenbehörde im Wohnzimmer und hätten die Öffnung der Waffenschränke verlangt.

Der Kontrollierte meldete sich dann telefonisch bei mir und fragte vollkommen verunsichert nach weiterer Handlungsweise.

Die Beamten eröffneten dann im weiteren Verlauf, dass es sich hier um eine verdachtsunabhängige (ausdrücklich verdachtsunabhängig) Kontrolle handeln würde, er sich dieser Kontrolle nicht entziehen könnte, da er zu Hause sei und eben diese Kontrolle jetzt --weil es ja so im Gesetz stünde-- zulassen müsste! Wenn er die Kontrolle verweigern würde, wäre hiermit der Verdacht einer Straftat, eben der nicht rechtskonformen Aufbewahrung gegeben und man würde einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss beantragen.

Ich habe dann über Telefon den Ratschlag gegeben, die Kontrolleure der Wohnung zu verweisen, was dann auch im weiteren Verlauf geschehen ist.

Die weiteren Einzelheiten möchte ich hier nicht dezidiert niederschreiben, aber ein Gedächtsnisprotokoll ist erstellt. Die Kanzlei in Leipzig bzw. die Strafrechtsabteilung in Bonn wurde eingeschaltet und mit dem Mandat betraut. Wir warten jetzt gerade, ob die kontrollierenden Beamten mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss erneut vorstellig werden.

Interessant an dieser Entwicklung ist die Tatsache, dass seit dem Eintrag in die Lobbyliste der beschriebene Wohnungsinhaber und die Adresse offiziell bekannt ist.

Geschockte Grüße, Reiner Assmann

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...

Interessant an dieser Entwicklung ist die Tatsache, dass seit dem Eintrag in die Lobbyliste der beschriebene Wohnungsinhaber und die Adresse offiziell bekannt ist.

Geschockte Grüße, Reiner Assmann

...in einem demokratischen Rechtsstaat hätte man eigentlich keine Sanktionen für die Wahrnehmung von Grundrechten zu fürchten...

Ich überweise die nächste Spende.

Gruß und viel Erfolg!

Erik

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Hallo Reiner,

Du weißt sicher, wie ich das meine.

Hallo Armin, - - - Ja!!!!! - und gerade jetzt und hier und an dieser Anschrift!!!

Ich habe zwar geschrieben ---geschockt---, aber da gibt es bei mir noch ganz andere Emotionen.

Der Max tut mit leid, der ist vollkommen fertig, aber für die Sache - - - - - - ich könnte mich bekriegen!!!!

Und mich wollte man anzeigen, da ich über Lautsprecher was von diktatorischen Maßnahmen geäußert habe. Man hat sich meinen Namen notiert!

--wenn ich da in die rechtliche Bewertung gehe, so ergeben sich interessante Aspekte-- :sla:

Übrigens da gibt es nicht nur das Gedächtnisprotokoll, sondern auch einen Aufschrieb über die emotionalen Dinge.

Grüße, Reiner

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Ich habe dann über Telefon den Ratschlag gegeben, die Kontrolleure der Wohnung zu verweisen, was dann auch im weiteren Verlauf geschehen ist.

Nach Streitbergers Aufsatz (auf der HP des FWR veröffentlicht), hast du den richtigen Tip gegeben.

Darauf dass diese Konstellation bald eintreffen wird, habe ich schon lange gewartet… um auf einen ersten "Musterprozess", nötigenfalls höchstrichterlich zu hoffen.

(Als mehrmaliger Kläger gegen meinen SB bzw. die Behörde hatte ich die Hoffnung, dass ich früh besucht werden würde um in die Lage zu kommen den "Musterprozess" selbst zu führen. Schade… jetzt hat ein anderer das "Vergnügen" ... ich wünsche dir viele und gute Nerven!)

Es freut mich außerordentlich, dass die FvLW e.V. dem Kollegen zur Seite steht und sich der Sache angenommen hat!

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also grundsätzlich sollte man die frage die die als erstes stellten".... koennen wir mal reinkommen" immer mit nein beantworten

denn ein ja ist schließlich der freiwillige verzicht auf die unverletzlichkeit der wohnräume

wenn dann der bürger fragt was die wollen kann er immer noch entscheiden was er macht

will er sie loswerden dann kommt der spruch ich hab migräne und mir ist schlecht bitte kommen sie doch einen anderen tag wieder

was immer klug ist ist die waffen zb im keller aufzubewahren

denn in d kann es sonst leicht passieren das wenn die gefrusteten wegelagerer - äh staatsdiener - nix finden ihre blicke schreifen lassen und vielleicht aufgrund eines anderen anderen scheinbaren vergehen dann eine durchsuchung starten -

nen cd rohling hat in manchen fällen schon gereicht

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Nur zum allgemeinen Verständnis:

Da bei diesem Vorkommniss die Begründung der Verfassungsklage direkt mit einzubeziehen ist,

verwenden wir für die rechtliche Erwehrung und für die weitere Maßnahmen die gespendeten Gelder.

Ich setze mal Euer Einverständnis voraus.

Danke und kämpferische Grüße, Reiner Assmann

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Ja - genau diese Feinheiten müssen öffentlich bekannt werden.

Hier wird doch ganz eindeutig über das WaffG. das Grundrecht auf unverletzlichkeit der Wohnung nicht nur angekratzt sondern aufgehoben.

Wie ? Du willst dich nicht freiwillig kontrollieren lassen? Macht nichts - wir kommen mit einem Durchsuchungsbeschluß wieder.

Vielleicht hat man bald vorsichtshalber einen Durchsuchungsbeschluß - quasi als Persilschein - in der Tasche. Die freiwillige Kontrolle könnte ja abgelehnt werden.

Warum gehen mir gerade jetzt lange Ledermäntel durch den Kopf???

Wie so eine Wohnungsdurchsuchung (wohlgemerkt ohne greifbaren Tatverdacht) aussehen kann, kann sich wohl jeder vorstellen.

Manfred

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Und wenn man dann bedenkt, dass es unseres Wissens nach die erste verdachtsunabhängige Kontrolle in Deutschland ist.

Und diese Kontrolle findet einige Tage nach Bekanntwerden ---Lobbyliste--- genau an dieser Adresse statt!!!!

Nachtigall ik höre Dir trapsen - - -pruuuuussssst!

Reiner

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Auch wenn die aktion für den Betroffenen S******e ist und ihn wohl etwas "mitnimmt" (scheint noch nichts gewohnt zu sein...) für UNSER Sache ist sie GUT!!

Noch besser kann man es doch nihct falsch machen von Seiten der Behörden.

Da muss jetzt mit allen Breitseiten....

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...in einem demokratischen Rechtsstaat hätte man eigentlich keine Sanktionen für die Wahrnehmung von Grundrechten zu fürchten...

Ich überweise die nächste Spende.

Ich schliesse mich mit einer weiteren Spende an!

Gruß

Karlheinz

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Und wenn man dann bedenkt, dass es unseres Wissens nach die erste verdachtsunabhängige Kontrolle in Deutschland ist.

Und diese Kontrolle findet einige Tage nach Bekanntwerden ---Lobbyliste--- genau an dieser Adresse statt!!!!

Nachtigall ik höre Dir trapsen - - -pruuuuussssst!

Reiner

Ein sehr großer Zufall aber auch...

Allen Beteiligten starke Nerven und viel Durchhaltevermögen.

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Interessant an dieser Entwicklung ist die Tatsache, dass seit dem Eintrag in die Lobbyliste der beschriebene Wohnungsinhaber und die Adresse offiziell bekannt ist.

Geschockte Grüße, Reiner Assmann

Einschüchterungsversuch ?!

Mich würde die Meinung der Polizeibeamten (die hier Mitlesen)

zu diesen Sachverhalt interesssieren !!!

Da sieht man mal wie Ernst es "drüben " nimmt

Ja wären wir in USA könnte man Klagen ----- aber wir sind ja ........... !

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Ja - genau diese Feinheiten müssen öffentlich bekannt werden.

Ich meinte das nur im Hinblick darauf, sowas schön im Zuge der Klage in der Hinterhand zu haben.

Der "Gegner" muß ja nicht schon im Vorfeld alles wissen, was der FvLW so auf der Pfanne hat. :bud:

Ansonsten - die nexte Spende zum 01.06. ist vorgebucht - und nexten Monat kommt auch noch mal was :gutidee:

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Nach Streitbergers Aufsatz (auf der HP des FWR veröffentlicht), hast du den richtigen Tip gegeben.

Der Aufsatz ist sehr problematisch. Sicherlich vertetbar, ich würde es so aber nicht raten. Hm. Vielleicht doch. Bringt viele neue Fälle.

Der Rat des FvLW im Kontrast dazu war dennoch richtig. Wenn die Behörde jetzt einen Fehler macht (und sehr sachkundig scheinen sie nicht zu sein), wunderbar.

Carcano

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