Zum Inhalt springen
IGNORED

regelmäßige Schießstandkontrolle


Hegges

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen

Unser Vorstand hat von der Kreisverwaltung ein Schreiben bekommen, dass unser Schießstand kontrolliert werden müßte.

Alle 2 bis 4 Jahre sind Standabnahmen durchzuführen !?

Hat da Jemand Ahnung von ??

Gesetzlich Hintergründe ??

Bei der letzten Abnahme eines seit ´89 Runderneuerten Schießstandes wurden Auflagen gemacht, die dann nie nachgeprüft wurden.

Bestandsschutz ??

Gibt es Ähnliche Vorkommnisse auch anderwo ??

Gruß Hegges

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Alle Stände werden/sind nach 4 Jahren zu prüfen, LD-Stände spätestens nach 6 Jahren. Die Grundlage wurde bereits genannt, befindet sich aber momentan wohl in der Überarbeitung.

Wenn Mängel festgestellt werden, ist der Betreiber für deren Beseitigung verantwortlich bzw. für die Einhaltung der mit der zukünftigen Nutzung einhergehenden Auflagen. Die Behörde lässt sich in den meisten Fällen diese Mängelbeseitigung durch den Betreiber dann innerhalb eines in dem Gutachten des SSV oder dem Behördenbescheid festgelegten Zeitraumes bestätigen.

Viele denken, wenn die Behörde nicht durch den SSV nachkontollieren lässt - was sie tun kann und nach meiner Erfahrung bei größeren Mängeln auch regelmäßig tut- kann man es etwas schleifen lassen.

Dem ist mitnichten so. Viele Betreiber bzw. deren verantwortliche, sehr oft der Vorstand, sind mit der Auflagenerteilung für die Regelung verantwortlich. Sobald sie die Beseitigung gemeldet haben, haben sie für alle dann folgenden Dinge gerade zu stehen.

Auch, wenn die Behörde mal vergessen sollte, bei Fristüberschreitung nachzufragen oder den Stand (diese Möglichkeit hat sie jederzeit) zu schließen.

Man kann es drehen oder wenden wie man will - für alles was auf dem Stand oder durch den Betrieb des Standes geschieht, ist nur einer abschließend verantwortlich: der Betreiber.

Natürlich wird man auch dem SSV oder der Behörde Vorhalte machen, aber wenn die ihre Arbeit vernünftig gemacht haben und dies nachweisen können - und das werden sie!!- ist das letzte Glied der Betreiber.

Auch die bisherige Praxis, dass sehr oft bei Vorstandsänderungen alle Unterlagen wichtig sind, nur nicht die letzten Abnahmeprotokolle inkl. Behördenbescheid und das allererste Gutachten mit Inbetriebnahme-Genehmigung überhaupt, wird sich zukünftig noch öfter rächen. Glaubt`s oder lasst es bleiben.

Edith meint zum Bestandsschutz: Im Bereich der Sicherheit - und nur um die geht es bei den Abnahmen des SSV`s- gibt es KEINEN Bestandsschutz. Es ist immer nach dem aktuellen Stand der Technik (nicht der von vor 5 oder 10 Jahren!!) zu verfahren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bestandsschutz ??

Nur eingeschränkt. Nicht alles, was früher mal abgenommen wurde, darf auch heute so bleiben. Erst Recht nicht, wenn die Auflagen (von 1989? :o) nicht umgesetzt worden sind. Das kann (muß aber nicht) Ärger geben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Edith meint zum Bestandsschutz: Im Bereich der Sicherheit - und nur um die geht es bei den Abnahmen des SSV`s- gibt es KEINEN Bestandsschutz. Es ist immer nach dem aktuellen Stand der Technik (nicht der von vor 5 oder 10 Jahren!!) zu verfahren.

Ich habe es nochmals hervorgehoben.

Nur weil vor 5 Jahren etwas Zulassungsfähig war auf Grund fehlender Alternativangebote (nehmen wir als "beknacktes" Beispiel mal die Papierleinwände in RSA) - die waren bisher natürlich brennbar/leicht entflammbar.

Wenn nun welche in B1 von der Industrie angeboten würden, wird in einer neuen Anlage immer diese Ausführung vorgegeben. Bei alten wird im Rahmen der Regelabnahme die Auflage erteilt, beim nächsten fälligen Wechsel der Rollen eben auch auf dieses Material zurück zu greifen.

Ich hoffe, damit das Prinzip verdeutlicht zu haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

da bin ich wieder

Nach der letzten Kontrolle wurden die Beanstandungen natürlich beseitigt.

Die gesetzlichen Hintergründe sind ja auch geklärt.

http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__12.html

Nur das mit den Schießstandrichtlinien will mir nicht in den Kopf.

Diese gelten für alle Standanlagen, sind vom DSB "gemacht" und dort zu kaufen.

Das BMI scheint es nicht sonderlich eilig zu haben, eigene Richlinien zu erstellen.

Ich habe nirgendwo im Netz die Richtlinien gefunden. Hilfe erwünscht.

Irgendwann und irgendwo hab ich bei uns im Verein dieses "Machwerk" rumliegen sehen.

Mal sehn ob ich´s find. Das kann dauern.

Also falls Jemand eine Quelle hat, Download / Pdf oder Sonstiges, bitte melden.

Der DSB ist der Einzige Verband der mit seinen Statuten auch noch Geld verdienen will.

Alle anderen haben die zu Download und ausdrucken auf Ihrer Homepage.

Ja ich weiß, angucken kann ich sie ja.

Hegges

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@hegges:

Die RiLi wurden BISHER vom DSB erstellt. Diese Zeit ist vorbei.

Zur Zeit befinden sie sich in der kompletten, längst fälligen Überarbeitung. Allerdings können/konnten sie in der bisherigen Form auch nicht immer Tagesaktuell sein, aber bei den SSV-Fortbildungen wurden die jeweiligen Änderungen eingepflegt und umgesetzt.

Ich denke schon, dass das BMI es eilig hat. Aber ob diese Eile Sinn macht und sich in der gewünschten Form durchsetzen lässt sei dahingestellt. Die Arbeit daran ist jedenfalls am laufen.

Die RiLi sind/werden Verbandsneutral sein, müssen sie nach Ansicht der SSV auch.

DAs mit "Machwerken" Geld verdient wird glaube ich kaum. Die Auflage ist zu gering und die Ausführung (sie waren ja nur für den täglichen Gebrauch der SSV gedacht) lassen dies nicht zu.

Meine Unterlagen für die WSK haben pro Exemplar im Normaldruck (KEIN festes Hochglanzpapier u.a. Feinheiten wie in den RiLi) bereits 67,-EURO gekostet.

Bei den RiLi sind allein für den Einband meiner Erfahrung nach bestimmt zwischen 6,- und 10,- Euro fällig gewesen.

Ganz wichtig: die RiLi lesen bedeutet nicht, dass man sie verstanden hat oder umsetzen kann. Dazu fehlt wie bei allen für Sachverständige gemachte Unterlagen einfach die Basis: die Aus- und Fortbildung

Lest sie durch, dann setzt euch mit eurem SSV zusammen. Ist besser, schont die Nerven und spart sehr oft viel Geld.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Irgendwann und irgendwo hab ich bei uns im Verein dieses "Machwerk" rumliegen sehen.

Mal sehn ob ich´s find. Das kann dauern.

wenn du tatsächlich dieses Werk hast, kannst du dir die Nachträge zuschicken lassen!

Die kompletten Schießstand - Richtlinien, Ausgabe 01/1995, in der Fassung 01/2000, können gegen Entgelt im DSB-Shop bestellt werden, die Ergänzungsblätter zur teilweisen Neufassung der Schießstand - Richtlinien 01/2000 erhalten Sie kostenlos über die Geschäftsstelle des DSB.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mit den Schießstandrichtlinien wird wohl wirklich nicht viel Geld zu verdienen sein.

Mit der SpO aber wohl.

Kein Mensch braucht alle paar Jahre ne neue SpO, vorausgesetz diese wird nicht ständig geändert.

Ich brauch die RiLi auch nicht in Hochglanz, mir reicht wenn ich diese auf 80g Kopierpapier habe, kann ich dann immer wieder ausdrucken wie ich´s brauche.

Das ist lieder nicht möglich.

Ich will die Schießstandrichtlinien auch erst mal lesen, von verstehen hab ich nix gesagt.

Gruß Hegges

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Im Bereich der Sicherheit - und nur um die geht es bei den Abnahmen des SSV`s- gibt es KEINEN Bestandsschutz.

Es ist immer nach dem aktuellen Stand der Technik (nicht der von vor 5 oder 10 Jahren!!) zu verfahren.

Gleiche "Geschichte" wie im Immissionsschutz

(gäbe es dort Bestandsschutz, dann qualmten die Schlote noch wie zu Kaiser Willems Zeiten...).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

nur weil das Drucksymbol nicht funktiniert heisst dass noch lange nicht dass es nicht druckbar ist.... tipp: windows hat tastenkombis

dass soll natürlich niemanden Motivieren diese urheberrechtlich geschützte Datei zu drucken

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.