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IGNORED

Grüne WBK - Kann ich sie bekommen?


Slembat

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Hallo Leute,

ich bin jetzt seit 2,5 Jahren bereits in einem Sportschützenverein und möchte demnächst meine grüne WBK beantragen. Ich habe wirklich Freude an diesem Sport gefunden und würde gerne eine eigene Sportpistole besitzen. Nicht nur weil ich nicht ständig auf andere Vereinsmitglieder angewiesen sein möchte, sondern auch eine Waffe besitzen möchte, die für meine Verhältnisse richtig eingestellt ist. Ich muss mich ständig auf eine neuen Visiereinstellung und Abzugsempfindlichkeit einstellen, was das Training schon recht beschwert und Erfolge länger auf sich warten lassen. Ich habe bereits alles andere Relevante erworben (Bronzenadel, Aufsicht, Sachkunde usw.).

Allerdings stellt sich mir nun folgende Frage, was mein Vorhaben betrifft, erfolgreich eine WBK zu beantragen:

Ich wurde an meinem 18. Geburtstag bei einer Verkehrskontrolle (0.20 Uhr) als Beifahrer mit einem Joint erwischt, welcher mir ein Bekannter zum 18. zugesteckt hatte. Es wurde eine Anzeige aufgenommen, die nach kurzer Zeit wieder fallen gelassen wurde. Ich habe mit Drogen sonst überhaupt nichts am Hut und es war wirklich ein blöder Zufall.

Eine zweite Geschichte: vor ca. 2 Jahren habe ich im betrunkenen Zustand eine Taxifahrt geprellt. Es handelte sich um 7€ Taxigebühr, welche ich nicht gezahlt habe und einfach wegrannte. Ich wurde natürlich erwischt. Mir sind diese Geschichten ziemlich peinlich. Diese Sache wurde dann auch fallen gelassen.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es Komplikationen bezüglich meiner Zuverlässigkeit geben könnte. Ich bin jetzt 25 Jahre alt und sicherlich auch ein Stück reifer geworden. Ich habe damals mein Fachabitur gemacht und daruf meine Ausbildung, welche vor kurzem erfolgreich abgeschlossen wurde. Kann ich davon ausgehen, dass es Probleme gibt oder sollte es möglich sein, eine WBK zu bekommen? Ich würde gerne den Sport vernünftig ausübern können. Ausserdem habe ich vor, mich Ende des Jahres bei der Polizei zu bewerben. Über hilfreiche Antworten würde ich mir sehr freuen.

Grüße und gut Schuss!

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Ganz einfache Sache das rauszufinden:

erstmal mit deinem Verein quastschen bzgl. Voreintrag (was, welche waffe, wöfür usw.): den wisch vom Verein abstempeln lassen, dann das ganze mit Antrag und dem ganzen rotz der dazugehört zum Verband schicken, der Verband (welcher verband ist das ?) sollte dir dann in einiger Zeit deinen Antrag zurücksenden, hoffentlich mit der aussage "das unser schießkollege slambat diese und jene waffe zum sportlichen schiessen benötigt und erforderlich ist" ... diesen wisch dann wiederum mit zur (z.B.) Polizeibehörde zum Sachbearbeiter bringen. Dann Gibste den ganzen Schwung ab und D E R PRÜFT dich EH auf "Herz und Nieren" ( KANN einige Wochen dauern..) wenn alles cool ist bekommste nen Brief, das du deine grüne WBK (mit voreintrag für welche Waffe auch immer du beantragt hast) abholen kannst.

Wenn NICHT ALLES cool ist ... dann kanst DU uns erzählen, was passiert ist.

(sorry, hört sich jetzt an als wollt ich dich veräppeln, aber ich weiß es nicht !)

Mehr als ne Absage, kannste nicht bekommen und DANN weißt du mehr...

so in etwa stell ich mir das vor. wenn du bereits seit 2,5 jahren schiesst, deine WaffSach Kunde hast, deine Trainingszeiten REGELMÄSSIG durchführst...na, dann mach doch mal endlich nen Antrrag klar !!! wieso haste so lang gewartet ? :P

gruß

phil

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Hi Phil,

danke für die schnelle Antwort.

Ich bin im Rheinischen Schützenbund. Ich habe es immer wieder verschoben, da ich Bammel vor ner Ablehnung hatte. Das kommt sicherlich nicht gut bei den anderen Vereinsmitgliedern an, wenn die sehen, das die WBK abgelehnt wurde.

Vielleicht hat jemand schon Ähnliches erlebt und Erfahrungen gesammelt bzw. kennt sich mit dem Rechtssystem aus?

Über weitere Antworten würde ich mich sehr freuen!

Grüße

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Hi Phil,

danke für die schnelle Antwort.

Ich bin im Rheinischen Schützenbund. Ich habe es immer wieder verschoben, da ich Bammel vor ner Ablehnung hatte. Kommt sicherlich nicht gut bei den anderen Vereinsmitgliedern an, wenn die sehen, das die WBK abgelehnt wurde.

Vielleicht hat jemand schon Ähnliches erlebt und Erfahrungen gemacht?

Über weitere Antworten würde ich mich sehr freuen!

Grüße

hallo das bekommt keiner mit nicht mal der osm auser du sagst es ihnen. gruß skor. :00000733:

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Hi Skor,

sicherlich werden die nicht dirket benachrichtigt. Allerdings fragen die sich sicherlich nach nem halben Jahr, warum ich immer noch mit deren SP schiessen muss und noch keine eigene habe.

Dann kommen unangenehme Fragen auf, auf die ich eigentlich weniger Lust habe. Deshalb versuche ich meine Chancen im Vorfeld abzuklären...

Grüße

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der RSB wird Deine Beantragung schwerlich ablehnen können. Er macht nämlich keine Zuverlassigkeitsprüfung!

Die wird erst vom Amt in Form von (u.a.) BZR-, ZStV- und ER-Abfragen geprüft.

In Deinem Fall tippe ich mal, dass der SB es eher wohlwollend betrachtet, zumal die Fälle eingestellt(?) wurden.

Sicher ist das natürlich nicht, weil es -wie immer- auf die Betrachtung des Einezlfalls ankommt. Drogen kommen meist nicht so gut an.

Allerdings hat der SB die Möglichkeit Akteneinsicht anzufordern und da kann er dann ja nachlesen, dass Du kein Junkie bist

Siehe dazu auch § 5(2) WaffG

Aber wie schon gesagt: stelle den antrag und wirst es sehen.

Harlekin

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Danke für die raschen Antworten!

Ich habe den kleinen Waffenschein schon einmal vor 2 Jahren beantragt. Es kam ein Schreiben, dass ich nicht geeignet wäre, bezüglich des BTM Vorfalls vor damals 5 Jahren. Ich dachte, so etwas wird irgendwann mal aus der Akte gelöscht?!

Ich habe mich am Kopf gepackt! Sie verlangten damals ein Medizinisch Psychologisches Gutachten. Ich habe sämtliche Ärzte konsultiert und niemand wollt mir ein Zeugnis austellen. Ich hörte immer die Antwort, dass Sie bezüglich eines Waffenerwerbs solche Diagnosen ablehnen würden. Ich habe auch die zuständige Behörde befragt - keiner konnte mir eine genaue Auskunft in Essen geben. Ich bin dann zu einem Arzt gegangen und habe einen Drogentest auf sämmtliche Drogen erstellen lassen und diesen nach Essen geschickt. Der Test war natürlich negativ. Ich erhielt die Antwort - es würde nicht ausreichen. Aber was jetzt genau ausreichen würde, konnte mir die Sachbearbeiterin auch nicht genau nennen. Sie hampelte immer wieder zwischen Gesetzmäßigkeiten und der Aussage Ihrer Vorgesetzten herum - was mich überhaupt nicht weiter brachte. ich habe sicherlich 4 Wochen telefonischen Kontakt mit dem Amt gehabt und am Ende kam nichts dabei heraus. Die Bearbeitungsgebühr, die ich eigentlich auf jeden Fall hätte zahlen müssen (egal ob Annahme oder Ablehnung), wurde am Ende merkwürdigerweise dann doch nicht erhoben.

Ich wüsste nicht, wie ich da weiter vorgehen sollte?!

Kennt sich da jemand aus?

Grüße

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Naja, der BTM Fall ist ja mitlerweile auch schon 7 Jahre her.

Ich würde es einfach mal probieren und im Zweifelsfall wie mein Vorschreiber schon schrieb, nen Fachanwalt einschalten.

Bezüglich des psych. Gutachtens würd ich mich einfach mal bei GK Schützen unter 25 Jahren umhorchen. Die müssten es ja auch irgendwo gemacht haben.

LG

Alex

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Hmmmmm, in unserem Verein wird das neue Mitglied schon bei der Aufnahme durchleuchtet. Falls etwas vorliegt, keine Mitgliedschaft. Ist wohl bei jedem Verein anders. Wenn im Führungszeugnis was steht ist nix mit WBK.

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Hmmmmm, in unserem Verein wird das neue Mitglied schon bei der Aufnahme durchleuchtet. Falls etwas vorliegt, keine Mitgliedschaft. Ist wohl bei jedem Verein anders. Wenn im Führungszeugnis was steht ist nix mit WBK.

Was geht`s den Verein an, ob irgendjemand in seiner Vergangenheit was auf dem Kerbholz hatte? Ich habe keinerlei Recht jemanden zu "durchleuchten". Es interessiert mich auch nicht. Wenn einer `nen freundlichen Eindruck macht und nicht unbedingt mit einer taktischen Weste und `nem Messer zwischen den Zähnen einläuft, isser jederzeit willkommen.

Wenn einer einen Fleck auf der Weste hat, kriegt er keine WBK. Das entscheidet nicht der Verein, nicht der Verband, sondern das Amt.

Gruß Tauschi

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Hmmmmm, in unserem Verein wird das neue Mitglied schon bei der Aufnahme durchleuchtet. Falls etwas vorliegt, keine Mitgliedschaft. Ist wohl bei jedem Verein anders. Wenn im Führungszeugnis was steht ist nix mit WBK.

Wie durchleuchtet denn Euer Verein die potentiellen Anwärter? Kann ich mir nicht sooo einfach vorstellen.

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...mit ner Dynamolampe vom Aldi, getunt mit sportpolitisch vorauseilender Weitsicht, einer Röntgenröhre und gepimpt mit einer Vorstandsmeiernase?

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Ich werde es einfach noch einmal versuchen.

Das ist genau die richtige Einstellung! Deine beiden "Delikte" wird man vermutlich unter Jugendsünden verbuchen können, zumal die Verfahren eingestellt wurden!

Was auch immer hilft, ist ein persönliches Gespräch mit dem SB. Einfach mal "autentisch" hinfahren und das ganze unter vier Augen besprechen! Mit autentisch meine ich, so wie Du bist und jetzt nicht extra dafür den Konfirmationsanzug aus dem Schrank holen!

Sollte alles nicht helfen, dann hast Du als Bürger dieses Landes aber auch Rechte, und zu denen sollte Dir dann - wie schon hier empfohlen - ein FACHanwalt verhelfen!!

Viel Erfolg!

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@AlexBerlin

Der BDMP verlangt von Neumitgliedern m.W.n. generell ein Führungszeugnis.

@ TE

WBK trotz Einträgen in die Strafakte?

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...t&p=1356033

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=396687

Entweder erneut kleiner Waffenschein oder/und persönliches Gespräch mit SB bzw. Dienststellenleiter

Bzgl. MPU, da könnte der Amtsarzt / Gesundheitsamt der richtige Ansprechpartner sein.

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@AlexBerlin

Der BDMP verlangt von Neumitgliedern m.W.n. generell ein Führungszeugnis.

Stimmt, hatte ich ganz vergessen :peinlich: .

Aber das war ja das Privatführungszeugnis. Da steht halt nicht alles, was die Behörde später interessieren wird.

Das Führungszeugnis Belegart O ist halt schon aussagekräftiger.

Aber wie gesagt, mehr als den Antrag zu stellen und abzuwarten, was rauskommt, wird nicht übrig bleiben.

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Das klingt so, als ob in diesem Fall die Einschaltung eines Fachanwaltes nötig wäre.

Ich schrieb: Fachanwalt!

es gibt aber keinen "fachanwalt" für waffenrecht. allenfalls einen für verwaltungsrecht (und der muss sich nicht zwangsläufig mit WarrenR auskennen), vielleicht hättest Du dies deinem wertvollen tip auch noch hinzufügen sollen....

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