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Antrag auf Änderung des bestehenden Waffengesetzes durch die FDP


Benzin

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Liebe Waffenfreunde,

als Mitglied der FDP habe ich diesen Antrag gestellt, welcher beim Bezirksparteitag der FDP mit Mehrheit verabschiedet und an die Ausschüsse des Bayerischen Landtages weitergeleitet wurde. Ich danke auch dem User "Schwarzwälder" für seine Hilfe.

Antrag zur Änderung des bestehenden Waffengesetzes vom 25.07.2009.

Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz.

Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung besteht in Deutschland seit über 160 Jahren. Durch eine Waffengesetzesänderung im Juli 2009 werden Waffenbesitzer nun faktisch gezwungen ihr Recht nach Artikel 13 Grundgesetz „Unverletzlichkeit der Wohnung“ aufzugeben und den Ordnungsbehörden ohne Verdacht und unangemeldet den Zugang zu ihren Wohnungen zu erlauben.

Da die Mieter ihre Waffenschränke meist in ihren Wohnräumen aufstellen ist es unumgänglich, dass die Ordnungsbehörden die Nachschau in Wohn- und Schlafzimmern durchführen. Es werden zudem die Grundrechte der Ehepartner und Familienangehörigen von Waffenbesitzern verletzt, da diese mit der Waffenlagerung und der Nachschau nichts zu tun haben.

Ein Waffenbesitzer braucht nach dem Grundgesetz Artikel 13 keinen Grund anzugeben für die Ablehnung der Nachschau. Er entscheidet, wer seine Wohnung betreten darf und wer nicht. Die Waffenbehörde wird nun aber nach wiederholt abgelehnter verdachtsunabhängiger Nachschau dem Waffenbesitzer seine Zuverlässigkeit aberkennen. Die Waffenerlaubnisse werden daraufhin widerrufen (für beruflich darauf angewiesene Personen wie Berufsjäger, bewaffnete Sicherheitsdienstler etc. bedeutet dies gleichzeitig die Vernichtung ihrer beruflichen Existenz!) und die eingetragenen Waffen zwangsweise unentgeltlich eingezogen. Somit werden nach dem neuen Waffengesetz die Grundrechte von Waffenbesitzern und den in der in der Wohnung lebenden Familienangehörigen aufgeweicht und verletzt.

Eine Nachschau ohne richterlichen Beschluss oder konkret drohende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darf bei Waffenbesitzern nicht zulässig sein. Einen Generalverdacht gegen legale Waffenbesitzer zu führen, die den Nachweis ihrer vorhandenen Tresore bereits zum Waffenantrag erbracht haben, führt dazu, dass das gegenseitige Vertrauensverhältnis vom Gesetzgeber und Waffenbesitzern gestört ist. Die Wohnung des verdächtigen Schwerverbrechers könnte nur mit einem gültigen richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl betreten werden, wogegen die Wohnung eines legalen Waffenbesitzers ohne jeglichen Durchsuchungsbefehl zugänglich gemacht werden muss.

Wir bitten daher um Streichung des neu im Juli eingefügten §36 Abs. 3 Satz 2 WaffG. Die FDP steht schon immer für den besonderen Schutz der Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger ein. Wenn heute über 2 Millionen Legalwaffenbesitzern ihr Grundrecht auf Unverletzlichkeit faktisch entzogen wird, wird vielleicht morgen schon Millionen Eltern oder bestimmten Berufsgruppen ihr Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung entzogen. Diesen Grundrechteklau darf es mit der FDP nicht geben!

Benzin

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Es ist aber schon klar, was dies in der Praxis bedeuten kann, sollte in BY dieser Antrag positiv beschieden werden? Aber vielleicht lassen mich auch meine oberflächlichen Kenntnisse des Gesetzgebungsverfahrens und die Auswirkungen eines Beschlusses einer Landesregierung zur Initiierung einer Gesetzesänderung hier im Stich.

Ein solcher (wünschenswerter) Vorstoß aus BY kann natürlich wie jede Gesetzgeberische Initiative scheitern - es bliebe also alles beim Alten.

Reiner wird die entsprechenden Daten bestimmt mit der Kanzlei abklären.

Daher meine Frage: Was wäre passiert, wenn während der laufenden Verfassungsklage gegen die Voratsdatenspeicherung eine Landesregierung in dieser Richtung eine Gesetzesänderung initiiert hätte?

An die Mod`s: wenn irrelevant oder falscher Ansatz, bitte löschen!!

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Ein solcher (wünschenswerter) Vorstoß aus BY kann natürlich wie jede Gesetzgeberische Initiative scheitern - es bliebe also alles beim Alten.

Ist doch egal. Jedenfalls ist geklärt, welche die wahre Bürgerrechtspartei ist und welche nicht.

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Mir ging es um ein eventuell auftretendes Problem ganz anderer und weitreichenderer Art. Für UNS und unser Vorgehen.

Tja, wäre dann klassisch ausgekontert... Deine Gedankengänge hatte ich gestern Abend ebenfalls, ist aber momentan Spekulativer Art :ninja:

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Ich sehe da leider wesentlich mehr als Spekulation.

Ich sehe diese Aktion mehr als zweischneidig, ich sehe, dass das BVG bei einer Initiative keine andere Wahl als eine Ablehnung hat. Die Geschichte ist dann ja definitiv noch icht entschieden.

Vielleicht liege ich aber auch falsch. Mal sehen, was andere dazu meinen die mehr Ahnung haben als ich.

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Spekulation hin oder her. -- Faktisch ist die Gesetzeslage, wie sie ist.

Initiativen gibt es von vielen Parteien; in unsere Sache sowohl wenige positive als auch viele negative.

Kleine parlamentarische Anfragen in Bundes- und Landtagen zum Thema sind inzwischen auch massig da gewesen.

Wieso soll ein für unsere Sache gestellte Initiative einer Partei bez. Verfassungskonformität der bestehenden Gesetzgebung aufschiebenden Charakter für eine weiter/unsere Überprüfung der Sachlage beim BVG haben.

Initiativen zu Verschärfungen (z.B. angedachter Eingriff in das Recht auf Eigentums) werden auch

nicht im Vorfeld der parlamentarischen Debatte/Gesetzgebung vom BVG betrachtet.

-- Immer erst, wenn es faktisch ist, oder?

Die heute gültige Gesetzgebung ist faktisch und ein von uns angeregtes Verfahren zur Überprüfung

der Verfassungsmässigkeit des Gesetzes soll dies in wenigen Tagen hinterfragen.

Schauen wir, ob's angenommen wird und wie es aus geht.

Parteieninitiativen sind Parteieninitiativen --- Nicht mehr und nicht weniger.

Sonst könnten ja die Politik (speziell die Körner-Taliban) sämtliche BVG Verfahren,

die nicht ins Konzept der eigenen, wirren Weltanschauung passen,

mit eigenen, parteiinternen Initiativen und z.B. Länderanfragen über den Bundesrat ausbremsen.

Soweit sind wir nach meinem Informationsstand noch nicht, aber ich lasse mich gerne belehren.

(Das sollte eigentlich Artikel 20 GG klar stellen; sonst wäre dem Bürger durch politische Trickserei

der Rechtsweg verbaut.)

Na ja, eigentlich auch "nur" Spekulation .... :huh:

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Solange eine von den Ländern ausgehende Gesetzesänderung auf dem Wege ist, wird m.M. nach (!!) das BVG keine Klage zulassen.

Wo sind die Experten? Mein geringes Wissen in diesen Bereichen lässt eine verifizierbare Aussage nicht zu.

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Solange eine von den Ländern ausgehende Gesetzesänderung auf dem Wege ist, wird m.M. nach (!!) das BVG keine Klage zulassen.

Wo sind die Experten? Mein geringes Wissen in diesen Bereichen lässt eine verifizierbare Aussage nicht zu.

Ich sehe da noch keine Länderinitiative.

Was liegt vor? bestenfalls ein Antrag der FDP im bayrischen Landtag. Worauf kann sie sich richten? Auf ein bayrisches Gesetz? Im Kompetenzbereich des Bundes wohl nicht. Was also dann? Eine Aufforderung an die bay. Landesregierung, eine BR-Initiative zu starten mit dem Inhgalt "Änderung des BWaffG"? Dazu fallen mir sofort 2 Fragen ein: Bekäme ein solcher Antrag der FDP im Landtag eine Mehrheit? Gäbe es einen entsprechenden Kabinettsbeschluss und würde die Landesregierung dem Beschluss des LT folgen? Wenigstens an Letzterem scheinen mir Zweifel erlaubt. Kaum ein Bundesland stellt über den BR Anträge zur Bundesgesetzgebung, wenn die Befürchtung besteht, damit weitestgehend allein zu stehen.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass die bay. Parteifreunde die passenden BT-Abgeordneten mobilisieren und ein Änderungsantrag "aus der Mitte des Parlaments" gestellt wird. Oder eine Fraktion mobilisiert werden kann. Beides glaube ich erst, wenn klar ist, dass der/die Antragsteller über einigermaßen Rückhalt verfügen. Daran glaube ich aber weder bei CSU noch bei FDP.

Zeitschiene für eine Länderintiative: m.E. 9 - 12 Monate, wenns superschnell geht, 3 Mo weniger, aber jetzt kommt die parl. Sommerpause!

Teddy

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Hallo!

Negative Folgen für die Verfassungsbeschwerde können wir aus der Initiative derzeit nicht erkennen.

Allein aufgrund eines Antrages zur Streichung des fraglichen Paragraphen eines Bundesgesetzes, der von einer Fraktion an die Ausschüsse des Bayerischen Landtages weitergeleitet wurde, würde jedenfalls das Rechtsschutzinteresse in der Sache nicht entfallen.

Möglicherweise gibt es hier eher Synergieeffekte, wenn sich die FDP bei ihrem Antrag auf die Argumentation in der Verfassungsbeschwerde stützen kann und wir unsererseits darauf verweisen können, dass die Verfassungswidrigkeit auch Thema von entsprechenden Änderungsanträgen ist.

Die Argumentation scheint sich ja im Wesentlichen mit der Verfassungsbeschwerde zu decken.

Bei allem Optimismus in der Sache sehen wir jedoch wenig Chancen dafür, dass die FDP mit einem derartigen Antrag allein Erfolg haben wird.

Grüße, Reiner Assmann

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Es würde mich sehr freuen wenn diese Bewertung der Angelegenheit zutreffen würde. Vor allen Dingen wären dann auch die Bemühungen der WO-ler in BY nicht nur nicht umsonst, sondern sogar positiv. Das wäre schön, dann hätte ich sehr gerne Unrecht!

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Es würde mich sehr freuen wenn diese Bewertung der Angelegenheit zutreffen würde. Vor allen Dingen wären dann auch die Bemühungen der WO-ler in BY nicht nur nicht umsonst, sondern sogar positiv. Das wäre schön, dann hätte ich sehr gerne Unrecht!

Ich hatte den Antrag auch in Zusammenhang mit evtl. BVerfG-Vorgehen mit Benzin diskutiert. Ich sehe wie Reiner auch eigentlich nur Synergieeffekte:

1. Das Grundrechte-einschränkende WaffG 2009 wurde NICHT von der FDP verabschiedet, sondern von einer schwarz-ROTEN Regierung.

2. Die FDP hat GEGEN das damalige WaffG gestimmt.

3. Wenn jetzt das BVerfG in einem Verfahren der Regierung auferlegt, das Gesetz in seinen grundrechtswidrigen Teilen wieder zurückzunehmen, dann ist das eine schallende Ohrfeige für schwarz-rot. NICHT für die FDP! Es wäre dann sogar im Gegenteil für die FDP nur günstig, wenn sie sich rechtzeitig von diesem schwarz-roten Gesetz distanzieren würde und dabei den grundrechtefeindlichen Charakter wie im Antrag kritisieren würde. Damit würde die FDP ihre Haltung zum Grundrechteschutz der Bürger untermauern und käme sehr glaubwürdig bei den Bürgern an, während rotschwarz eben bekennen müsste, auf dem Altar des Populismus selbst 160 Jahre alte Grundrechte geopfert zu haben. Da weiß dann der Bürger, von wem er was halten und erwarten kann!

Der Zeitpunkt, sich von diesem Gesetz nochmals deutlich zu distanzieren, käme für die FDP jetzt (noch VOR der Klageeinreichung) eigentlich gerade richtig!

Vielleicht sollte man unter Hinweis auf diesen bayrischen FDP-Antrag einerseits und unser Rechtsgutachten/geplante Klage andererseits auch Bundes-FDP-ler mal anschreiben/informieren, so als Denkanstoss sich rechtzeitig wahrnehmbar zu positionieren.

Grüße

Schwarzwälder

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