Zum Inhalt springen
IGNORED

Bedürfnisprüfung in Hessen


w.stoecker

Empfohlene Beiträge

Dieses Schreiben wurde im Lahn-Dill-Kreis den Vereinen zugeschickt:

Lahn Dillkreis

Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises . Postfach 19 40 . 35573 Wetzlar

Ordnungs- und Gewerberecht - Waffenwesen

15. April 2010

Herrn

…….. ………..

…….. …………….

3570. ………

Durchführung des Waffengesetzes:

Bedürfnisprüfung

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr ………,

nach 5 4 Abs. 4 WaffG hat die Behörde das Fortbestehen des Bedürfnisses für eine

waffenrechtliche Erlaubnis zu überprüfen.

Sollte ein Sportschütze über einen längeren Zeitraum nicht mehr aktiv schießsportlich

tätig sein, kann davon ausgegangen werden, dass offensichtlich kein Bedürfnis

mehr für eine waffenrechtliche Erlaubnis besteht.

Bei einem Wegfall des Bedürfnisses ist die waffenrechtliche Erlaubnis gemäß

5 45 WaffG zu widerrufen.

Von einem Widerruf kann aus besonderen Gründen gemäß Abs. 3 des 5 45 WaffG

abgesehen werden. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Ich bitte daher um Mitteilung, wer in den letzten 12 Monaten oder länger nicht

mehr regelmäßig schießsportlich aktiv war.

Diese Meldung bitte ich mir künftig jährlich vorzulegen.

Die Anzeigepflicht über ausgeschiedene Mitglieder gemäß 5 15 Abs. 5 WaffG

bleibt hiervon unberührt.

Mit freundlichen Grüßen

lm Auftrag

gez. Unterschrift

………. ………

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dieses Schreiben liegt uns im Original vor, Reiner hat bereits die Waffenbehörde in Wetzlar angeschrieben, nach Benennung der Rechtsgrundlage der Forderung und Stellungnahme gebeten.

Auch sind die Rechtsanwälte involviert und prüfen, ob dieser Vorgang auch für die geplante Verfassungsbeschwerde relevant ist.

Grüße

Max

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

deutschland auf dem weg zum überwachungsstaat.... und der verwaltungsapparat spielt schön mit....... sorry, aber :bad: ...

der/die/das datenschutzbeauftragte hat (je nach parteibuch!) bestimmt gegen diese "maßnahme" auch nichts einzuwenden

parteibuch landrat?

wenn man sowas liest, IN EINEM RECHTSSTAAT?, dann kann einem nur noch schlecht werden.

sind wir schon wieder so weit?

nachdenkliche grüße................alzi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch sind die Rechtsanwälte involviert ...

:gutidee:

Das ist die einzige Sprache die diese Menschen verstehen.

Man kann ihnen ihre eigenen, noch dazu schlecht gemachten Gesetze nicht oft genug um die Ohren hauen.

Rein sachlich betrachtet sollen jetzt auch noch andere ihre Arbeit machen.

Wenn Dummheit und Faulheit sich paaren, kommt nie was gutes dabei raus.

Pickett

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

:gutidee:

Wenn Dummheit und Faulheit sich paaren, kommt nie was gutes dabei raus.

Pickett

Hallo Pickett,

auch hier hast Du Recht.

Losgelöst hiervon rege ich an,

die (oder den) Landesdatenschutzbeauftragte (n) in der Sache anzuschreiben

und darum zu bitten,

den Sachverhalt aus ihrer (seiner) Sicht (datenschutzrechtlich) zu bewerten.

MfG

Pirol 2

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast solideogloria

Für mich, als direkt Betroffenem stellt sich hier die Frage, ist der Mist auf dem Haufen des Lahn-Dill Kreises gewachsen oder betrifft es ganz Hessen.

Der Hinweis auf den Datenschutz ist schon an die Behörde in Wetzlar ergangen.

Angeblich durfte ein Verein bereits mit der Schießkladde antanzen und selbige zur Durcharbeitung vorlegen, ich weiß aber noch nicht welcher Verein.

Weiterhin ist zu bemerken, dass der Leiter der Wetzlarer Waffenbehörde in sehr naher Zukunft in Ruhestand versetzt wird. Sollte es also nur Wetzlar (LDK) betreffen, so ist wohl davon auszugehen, dass der Nachfolger hier möglicherweise schon mal sein neues Revier zurechtpinkeln möchte.

Sollte die FvLW noch nähere Information hierzu benötigen, so kann ich ggf. evtl. ein weiteres Schreiben im Original vorlegen und einen Kontakt herstellen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

mmh! RP Gießen .... sollten da das Wirken des RP Darmstadt unrühmliche Schule machen? Das passt genau in die Kerbe wie die Sammler-WBK`s bei einem Jahr Kaufs- und Verkaufsabstinenz versuchen zu widerrufen.

Wenn die Betroffenen nicht mit allen Mitteln gegen solche Aktionen vorgehen, notfalls auch in die zweite oder dritte Instanz, dann muss es so sein.

Haben jetzt erst wieder einen Fall, der eine Einstellung nicht hinnehmen sondern Freispruch haben wollte. Dauert schon 5 Jahre, sieht jetzt aber gut aus. Alle, die aus Gründen der Vernunft mit Einstellung einverstanden waren, haben immer noch Probleme mit ihrer Zuverlässigkeit (mittlerweile vor dem Verwaltungsgericht), sind also keinen Schritt weiter als derjenige, der einfach weiter gemacht hat und nun evtl. seinen Freispruch bekommt.

Was momentan in einigen Bereichen abgeht ist wirklich ohne Worte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

mh also von Lauterbach hab ich sowas noch nicht mitbekommen.... wies der SB im LK Gießen hält weiß ich auch nicht aber sollte sowas in der Form da vor sich gehen hätte sich JuergenG schon zu wort gemeldet, da er ja nen ausgesprohen guten Draht zu dem SB hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was für eine Aufregung ...

@ Max Braun: Was dies mit der Verfassungsbeschwerde zu tun haben soll, ahne ich auch nicht ansatzweise ... ?

Weist doch die anfragende Behörde einfach darauf hin, dass eine derartige Mitwirkung eines Vereins gem. § 15 Abs. 5 WaffG nicht vorgesehen ist.

Im übrigen ist dieses Verfahren auch gar nicht sachgerecht. Denn ein Sportschütze muss nicht ausschließlich in seinem oder einem einzelnen Verein schiessen. Die Feststellung des weiterhin bestehenden Bedürfnisses kann also sachgerecht nur durch die Abfrage bzw. Nachweise des Schützen selbst erbracht werden.

Im Übrigen habe ich hier schon vor einem dreiviertel Jahr im Rahmen der Waffenrechts-Diskussion darauf hingewiesen, dass derartige Verfahren nach der Gesetzesänderung mittelfristig kommen würden. Und da ist jeder gut beraten, eigene Schießnachweise zu führen, wobei dies nicht zwingend im eigenen Verein geschehen muss. Wenn ich in gewisser Regelmäßigkeit z.B. auf einen kommerziellen Stand gehe (und dies irgendwie nachweisen kann), müsste das auch gelten.

Gruß,

Coltfan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ich in gewisser Regelmäßigkeit z.B. auf einen kommerziellen Stand gehe (und dies irgendwie nachweisen kann), müsste das auch gelten.

Zumindest bei uns ist das so gängige Praxis.

Einige im Verein gehen regelmässig auf einen "öffentlichen" Flintenstand.

Die Nachweise (Stempel) vom Betreiber hat der hiesigen Behörde immer als Trainingsnachweis genügt.

Godspeed,

Pickett

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin auch Mitglied in einer SLG, ohne eigenen Schießstand. Wir schießen immer als Gastschützen in verscheidenen Vereinen und lassen und das im Schießbuch abstempeln.

Waffenbehörde HG hat dies noch nicht bemeckert.

Ich hatte doch vor geraumer Zeit berichtet, dass ich LM Kreis (Limburg/Weilburg) die Waffenbesitzer angeschrieben und darauf hingewiesen wurden, dass zukünftig alle drei Jahre die Regelüberprüfung € 25,- Gebühren kostet.

Und das ist ja auch in derselben Ecke wie LDK.

Aus dem HG Kreis (also Waffenbehöre Bad Homburg) habe ich solche Schreiben noch nicht bekommen oder davon gehört dass sie verschickt wurden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Ich hatte doch vor geraumer Zeit berichtet, dass ich LM Kreis (Limburg/Weilburg) die Waffenbesitzer angeschrieben und darauf hingewiesen wurden, dass zukünftig alle drei Jahre die Regelüberprüfung € 25,- Gebühren kostet.

...

Ich wohne im Kreis LM und habe kein solches Schreiben erhalten.

Gruß

Erik

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Schützenkreis wird die erbetenen Auskünfte nicht erteilen. Die Verbände

können sich nicht unbegrenzt zu Hilfeleistenden der Ordnungsämter machen.

Nach der jetzt in Diskussion befindlichen WaffDVO soll der Schütze

aufgefordert werden, seine schießsportlichen Aktivitäten nachzuweisen.

Diese soll dann der Vereinsvorsitzende attestieren, woraufhin der Schütze

den Nachweis wieder bei der Behörde abgibt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Scheint eine LDK-eigene Posse zu sein. Im Kreis GI habe ich davon noch nichts gehört.

Ich höre kommende Woche mal beim zuständigen SB nach; muss eh' wieder mal hin :cool3:

Also: Im Kreis Gießen ist die Geschichte unbekannt; eine Aktion dieser Art seitens des

RP gibt es nicht.

Scheint so, als habe sich im LDK jemand ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.