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Schießen auf Zwischendistanzen


mephisto0815

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Hallo Zusammen,

wir haben neulich an unsererm Pistolenstand diskutiert, ob man auch Scheiben auf Zwischendistanzen aufhängen darf, sprich beispielsweise an den Hochblenden.

Sicherlich wäre ein leicht durchdringbares Material (Styrodur o.ä.) als Scheibenhalter notwendig.

Aber wie sieht´s rechtlich aus? Erlaubt oder nicht?

mephisto0815

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Ich kenne einen Indoorstand, in welchem man generell von 5 - 100 m per Seilzuganlage Zwischenentfernungen einstellen kann. Als Scheibenträger dient meines Wissens eine leichte Holzplatte (ähnlich wie Sperrholz).

Weiterhin kenne ich einen Stand, bei dem man auch auf einem 100m Stand Scheibenträger auf 50 m aufgestellt hat, was zu einigen Querschlägern geführt hat. Was genau als Scheibenträger genommen wurde, kann ich nicht sagen.

Man sollte also genau aufpassen. Wie es rechtlich genau aussieht, kann ich nicht sagen.

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Gast solideogloria

Da sollte man dann mal die Standabnahme genauer lesen. Hier steckt der Teufel im Detail. Klar ist, solange nichts passiert und solange keiner meckert.....

Problematisch wird schon das Aufhängen des Styrodurs. Womit befestigst du es an den Hochblenden? Strenggenommen kannst du bereits Ärger bekommen, wenn du die Zielscheiben mit Nägeln feststeckst.

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Oder steht im WaffG was von vorgegebener Scheibenentfernung 25m?

Im WaffG nicht aber in der AWaffV,

schießen darf man nur auf Grund einer genehmigten Sportordnung oder wenn der Betreiber bzw. der Benutzer des Standes eine Ausnahme dieser Beschränkung besitzt. Siehe §9 AWaffV.

Es gibt einige Sportordnungen wo „Zwischenziele“ erlaubt sind (z.B. IPSC) … Ich denke das hilft in der Argumentation :rolleyes:

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Muß ja nicht gleich IPSC sein, beim BDS gibt es das Mehrdistanzschießen auf 5, 10, 15 und 20 m und beim BdMP das PP1, ebenfalls auf Entfernungen von 25 - 10 m. Andere Verbände weiß ich jetzt nicht. Ich glaube, der DSB ist der einzige Verband, der nur auf 25 m schießt.

Ich würde aber, zumindest bei Stahlkugelfängen, dringendst die Verwendung von Schutzbrillen empfehlen. Ich hab schon einiges zurückbekommen :-))

Gruß,

André

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Das Schießen auf Zwischendistanzen ist nicht so ohne weiteres möglich. Dazu (die Sportordnungen interessieren in dem Zusammenhang erst einmal überhaupt nicht) bedarf es bestimmter Voraussetzungen, die im Stand begründet sein müssen.

Es geht um Sicherungsbauten und um die Art und Ausführung des Geschossfanges.

Diskutiert hier nicht wieder mit mehr als gefährlichem Halbwissen - fragt euren SSV.

Wenn z.B. ein Stand für 25 m freigegeben (und von der Behörde genehmigt) ist, bedeutet die Nutzung auf Zwischendistanzen einen bauliche Veränderung durch die VOR dieser Nutzung eine erneute Vollabnahme einschl. Gutachten erforderlich ist.

Und aus Erfahrung kann ich nur (trotz intensiver Bemühungen um Erleichterungen auf diesem Gebiet) sagen - Gott sei Dank!

Viele wissen leider überhaupt nicht, was sie da ab und an lostreten. Auch hier sollte eine gewisse Professionalität langsam Einzug halten.

Es baut doch auch keiner einfach einen 8-Zylinder in einen mit Trommelbremsen ausgestattenten alten Kübelwagen nach dem Motto - Räder hat er doch, da darf ich auch fahren.

Überlegt euch lieber mal, wer mittlerweile persönlich haftend ist, wenn Mist gebaut wird und welche Konsequenzen das haben kann - und im Zweifelsfall haben wird!

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Muß ja nicht gleich IPSC sein, beim BDS gibt es das Mehrdistanzschießen auf 5, 10, 15 und 20 m und beim BdMP das PP1, ebenfalls auf Entfernungen von 25 - 10 m. Andere Verbände weiß ich jetzt nicht. Ich glaube, der DSB ist der einzige Verband, der nur auf 25 m schießt.

Es geht nicht um den Verband (deswegen sprch ich von Halbwissen), sondern um den Stand!!!

Ich würde aber, zumindest bei Stahlkugelfängen, dringendst die Verwendung von Schutzbrillen empfehlen. Ich hab schon einiges zurückbekommen :-))

Gruß,

André

Dann war der Stand für das was gemacht wurde nicht zugelassen oder er wurde nicht entsprechend der auflagen gepflegt. Wer, glaubst du, ist dafür verantwortlich und wird bluten müssen??

Lasst jetzt mal den Blödsinn hier - ihr macht euch unglücklich! Sprecht mit euren SSV`s! das kostet vielleicht einige Euro, aber dafür habt ihr was schriftlich und seid auf der sicheren Seite wenn die Behörde anklopft. Schaut euch dazu mal § 9 i.V. § 49(2) 3b WaffG an und den § 27 (1) Satz 1 WaffG an.

Macht mit dem Thema jetzt lieber Schluß!!

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Guten Morgen!

wir haben das Thema neulich mit einem Schiessstandsachverständigen besprochen. Fazit: Der Stand muss dafür zugelassen sein, bzw. wenn das nachträglich gewünscht wird, müssen die entsprechenden Änderungen von der Behörde "abgenickt" werden.

Also lasst es erstmal, auch wenn ihr es so einrichtet, dass "eigentlich" nix passieren kann.

Plant die Änderungen, schreibt sie nieder, macht Skizzen, Photos, etc, und legt diese einem Schiessstandsachverständigen vor. Implementiert seine eventuellen Änderungen und legt das der Behörde zur Genehmigung vor.

Sobald ihr die habt, könnt ihr so schiessen. Vorher würde ich es tunlichst unterlassen. Auch wenn technisch nix dagegen spricht, begebt ihr euch rechtlich auf ganz dünnes Eis.

Gruß TB

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Wir wollten für BDS Mehrdistanz trainieren. Das wurde uns untersagt, da der Stand dafür nicht zugelassen ist, nach Aussage unserer Vereinsoberen.

Man muß dazusagen, dass unser Verein ein DSB-Verein ist, aus dem sich eine BDS-Gruppe herauskristallisiert hat. Auf die Anregung (in dem Bestreben, alles richtig zu machen), man könne ja mal bei einem Schießstandsachverständigen nachfragen, welche Änderungen, wenn überhaupt, notwendig wären, wurden wir gleich abgewürgt, dass seitens des Vereins kein Interesse daran bestehen würde. :angry2:Was will man auch von Leuten erwarten, die noch 1870/71 gegen den Franzos´ gezogen sind.

Nun fahren wir zu Training gelegentlich zu einem Stand der dafür zugelassen ist.

Aber dieses Thema ist für mich noch nicht durch. :bud: Mal sehen ob man da nicht doch noch mehr Leute mobilisieren kann...

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Eine Anmerkung: Es gibt Unterschiede,ob der Schütze verlagert zur Scheibe hin (um die Distanzen zu ändern), oder ob die Scheiben verschieben und der Schütze bleibt am gleichen Fleck stehen.

Davon hängt ab welche Zulassungen der Stand haben muss. Wenn ich falsch liege, bitte ich um Berichtigung.

Benny

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Eine Anmerkung: Es gibt Unterschiede,ob der Schütze verlagert zur Scheibe hin (um die Distanzen zu ändern), oder ob die Scheiben verschieben und der Schütze bleibt am gleichen Fleck stehen.

Davon hängt ab welche Zulassungen der Stand haben muss. Wenn ich falsch liege, bitte ich um Berichtigung.

Benny

Servus Benny,

wie sagt Radio Eriwan? Im Prinzip: Ja. ;-)

Der Schiessstandsachverständige wird je nach Stand entscheiden, welche Variante bei jedem individuellen Stand zur Anwendung kommen.

ZB wird er kaum vorschlagen, dass ihr näher an die Scheiben geht, wenn der Stand teilweise oben offen ist; dann kommt idR nur infrage, die Scheiben nach vorne zu holen. In einer Raumschiessanlage mag das anders aussehen, aber es wird immer eine Einzelabnahme notwendig sein.

Meiner Meinung nach ist es wenig hilfreich zu versuchen hier Patentrezepte zu verbreiten. Nix für ungut, ist nicht persönlich gemeint :drinks:

Jeder Schiessstandbetreiber muss das individuell genehmigen lassen, da beisst die Maus kein' Faden ab.

Hier: http://schiessstandsachverstaendiger.de/ kann man sich schon mal schlau machen. Und nein, ich bekomme nichts für die "Werbung". Ich durfte Herrn Stiefel aber kurz kennenlernen, und halte ihn sowohl für extrem kompetent, als auch für sehr sympathisch.

Viel Erfolg allen, die da was bewegen wollen. Bei uns ist bisher leider immer alles am Widerstand einiger weniger ... na, ich sprech es nicht aus ... gescheitert.

Gruß, TB

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Das Schießen auf Zwischendistanzen ist nicht so ohne weiteres möglich. Dazu (die Sportordnungen interessieren in dem Zusammenhang erst einmal überhaupt nicht) bedarf es bestimmter Voraussetzungen, die im Stand begründet sein müssen.

Es geht um Sicherungsbauten und um die Art und Ausführung des Geschossfanges.

Genauso ist es und wird es gehandhabt auf 3 öffentlichen Ständen, die ich besuche.

Nach dem Motto: "Hier bestimme ich- haltet euch daran oder laßt es." (die Teilnahme nach eigenen Regeln).

MfG!

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Ich glaube, der DSB ist der einzige Verband, der nur auf 25 m schießt.

Dein Glaube täuscht Dich nicht! Ebenso der Unterverband "RSB" (Rheinischer Schützenbund).

Aber- wir haben in meinem Verein sehr viele Doppelmitgliedschaften, in denen kurze Entfernungen satzungskonform sind.

Glaubt es mir: wenn diese Jungs statt auf 5/10/15 Meter nun gezwungen werden, auf 25 Meter zu schießen- da kommt bei ihnen Frust auf- weil sie sich wegen der kurzen Entfernungen das präzise Schießen abgewöhnt haben- sie kriegen keine Schnitte gegenüber den "Konservativen", die sich die längere Schießentfernung angewöhnt/antrainiert haben.

MfG!

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Ja, es geht mir auch um den Boden.

Auch ein nicht zu unterschätzendes Problem. Neben der Rückprallsicherheit beim Vorgehen können auch bei Verkürzung der Distanzen Aufsetzer ein Themma sein, dann passen in einem offenem Stand die Hochblenden nicht mehr.

Nochmal: Auch ich kenne (natürlich) Dieter Stiefel gnaz gut, wir sind sogar im gleichen SSV-Verband.

Aber die Lektüre der RiLi, die sich übrigens in der kompletten Überarbeitung befinden (warum wohl??) die ja noch unter DSB-Hoherit abgefasst wurden bringt dem Laien nicht viel. Es muss wirklich ein SSV VOR Beginn der Planungen hinugezogen weren. Ihr spart viel Arbeit und Zeit, wenn ihr es so macht wie vorgeschrieben. Auch kommt es immer auf dei örtlich zuständige Behörde an, hier kann ein Gespräch zwischen SSV und Behörde vieles im Vorfeld erhellen.

Lasst die Finger von "Eigenplanungen" - sie gehen regelmäßig in die Hose. Wollt ihr dann noch Zuschüsse bekommen, könnt ihr nicht mal mehr diese Std. als erbrachte Eigenleistungen einbringen.

Aber: Jeder soll machen, was er für richtig hält. Ich werde daher hier aus gutem Grund jetzt nichts mehr beitragen. Jeder ist für sein Tun verantwortlich.

P.S. Es gibt einen Sprcuh der meiner Erfahrung nach auf 90% der Selbstplaner und -bauer im Bereich Schießstätten zutrifft: "Baue auf und reiße nieder - haste Arbeit- immer wieder!"

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@Gorm

Ich glaube das ist stark verallgemeinert. Ich kenne keine Disziplinen, wo auf kurze Zieldistanzen nicht Dynamik oder ein Zeitfaktor mit eingebaut ist. Gewöhnlich wird der dynamische Schütze ein wenig Präzision gegen Zeit eintauschen. Ein Schütze der statisch schlecht schiesst, sieht hier keine Sonne weil er kein Potential hat das er gegen Zeit eintauschen kann.

Ich kenne keinen guten dynamischen Schützen, der nicht auch auf 25m das trifft was er treffen möchte.

Gruß Tauschi

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@Gorm

Ich glaube das ist stark verallgemeinert. Ich kenne keine Disziplinen, wo auf kurze Zieldistanzen nicht Dynamik oder ein Zeitfaktor mit eingebaut ist. Gewöhnlich wird der dynamische Schütze ein wenig Präzision gegen Zeit eintauschen. Ein Schütze der statisch schlecht schiesst, sieht hier keine Sonne weil er kein Potential hat das er gegen Zeit eintauschen kann.

Ich kenne keinen guten dynamischen Schützen, der nicht auch auf 25m das trifft was er treffen möchte.

Gruß Tauschi

Das sehe ich ähnlich. Wer auf 25m nicht trifft, der trifft auch auf nähere Distanzen nicht, da dort, zumindest beim Mehrdistanzschießen nach BDS der Streß/Zeitfaktor noch hinzukommt.

Meiner Erfahrung nach sollte man erst mal auf 25m richtig treffen lernen bevor man andere Sachen ausprobiert. Eine gute Grundlage ist nie verkehrt. Soweit ich das kenne, sind gute DSB-Sportpistolen-Schützen auch beim BDS-MD-Schießen vorne mit dabei.

Ich habe mir das mit unserem Stand nochmal überlegt. Der ist teilweise offen, von daher würde sich wohl nur die Lösung mit den variablen Aufhängungen der Zielscheibenträger auf verschiedene Distanzen anbieten. Für das Parcours-Training leider ungeeignet. Für die andere Lösung wäre der bauliche Aufwand wohl doch zu groß. Schade.

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Wenn z.B. ein Stand für 25 m freigegeben (und von der Behörde genehmigt) ist, bedeutet die Nutzung auf Zwischendistanzen einen bauliche Veränderung durch die VOR dieser Nutzung eine erneute Vollabnahme einschl. Gutachten erforderlich ist.

Wir haben genau diesen Weg beschritten.

An drei der insgesamt 15 Bahnen für GK-KW (Distanz 25 m, mit Sandfang)

haben wir die Zwischendistanz von 10 m realisiert ("Abhänge-Vorrichtung"

für Styrodur-Scheiben an der Hochblende).

Dies wurde vom SSV so begutachtet, abgenommen, und die schießstättenrechtliche

Erlaubnis für den Stand entsprechend angepasst. Selbstverständlich wurde bei der

Gestaltung und Positionierung darauf geachtet, dass die Konstruktion keine Rückpraller

herbeiführt und weiterhin sauber in den Sandkugelfang geschossen wird. Das konnten

wir gewährleisten - bei minimalem baulichen "Aufwand".

Für den (bei Freiluftständen immer vorhandenen) zweiten "Part" des Genehmigungsstatus der Anlage,

nämlich die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, ergab sich kein Änderungs-/Anpassungsbedarf,

da nicht relevant.

Ich habe zwar die Kosten für die Änderung nicht im Kopf, aber rückblickend kann ich sagen,

dass die Sache relativ einfach machbar war.

Ist jetzt sozusagen ein "Mehrdistanzstand für Arme"... :rolleyes:

Gruß,

karlyman

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Dann war der Stand für das was gemacht wurde nicht zugelassen oder er wurde nicht entsprechend der auflagen gepflegt. Wer, glaubst du, ist dafür verantwortlich und wird bluten müssen??

Lasst jetzt mal den Blödsinn hier - ihr macht euch unglücklich! Sprecht mit euren SSV`s! das kostet vielleicht einige Euro, aber dafür habt ihr was schriftlich und seid auf der sicheren Seite wenn die Behörde anklopft. Schaut euch dazu mal § 9 i.V. § 49(2) 3b WaffG an und den § 27 (1) Satz 1 WaffG an.

Macht mit dem Thema jetzt lieber Schluß!!

Ich gehe mal davon aus, daß der Stand für MD zugelassen ist. Genauso wie er für SP oder eine Energiegrenze zugelassen ist.

Ansonsten liefe die Frage unter "Ich wollte neulich .308 auf dem LuPi-Stand schießen, da gab´s Ärger. Warum?" - Das wäre dann eine Schwachsinnsfrage gewesen.

Blas Dich mal mit Deinem "Voll"-Wissen nicht so auf...

EDIT: Und mal ganz nebenbei: Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob ich von 25 m auf ein Zwischenziel auf 10 m schieße, oder ob ich auf 10 m an den Kugelfang herangehe. Hat was mit Geometrie zu tun. Und was damit, daß auch auf Ständen, die für MD zugelassen sind, im ersteren Fall Zwischenkugelfänge angebracht werden müssen.

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Ich gehe mal davon aus, daß der Stand für MD zugelassen ist. Genauso wie er für SP oder eine Energiegrenze zugelassen ist.

"Ausgehen" bedeutet - keine wirkliche Information besitzen

Ansonsten liefe die Frage unter "Ich wollte neulich .308 auf dem LuPi-Stand schießen, da gab´s Ärger. Warum?" - Das wäre dann eine Schwachsinnsfrage gewesen.

Genau so kommt sie rüber.....

Blas Dich mal mit Deinem "Voll"-Wissen nicht so auf...

Wenn du meinst.......

EDIT: Und mal ganz nebenbei: Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob ich von 25 m auf ein Zwischenziel auf 10 m schieße, oder ob ich auf 10 m an den Kugelfang herangehe. Hat was mit Geometrie zu tun. Und was damit, daß auch auf Ständen, die für MD zugelassen sind, im ersteren Fall Zwischenkugelfänge angebracht werden müssen.

Edith meint, ich hätte einfach nur ein Wort schreiben sollen. Beginnt Schwach und hört mit mehr oder weniger Sinn auf.

Genau mit dieser Aussage beweist du diene umfangreichen Kenntnisse. Macht einfach, was ihr für richtig haltet. Ich werde hier keinen mit offensichtlich ungenügendem Wissen in seinem Tatendrang bremsen oder ihm (offensichtlich) auf den Sack gehen.

Schönes WE und viel Spaß beim planen.

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Habt Ihr dafür dann feste Schießpositionen mit eingeschränktem Bewegungsbereich?

Da vom selben Ort aus geschossen wird wie auf 25 m entfernte Ziele ist auch die "Position" identisch;

bauliche Begrenzung nach vorne, und Seitenblenden zwischen den Schützen.

Nur dass die (Styrodur-)Ziele eben auf der verkürzten Distanz von 10 m hängen.

Die Ziele sind so ausgerichtet, dass bei halbwegs mittiger Trefferlage die Einschläge im selben Bereich

im Kugelfang liegen wie beim Durchschießen der auf 25 m positionierten Scheiben.

Im Grunde wird ja (ballistisch) nicht auf geringere Distanz geschossen; es wird nur auf ein Ziel in geringerer Distanz

(Zwischendistanz eben) gezielt.

Und sollte jemand "total daneben" schießen, dann passiert (da gleicher Schützenstand!) auch nichts anderes,

als wenn er dies auf 25 m tut... "Trefferlage" im Boden, den Seitenwänden oder Hochblende(n) des Stands.

Die Geschosse können selbstverständlich den Stand ebenso wenig verlassen.

Gruß,

karlyman

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