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IGNORED

Die Würde des Menschen ist oberstes Ziel – auch für Legalwaffenbesitzer?


Schwarzwälder

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Es ist zwar schon ein paar Jährchen her, dass unser Bundesverfassungsgericht folgende Erläuterungen abgegeben hat:

In der freiheitlichen Demokratie ist die Würde des Menschen der oberste Wert. Sie ist unantastbar,

vom Staate zu achten und zu schützen. … Um seiner

Würde willen muß ihm eine möglichst weitgehende Entfaltung seiner Persönlichkeit gesichert

werden.

BVerfG Seite 68

Aber dieses selbe Grundgesetz gilt noch heute!

Wo bleibt die Würde als „oberster“, unantastbarer Wert bei Legalwaffenbesitzern:

  • Wenn der zigmal überprüfte Legalwaffenbesitzer eine ihm gefallende Waffe kaufen möchte, aber andere ihm sagen, ob er dafür ein Bedürfnis hat oder nicht?
  • Wenn der langjährige, stets gesetzestreue Legalwaffenbesitzer bei jedem Transport zig Schlößchen um seine Waffen hängen muss, nur um die Waffe vor seinem eigenen(!) Zugriff zu „schützen“?
  • Wenn der Jäger bei Überschreiten einer öffentlichen Straße stets seine Waffen komplett entladen und Sekunden später wieder aufladen muss?
  • Wenn er penibelst Schiessbücher abstempeln (da lachte mich dass ganze Schützenhaus in Norwegen aus) und ggf. vorlegen muss?
  • Wenn ihm bestimmte Waffen (z.B. Kurzwaffen <6,3mm oder bestimmte Flinten) schlicht verboten und faktisch (!) entschädigungslos weggenommen werden?
  • Wenn der Gesetzgeber ihn in Einwohnermeldestatistiken als „Legalwaffenbesitzer“ stigmatisiert und künftig in zentralen Datenbanken seinen exakten Besitz aufschlüsselt?
  • Wenn der Gesetzgeber unter Androhung des Verlustes der Zuverlässigkeit zwingt, sein Grundrecht auf Unverletztlichkeit der Wohnung preiszugeben und seine Wohnungstür irgendwelchen „Kontrolleuren“ zu öffnen – unangemeldet und ohne Anlass?

Wo bleibt die „möglichst weitgehende“ Entfaltung seiner Persönlichkeit:

  • Wenn dem Legalwaffenbesitzer vorgeschrieben wird, wie oft er mit welchen Waffen zum trainieren gehen muss?
  • Wenn dem Legalwaffenbesitzer u.U. sogar Wettkampfteilnahmen mit bestimmten Waffen in bestimmter Häufigkeit und auf bestimmtem Level vorgeschrieben wird?
  • Wenn dem LWB –mehr oder weniger – die Fahrtroute zwischen Wohnung und Training/Jagd vorgeschrieben wird?
  • Wenn dem Legalwaffenbesitzer selbst bei KK-Waffen das Aussehen (Farbe, Schaftform) der Waffe genau vorgeschrieben wird?
  • Wenn den Legalwaffenbesitzern über allgemeine Verbote hinaus auch jede „Sportordnung“ genehmigt oder versagt werden kann?
  • Wenn künftig auch Magazinwechselerschwerer“ eingebaut werden sollen und womöglich per Funk kontrollierte Armatix-Stöpsel in jeden Waffenlauf teuer eingebaut werden müssen – nur um den LWB vor seinem eigenen Besitz zu „schützen“?

Man könnte noch vieles anfügen, aber ist der Gesetzgeber und die Politik nicht schon lange viel zu weit gegangen? Ein vernünftiger Interessenausgleich mit der Allgemeinheit ist seitens der Politik entartet zu einem einseitigen Herumtrampeln auf der Würde und freien Persönlichkeitsentfaltung von Millionen Legalwaffenbesitzern!

Wir haben vielleicht kein „Second Amendment“, aber wir haben ein Grundgesetz, das eigentlich überdeutlich ist – und nicht weiter gegen uns aufgeweicht werden darf!

Frohe Ostern!

Schwarzwälder

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Full Ack.

Schade nur, dass solche Worte nie in der allgemeinen Presse oder aus dem Bundestag / Kreistag etc. pp. zu hören sind.

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