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Verteidigungschiessen für Jäger


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habe gehört. dass jagdscheininhaber auch kiurse im verteidigungsschiessen mit der kurzwaffe machen können.

stimmt das?

Hallo,

abgesehen davon, daß ich es für sinnvoll halte, das ein Jäger mit seinen Kurzwaffen umgehen kann und trainiert (selbstverständlich erst Recht mit den Langwaffen), habe ich (12 Jahresjagdscheine) die Kurzwaffe bei der Jagd bisher nur zum Fangschuß (ausschließlich angefahrenes Wild) gebrauchen müssen und hoffe, das das so bleibt!

Ein solcher Kurs ist mir nicht bekannt, da Du anscheinend Bedarf hast, erkundige Dich doch einfach mal bei Deiner Waffenbehörde.

Gruß

Rolf

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Verteidigungsschiessen ist dem Jäger nicht untersagt. Melde dich einfach bei den einschlägigen Kursangeboten an. Manche sind nur für Behörden reserviert. Das teilt man dir aber rechtzeitig mit.

Na ja Du benötigst erst mal eine Genehmigung Deiner Behörde um an (einem Kurs im Verteidigungsschießen) teilzunehmen. 99% aller Behörden wurden einem Jäger diese Erlaubnis auch nicht erteilen.

Kurzwaffenkurse für Jäger sind etwas ganz anderes und haben mit Verteidigungsschießen nichts zu tun. Da lernt man mal das schnelle ziehen und ein paar Tricks, aber auch nicht mehr.

Beim Combat bzw. Verteidigunsschießen geht es um ganz andere Sachen.

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Bislang hat der Veranstalter immer die Genehmigungen eingeholt und die Teilnehmer an die Behörde gemeldet. Probleme mit Teilnahme für Jäger, Waffenscheininhaber und Angehörigen waffentragender Behörden kenne ich nicht. Das Kursprogramm war für alle gleich. Ich wüsste auch nicht, warum und in welchen Punkten das abgeändert werden sollte.

Bevor Anfragen kommen: Nein, ich führe keine Kurse durch!

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Bislang hat der Veranstalter immer die Genehmigungen eingeholt und die Teilnehmer an die Behörde gemeldet.

Zutreffend!

Probleme mit Teilnahme für Jäger, Waffenscheininhaber und Angehörigen waffentragender Behörden kenne ich nicht.

Zutreffend!

Das Kursprogramm war für alle gleich.

NICHT zutreffend! zumindest sollte es das nicht sein bei denen, die wissen was sie tun.

Bevor Anfragen kommen: Nein, ich führe keine Kurse durch!

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Na ja Du benötigst erst mal eine Genehmigung Deiner Behörde um an (einem Kurs im Verteidigungsschießen) teilzunehmen. 99% aller Behörden wurden einem Jäger diese Erlaubnis auch nicht erteilen.

Das wär mir ganz neu. Die Kurzwaffe ist zum Schutz der Langwaffe da! Der Behörde würde ich weiterhelfen...

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Das wär mir ganz neu. Die Kurzwaffe ist zum Schutz der Langwaffe da! Der Behörde würde ich weiterhelfen...

Yupp! Ein Blick in die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben sollte genügen. Terminus lautet allerdings "Selbstschutz".

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Das Kursprogramm war für alle gleich. Ich wüsste auch nicht, warum und in welchen Punkten das abgeändert werden sollte.

Das kann ich mir nicht vorstellen. Waffenträger haben ganz andere Ansprüche an Kürse als Jäger. Aber wenn Du meinst.....

Bislang hat der Veranstalter immer die Genehmigungen eingeholt und die Teilnehmer an die Behörde gemeldet

Richtig, dann sind dann Kurse von DWJ, DJZ usw. da gibt es keine Probleme.

Wenn es aber Kurse von Kyle Lamb oder Ken Hackathorn sind, gibt es für Jäger derbe Schwierigkeiten. Zumindest hier in NRW.

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hallo

Ich habe einen solchen Kurs mit gemacht und ich fand es gut!! Hatte gerade meine Jagdprüfungen durch!! Ich muss sagen was dort behandelt worden ist war nicht nur Theorie sondern auch Praxis!!

Haben auch eine Teilnahmebescheinung bekommen! Schwerpunkt war "wann darf ich eine Schusswaffe im Revier" zu Verteidigung einsetzen!! Da ging es nur um die Nutzung von Kurzwaffen!! einmal

wurden Zenarien mit dubiosen Leuten durch gespielt und eine Endscheidung getroffen werde musste was ich mache!! oder Angriffe durch einen Hund !! Aber alles im Revier!! nicht in der Stadt oder anderen Befriedete Bezirke!! mein Wissen bezieht sich auf 1999^^

War sehr Aufschlussreich! also wenn solche Kurse Angeboten werden kann ich es nur empfählen!

Lg snoopy-23023

PS: wer rechtschreibvehler vindet trarf sie kerne beholden! habe genug davon :gaga:

Der ist nicht von mir !!

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So wie ich das jetzt mitbekommen habe, geht es um das erlaubnispflichtige Verteidigungsschießen. Dafür benötige ich vor dem Kursbeginn eine schriftliche Erlaubnis der zuständigen Waffen- Behörde (Ordnungsamt, Polizeibehörde, UJB, etc.). Ansonsten ist die Teilnahme illegal!

Gruß Jägermeister

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Hallo,

abgesehen davon, daß ich es für sinnvoll halte, das ein Jäger mit seinen Kurzwaffen umgehen kann und trainiert (selbstverständlich erst Recht mit den Langwaffen), habe ich (12 Jahresjagdscheine) die Kurzwaffe bei der Jagd bisher nur zum Fangschuß (ausschließlich angefahrenes Wild) gebrauchen müssen und hoffe, das das so bleibt!

Ein solcher Kurs ist mir nicht bekannt, da Du anscheinend Bedarf hast, erkundige Dich doch einfach mal bei Deiner Waffenbehörde.

Gruß

Rolf

Klar ist die hauptsächliche Verwendung von Kurzwaffen für Jäger der Fangschuß, jedoch ist auch die Situation einer möglichen Verteidigungssituation für Jäger denkbar. Gelegentlich erfährt man in Zeitungsnotizen oder in Berichten bei "Aktenzeichen XY" , das Jäger in entlegenen Revieren unter Verlust ihrer Ausrüstung überfallen oder gar ermordet worden sind. Für den Jäger sollte daher nicht nur der routinierte Umgang mit Langwaffen selbstverständlich sein. Das gilt ebenso für die Kurzwaffe incl. schneller Zugriffsmöglichkeit und sicherem Umgang.

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Klar ist die hauptsächliche Verwendung von Kurzwaffen für Jäger der Fangschuß, jedoch ist auch die Situation einer möglichen Verteidigungssituation für Jäger denkbar. Gelegentlich erfährt man in Zeitungsnotizen oder in Berichten bei "Aktenzeichen XY" , das Jäger in entlegenen Revieren unter Verlust ihrer Ausrüstung überfallen oder gar ermordet worden sind. Für den Jäger sollte daher nicht nur der routinierte Umgang mit Langwaffen selbstverständlich sein. Das gilt ebenso für die Kurzwaffe incl. schneller Zugriffsmöglichkeit und sicherem Umgang.

Jagdschutz/Selbstschutz sind Themen, die allerdings nur in bestimmten Bereichen Berührungspunkte mit dem Verteidigungsschießen von Sicherheitsmitarbeitern/Behörden haben.

Hinzu kommt, dass die Voraussetzungen bei den Jägern in Bezug auf die KW meist sehr gering sind und erst erarbeitet werden müssen. Die ist schlechterdings an einem Termin nicht möglich, zumindest nicht wenn man bestimmte Ansprüche stellt. Ein termin genügt aber, um zu erkennen, dass man so etwas öfter tun müsste.

Wer hat denn z.B. schon mal mit geschulterter LW versucht die KW einzusetzen? Oder dies in Jagdtypischer Kleidung, evtl. mit Handschuhen/Stiefeln/Lodenmantel/kotze und bei schlechtem Licht? Oder mit Hundeleine?

(und jetzt komme mir keiner mit "wegwerfen" - genau das tut nahezu niemand - es wurde einfach nie trainiert!)

Im Übrigen hat der Jägermeister Recht, die Bescheinigung der Behörde als Genehmigung zur Teilnahme schadet nie.

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Wenn es aber Kurse von Kyle Lamb oder Ken Hackathorn sind, gibt es für Jäger derbe Schwierigkeiten. Zumindest hier in NRW.

Hallo Howkins,

das kann man so nicht für ganz NRW stehen lassen. Hier gibt es über 500 Waffenrechtsbehörden und einen Erlass,

der diesen Bereich regeln würde, gibt es nicht.

MfG

Pirol 2

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Das Verteidigungsschießen ist in § 22 bis § 25 AWaffV geregelt.

Für den Threadstarter dürfte insbesondere § 23 AWaffV von Interesse sein, der die Zulassung zum Lehrgang regelt:

(1) Zur Teilnahme an den Lehrgängen oder Schießübungen im Sinne des § 22 dürfen nur Personen zugelassen werden,

1. die auf Grund eines Waffenscheins oder einer Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 des Waffengesetzes zum Führen einer Schusswaffe berechtigt sind oder

2. denen ein in § 55 Abs. 1 des Waffengesetzes bezeichneter Dienstherr die dienstlichen Gründe zum Führen einer Schusswaffe bescheinigt hat oder denen von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung nach Absatz 2 erteilt worden ist.

Die verantwortliche Aufsichtsperson hat sich vor der Aufnahme des Schießbetriebs vom Vorliegen der in Satz 1 genannten Erfordernisse zu überzeugen.

(2) Die zuständige Behörde kann Inhabern einer für Kurzwaffen ausgestellten Waffenbesitzkarte und Inhabern eines Jagdscheins, die im Sinne des § 19 des Waffengesetzes persönlich gefährdet sind, die Teilnahme an Lehrgängen oder Schießübungen der in § 22 genannten Art gestatten.

Knackpunkt ist leider, dass eine persönliche Gefährdung wie für einen Waffenschein nachgewiesen werden muss.

Nicht ausreichend ist nach Ansicht des VG Hamburg* der Hinweis darauf, dass man als Jagdausübungsberechtigter auch Jagdschutzverpflichtungen nachkommen muss und dass man im Revier im Regelfall völlig auf sich gestellt ist. Auch reichen mehrere verdächtige Beobachtungen im Jagdrevier, resultierend aus dem Aufenthalt ausländischer Straftäter nicht aus.

* VG Hamburg, Urt. v. 11.05.1999 - Az. 17 VG 2328/98. Die Entscheidung erging noch zum alten § 39 der 1. WaffV, der dem heutigen § 23 AWaffV entspricht (vgl. Begründung zur AWaffV, BR-Drs. 415/03).

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...

Für den Threadstarter dürfte insbesondere § 23 AWaffV von Interesse sein, der die Zulassung zum Lehrgang regelt:

Knackpunkt ist leider, dass eine persönliche Gefährdung wie für einen Waffenschein nachgewiesen werden muss.

...

Genauso kenne ich dies auch.

Gruß Jägermeister

P.S.: Es darf schließlich in diesem Land nicht sein, daß man ausserhalb der BW und als nicht mehr als die Allgemeinheit gefährdete Person auf menschenförmige Pappscheiben schießt, man könnte ja sonst Amokläufe trainieren...

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Das Verteidigungsschießen ist in § 22 bis § 25 AWaffV geregelt.

Für den Threadstarter dürfte insbesondere § 23 AWaffV von Interesse sein, der die Zulassung zum Lehrgang regelt:

Knackpunkt ist leider, dass eine persönliche Gefährdung wie für einen Waffenschein nachgewiesen werden muss.

Nicht ausreichend ist nach Ansicht des VG Hamburg* der Hinweis darauf, dass man als Jagdausübungsberechtigter auch Jagdschutzverpflichtungen nachkommen muss und dass man im Revier im Regelfall völlig auf sich gestellt ist. Auch reichen mehrere verdächtige Beobachtungen im Jagdrevier, resultierend aus dem Aufenthalt ausländischer Straftäter nicht aus.

* VG Hamburg, Urt. v. 11.05.1999 - Az. 17 VG 2328/98. Die Entscheidung erging noch zum alten § 39 der 1. WaffV, der dem heutigen § 23 AWaffV entspricht (vgl. Begründung zur AWaffV, BR-Drs. 415/03).

Dake für die Auskunft. Ich habe mich gestern schon nach dem Ablehnungsschreiben bemüht. Darin war auch ein Urteil zitiert, dass es Jägern Untersagt an diesen Kursen teilzunemen.

@Pirol2

Klar haben wir in NRW 500 Waffenrechtsbehörden, aber diese Anfrage wurde an das LKA weitergeleitet, die dann abschlägig entschieden hat. Somit dürfte die Sachlage, ausser Dein Sachbearbeiter spielt mit, klar sein.

Die damalige Sachbearbeiterin wollte keine (falsche)Entscheidung treffen, daher die Anfrage beim LKA in Düsseldorf.

Leider besteht dieses Problem aber nicht nur in NRW, denn aus Berlin ist mir das selbe bekannt.

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habe gehört. dass jagdscheininhaber auch kiurse im verteidigungsschiessen mit der kurzwaffe machen können.

stimmt das?

wer weiss mehr?

Morgen!

Einige Landesjagdverbände veranstalten KW Kurse für Jäger. Dabei geht es aber nicht ums Verteidigungsschiessen, auch wenn das Thema SV mit der Waffe wahrscheinlich behandelt wird.

Ausserdem gibt es KW Lehrgänge, zB von der DWJ Akademie, ua. Auch da wird kein Verteidigungsschiessen gelehrt. Dies wäre genehmigungspflichtig und nur für Waffenscheininhaber zulässig.

Manche privaten und behördliche Veranstalter bieten Kurse im Verteidigungsschiessen an. Diese sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ob Du als Jäger daran teilnehmen kannst, hängt, wie leider so vieles, von der willkürlichen Entscheidung Deines zuständigen Amtes ab. Mir sind Jäger bekannt, die diese Genehmigung bekommen haben, sowie solche, denen sie versagt wurde.

Ich persönlich führe meine KW im Revier nicht zu Verteidigungszwecken, obwohl ich sie dazu im Fall der Fälle verwenden würde. Ich kann mir aber vorstellen, dass es Reviere gibt, wo man sie tatsächlich hauptsächlich dafür braucht. Ich kenne einen Ex-BGSler (selbst kein Jäger), der mir aus seiner Dienstzeit so einige Geschichten erzählt hat. Seine Meinung zu dem Thema war übrigens, dass man als Jäger unbedingt zu Verteidigungs-Schiesskursen zugelassen werden sollte, aber das hilft Dir und mir nix, denn er trifft diese Entscheidung nicht für uns.

Auf jeden Fall kann ich jedem KW Besitzer nur empfehlen, einen Kurs mitzumachen, in dem man lernt, seine KW so zu handhaben, wie man es auf dem Stand nicht kann, wie es aber im Fall der Fälle notwendig ist. Insbesondere das Schiessen auf kurze Entfernungen (Nachsuche), aus anderen Positionen als stehend (Nachsuche, durchs Unterholz kriechend oä) und das Tragen, Ziehen und Holstern der geladenen Waffe.

Für jemanden, der wirklich nur Löcher in Papierstanzen will, sicherlich nicht unbedingt notwendig, trotzdem aber mMn sehr empfehlenswert.

Viel Spass jedenfalls,

Gruß, TB

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Morgen!

Einige Landesjagdverbände veranstalten KW Kurse für Jäger. Dabei geht es aber nicht ums Verteidigungsschiessen, auch wenn das Thema SV mit der Waffe wahrscheinlich behandelt wird.

Ausserdem gibt es KW Lehrgänge, zB von der DWJ Akademie, ua. Auch da wird kein Verteidigungsschiessen gelehrt. Dies wäre genehmigungspflichtig und nur für Waffenscheininhaber zulässig.

Genau so sehe ich das auch. Die Kurse vom DWJ, RWJ etc. sind gut für Leute, die sich erst mit der Kurzwaffe vertraut machen.

Reine Kurse zum Verteidigunsschießen sind anders aufgebaut und haben auch andere Ziele.

Daher tun sich manche Behörde sehr schwer mit der Zulassung von Jägern bei solchen Kursen. Teilweise wurde selbst Mitarbeitern von Sicherheitsunternehmen (Geldtransportern, Werkschutz etc. der Zugang zu diesen Kursen verweigert).

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Mal wieder ein .......Beitrag!

Überleg einfach mal, bevor hier etwas eingestellt wird.

Langsam gehen einem die "ich weiß was wir brauchen- alles über meinen Horizont hinausgehende ist überflüsig"-Sinnlosigkeitenn einfach nur noch auf den zeiger.

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