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BDK: Großkaliber ist nichts für Privatleute


Gast

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http://rhein-zeitung.de/on/10/03/21/newstt/t/rzo687983.html

Polizistenmord in Anhausen

Kripo: Großkaliber ist nichts für Privatleute

Mainz/Neuwied Der Todesschütze von Anhausen besaß ganz legal eine großkalibrige Pistole.

......

Kripobeamte kritisieren, dass Privatleute eine solche "Hammer"- Waffe überhaupt bekommen.

......

Wieso darf ein Rocker eine solche Waffe besitzen?

......

Nach dem tödlichen Schuss auf einen Polizisten in Rheinland-Pfalz hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) kritisiert, dass der Schütze eine behördliche Genehmigung für die großkalibrige mutmaßliche Tatwaffe hatte.

......

"Das ist ein Kaliber, das mit Schießsport nichts zu tun hat", sagte der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen am Freitag unter dem Eindruck dieses tragischen Todesfalls. "Großkalibrige Waffen gehören nicht zum Bürger. Das ist eine militärische Waffe." Die zuständige Kreisverwaltung Neuwied wies die Kritik dagegen zurück. Der 43-Jährige habe bei der Erteilung der Waffenbesitzkarte im Jahr 2003 alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt.

......

Dabei ging es um einen Verstoß gegen das Waffengesetz und einen "gefährlichen Eingriff" in den Straßenverkehr - Karl-Heinz B. soll bei einer Polizeikontrolle davongerast sein. Mehrfach beharrte die Kreisverwaltung darauf, die Ermittlungsakten einzusehen. Im Dezember 2002 wurde das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingestellt. Die geforderten Auflagen seien erfüllt, hieß es. Auch die Ermittlungen wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verliefen im März 2003 im Sande.

......

Im Mai 2003 bekam er die begehrte Genehmigung von der Kreisverwaltung. Auch eine Prüfung im Abstand von je drei Jahren ergab keinen Grund, die Waffenbesitzkarte zu entziehen.

Manfred Ruch/dpa

RZO

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Tja ich würde sagen da haben die Behörden geschlampt. Zwei Verfahren zur Zeit der Beantragung das gibt schon zu denken.

und die Aussage des Beamten:

"Großkalibrige Waffen gehören nicht zum Bürger. Das ist eine militärische Waffe."

-Tja wenn nur das Militär seiner Meinung nach großkalibrige Waffen besitzen darf sollte die Polizei ihre Waffen wohl freiwillig abgeben und vernichten lassen. Die Polizisten können ja dann wie in England mit Knüppeln und Pfefferspray durch die Straßen ziehen. :D

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Dieses "miltärische Kaliber" spielt beim Militär überhaupt keine Rolle. Herr Jansen sollte eigentlich wissen, dass Das Militär gänzlich anderes verwendet als eine Pistole .45 ACP. Soll man damit etwa den weltweiten Terrorismus bekämpfen :rotfl2: ? Er weiß auch,dass das "polizeiliche Kaliber" 9mm ganz ähnlich durchschlägt. Man entschärft das Problem Durchschlagskraft durch ein besonderes Geschoss mit entsprechenden Eigenschaften, nicht durch Änderung des Geschossdurchmessers (Kaliber).

Herr Jansen hat sich als Experte mitlerweile selbst demontiert. Durch namentliche Unterstützung im Aktionsbündnis W. hat er seine behördliche Überparteilichkeit verloren. Seine Äußerung stehen im Gegensatz zu bisherigen den Positionen des BDK (Bund Deutscher Kriminalbeamter) noch bei den Diskussionen zu den Waffenrechtsänderungen 2003 ("Die SPortschützen sind nicht das Problem"). Damals attestierte der BDK noch fehlende Deliktrelevanz im Zusammenhang mit Sportschützen und Sportwaffen. Die Statitiken sind weiterhin unverändert. Auffällig ebenfalls die gegenläufigen, faktenbasirenden Einschätzungen der großen Polizeigewerkschaften.

Damit bleiben die Äußerungen von Herrn Jansen Populismus und rein persönliches Engagement gegen den Waffenbesitz.

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Wer mal zugesehen hat, wie die Polizei ihre Schiessübungen veranstaltet, der wird eine ganz andere Frage stellen, nämlich:

"Ist Grosskaliber etwas für die Polizei?"

Hallo

naja, nicht für alle Polizisten, aber wenn ein normaler Polizist, aus Geldmangel, nur einmal pro Jahr zum schießen kommt und nicht nebenbei noch Mitglied in einem Schützenverein ist, dann sieht das eben so aus.

Ekki

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Wenn ich so sehe wieviele Polizisten bei den Sportwettkämpfen ganz vorne abschneiden, scheint mir die Verallgemeinerung des nichtschießenkönnenden Polizisten doch etwas populistisch zu sein.

Es ist nicht möglich Personengruppen verallgemeinernt zu betrachten! Das gilt für Sportschützen genauso wie für Polizisten und jede andere Gruppen. Menschen sind Individuell und Vielfältig.

Gruß

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Wenn ich so sehe wieviele Polizisten bei den Sportwettkämpfen ganz vorne abschneiden, scheint mir die Verallgemeinerung des nichtschießenkönnenden Polizisten doch etwas populistisch zu sein.

Wenn ich mir die zerschossenen Blenden auf unserem auch von der Polizei genutzten Schießstand so angucke,... Naja, lassen wir das lieber.

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Dafür darfst du bei anderen dann ein paar deutsche und internationale Meistertittel bewundern. Zerschossene Stände kannst du dir auch in Phillippsburg anschauen. F. Gepperth muss dort nun umfangreich sanieren. Das waren keine Polizisten. Die Diskussion ist müßig. Es gibt eben nicht DIE oder JENE homogene Gruppe. Alles sind Einzelfallbetrachtungen. Genauso wie wir das auch uns gegenüber erwarten.

@ Tommy Danger

Die Nachfrage kannst du dir sparen. Seine Unterstützung ist offen auf der Seite des ABW nachzulesen. Er ist dort Unterzeichner.

Gruß

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Ich habe Jansen nach Winnenden und seinen unsäglichen und dummen Äußerungen mehrmals angeschrieben und versucht ihn mit Fachwissen von der Basis zu versorgen.

Ergebnis: Total beratungsresistent, engstirnig und unbelehrbar. "Lex Jansen"

Hab's dann nochmal über die heimische BDK-Basis probiert, aber geht in die gleiche ahnungslose und verfahrene Richtung.

Zum Glück ist der BDK ohne Einfluß. Nur leider zitiert man diese Unperson gerne in einseitig ausgerichteten Medien.

Kann jedem nur wieder raten: Nicht in den bzw. raus aus dem BDK!!!

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Nein, aber je kleiner der BDK, desto unmaßgeblicher sind die Meinungen und umso mehr sind aus der EInflußnahme populistischer Vorsitzender. Leider schwappt dies in allen Organisationen immer über. Die "Chefmeinung" wird in die nächste Ebene übernommen, dann in die Untergruppen und irgendwann ist das dann die Meinung der Organisation.

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Wieviele Polizisten, aktive wie auch inaktive, sind auch Sportschützen?

Wieviele dieser Polizisten besitzen privat auch Schusswaffen, auch GK?

Wieviele dieser Polizisten bsesitzen privat auch eine 1911 im Kaliber .45 ACP z.B. für IPSC?

Wieviele Polizisten verwahren ihre Dienstwaffe zu Hause und beachten diese auch die Aufbewahrungsvorschriften (wer kontrolliert das eigentlich?)?

Will der BDK nun etwas mit seinen Kommentaren sagen, dass GK Schusswaffen nicht in die Hände von Zivilisten gehören und dürften, wenn überhaupt, nur behördlichen Waffenträgern zugesprochen werden? Sind diese aber wirklich zuverlässiger, als ein Zivilist?

Gelten deren Meinungen dazu nur für Kriminalbeamte und nicht für Beamte des Zolls oder der Bundespolizei?

Und jetzt nochmal die Frage, die oben in Klammern steht:

Wer kontrolliert die gesetzeskonforme Aufbewahrung der Dienstwaffen, die zu Hause aufbewwanhrt werden?

Wo ist darüber die Dokumentation?

Wieviele polizeilichen Dienstwaffen befinden sich in den privathaushalten der Staatsdiener (und ich meine nur aktive Dienstwaffen), die nicht dem Schießsport nachgehen?

Wie läuft es denn bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle eines Sportschiessenden Polizisten, wenn dieser bei einer Kontrolle die Dienstwaffe ebenfalls mit im Waffenschrank liegen hat? Diese steht nicht auf der WBK und der SB/Kontrolleur wird darüber auch keine Dokumentation haben. Kann der Polizist in diesem Fall überhaupt nachweisen, dass es sich bei der Dienstwaffe auch wirklich um eine solche und seine handelt?

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Ich habe Jansen nach Winnenden und seinen unsäglichen und dummen Äußerungen mehrmals angeschrieben und versucht ihn mit Fachwissen von der Basis zu versorgen.

Ergebnis: Total beratungsresistent, engstirnig und unbelehrbar. "Lex Jansen"

Hab's dann nochmal über die heimische BDK-Basis probiert, aber geht in die gleiche ahnungslose und verfahrene Richtung.

Zum Glück ist der BDK ohne Einfluß. Nur leider zitiert man diese Unperson gerne in einseitig ausgerichteten Medien.

Kann jedem nur wieder raten: Nicht in den bzw. raus aus dem BDK!!!

Seine Äußerungen verhelfen mir Argumente gegen den BDK zu finden. 2 Kollegen sind bereits "ausgetreten".....

Als "ernshafter" Polizeibeamter kann man sich nicht vom BDK vertreten fühlen.

Die Äußerungen sind einfach nur peinlich. Die "Lösungsansätze" des BDK der gesellschaftlichen Probleme würde ich von "Klein Lieschen" erwarten, aber nicht von Kriminalpolizisten!

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Eine Unverschämtheit ist nicht nur das anmaßende, sachlich widerlegbare "Expertentum" des Herrn Jansen

in Sachen Schusswaffen ((leider wird er von einer unkritischen Öffehntlichkeit als solcher wahrgenommen...).

Sondern auch die Presse-Formulierung: "Kripo:...."

Hier hat sich keinesfalls "die Kripo" zur Angelegenheit geäußert - sondern der Vertreter einer

relativ kleinen Polizeigewerkschaft, der über das ständige Herumtrampeln auf diesem Thema

deren Bekanntschaftsgrad erhöhten möchte.

Genau DAS ist die Triebfeder hinter den Jansen'schen Aktivitäten seit dem 11.03.2010.

Das müssen wir der breiten Öffentlichkeit immer wieder in Erinnerung rufen!

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Eine Unverschämtheit ist nicht nur das anmaßende, sachlich widerlegbare "Expertentum" des Herrn Jansen

in Sachen Schusswaffen ((leider wird er von einer unkritischen Öffehntlichkeit als solcher wahrgenommen...).

Sondern auch die Presse-Formulierung: "Kripo:...."

Hier hat sich keinesfalls "die Kripo" zur Angelegenheit geäußert - sondern der Vertreter einer

relativ kleinen Polizeigewerkschaft, der über das ständige Herumtrampeln auf diesem Thema

deren Bekanntschaftsgrad erhöhten möchte.

Genau DAS ist die Triebfeder hinter den Jansen'schen Aktivitäten seit dem 11.03.2010.

Das müssen wir der breiten Öffentlichkeit immer wieder in Erinnerung rufen!

Was hat er denn eigentlich gegen LWB? Hat er mal ein schreckliches Erlebnis gehabt...so wie ein Kind, das mal von einem Hund gebissen wurde?

Wahrscheinlich war die "Schießausbildung" bei der Polizei zu anspruchsvoll.... :lol:

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H... wenn ein normaler Polizist, aus Geldmangel, nur einmal pro Jahr zum schießen kommt und nicht nebenbei noch Mitglied in einem Schützenverein ist, dann sieht das eben so aus.

hallo

bei uns ballern sie was man so hoert zweimal jaehrlich

je rund 2,5h oder so, sprich in summe rund 150 bis 200 schuss im jahr

das ist einfach grobe fahrlaessigkeit seitens des dienstgebers solche leute dann als waffentraeger ins volk zu schicken

und ja, es gibt viele davon die private schiessen

man trifft sie am stand und sie schiessen vorne mit

mit von eigenem geld gekaufter munition und mit den ganzen fionanziellen nebengeraeuschen so wie sie auch jeder sportschuetzen hat

bravo!

nur eigentlich waere das die ausbildung die sich sich von ihrem dienstgeber "verdient" haetten

und sollten nicht auf ihr eigenengagement, ihre eigeninitiative und ihr diesbezuegliches verantwortungsbewustsein alleine angewiesen sein finde ich

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Und jetzt nochmal die Frage, die oben in Klammern steht:

Wer kontrolliert die gesetzeskonforme Aufbewahrung der Dienstwaffen, die zu Hause aufbewwanhrt werden?

Wo ist darüber die Dokumentation?

Da diese Waffen nicht dem WaffG unterliegen fragst Du besser bei den Genehmigungsbehörden nach. Innenministerium Polizeipräsidien.

Wieviele polizeilichen Dienstwaffen befinden sich in den privathaushalten der Staatsdiener (und ich meine nur aktive Dienstwaffen), die nicht dem Schießsport nachgehen?

Da dürfte es kaum belastbare Zahlen geben, da nahezu alle dürfen aber die wenigsten außerhalb der Schützen und Jäger das Teil mitschleppen wollen.

Wie läuft es denn bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle eines Sportschiessenden Polizisten, wenn dieser bei einer Kontrolle die Dienstwaffe ebenfalls mit im Waffenschrank liegen hat? Diese steht nicht auf der WBK und der SB/Kontrolleur wird darüber auch keine Dokumentation haben. Kann der Polizist in diesem Fall überhaupt nachweisen, dass es sich bei der Dienstwaffe auch wirklich um eine solche und seine handelt?

wo ist das Problem, entweder kennt der Kontrolleur sich aus oder er muss die Polizei holen, bei diesen ist dann zu vermuten, dass sie eine Dienstwaffe erkennen.

Karl

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@ Karl22,

mir geht es keinesfalls darum Polizisten an den Pranger zu stellen oder ähnliches.

Der BDK stellt immer wieder die Schusswaffen in privaten Haushalten in Frage. Und das öffentlich.

Aber in dem Moment, wo ein Polizist seine Dienstwaffe zu Hause aufbewahrt, befindet sich diese eben genau in einem privaten Haushalt, wo sich Kinder aufhalten können, wo eingebrochen werden kann oder auch der Waffenträger ein Familiendrama starten kann.

Daher würde es mich schon sehr interessieren, wie der BDK dazu steht, egal wieviele Dienstwaffen zu Hause aufbewahrt werden. Es geht um das Prinzip, nicht mehr und nicht weniger.

Und wenn ein Polizist seine Dienstwaffe zu Hause aufbewahrt, unterliegt sie doch wohl genauso dem Waffengesetz, wie jede andere Schusswaffe auch und ist genauso dem Waffengesetz entsprechend aufzubewahren.

Mir geht es darum, dass hier weider mit zweierlei Maß gerechnet wird.

Wie weiter oben beschrieben wurde, dürfen hier Polizisten, die weitaus weniger im Jahr schiessen gehen müssen als Sportschützen und Jäger, die Waffen zu Hause aufbewahren, ob sie es machen oder nicht ist erstmal egal, sie dürfen es, aber denjenigen, die eini vielfaches an der Waffe trainieren, will man das nicht zugestehen.

Was ist denn mit den Waffenunfällen bei den Behörden? Erst jüngst wo sich ein Schuss in der Dienststelle aus einer Dienstwaffe gelöst hatte, als gerade eine Gruppe Kinder aus dem Kindergarten zu Besuch waren. Oder die Fälle, wo Polizisten verletzt oder getötet wurden, mit der eigenen oder der Waffe eines Kollegen in der Dienststelle.

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Die Zahlen zu Vorfällen mit Dienstwaffen und die mit Sportwaffen liegen auf dem selben Niveau (egal ob Unfall oder Tragödie). Beide sind also gleich gefährdend.

Frei nach dem Floriansprinzip: "Die dürfen aber..." hat nebenbei noch nie etwas für die eigene Sache gebracht. Soll andersherum damit eine Einschränkung für Dienstwaffen erreicht werden, bringt das ebenfalls nichts für die eigene Sache. Man reiht sich damit nur in die Waffenrechtsverschärferreihe ein.

Die Diskussion zu diesem Thema zielt ins Leere.

Gruß

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Die Zahlen zu Vorfällen mit Dienstwaffen und die mit Sportwaffen liegen auf dem selben Niveau (egal ob Unfall oder Tragödie). Beide sind also gleich gefährdend.

Frei nach dem Floriansprinzip: "Die dürfen aber..." hat nebenbei noch nie etwas für die eigene Sache gebracht. Soll andersherum damit eine Einschränkung für Dienstwaffen erreicht werden, bringt das ebenfalls nichts für die eigene Sache. Man reiht sich damit nur in die Waffenrechtsverschärferreihe ein.

Aber die Unglücksfälle, mit Dienstwaffen sind unvermeidbar - ähnlich den tödlichen Autounfällen, den Toten durch Tabakrauch, oder unsere Volksdroge Nummer 1: Alkohol.

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