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IGNORED

Halbautomaten in Österreich


Gast CCNIRVANA

Empfohlene Beiträge

gilt sowohl fuer KATA C als auch fuer KAT B (einzige ausnahme: du bist WBK inhaber, dann darfst die dinger gleich mit nach hause nehmen)
Erwartungsgemäß kommt von dieser Stelle wieder einmal nur gefährliches Halbwissen.

Die sogenannte "Abkühlphase" gilt für Waffen der Kategorie C + D, ausgenommen man ist im Besitz einer WBK, eines WP oder einer Jagdkarte.

Waffen der Kategorie B, also "genehmigungspflichtige Waffen", dürfen per se nur an den Inhaber eines entsprechenden waffenrechtlichen Dokuments (WBK oder WP) veräußert werden. Da gibt es aber logischerweise keine Abkühlphase, da die Verläßlichkeit durch das waffenrechtliche Dokument bestätigt wird.

@ abo: Wenn man von etwas keine Ahnung hat macht das nichts. Man sollte das aber für sich behalten, nicht andere damit zu verwirren versuchen.

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Erwartungsgemäß kommt von dieser Stelle wieder einmal nur gefährliches Halbwissen.

.......

@ abo: Wenn man von etwas keine Ahnung hat macht das nichts. Man sollte das aber für sich behalten, nicht andere damit zu verwirren versuchen.

hi

es ware total nett wenn du zumindestens in diesem forum hier mal deinen infantilen kleinkrieg beenden koenntest

du hast ja jetzt fast zehn postings warten muessen um mit gewalt irgendwas bemaengeln zu koennen

muss dir wahrscheinlich sehr schwer gefallen sein

und ja, natuerlich hast du recht

nicht nur bei WBK besitzern (waffenbesitzkarte) sondern auch bei WP (waffenpass) besitzern und auch bei inhabern einer jagdkarte entfaellt die abkuehlphase

was genau war an dieser nicht erwahenung jetzt gefaehrliches halbwissen?

der fragestellen hat - so vermute ich aufgrund der art wie er seine fragen stellt - keines von allen.

daher sind deine unfreundlichen bemerkungen hier voellig entbehrlich

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Ich mag mich mit Ihnen gar nicht befassen.

Geben Sie einfach keine Fehlauskünfte, dann äußere ich mich auch nicht mehr zu Ihren Postings. Mir liegt halt an der korrekten Information der Legalwaffenbesitzer bzw. derer, die es werden wollen.

Ich erneuere übrigens an dieser Stelle meine Aufforderung an Sie, das vertraulich anmutende "Du" zu unterlassen. Ist absolut unangebracht.

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Abo bei diesem Kauf in Deutschland über einen deutschen und österreichischen Händler, wie wird das dann gehandhabt? Ist es so wie wenn du von einem Händler kaufst, d.h. mit Prüfung auf Waffenverbot bei den österreichischen Behörden oder ist es wie wenn du es von einem Privaten kaufst, was du ja im Prinzip auch tust?

Ich frag jetzt nicht einfach so nach. Das Ganze ist wichtig, weil wenn es so ist daß du die Waffe direkt vom Büchsenmacher kaufst, dann müsste er ja acuh irgendwie Garantie oder Gewährleistung auf die Waffe geben. Nur wie soll das ablaufen? Ein Beispiel dazu. Du ersteigerst eine Repetierbüchse auf eGun, wo dann auf den Fotos alles in Ordnung scheint und es steht dann auch daß die Waffe praktisch neuwertig ist und der Lauf ist okay.

So, jetzt kommt dieses Gewehr, daß du ja bezahlt hast, zum deutschen Händler, der ja nix anderes macht außer zwischenlagern und weitergeben. Er weiß ja nicht was du mit dem Verkäufer vereinbart hast und kann vielleicht auch nur schauen ob die Waffe noch okay ist aber er weiß ja nicht um welche Qualität es sich handeln soll. Er gibt das Gewehr weiter zum Kollegen nach Österreich und der ruft dich an und sagt du sollst kommen und das Gewehr entgegennehmen. Er weiß ja auch nicht welche Qualität der Verkäufer angegeben hat. Du gehst hin, und holst es ab, mit den Behörden ist auch alles okay.

So, an einem schönen Sonntagnachmittag gehst zum Schießstand und probierst einmal das neue Stück aus. Und stellst entsetzt fest daß du nicht nur auf 100 Meter nix triffst sonder höchstens auf 10 und das auch nicht ins Schwarze.

Was kannst du dann machen? Ich mein der Verkäufer übernimmt ja keine Haftung dafür weil er ein Privater ist. Übernimmt der Händler irgendwelche Verantwortung oder was machst du dann in so einem Fall?

Zweites Beispiel wäre folgendes. Du ersteigerst auf eGun eine Repetierbüchse welche aber ein ziemlich teures Stück ist und das geht wieder über einen deutschen und österreichischen Händler. So dann ist dein Gewehr da, und du hast ja auch schon bezahlt dafür. Irgendwann meldet sich (hoffentlich) dein österreichischer Büchsenmacher bei dir und teilt dir mit daß du aus irgendeinem Grund (ist rein hypothetisch) Waffenverbot hast in Österreich. Was machst du dann? Du hast ja schon bezahlt und der deutsche private Verkäufer kann dir das Geld nicht zurückgeben, er ist ein Privater und da gibt es so etwas nicht. Also wie kriegst du in diesem Fall das Geld zurück?

Für mich wäre es sinnvoler, in so einem Fall, daß man bevor man etwas ersteigert oder aus Deutschland bei einem Privaten kauft, bei den Behörden sowas überprüfen sollte. Keine Ahnung wie und ob überhaupt sowas geht.

Im Falle einer Abwicklung wie bei einem privaten Kauf von Kategorie C in Österreich ist alles anders. Zumindest hast du dann das Gewehr und kannst es wieder verkaufen. So hast du zumindest ein Teil deines Geldes wieder.

Ist klar daß dann jegliche Gewährleistung oder Garantie entfällt.

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Abo bei diesem Kauf in Deutschland über einen deutschen und österreichischen Händler, wie wird das dann gehandhabt? Ist es so wie wenn du von einem Händler kaufst, d.h. mit Prüfung auf Waffenverbot bei den österreichischen Behörden oder ist es wie wenn du es von einem Privaten kaufst, was du ja im Prinzip auch tust?

hi

also die abwicklung ist primaer mal wie beim kauf vom haendler

der haendler traegt die von dir nach DE bezahlte waffe in sein waffenbuch ein und traegt sie dann wieder aus wenn du sie erhaeltst

er macht auch die abfrage betreffend waffenverbot, muss er ja auch

ich habe schon einige waffen auf diesem weg importiert und auch ich bin mal auf das thema betreffend gewaehrleistung zu sprechen gekommen

im prinzip ist das was der hanelder tut eine importdienstleistung

zumindestens steht das auch auf der rechnung die du erhaeltst

du erhaeltst von ihm aber keine rechnung ueber die ware

geht ja nicht, denn die hast du ja bei ihm nicht bezahlt, er hat den kaufpreis ja nicht erhalten

er hat damals gemeint , logisch, irgendein vollpfosten kann evt mal versuchen aus dieser importdienstleistung einen gewaehrleistungsanspruch zu konstruieren, fuer eine klage reicht der tatbestand sicher, was rauskommt ist immer die frage, er nimmt an dass ein klaeger damit ned durchkommt denn die gewaehrleistung hat der verkaeufer zu erbringen, und dass ist zweifelos immer der der das geld erhalten hat

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Ja, nur würde ich dann vom Händler verlangen daß er vorher eine Abfrage bei den Behörden macht. Weil, könnte ja sein, aus irgendeinem Grund, kommt dann raus du hast ein Waffenverbot aber das Gewehr hast du schon gekauft. Ich mein, was machst dann in so einem Fall?

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hi

das ist aber auch richtig

beim kauf vom haendler muss dieser deine daten beim BMI anfragen

und er darf dir die knarre erst nach drei tagen ausfolgen (abkuehlphase)

gilt sowohl fuer KATA C als auch fuer KAT B (einzige ausnahme: du bist WBK inhaber, dann darfst die dinger gleich mit nach hause nehmen)

beim kauf von privat entfaellt das ganze proceedere

ein privater erhaelt auch garkeine auskunft ob der kaeufer ein amtliches waffenverbot haette (datenschutz)

Korrektur: C kannst du auch mit Jagdkarte gleich mitnehmen... nur zur Vollständigkeit.

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