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IGNORED

Halbautomaten in Österreich


Gast CCNIRVANA

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grundgütiger, die haben tasächlich diesen HILTI® schlagbohrhammer freigegeben, es geschen ja noch taten und wunder :D

die sollten lieber dieses werkzeug ähnliche gebilde als KM einstufen und uns dafür denn garand oder etwas anderes gutes freigeben . dieses kriss vector ding ist ja wirklich das schlimmste was ich bis jetzt an hässlichkeit gesehen habe - sehr augenkrebs verdächtig !

gruß erich

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Darum schüttel ich nur noch den Kopf über all die, die bei Flinten nicht jetzt noch zuschlagen, ehe auch die registriert werden.

hallo

verstehe!

dann bist DU also derjenige welche in den letzten tagen die ganzen flinten auf egun so weit hochbietet ...?

;-(

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  • 2 Wochen später...

hallo

ich sehe es grad oben

das ist unsinn

der HK sl2000 war wurde seit jahren in oesterreich gehandelt, immer schon ..

den hat ein haenlder sich jetzt nochmal formal freigeben lassen

das war aber keine echte freigabe eines KM fuer den zivilen verkauf ueber das BMI soweit ich weiss

er hat ein gutachten beim amtssachverstaendigen machen lassen dass das ding kein KM ist

das ist ein grosser unterschied

und von dem hilti ding keine rede

in DE ist es zugelassen worden asap

OA-10 kein kommentar

ich habe noch keines gesehen

aber ruft doch mal wer an im BMI wg dem OA-10

ich waere auf die antwort neugierig...

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War heute bei einem großen Büchsenmacher in Wien der in dieser Angelegenheit in Kontakt mit den Behörden steht. Nach seinen Aussagen müssen Gewehre welche eindeutig keine militärischen Systeme sind und auch keine militärischen Merkmale haben nicht extra vom BMI begutachtet werden, das war auch mit der SLB2000 der Fall. Der neue Importeur hat sich das nur zur Sicherheit bestätigen lassen. Für diverse Jagdhalbautomaten von Sauer, Remington, Winchester usw. sollen auch keine expliziten Freigaben notwendig gewesen sein. Es gibt aber auch ein negatives Beispiel, das HK-SL8 ist in Österreich als Sportwaffe verkauft worden und später aber von der Behörde als Kriegsmaterial eingestuft worden, angeblich weil der Verschlusskopf in ein Sturmgewehr passen soll.

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  • 10 Monate später...

Hallo,

ich habe eine Frage zu den Halbautomaten in Österreich. Wie ich im Waffengesetz gelesen habe sind sie ja nur mit einer Waffenbesitzkarte oder mit einem Waffenpass zu kriegen. Meine Frage wäre, ob das bei Kleinkalibern wie z. B. .22 lr auch der Fall ist. Ich wollte mir eine PPS 50 anschaffen, die eben in diesem Kaliber ist, aber ich weiß nicht ob das ohne Waffenbesitzkarte geht.

Ich würde auch gerne wissen ob man eben auch eine Waffenbesitzkarte braucht für historische Halbautomaten wie das Simonov SKS-45 oder Tokarev SV-40?

Weiters hätte ich eine Frage zu den Repetierbüchsen und zwar geht es um das Magazin. Ist es irgendwie z. B. mit 5 Patronen beschränkt oder nicht?

Ich hoffe daß jemand meine Fragen beantworten kann und bedanke mich im Vorhinein.

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Auch für KK Halbautomaten benötigt man eine WBK und belegen einen Platz.

SVT 40,SKS oder Garand sind bei und verboten weil die aus Militärischer Herstellung stammen.Leider. :traurig_16:

Vieleicht aber nur vieleicht gibt es eine Chanche das dort ev. Lockerungen gibt da das KM Gesetz Novelliert wird und wurde und auch dort die KM VO die Halbautomatische Karabiner verbietet überarbeitet werden wird.

Möglich ist das es auch nur ein feuchter Traum von mir ist..........

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hi

eigentlich ist es umkehrt

in AT sind grundsaetzlich alle halbauatomatischen langwaffen kriegsmaterial und daher verboten

ausser:

- solche im kaliber 22

- solche die jagdliche oder sportliche sind (also keine militaerischen merkmale wie zweibein, kein MFD, keine bajonetthalterung, kein vorderschaftgriff, etwas strittig ist das thema "abnehmbares magazin" ...)

- solche die ausnahmegenehmigt sind oder fuer die es einstufungen gibt (SIG kaempf, AUG-Z, OA_15, OA-10, browning BAR, h&k slb2000 ect)

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@Geritec: Sorry, das war ich mit der Vector.... Ich kann dir jetzt beim besten willen nicht mehr sagen wo ich die Information damals herhatte dass die eingestuft worden ist....

@Kibo:

Alle HA, egal welches Kaliber, egal wie alt: immer WBK pflichtig.

Weder bei Repetierern noch bei HA gibts ne Magazinbeschränkung (ausser auf der Jagd, aber da kennen sich andere besser aus als ich). Du kannst auch ein 30 oder 100 Schuss Magazin dranmachen. WENN du eines findest, weil daran scheiterts bei manchen Waffen eben, ausser man fangt an zum basteln.

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Danke für die schnellen Antworten.

Aber jetzt verstehe ich nicht, was ist Kriegsgerät und was nicht? Ist zum Beispiel eine K 98 Kriegsgerät? Oder eine Mosin Nagant? Habe da ein schönes und fast neues Dragonergewehr ziemlich neu und billig entdeckt. Also eigentlich würde sie ja auch wie die K 98 zum Kriegsgerät zählen, aber irgendwie ist das ja bescheuert, weil die Dinger würde ich ja nur gerne sammeln.

Also, ist das jetzt Kriegsgerät oder nicht?

Wenn nicht, dann würden sie unter Kategorie C fallen und wären somit nur Meldepflichtig.

Übrigens Salut und Dekowaffen zählen für mich nicht mehr als Waffen. Ich weiß nicht was einem das gibt sowas zu sammeln.

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Du scheinst etwas zu verwechseln.

Repetierer sind kein Kiegsmaterial,Es gibt aber auch ausnahmen die ich jetzt aber nicht genauer erläutern möchte.

Nagant,K98 oder andere Ordonnanzlangwaffen, die sind frei ab 18 Jahren zu erwerben und Kat.C.

Eine Liste was wo wie KM ist gibt es im Prinzip nicht.Es gibt Halbautomaten die eben vom BMI eine Genemigung haben wie Steyr AUG Z,SIG 550, OA10, OA15 alle in der speziellen Österreich Version,HK Sl6,Sl7 und andere sportliche oder Jagdliche Halbautomaten,dann ist Ende im Gelände.

Vor 1975 bevor diese Kriegsmaterial verordnung da war hatten viele M1 Garands und andere militärische Halbautomaten,Plötzlich hatte jedoch keiner mehr ein solches Gerät,komisch ist das auch wenige das Ding abgegeben haben. ;)

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hi

voellig richtig

das kriegsmaterialthema ist NUR BEI HALBAUTOMATEN ein thema

repetierer sind grundsaetzlich (fast) immer kat C

ausnahmen gibt es nur

- bei fetten kalibern (zb cal 50 ect) die als "panzerbrechend" eingestuft werden und aus diesem grund dann doch wieder KM sind oder

- bei geradezugrepetiereren die eigentlich "kastrierte" halbautomaten sind und die in wesentlichen elementen (lauf, abzugseinheit ect) ident mit halbautomaten sind. auch die sind je nach gusto der behoerde entweder kat B wie der dazu verwandte halbautomat oder sogar kat A

diese ausnhamen gehen aber schon sehr ins detail des oesterreichischen waffenrechtes, sie ergeben sich aus einzelnen erlaessen und einzelfallentscheidungen bei einstufungen ect. im waffengesetz an sich sind diese definitionen so nicht zu finden

es gilt generell bei langwaffen ab 60cm gesamtlaenge eben:

- repetierer -> kat C, somit frei ab 18 jahren

- halbautomat -> kriegsmaterial, ausgenommen einzelne genehmigte modell

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Vielen Dank für eure Antworten. Ich muss ehrlich sagen, ich habe mir das österreichische Waffengesetz zwar durchgelesen aber vieles war mir danach noch mehr unklar als vorher.

Wenigstens kann ich ja Repetierer kaufen. Irgendwo habe ich gelesen daß Waffen der Kategorie C und seit letztem Jahr auch der Kategorie D eintragungspflichtig sind. Najo, das führt zum Schluss daß es keine Kategorie D mehr gibt.

Mich interessiert wie das mit der Eintragung funktioniert wenn man von einem privatem kauft? Oder muss der Verkauf über einen Händler gehen?

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Wenigstens kann ich ja Repetierer kaufen. Irgendwo habe ich gelesen daß Waffen der Kategorie C und seit letztem Jahr auch der Kategorie D eintragungspflichtig sind. Najo, das führt zum Schluss daß es keine Kategorie D mehr gibt.

Mich interessiert wie das mit der Eintragung funktioniert wenn man von einem privatem kauft? Oder muss der Verkauf über einen Händler gehen?

hi

die novelle ist noch nicht in geltung, wird auch noch ein paar monate dauern bis es soweit ist

NACHHER wird alles anders aussehen

aber bis dahin gilt:

bei kauf von privat:

kat D

(flinten, aber nicht repetierflinten, lauflaenge mind 45cm, gesamtlaenge mind 90cm)

sind FREI AB 18 JAHREN

die kannst von privat kaufen bzw verkaufen wie wurstsemmeln

keine kontrollen (ausser dem indestalter von 18 jahren) , keine daten, keine meldungen

kat C

(gewehre mit gezogenem lauf, nicht halbautmaten, gesamtlaenge mind 60cm)

genau so wie kat D oben

ABER

der ERWERBER ist verpflichtet den kauf innerhalb von 4 wochen bei einem buechsnemacher zu melden

fuer diese sg. §30 meldung nimmt selbiger zwischen 9,- und 20,- je nach kundennaehe

der VERKAEUFER hat (ausser der kontrolle des alters des kaeufers von mind. 18 jahre und der mitteilung an den kaeufer wo er die waffe zuletzt gemeldet hatte) KEINE weiteren verpflichtungen.

weder muss er sich vergewissern das der kaeufer einen wohnsitz in AT hat, noch muss er sich name oder adresse des kaeufers notieren

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Interessant, ich hab mir gedacht daß das über einen Waffenhändler gehen muss. Jedenfalls gut zu wissen. Also ich hab noch eine Frage und dann lass ich euch in Ruhe, versprochen.

Und zwar geht es dann um die Munition für Waffen der Kategorie C und D. Wie kauft man die? Einfach Ausweis daß man über 18 ist oder braucht man da eine Genehmigung? Und vor allem welche Art von Munition darf gekauft und verwendet werden? Irgendwo habe ich gelesen daß bei Büchsenmunition nur FMJ Kugeln zulässig sind. Ist das richtig? Ich meine, ich habe vor eine Mosin Nagant zu kaufen und später eine K 98, nur die Frage ist die, wenn man diese Waffen im Falle des Falles zur Selbstverteidigung nützen würde, dann hätten diese Waffen im Kaliber 7,62x54 R (für die Mosin Nagant) und 8x57 IS oder auch 7,92x57 mm wenig Sinn.

Ich kenne mich etwas mit Balistik aus. Und zwar wenn man mit besagten Kalibern mit Vollmantelgeschoßen schießt dann geht das leicht durch einen Menschen durch und verletzt einen anderen der dahinter steht oder es geht auch durch Wände durch.

Darum meine Frage mit der Munition. Obwohl, ich frag ja nicht nur deshalb, möcht ja auch irgendwann bei Schönwetter am Sonntag auf den Schießstand und mal schauen was die Dinger auf 100 bis 300 Metern noch draufhaben.

Obwohl im Vordergrund steht wirklich das Sammeln.

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Interessant, ich hab mir gedacht daß das über einen Waffenhändler gehen muss. Jedenfalls gut zu wissen. Also ich hab noch eine Frage und dann lass ich euch in Ruhe, versprochen.

Und zwar geht es dann um die Munition für Waffen der Kategorie C und D. Wie kauft man die? Einfach Ausweis daß man über 18 ist oder braucht man da eine Genehmigung? Und vor allem welche Art von Munition darf gekauft und verwendet werden? Irgendwo habe ich gelesen daß bei Büchsenmunition nur FMJ Kugeln zulässig sind. Ist das richtig? Ich meine, ich habe vor eine Mosin Nagant zu kaufen und später eine K 98, nur die Frage ist die, wenn man diese Waffen im Falle des Falles zur Selbstverteidigung nützen würde, dann hätten diese Waffen im Kaliber 7,62x54 R (für die Mosin Nagant) und 8x57 IS oder auch 7,92x57 mm wenig Sinn.

Ich kenne mich etwas mit Balistik aus. Und zwar wenn man mit besagten Kalibern mit Vollmantelgeschoßen schießt dann geht das leicht durch einen Menschen durch und verletzt einen anderen der dahinter steht oder es geht auch durch Wände durch.

Darum meine Frage mit der Munition. Obwohl, ich frag ja nicht nur deshalb, möcht ja auch irgendwann bei Schönwetter am Sonntag auf den Schießstand und mal schauen was die Dinger auf 100 bis 300 Metern noch draufhaben.

Obwohl im Vordergrund steht wirklich das Sammeln.

Munition für C und D ist ebenfalls frei erwerblich.

Aber Vorsicht: Gewehrpatronen mit Vollmantel dürfen nur eingeschränkten Kreisen zugängig sein... Jäger oder Sportschützen... klingt völlig idiotisch, ist aber so.

Logik ist keine Stärke unserer Gesetzgebung. :rotfl2:

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Also das hat wirklich keine Logik. Ich hab mir gedacht es wäre umgekehrt. Also Vollmantelgeschoße sind für die Jagd nicht immer gut geeignet.

Das heißt man darf für Büchsen Teilmantel, Hohlspitz usw. verwenden? Na, ich weiß nicht. Ist ja im Kriegsfall sogar mit der Genfer Konvention verboten. Außerdem weiß ich gar nicht ob es für exotische Kaliber wie z. B. .303 British überhaupt was anderes außer FMJ gibt.

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Das heißt man darf für Büchsen Teilmantel, Hohlspitz usw. verwenden? Na, ich weiß nicht. Ist ja im Kriegsfall sogar mit der Genfer Konvention verboten. Außerdem weiß ich gar nicht ob es für exotische Kaliber wie z. B. .303 British überhaupt was anderes außer FMJ gibt.

hi

vorab:

die vorherige info ist richtig

teilmantel darf jeder ab 18 haben

vollmantel nur leute mit entweder

- WBK

- sportschuetzenausweis

- jagdkarte

voellig sinnfrei, aber es ist so

NACH inkrafttreten der novelle werden besitzer von kat C waffen - die ihre waffen schon im zentralen meldesystem registrieren haben lassen - auch die zu diesen registrierten waffen gehoerigen kaliber als FMJ kaufen duerfen

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Also das hat wirklich keine Logik. Ich hab mir gedacht es wäre umgekehrt. Also Vollmantelgeschoße sind für die Jagd nicht immer gut geeignet.

Das heißt man darf für Büchsen Teilmantel, Hohlspitz usw. verwenden? Na, ich weiß nicht. Ist ja im Kriegsfall sogar mit der Genfer Konvention verboten. Außerdem weiß ich gar nicht ob es für exotische Kaliber wie z. B. .303 British überhaupt was anderes außer FMJ gibt.

Schrieb ich ja: Logik ist nicht die Stärke der Waffengesetzgeber. :gaga:

Wenn es dir ein Trost ist: für die .303 Britisch gibt es ordentliche TM-Munition auch zu kaufen... teurer halt als die billige Surplus-VM...

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Abo was meinst du mit inkraftreten der Novelle? Irgendwie versteh ich nicht ganz was du damit gemeint hast. Ich verstehe nur daß, wenn man dann im Zentralcomputer registriert ist kann man auch FMJ Geschoße kaufen. Ich meine aber daß gerade bei so alten Waffen wie Repetiergewehre aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg ein Problem auftreten kann wenn man keine FMJ Geschoße verwendet. Waffen wie die K 98 oder Mosin Nagant und ähnliche sind für Soldaten gedacht und nicht für die Jagd. Es sind Kriegswaffen und ich weiß nicht wie sie Teilmantelgeschoße vertragen.

Also auf der einen Seite ist es wirklich sinnlos FMJ Geschoße für Kategorie C zu verbieten. Auf der anderen hat der, der im Ernstfall von z. B. einem Hohlspitzgeschoß getroffen wird, verdammt Pech gehabt. Teilmantelgeschoße sind da auch nicht gerade zimperlich.

Eines ist schon gut bei der ganzen Sache, nämlich gerade das was ich vorher geschrieben hab. Ein FMJ Geschoß hat eine sehr hohe Durchschlagskraft und es kann wirklich durch einen Menschen durchgehen und den dahinter stehenden auch verletzen. Bei Geschoßen wie 7,62x54 R ist es auch möglich daß das Geschoß durch die Wand geht. Natürlich wenn die Wand nicht massiv gebaut ist.

Irgendwann hab ich mich dafür interessiert warum Geschoße die für die Jagd gut geeignet sind, fürs Militär eigentlich veroboten sind (obwohl, na ihr wisst schon, im Krieg gibt es dann alles).

Tja der Grund war eben daß diese Munition, für Jäger gedacht, einfach wirklich schlimme Verletzungen hervorruft. Ich bin kein Jäger, aber ich verstehe schon daß man, wenn man die Beute trifft, sie auch dort liegen bleibt. Und das geht eben nur wenn ein sehr hoher Blutverlust entsteht und natürlich entstehen dabei auch riesige Löcher im Gewebe und es fügt dem Wild einen großen Schaden zu, eben damit es liegen bleibt und nicht weiterrent.

Darum weiß ich ehrlich gesagt nicht was ein Jäger mit FMJ anfangen soll.

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Abo was meinst du mit inkraftreten der Novelle? Irgendwie versteh ich nicht ganz was du damit gemeint hast....

hi

das geplante registrierungssystem fuer AT ist sehr umfangreich

die technischen anlagen dazu sind nicht in ein paar wochen einzurichten

man hat also fuer die waffenrechtsnovelle 2010 einen sehr ... kreativen ... weg gewaehlt

man hat - um die entsprechenden EU verpflichtungen fristgerecht erfuellen zu koennen die novelle zwar im herbst 2010 veroeffentlicht

ABER

am ende der novelle eine bestimmung eingefuegt die besagt dass alle punkte dieser novelle erst mittels erlass in kraft treten werden

diesen erlass erwarten wir fuer ende 2011

und ab dann gelten die geaenderten bestimmungen, bis dahin bleibt alles beim alten ...

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man hat also fuer die waffenrechtsnovelle 2010 einen sehr ... kreativen ... weg gewaehlt

man hat - um die entsprechenden EU verpflichtungen fristgerecht erfuellen zu koennen die novelle zwar im herbst 2010 veroeffentlicht

ABER

am ende der novelle eine bestimmung eingefuegt die besagt dass alle punkte dieser novelle erst mittels erlass in kraft treten werden

diesen erlass erwarten wir fuer ende 2011

und ab dann gelten die geaenderten bestimmungen, bis dahin bleibt alles beim alten ...

Falls diese Verordnung überhaupt kommt.

Ich hab eher die vermutung das man auf die EU Revision 2012 abwarten wird...........

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