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IGNORED

Wenn ein Schütze zur Staatsanwaltschaft kommt......


Gast

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....und für seine Reche kämpfen möchte.....

Guten Morgen liebe Gemeinde,

vorab: bitte keine Diskussion über Sinn und Unsinn meiner beabsichtigten Anzeige, bitte rein sachlich das Verhalten der Beamtin der Staatsanwaltschaft betrachten....

Gestern widerfuhr mir folgendes: (ich schreibe die absolute Kurzversion mit den nötigsten Fakten)

Ich wollte eine Anzeige wegen Beleidigung machen, da ich mich durch einen Journalisten beleidigt fühlte. ICH MICH persönlich, weil er alle Schützen pauschal beleidigte und verunglimpfte.

Die Dame der StA weigerte sich, eine Anzeige aufzunehmen! Ihre Begründung:

Wir (Die StA) sind nicht zuständig: gehen Sie zur Polizei!

Sie sind ja nicht persönlich (namentlich) genannt worden!

Da könnte ja jeder kommen!

Da hätten wir (die StA) ja viel zu tun!

Die Presse darf schreiben was sie will!

Da geht es ja um Winnenden!

Die gewählte Formulierung sei keine Beleidigung!

(Anmerkung: Damit keine Rückschlüsse gezogen werden können, nenne ich die Formulierung an dieser Stelle nicht, der betroffende Journalist liest ja vielleicht mit)

Das Schärfste: wörtliches Zitat: "Ob ich die Anzeige aufnehme oder nicht, müssen Sie schon mir überlassen!"

Nach einer endlosen Diskussion zog ich unverrichteter Dinge wieder ab. Sodann fuhr ich von der StA zu Polizei, wo eine freundliche Beamtin meine Anzeige aufgenommen hat.

Weitere Anmerkung:

Die gewählte Formulierung des Journalisten ist laut Lexikon übersetzt mit "dumm, einfältig, töricht"

Wenn hier Beamte von Polizei oder StA sind, können sie ich gerne verbessern wenn ich falsch liege:

Eine Anzeige darf sowohl bei der Polizei als auch bei der StA gemacht werden (§ 158 StPO)

Eine Anzeige MUSS von den Dienststellen aufgenommen werden, wenn der Bürger dies wünscht.

P.S. Die Sache vermiest mir NICHT meinen Urlaub, dn ich heute fliegen werde :rolleyes:

Liebe Grüße

kape357

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Nur mal ein kleiner Denkanstoß:

Die Polizei ist Hilfsorgan der StA. Ich denke, man muss es schon der StA überlassen, wie sie ihre und die Aufgabenerledigung der organisiert.

Wie wäre es denn abgelaufen, wenn die Staatsanwältin die Anzeige aufgenommen hätte?

Sie hätte zunächst einmal die für den Wohnort zuständige Polizei des Journalisten mit einer Venehmung beauftragt!

Nachtrag:

Nun wird die aufnehmende Polizei den Vorgang entsprechend abgeben!

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....und für seine Reche kämpfen möchte.....

Eine Anzeige darf sowohl bei der Polizei als auch bei der StA gemacht werden (§ 158 StPO)

Eine Anzeige MUSS von den Dienststellen aufgenommen werden, wenn der Bürger dies wünscht.

Grundsätzlich ja, allerdings möglich dass die von Dir gewünschte Form zur Niederschrift bei der StA nicht möglich ist. Aber auch da hilft Google weiter, Suche unter Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren. http://www.verwaltungsvorschriften-im-inte...821R5902002.htm

Wie es scheint wurdest Du tatsächlich nicht i. S. des Gesetzes beleidigt.

Du erhältst dann in einigen Wochen eine Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens § 170 /II StPO.

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Erinnert mich ein wenig an das "Soldaten sind Mörder" und das "Ausländer raus" Verfahren.

Tenor: Wenn damit pauschal eine grössere Gruppe beleidigt wird, ist das nicht automatisch eine Beleidigung des einzelnen.

Das Verhalten dieser Dame erinnert mich allerdings an vergangene Zeit, wo nur verfolgt wird, wenn es politisch korrekt ist.

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Hallo,

in unserem Staat ist man ohne Hilfe einfach aufgeschmissen. Auch wenn Du Deine Rechte kennst, macht jeder Staatsbedienstete mit Dir den Hampelmann. Deshalb habe ich schon lange gelernt: Wenn man sich mit Behörden und Querstellern anlegen will, braucht man einen Rechtsbeistand, weshalb ich immer gleich einen solchen aufsuche oder anrufe falls ich ein solches Problem habe und bin noch nie daneben gelegen. Mal als Tipp, bevor man sich die Hacken wund läuft und sich wegen unkompetenz und dummen Behördendeutsch aufregen muss.

Schoffi

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Erinnert mich ein wenig an das "Soldaten sind Mörder" und das "Ausländer raus" Verfahren.

Tenor: Wenn damit pauschal eine grössere Gruppe beleidigt wird, ist das nicht automatisch eine Beleidigung des einzelnen.

richtig

Das Verhalten dieser Dame erinnert mich allerdings an vergangene Zeit, wo nur verfolgt wird, wenn es politisch korrekt ist.

In jeder anderen Firma wäre ein Chef über solche Mitarbeiter, die sinnlose Beschäftigung vermeiden, froh.

Das hat hier mit PC überhaupt nichts zu tun, wo nichts ist kann auch nichts verfolgt werden.

Karl

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Soweit ich das weiss muss die StA die Anzeige aufnehmen.

Es kann natürlich sein das das ganze dann eingestellt wird aber Aufnehmen muss sie es...

Wenn jemand eine Strafanzeige NICHT aufnimmt, würde ich gar nicht mit der Person diskutieren.

Ich würde gegen DIESE Person eine weitere Anzeige erstatten wegen "Strafvereitelung im Amt".

Damit würde sich deine Staatsanwältin nämlich selbst strafbar machen !!!

Leider wissen das zu wenige !

Eine nachträgliche Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich mir aber an deiner Stelle nicht nehmen lassen.

Wenigstens das.

Wenn du wieder mal so was vorhast, nimm dir einen Zeugen mit der NICHT aus deiner Verwandschaft ist

und zeig sie/ihn an wegen Strafvereitelung im Amt.

Ob da was rauskommt sei mal dahingestellt, aber ein Schuss vor den Bug ist es allemal....

P.S. Vorraussetzung für eine Verurteilung der Person, die die Strafanzeige nicht aufgenommen hat,

ist natürlich das die entsprechend nicht aufgenommene Anzeige auch wirklich deinen Straftatbestand erfüllt !

Mit anderen Worten: bei nur einer Ordnungswiedrigkeit könnte man die Person nicht wegen Strafvereitelung im Amt anzeigen....

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Strafanzeige wegen Beleidigung. Also wirklich, manchen Leuten ist auch überhaupt nichts mehr peinlich. Das da nichts bei rumkommt, außer das Aktengebirge zu vergrößern, ist doch von vornherein klar. Wenn ihr zu viel überschüssige Energie habt, solltet ihr diese lieber für sinnvollere Tätigkeiten einsetzen als für so einen Mumpitz.

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Damit würde sich deine Staatsanwältin nämlich selbst strafbar machen !!!

Leider wissen das zu wenige !

Vermutung oder Wissen, dann bitte Quelle.

P.S. Vorraussetzung für eine Verurteilung der Person, die die Strafanzeige nicht aufgenommen hat,

ist natürlich das die entsprechend nicht aufgenommene Anzeige auch wirklich deinen Straftatbestand erfüllt !

Mit anderen Worten: bei nur einer Ordnungswiedrigkeit könnte man die Person nicht wegen Strafvereitelung im Amt anzeigen....

Womit diese Anzeige auch wieder was für die Ablage rund wird.

Karl

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Strafanzeige wegen Beleidigung. Also wirklich, manchen Leuten ist auch überhaupt nichts mehr peinlich. Das da nichts bei rumkommt, außer das Aktengebirge zu vergrößern, ist doch von vornherein klar. Wenn ihr zu viel überschüssige Energie habt, solltet ihr diese lieber für sinnvollere Tätigkeiten einsetzen als für so einen Mumpitz.

Das ist STUSS was du erzählst.

Dann beleidige doch mal einen Beamten... teste es, ob sich alle so gern beleidigen lassen wie du.

Voriges Jahr hatte ich mit ein paar befreundeten Russen (nein, keine Russenmafia :) gefeiert

und wir wurden von Betrunkenen beleidigt.

Genau genommen eine betrunkene Frau, als "Hauptbeleidigende"

Um eine Eskalation zu vermeiden hab ich die Polizie gerufen wegen Anzeige etc.

Um es mal deutlich zu sagen, die Russen hätten die Truppe sonst früher oder später

auf direktem Wege ins Krankenhaus befördert, odr meint ihr die lassen sich das gefallen?

Es gab eine Gerichtsverhandlung mit Zeugenvernehmung.

Fazit: Strafe in Höhe von 500 EUR wegen Beleidigung.

Also erzähl bitte nicht so einen Blödsinn das das nur Aktenberge sind.

Falls es dir noch nicht klar ist, Beleidigung IST EINE STRAFTAT !

Wenn du dich beleidigen lassen willst, bitte, andere haben das sicher auch andere Ansichten.

Vermutung oder Wissen, dann bitte Quelle.

Karl

http://de.wikipedia.org/wiki/Strafvereitelung

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Strafanzeige wegen Beleidigung. Also wirklich, manchen Leuten ist auch überhaupt nichts mehr peinlich. Das da nichts bei rumkommt, außer das Aktengebirge zu vergrößern, ist doch von vornherein klar. Wenn ihr zu viel überschüssige Energie habt, solltet ihr diese lieber für sinnvollere Tätigkeiten einsetzen als für so einen Mumpitz.

Leider richtig. Bei einer solchen Anzeige kommt doch ohnehin nichts raus. Es kommt doch ohnehin nur nach 6 Wochen ein Schreiben, dass das Verfahren eingestellt wird. Die Mieterin unserer Nachbarwohnung ist bei der Durchsetzung ihrer Zwangsräumung durchgedreht und hat u.a. in unsere Tür mit einer Axt ein Loch reingeschlagen und Personen aus dem 3. OG mit Konservendosen beworfen. Was war die Antwort der Staatsanwaltschaft? "Kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung". Da muss man schon Steuern hinterziehen oder Legalwaffenbesitzer sein, bevor einem etwas passiert.

Noch ein schönes Beispiel? Mir hat ein Patient bei der Versorgung gesagt, er würde den Herren XY umbringen, wenn er aus dem Krankenhaus entlassen wird. Das hat die Polizei kein Stück interessiert. Originalzitat: "Das hat der nur so gesagt". Als ich zur Blutentnahme im Polizeigewahrsam war, hat dann ein Betrunkener im Vollsuff zu einer Polizistin, die ihm Gewalt angedroht hat, gesagt:"Ich zeige ihnen, was Gewalt ist". Folge: Zwei Tage später bekam ich eine Zeugenanhörung im Verfahren wegen Bedrohung einer Polizeibeamtin. Mit anderen Worten: Bedrohung und Beleidigung werden nur verfolgt, wenn sie gegen einen Staatsbediensteten gerichtet sind. Hinz und Kunz dürfen sich anhören, was sie wollen.

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Dann beleidige doch mal einen Beamten... teste es, ob sich alle so gern beleidigen lassen wie du.

Ich bin eben keine Mimi, die nur wegen eines bösen Wortes von irgendeinem Armleuchter, gleich die Krise bekommt. Es gibt viel schlimmere Beleidigungen im persönlichen Umgang, wo du die Leute vor keinem Gericht der Welt mit belangen kannst, weil das Gesagte für sich allein stehend keine Beleidigung ist und es nur für dich im aktuellen Moment zutiefst verletzend ist.

Anlass für diesen Thread ist wahrscheinlich wieder das Wort Waffennarr. Mir fiele es nicht mal im Traum ein, das ich mich dadurch beleidigt fühlen könnte.

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Das ist STUSS was du erzählst.

Dann beleidige doch mal einen Beamten...

einen Beamten... das war das Zauberwort, ein (1) Beamter wurde beleidigt, der wuste dass er angesprochen war und keine unbestimmte Menge.

Falls es dir noch nicht klar ist, Beleidigung IST EINE STRAFTAT !

http://de.wikipedia.org/wiki/Strafvereitelung

Das hat niemand bestritten, die Erfüllung des Tatbestandes erfordert allerdings auch einen eindeutigen Adressaten und daran fehlt es wenn es um die Polizisten die Schützen oder die Bienenzüchter geht.

Karl

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Deswegen ist ja das individuelle GEFÜHL des beleidigten wichtig. Und , auch wenn ich wegen so etwas statt Anzeige zu erstatten eine direkte Belehrung durchführen würde, der Anzeigeerstatter hat Recht.

Wehret den Anfängen. Nur, weil viele denken es bringt nichts, nehmen sich doch alle diese D****n ihre Frechheiten überhaupt raus. Wenn ein Politiker mit hunderten Strafanzeigen rechnen muss wenn er ganze Bevölkerungsgruppen beleidigt,dies auch noch öffentlich, dann werde vielleicht die Dummschwätzer in Zukunft sehr vorsichtig sein mit dr Wahl ihrer Benennungen.

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Deswegen ist ja das individuelle GEFÜHL des beleidigten wichtig.

Mag sein, dennoch ist diese Diskussion hier überflüssig. Durch den Journalisten wurde, wenn überhaupt, eine Gruppe beleidigt und Gruppen dürfen in diesem Lande beleidigt werden (was ich übrigens auch für gut halte). Von daher vergrößert diese Anzeige nur den Aktenberg ohne das es irgendwas bringt.

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Wehret den Anfängen. Nur, weil viele denken es bringt nichts, nehmen sich doch alle diese D****n ihre Frechheiten überhaupt raus. Wenn ein Politiker mit hunderten Strafanzeigen rechnen muss wenn er ganze Bevölkerungsgruppen beleidigt,dies auch noch öffentlich, dann werde vielleicht die Dummschwätzer in Zukunft sehr vorsichtig sein mit dr Wahl ihrer Benennungen.

Sollten wir uns dann nicht für eine Änderung der Gesetze einsetzen, statt sich die Behörden sinnlos mit sich selbst spielen zu lassen.

Nur eine andere Meinung.

Hier wird unser Journalist mit 20 bis unendlich vielen Anzeigen, die alle eingestellt werden müssen belegt, der muss sich doch im recht fühlen, sonst würde er ja verurteilt werden.

Karl

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Nein, WAFFENNARR war es nicht, böswilliger und einmalig. Sonst hätte ich es schreiben können, da sich jeder Journalist hätte angesprochen fühlen können.

Danke für die Meinungen...

Ich bin dann mal weg....

kape357

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Wehret den Anfängen. Nur, weil viele denken es bringt nichts, nehmen sich doch alle diese D****n ihre Frechheiten überhaupt raus. Wenn ein Politiker mit hunderten Strafanzeigen rechnen muss wenn er ganze Bevölkerungsgruppen beleidigt,dies auch noch öffentlich, dann werde vielleicht die Dummschwätzer in Zukunft sehr vorsichtig sein mit dr Wahl ihrer Benennungen.

Umgekehrt könnten sich natürlich auch Politiker durch so manche Äusserungen hier im Forum beleidigt fühlen ("Volksverars..er, korrupptes Gesindel...etc" oder was hier sonst häufig so an Ausdrücken fällt ). Wenn jeder wegen solcher Pauschaldiffamierungen gleich angezeigt wird oder anzeigt, dann käme in der Tat wohl recht viel Arbeit auf die Justiz zu...

Ich habe gerade ein bischen in einem Politikforum gestöbert...ohje...wenn da jede Beleidigung oder jeder schräge Vergleich angezeigt werden würde, dann bräuchten wir eine eigene Polizeibehörde für die massenhafte Abfertigung von Beleidigungen in Internetforen.

Die meissten Sachen sind sowieso durch das Recht auf freie Meinungsäusserung gedeckt und für die Presse gilt dazu noch die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit. Insoweit bringen solche Anzeigen überhaupt nichts...jedenfalls nicht, wenn man nicht an 5 Gerichtsverhandlungen in der Woche teilnehmen möchte. Ich wurde auch schon sehr oft beleidigt (persönlich), wenn ich die alle angezeigt hätte könnte ich mich schon in ein Zeltlager vor der Staatsanwaltschaft einquartieren;-)

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Meine Erfahrung mit der StA nachdem mir auf dem AB mitgeteilt wurde, ich hätte 30.000 Euro gewonnen und müsse nur bei 0900lalala anrufen (und viel Geld ausgeben und nichts erhalten). Bis heute erschließt sich mir nicht, warum eine Gewinnmitteilung kein versuchter Betrug ist.

Hallo Herr X,

die Antwort auf Ihre Frage: Durch das Gewinnversprechen wird Ihr Vermögen nicht geschädigt.

Hinsichtlich der Prävention ist anzumerken, dass solche Schreiben, jetzt als eMails, bereits seit vielen Jahren wahrscheinlich zu tausenden versandt werden. Dies haben letztendlich auch den Gesetzgeber dazu veranlasst, besagten Gestzestext im BGB auszunehmen.

Gruß

Y

________________________________________

Sehr geehrter Herr/sehr geehrte Dame,

was genau trifft denn am § 263 StGB nicht zu?

"

§ 263

Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu

verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung

falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt

oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

"

Ich beabsichtige, die beiden Fälle zum Zwecke der Prävention den lokalen und

(über)regionalen Medien zugänglich zu machen.

Gruß,

X

K23.DARMSTADT.ppsh@polizei.hessen.de:

> > Sehr geehrter Herr X,

> >

> > bezüglich Ihrer erneuten Online-Anzeige kann ich Ihnen mitteilen, dass

> > laut § 661a BGB ein versprochener Gewinn auszuzahlen ist. Für die

> > Durchsetzung Ihres Anspruchs müssen Sie sich allerdings das zivilen

> > Rechtsweges bedienen. Ein versprochener allerdings nicht ausgezahlter

> > Gewinn erfüllt nicht den Tatbestand des Betruges.

> >

> > Mit freundlichen Grüßen

> > Y

> >

> > /*Polizeipräsidium Südhessen*/

> > /*Kriminaldirektion*/

> > /*Regionale Kriminalinspektion / K 23*/

> > /*Klappacher Straße 145*/

> > */64285 Darmstadt/*

> >

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Anlass für diesen Thread ist wahrscheinlich wieder das Wort Waffennarr. Mir fiele es nicht mal im Traum ein, das ich mich dadurch beleidigt fühlen könnte.

Deswegen schrieb ich WENN eine Straftat wegen Beleidigung vorliegt.

(wobei ich persönlich Waffennarr auch nicht als Beleidigung auffasse)

In dem Fall hier ist das nicht der Fall, von daher auch keine Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt.

Bei der von mir beschriebenen Begebenheit vom Sommer 2009 ist wie gesagt

eine Gerichtsverhandlung gewesen und eine Zeugenbefragung.

Letztendlich eine Veruteilung zu 500 EUR Geldstrafe ... :eclipsee_gold_cup:

So weit ich richtig informiert bin, wäre die Strafe bei Beamtenbeleidigungen in etwa

ähnlich hoch ausgefallen....

HIER wäre eine Strafvereitelung im Amt definitiv vorgelegen.

(Die Polizisten sind clever genug da nicht nein zu sagen)

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So weit ich richtig informiert bin, wäre die Strafe bei Beamtenbeleidigungen in etwa ähnlich hoch ausgefallen.

Den Tatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es nicht gibt. Ich vermute aber mal, das mit dem Tatbestand der Beleidigung von Beamten nicht selten der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte einhergeht und die Gesamtstrafe somit höher ausfällt, als bei einer Beleidigung eines normalen Bürgers.

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