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IGNORED

Angezeigt von der eigenen Anwältin - Hausdurchsuchung!


JoergS

Empfohlene Beiträge

Letzte Woche habe ich eine Hausdurchsuchung hinter mich gebracht.

Ein kurioser Fall!

Bis 2008 war ich auch privat Mandant bei der Rechtsanwältin, die unsere Firma betreute. Als im Zuge der Waffenrechtsnovelle meine LEPs WBK-pflichtig wurden, fragte ich sie um rechtlichen Rat. Damals sah es so aus, als wenn ich mangels Bedürfnis keine WBK bekommen würde. Ich habe überlegt, was zu tun ist. Auf die teure Sammlung einfach verzichten wollte ich nicht.

Bevor die WaffG-Änderung konkret wurde, kam es zu einem Zerbrechen der Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und Anwältin, und auch ich suchte mir auch privat einen neuen Anwalt.

Die Rechtsanwältin forderte dann ein ihr vermeintlich noch zustehendes Resthonorar, unterlag aber mit ihrer unbegründeten Forderung. Im September 2009 - nach einer abschlägigen Entscheidung - erschien sie auf einer Dortmunder Polizeiwache und stellte Strafanzeige gegen mich privat. Ich wäre im Besitz vieler illegaler Schusswaffen und hätte diese selbst "scharfgemacht". Unterschreiben wollte sie das Protokoll allerdings nicht - wohl, um sich später besser herausreden zu können.

Was die Denunziantin nicht wissen konnte, war allerdings, dass ich meine LEPs rechtzeitig angemeldet hatte und aufgrund des "wirtschaftlichen Bedürfnisses" WBKs dafür ausgestellt bekam. Das hinderte den Staatsanwalt und den Richter allerdings nicht daran, einen Durchsuchungsbeschluss gegen mich zu erwirken bzw. auszustellen. Dieser wurde dann auch ausgeführt.

Natürlich ergebnislos! Alle 34 Waffen befanden sich ordnungsgemäß im zertifizierten Tresor, und die Beamten konnten sich von den intakten LEP-Umbauten überzeugen. Und so steht im Protokoll: "Es wurde nichts Verdächtiges gefunden".

Jetzt überlege ich, sowohl strafrechtlich als auch über die Rechtsanwaltskammer gegen die Anwältin vorzugehen. Es kann doch nicht sein, dass der eigene Anwalt Strafanzeige gegen seinen Mandanten stellen darf, nur weil es Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Honorars gibt.

Was meint Ihr dazu?

Gruß, Jörg

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Jetzt überlege ich, sowohl strafrechtlich als auch über die Rechtsanwaltskammer gegen die Anwältin vorzugehen. Es kann doch nicht sein, dass der eigene Anwalt Strafanzeige gegen seinen Mandanten stellen darf, nur weil es Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Honorars gibt.

Was meint Ihr dazu?

Ich würde einfach meinem neuen Anwalt die Situation schildern und falls er nicht gegenteilig rät,

mit seiner Hilfe etwas unternehmen.

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Ich würde einfach meinem neuen Anwalt die Situation schildern und falls er nicht gegenteilig rät,

mit seiner Hilfe etwas unternehmen.

Sehe ich auch so.

Und wenn Nachweisbar ist, das die Dame die Info´s WÄHREND einer bestehenden, anwaltlichen Beziehung zum Threadstarter erhalten hat, hat sie ein massives Problem.

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Sehe ich auch so.

Und wenn Nachweisbar ist, das die Dame die Info´s WÄHREND einer bestehenden, anwaltlichen Beziehung zum Threadstarter erhalten hat, hat sie ein massives Problem.

Ich habe das damals mündlich mit ihr besprochen, kann also nicht nachweisen, dass sie die Infos von mir als Mandant bekommen hat und nicht irgendwo gehört hat. Aber sie hat mich in mehreren Fällen (ein privater Unfall, ein Streit mit Premiere (PayTV) etc. auch vor Gericht vertreten, es bestand ein aktives Mandatsverhältnis mit allem Drum und Dran.

So wie ich das sehe, muss ein Anwalt über alles, was er über seinen Mandanten hört, die Klappe halten - ganz egal woher er es gehört hat. Nur ganz offenkundige Dinge fallen da vielleicht heraus. Denn viele Beratungen sind rein mündlich, wie soll der Mandant ansonsten einen Nachweis führen können?

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Das anwaltschaftliche Verhältnis wurde 2008 beendet. Und jetzt zeigt sie die wegen des Verdachts illegaler Waffen an. Sehr unfein aber meiner Meinung nach strafrechtlich nicht relevant (z.B. Prozessbetrug o.ä.).

Ich würde mich ganz einfach bei der Rechtsanwaltskammer beschweren, das Kostet nur Porto und du musst dabei nicht einen anderen Anwalt bezahlen.

http://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de/bezirke.php

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Ich bin mir sicher, dass das, was deine Ex-Anwältin da gebracht hat, ein eklatanter Verstoß gegen das anwältliche Berufsgeheimnis ist, das auch weiterbesteht, wenn das Geschäftsverhältnis beendet ist. Ausnahmen sind m.W. nur möglich, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. In deinem Fall hätte sie sich zumindest an die Kammer wenden müssen und um Aufhebung der Pflicht ersuchen, so viel ich weiß.

Ich würde, um sicherzugehen, mich an die zuständige Anwaltskammer wenden und nachfragen, bzw. deinen Fall auf den einschlägigen Anwalts-Websites posten.

Dass aber die zuständige Polizeistelle einer Anzeige nachgeht, die die Dame nicht unterschreiben wollte bzw. nicht unterschrieben hat (?), finde ich sehr beunruhigend und wunderswert.

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Das anwaltschaftliche Verhältnis wurde 2008 beendet. Und jetzt zeigt sie die wegen des Verdachts illegaler Waffen an. Sehr unfein aber meiner Meinung nach strafrechtlich nicht relevant (z.B. Prozessbetrug o.ä.).

Ich würde mich ganz einfach bei der Rechtsanwaltskammer beschweren, das Kostet nur Porto und du musst dabei nicht einen anderen Anwalt bezahlen.

http://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de/bezirke.php

das ist voll für nen ar...

eine krähe hackt der anderen kein auge aus

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Hallo,

ziemlich unverfroren die Dame. Ich bin kein Jurist, daher schreibe ich meine MEINUNG, die natürlich KEINE Rechtsberatung darstellt.

Dinge, die einem Anwalt in seiner Tätigkeit als solcher bekannt werden, unterliegen der Schweigepflicht. Aus dem Bauch sage ich, dass sie auch dann weiterhin gilt, wenn das Mandat entzogen wurde. Von daher könnte u.U. ein Rechtsverstoß vorliegen.

Darüber hinaus ist es auf jeden Fall eine Straftat, einen anderen wissentlich falsch anzuzeigen. Ob das vorliegt oder nicht, kann nur ein Fachmann entscheiden.

Die RA-Kammer würde ich auf jedenfall informieren! Sage, dass sie dich fälschlicherweise angezeigt hat.

Natürlich darf man keine geschäftsschädigenden Dinge über die Anwältin erzählen. Aber berichten, was dir tatsächlich mit ihr passiert ist, ist erlaubt. (Wie du es hier gemacht hast).

Wie wäre es, sie ein bißchen zu ärgern? Du kannst natürlich "zufällig" vor ihrer Kanzlei sein, wenn sie diese verläßt: "Guten Tag Frau X. Hat wohl nicht geklappt mit Ihrer Anzeige was? Ätsch! Ha ha ha ha ha!"

Das hätte was ähnlich den Hohngesängen auf den Gegner im Fußballstadion. Allerdings auch von kindlichem Verhalten, ist Betrachtungssache.

Schreibe ihr doch ein paar Zeilen. Darin schreibst du, dass du nun sicher auch Rache nehmen könntest, dich aber nicht auf ihr niedriges Niveau herablassen willst. Das wäre das Gegenteil von verhöhnen.

LG

kape357

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Die Unterschrift unter einer Anzeige ist wohl reine Formsache. Die Behörden MÜSSEN jeder Anzeige nachgehen.

Den Beamten kann ich keinen Vorwurf machen, es ging ruhig und gesittet zu. Da man zuvor bereits geprüft hatte, dass WBKs vorliegen, und ich auch Meldung über Ort und Art der Aufbewahrung gemacht hatte, ging man nicht von einer "erfolgreichen" Hausdurchsuchung aus und man kam in Zivil.

Ich verstehe die Polizisten, diese müssen einen Hausdurchsuchungsbefehl ausführen. Aber wie man sieht muss man nicht gleich mit einem SEK anrücken, auch wenn es um Waffen geht.

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.............. es bestand ein aktives Mandatsverhältnis mit allem Drum und Dran................ :00000733:

Na Spaß beiseite, ich würde alle Rechtlich Relevanten möglichkeiten ausschöpfen und das geht nun mal mit einem Jurist.

Ich wünsche dir viel Erfolg und bin gespannt ob die Dame Ärger bekommt.

Das würde mich freuen.

Gruß

Loewe66

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Stalking. Toller Tipp. :gaga:

Nein, kein Stalking. Stalking ist es, wenn es immer und immer wieder passiert. Du willst doch wohl nicht sagen, dass ein einiges Zusammentreffen Stalking ist! Lächerlich!

Also, wie du sagt: toller Tip.

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Ein interessanter Fall und natürlich echt :peinlich: von der Rechtsanwältin!

Spontan fallen mir bei "Parteiverrat" der namensgleiche Parteiverrat nach § 356 StGB (hier nicht einschlägig!), Untreue nach § 266 StGB (hier auch nicht einschlägig) und die Verletzung von Privatgeheimnissen nach § 203 StGB ein.

Letztgenannter könnte hier tatsächlich greifen, er gilt explizit für Rechtsanwälte - rede mal mit deinem neuen RA darüber!

Gruß

Holle

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Jetzt überlege ich, sowohl strafrechtlich als auch über die Rechtsanwaltskammer gegen die Anwältin vorzugehen. Es kann doch nicht sein, dass der eigene Anwalt Strafanzeige gegen seinen Mandanten stellen darf, nur weil es Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Honorars gibt.

Was meint Ihr dazu?

Gruß, Jörg

Das würde ich aber auch tun, alleine die Einführung einer WBK für die bis dahin ab 18 frei zu erwerbenen LEPler war ein großer Quatsch

und ein Aktionismus ohne Verstand genau wie bei der Einführung des kleinen Waffenscheines. :icon13:

Ich verstehe die Polizisten, diese müssen einen Hausdurchsuchungsbefehl ausführen. Aber wie man sieht muss man nicht gleich mit einem SEK anrücken, auch wenn es um Waffen geht.

sorry aber heist es nicht Durchsuchungsbeschluss?

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Spontan fallen mir bei "Parteiverrat" der namensgleiche Parteiverrat nach § 356 StGB (hier nicht einschlägig!), Untreue nach § 266 StGB (hier auch nicht einschlägig) und die Verletzung von Privatgeheimnissen nach § 203 StGB ein.

Achja, außerdem liegt ein Verstoß gegen die Berufsordnung der Rechtsanwälte vor:

"§ 43a Grundpflichten des Rechtsanwalts

(1) ...

(2) Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen."

An ein anwaltsgerichtliches Verfahren könnte man deshalb auch noch denken!

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Ich sehe keine Aussicht auf Erfolg, weder mit einer Beschwerde bei der Anwaltskammer noch mit einer Strafanzeige. Ob Du die Beschwerde/Anzeige dennoch durchziehst, um Dich besser zu fühlen kann ich ganz bestimmt nicht entscheiden. Wäre aber ein guter Grund. Das Problem, das ich sehe: Du versuchst, Dich mit ihr nach ihren Regeln auf ihrem Fachgebiet auseinanderzusetzen. Das geht nicht gut...

Du kannst natürlich unter Nennung der entsprechenden Aktenzeichen die Urteile, die Ihr miteinander hattet, zitieren, das ist ja öffentlich. Dann kann man sich ja selber schlau machen, wenn man nicht an diese Zunftvertreterin geraten möchte. So "Platsch" den Namen und die Kanzlei zu nennen, wäre eher geschäftsschädigend.

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Ich sehe keine Aussicht auf Erfolg ... mit einer Strafanzeige.

Man muss wissen, in welchem Zusammenhang eine Strafanzeige (und Strafantrag!) gestellt wird:

§ 145d

Vortäuschen einer Straftat

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder

2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten

1. an einer rechtswidrigen Tat oder

2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat

zu täuschen sucht.

(3) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. eine Tat nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 begeht oder

2. wider besseres Wissen einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen vortäuscht, dass die Verwirklichung einer der in § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dieses Gesetzes oder in § 31 Satz 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, oder

3. wider besseres Wissen eine dieser Stellen über den Beteiligten an einer bevorstehenden Tat nach Nummer 2 zu täuschen sucht,

um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Nach der geschilderten Sachlage hätte eine Strafanzeige hier wohl Aussicht auf Erfolg.

CM

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Ich denke, das ist doch unterm Strich nur eine Frage der Argumentation. Es gilt zu klären, wann sie die Information über "illegale Waffen" erhalten hat und auf welchem Wege. Hat sie es vor dem Zerwürfniss erhalten und dich mehrfach aktiv vertreten (in anderen Sachen), so hätte sie Stillschweigen bewharen müssen. Hat sie erst nach dem Zerwürfniss davon Wind bekommen, so ist es wenig glaubwürdig (je nach Zerwürfniss), weil man natürlich nicht einfach herum erzählt illeagle Waffen zu besitzen. So einfach sehe ich das. Wenn du also klug argumentierst, schaffst du die Faktenlage eher zu deinen Gunsten und wer weiss, vielleicht hast du auch Glück und sie verheddert sich auch mit ihren Aussagen vor Gericht.

Ich würde die Möglichkeit auf Prozesskostenhilfe prüfen. Du musst kein Almosenempfänger sein um sie zu bekommen. Sie steht auch Bürgern mit normalen Einkommen zu. Erkundige dich einfach und lass dir nicht ans Bein pinkeln! Ich würde die Sache nicht auf sich sitzen lassen - eher im Gegenteil!

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Man muss wissen, in welchem Zusammenhang eine Strafanzeige (und Strafantrag!) gestellt wird:

Nach der geschilderten Sachlage hätte eine Strafanzeige hier wohl Aussicht auf Erfolg.

CM

CM, ich stimme Dir ja zu, daß nach dem geschilderten Sachverhalt und möglicherweise auch nach der "echten" Faktenlage die Anwältin tatsächlich sich strafwürdig verhalten hat.

Nur: Wie soll man beweisen daß sie tatsächlich wider besseres Wissen gehandelt hat. Sie kann sich ja immer damit herausreden, daß sie da was falsch verstanden hat, eine Drohung vernahm und an eine Gefahr glaubte. Irrtum ist halt nicht strafbar und bei Aussage/Aussage mit vorangegangenem gerichtlichen Streit ist's doch eher unwahrscheinlich, daß ein Urteil gegen die Rechtskundige ergeht. Eher erwarte ich eine Einstellung wegen Mangels an Beweisen (oder wie das heißt).

Es gibt, so habe ich's gelesen, halt keinen Schriftverkehr, sondern nur die Erinnerung an mündliche Gespräche, die weit zurückliegen. Minimale Beweiskraft, daher ist Recht haben und Recht kriegen da wohl ziemlich weit auseinander.

Wie ich oben schon sagte: Kann sein, daß die Beschwerde und Anzeige moralisch sein muss, damit sich der TE besser rasieren kann, nur bezweifle ich eben den Erfolg.

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Da man zuvor bereits geprüft hatte, dass WBKs vorliegen, und ich auch Meldung über Ort und Art der Aufbewahrung gemacht hatte, ging man nicht von einer "erfolgreichen" Hausdurchsuchung aus...

Dann stelle ich mir aber schon die Frage, warum die StA das überhaupt gemacht hat.

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Weil die unter unheimlichen Druck stehen? Nachher passiert was und dann heisst es wieder "warum habt ihr damals nichts unternommen?".

Da anscheinend keine Zahl genannt wurde und man dies nicht mit den WBK abgleichen konnte mussten sie dem wohl nachgehen.

Und so verkehrt finde ich es auch gar nicht das dann durchsucht wurde, nur weil man eine WBK hat muss man ja nicht unbedingt nur Legales und eingetragenes da haben. Schwarze Scharfe unter den LWB sind noch schlimmer als Leute die nur illegales zu hause haben.

Die Art und weise wie es zu der Durchsuchung allerdings kam ist hinterrücks und das allerletzte!

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