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IGNORED

Wichtiges Aufklärungsdokument zum Downloaden


MichaelDa

Empfohlene Beiträge

Glaub mir, ich hätte noch viel mehr schreiben können! :)

hehehe

ja ich auch ;)

mir gefällt es und soweit ich es überblicken kann ist es auch fundiert

Nochmal Kompliment! Das ist der richtige Ansatz. Das betrifft nahezu jeden und das kommt in dem Dokument serh gut zur Geltung. Nur befürchte ich, dass es die wenigsten ganz lesen werden.

Eine DinA4 Seite ist das Äußerste und das Ganze nicht in Schriftgröße 5 ;)

Daraus lässt sich eine schöne PP-Präsentation fertigen.

Mail das ganze doch mal an El Marinero, Jayman und Lusumi. Die habso später Stundeen bisher auch schöne PPPs gemacht.

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Kompliment :hi:

Da hast du dir sehr viel Arbeit gemacht. Ich würde aber die offenen Fragen auch beantworten, z.b. wie zum Schluss "die Antwort finden sie im Waffengesetzt…" auch wenn die Antwort schon 3 mal im Text zu lesen war, für Lieschen Müller ist das trotzdem unklar.

Aber ich denke auch das das der richtige Weg ist, die Leute müssen zum Nachdenken gebraciht werden. Die Frage die sich stellt, wie stellen wir es an das es gelesen wird?

Als Auslage in Geschäften die Waffen verkaufen aber auch wo keine Waffen verkauft werden, es macht auch Sinn das im Schützenheim auszulegen denn auch wir Schützen müssen gut Informiert sein damit wir Argumentieren können.

Wo noch?

Gruß Wolfgang

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und ich habe das Dokument mal im Hundeforum eingestellt.....

Also erstens:

Wer das Dokument im Word-Format haben möchte, um daraus eine tolle PPT-Präsentation zu machen, soll sich bitte hier äußern (damit nicht 100 Personen die PPT gestalten) und zusätzlich mir die Email-Adresse als persönliche Nachricht zustellen, damit ich weiß, wo ich das Dokument hinsenden soll.

Zweitens:

... zum Thema Hundeforum fällt mir noch etwas ein. Da gibt es doch in einer Hundeprüfung einen Schußfestigkeitstest. Kennen die Hundebesitzer eigentlich die waffenrechtlichen Spielregeln dazu? Schaut mal hier: http://www.hundefreunde-hochdorf.de/downlo...schutzgeset.doc

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Ohne jetzt Deine Arbeit schmälern zu wollen, das Ding ist definitiv zu lang...aber das haben ja schon einige gesagt.

Als kleiner Tip, die Faustformel in der Werbung um einen durchschnittlich Interessierten zum Weiterlesen zu animieren sind 7 Sekunden!

Das heißt, Du mußt es so gestalten, daß "Omma" nach 7 Sekunden lesen sagt, ja das lese ich bis zum Ende, weil es mich anspricht...und selbst dann, bitte nicht mehr als zwei DIN A4 Seiten, wenn möglich mit Bildern, die Leute lesen meistens nur die Bildunterschriften..!

Viele Grüße

Olli

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Ohne jetzt Deine Arbeit schmälern zu wollen, das Ding ist definitiv zu lang...aber das haben ja schon einige gesagt.

Als kleiner Tip, die Faustformel in der Werbung um einen durchschnittlich Interessierten zum Weiterlesen zu animieren sind 7 Sekunden!

Das heißt, Du mußt es so gestalten, daß "Omma" nach 7 Sekunden lesen sagt, ja das lese ich bis zum Ende, weil es mich anspricht...und selbst dann, bitte nicht mehr als zwei DIN A4 Seiten, wenn möglich mit Bildern, die Leute lesen meistens nur die Bildunterschriften..!

Einer Nachbearbeitung durch fachlich speziell ausgebildetes Personal steht nichts im Wege. Mir einfach die Email-Adresse zusenden und das DOC-File kommt umgehend, damit es marketingtechnisch perfektioniert werden kann. Ich verzichte auf jegliche urheberrechtliche Ansprüche.

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Der Abschnitt Soldaten und dienstliches Taschenmesser ist leider falsch. Es gibt weder bekannten Strafen, noch ein Verbot in diesem Zusammenhang. Hier ist man leider einer (immer wieder gern und dennoch falschen) Forumslegende aufgesessen. Das Messer gehört weiter zum korrekten Anzug und fällt daher unter den Ausnahmeaufzählung "Berufsausübung". Dies hat die Rechtsabteilung des BMVg per Rundschreiben bestätigt.

Sollte man daher besser rausnehmen.

Gruß

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Der Abschnitt Soldaten und dienstliches Taschenmesser ist leider falsch. Es gibt weder bekannten Strafen, noch ein Verbot in diesem Zusammenhang. Hier ist man leider einer (immer wieder gern und dennoch falschen) Forumslegende aufgesessen. Das Messer gehört weiter zum korrekten Anzug und fällt daher unter den Ausnahmeaufzählung "Berufsausübung". Dies hat die Rechtsabteilung des BMVg per Rundschreiben bestätigt.

Sollte man daher besser rausnehmen.

Gruß

Danke. Das war aber nicht immer so! Wo findet sich das Schreiben?

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War alles im Thread "Soldaten:Risiko Taschenmesser" aufgeführt. In WO wurde ein großer Stelztanz aufgeführt, ohne Bezug auf Fakten zu nehmen. Leider ließ sich sogar Visier anstecken und schlug genauso falsch in diese Kerbe.

Ich fasse mal zusammen. Soldaten wurden bei einer Polizeikontrolle genauso kontrolliert, wie jeder andere Bürger i.d.Zus. auch. Dabei wurden auch die mitgeführten dienstlichen Messer aufgefunden. Das löste Schriftverkehr zur Klärung aus. Am Ende wurde die Rechtmäßigkeit des Mitführens bejaht.Keine bekannten Anzeigen,keine Strafen.

Am Ende blieb viel heiße Luft um nichts. Die Falschbehauptung hat heutzutage noch zwei Facetten. Einmal kommt die Story des Verbots und das andere mal die Geschichte mit den Strafen. Ersteres ist widerlegt, zweites nie bestätigt.

Gruß

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  • 3 Wochen später...

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